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Inhaltsverzeichnis
Einf ührung. 1
A. Theorie der Lizenzvergabe 2
I. Arten der Lizenzvergabe unter Effizienzgesichtspunkten 2
II. Markteintritts-Modell 5
III. Wettbewerber-Verdrängungs-Modell 7
B. UMTS-Versteigerung 10
I. Versteigerung in verschiedenen Ländern 10
II. Versteigerung in Deutschland 14
1. Auktionsregeln 14
2. Ablauf. 15
3. Ergebnis. 21
III. Vergleich 23
C. Entwicklung nach der UMTS-Versteigerung 26
I. Entwicklung der Kapitalkosten. 26
II. Technische Probleme. 28
III. Alternativen zu UMTS. 30
Fazit. 32
Literaturverzeichnis 33
1
Einführung
In UMTS - Universal Mobile Telecommunications System - sah man im Jahr 2000 vor Beginn der Lizenzvergaben in Europa eine viel versprechende Schlüsseltechnologie für drahtlose, breitbandige Kommunikation mit der Option auf große Gewinnpotentiale.
Dabei sahen die einzelnen Staatsregierungen auf Grund der hohen Datenübertragungsraten enorme Chancen für eine moderne, mobile Informationsgesellschaft. Sie wollten daher einen ausreichenden Wettbewerb sicherstellen, um einerseits akzeptable Preise für diese neue Technologie garantieren zu können und andererseits ein Maximum an neuen Arbeitsplätzen zu schaffen. Ein weiterer, gern gesehener Nebeneffekt war die Möglichkeit die stark verschuldeten Staatskassen zu füllen, ohne die üblichen Proteste, welche bei Steuererhöhungen drohen, befürchten zu müssen.
Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit werden verschiedene Arten der Lizenzvergabe vorgestellt und deren Eignung unter Effizienzgesichtspunkten betrachtet.
Darauf aufbauend werden die wichtigsten Lizenzvergaben in Europa sowie ihr jeweiliges Ergebnis kurz dargestellt. Eine genauere Betrachtung wird der deutschen Auktion zu Teil. Es werden die Auktionsregeln, der Ablauf und das Ergebnis aufgezeigt, um einen Vergleich mit den anderen vorgestellten Ländern zu ziehen.
Im dritten und letzten Teil, wird als erstes den veränderten Bedingungen, nach Ende der UMTS-Auktion, zur Beschaffung von Fremdkapital auf den internationalen Kapitalmärkten, als zweites den technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der UMTS-Pläne der Telekommunikationskonzerne und abschließend der Konkurrenzsitu- ation durch andere Techniken, Beachtung geschenkt.
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A. Theorie der Lizenzvergabe
I. Arten der Lizenzvergabe unter Effizienzgesichtspunkten
Es gibt zahlreiche Methoden und Verfahren eine knappe Ressource zu vergeben. Bei der Lizenzvergabe ist die Lotterie, der Beauty Contest und die Auktion zur Lösung dieses Allokationsproblems am häufigsten zu beobachten. Auf weitere Vergabeverfahren wird daran anschließend noch kurz eingegangen.
Da bei der Lotterie der Zufall über Besitz und Nicht-Besitz einer Lizenz entscheidet, hat jeder Bewerber dieselbe Chance, zu gewinnen oder zu verlieren. Darin kann eine Verfahrensgerechtigkeit gesehen werden. Allerdings kommt es zu keiner allokativ effizienten Zuteilung, da nur die zufällig gezogenen Gewinner besser gestellt werden und nicht diejenigen, die den Lizenzen den höchsten Nutzen beimessen. Um diesen Nachteil zu beheben kann der Staat einen Verkauf der Lizenzen erlauben. In diesem Fall ist jedoch mit einer Verzögerung der Bereitstellung zu rechnen. Als weitere negative Punkte bei der Lotterie müssen zum Einen der Umstand gesehen werden, dass dem Staat die Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen fehlt, welche im hohen Grad effizient wären, und zum Anderen die Gefahr nachfolgender Rechtsstreitigkeiten, welche die Einführung der neuen Technologie unnötig verzögern können. Dies ist bei der Auktion anders. 1
Als weiteres Verfahren zur Vergabe von Lizenzen sei der Beauty Contest Modus, welcher auch Schönheitswettbewerb genannt wird, erwähnt. Hierbei entscheidet eine Behörde wer den Zuschlag für das zu vergebende, knappe Gut erhält. Diese Entscheidung hängt dabei von mehreren Faktoren wie zum Beispiel Sachkunde, Erfahrung, Technologie, Standort, Finanzkraft, Geschäftsplan und weiteren entscheidungsrelevanten Parametern der einzelnen Bieter ab. Zu be-
1 Vgl. Lengwiler 2001, S.203.
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mängeln ist bei diesem Vergabemodus außer dem hohen Zeitauf-wand und den immensen Kosten, die Preissetzung durch die Behörde, da hierdurch die Selbstelektion der am besten geeigneten Unternehmen verhindert wird. Experten zufolge besteht die Gefahr der Kungelei zwischen Vergabebehörde und Lizenznehmer. 2 Da bei diesem Verfahren die Lizenzen nicht weiterverkauft werden dürfen, wie es bei der Lotterie der Fall ist, ist eine ökonomisch effiziente Lösung nicht per se möglich.
Bei Auktionen unterscheidet man zwischen der Englischen - benannt nach den Kunstauktionen von englischen Auktionshäusern und der Holländischen - benannt nach holländischen Blumenverkäufen. Bei der Ersteren erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der das höchste Gebot abgegeben hat. Der Vorteil für die Bietenden ist der Nachteil des Versteigerers, da hier nicht zwangsweise die Zahlungsbereitschaft der Bieter ausgeschöpft wird. Somit fließt die Gesamtrente der Bieter nicht automatisch dem Auktionator zu. Dies ist bei der holländischen Versteigerung unter theoretischen Gesichtspunkten genau umgekehrt. Hier fließt unter der Annahme, dass die Bieter kein Pokerverhalten an den Tag legen, die komplette Rente dem Auktionator zu. Die Versteigerungsmethode wird auch „Versteigerung von oben nach unten“ (Top-down-Verfahren) genannt, da in diesem Fall der Auktionator mit einem hohen Preis beginnt und ihn solange sukzessive verringert, bis jemand zum vorgeschlagenen Preis kauft. Allerdings kann der Versteigerer in keinem Fall einen Preis oberhalb dieser fixen Obergrenze erreichen und somit kann auch kein „Überraschungspreis“ auftreten.
Als letzter Auktionstyp sei noch die amerikanische Auktion (all-payauction) erwähnt. Bei dieser erhält nicht derjenige den Zuschlag, welcher am höchsten geboten hat, vielmehr ist derjenige Gewinner, der als letzter geboten hat. Dabei wird von jedem einzelnen Teilnehmer nur die Differenz von einem Gebot zum nächsten Gebot entrichtet. Diese Art der Versteigerung findet vornehmlich im Zusammen-
2 Vgl. Struve 2000.
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hang mit Wohltätigkeitsveranstaltungen Anwendung 3 und hat im Rahmen einer Lizenzvergabe kaum Bedeutung.
Es werden zwei Formen von Auktionsmechanismen unterschieden. Bei der „first price auction“, auch diskriminierende Auktion genannt, erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag und zahlt den von ihm gebotenen Preis. Der Vorteil hier liegt in der (empirisch ermittelten) dominanten Strategie der Bieter die eigene Zahlungsbereitschaft zu äußern und weniger auf die Strategien der anderen einzugehen. 4 Im Gegensatz dazu erhält der Bieter bei der „second price auction“, auch uniforme Auktion genannt, mit dem höchsten Gebot zwar auch den Zuschlag, zahlt aber nur den zweithöchsten Preis, welcher geboten wurde. Allen Auktionsverfahren gemein ist, dass sie bei richtiger Einschätzung des subjektiven Nutzens durch alle Bieter, welche an der Auktion teilnehmen, als höchst allokationseffizient zu betrachten sind.
Des Weiteren ist eine Auktion offen oder geschlossen gestaltet. Im Gegensatz zur offenen Auktion, bei der jeder weiß, welches Gebot die Anderen abgegeben haben, werden bei einer geschlossenen Auktion die Gebote verdeckt abgegeben. Außerdem gibt es noch die Ein- und Mehr-Gebots-Auktionen. Wie der Namen schon andeutet kann bei der Einen nur ein Angebot abgegeben werden, während bei der Anderen die Mitbewerber in einer weiteren Runde ein noch höheres Angebot abgeben können.
Als weitere Möglichkeit ist das Windhundverfahren zu sehen. Hier erhält derjenige Bewerber den Zuschlag, der am schnellsten ist - frei nach dem Motto: „first come, first served“. Hier können wie bei der Lotterie schon erwähnt, die Probleme von Rechtsstreitigkeiten und ineffizienter Zuteilung auftreten. In jedem Falle fehlt aber die Möglichkeit zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch den Staat.
3 Vgl. Haldemann und Kägi 2002, S.17.
4 Vgl. Riley und Samuelson (1981) S.382ff.
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Als letztes sei noch das staatliche Monopol erwähnt. Dieses Verfahren ist aus mehreren ökonomischen Gesichtspunkten heraus als unerwünscht anzusehen. Durch einen Mangel an Konkurrenz fehlt ein preissenkender Wettbewerb, welcher auch zu vermehrten Investitionen und erhöhten Forschungsausgaben führen kann.
II. Markteintritts-Modell
Abbildung 1
Bei den Teilnehmern an einer UMTS-Auktion gilt es in einem ersten Schritt zwei Gruppen zu unterscheiden. Einerseits gibt es Teilnehmer, die bereits auf dem Mobilfunkmarkt als Anbieter von Leistungen im GSM-Bereich agieren, andererseits gibt es Neueinsteiger, denen bisher noch eine Infrastruktur im Bereich der Netzwerke der zweiten Generation (GSM), sowie ein bereits vorhandener Kundenstamm fehlt und welche den direkten Schritt in die Netzwerke und somit den Mobilfunkmarkt der dritten Generation wagen wollen.
Der Nutzen des Ersteigerns einer Lizenz durch einen GSM-Betreiber (i) ergibt sich, indem man vom erwarteten Ertrag (E) die Lizenzkosten (p i ), die Kosten für den Aufbau der Infrastruktur sowie die Ausga- ben für die Kundenakquisition (c i ) subtrahiert. Auf gleiche Weise er-
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gibt sich der Nutzen eines Neueinsteigers (e) wobei hier dessen Lizenzkosten (p e ) sowie die Kosten für den Infrastrukturaufbau und die Kundenakquisition (c e ) von denen eines GSM-Betreibers differieren können.
Im Allgemeinen kann man annehmen, dass die Lizenzkosten für beide Gruppen identisch sind, sofern keine besonderen Einschränkungen in den Auktionsregeln vorgesehen werden. Demgegenüber ist bei den Kosten für Infrastruktur, sowie den Ausgaben für die Kundenakquisition ein Unterschied auszumachen. Während GSM-Betreiber bereits über Standorte für ihr GSM-Netz verfügen, welche gegebenenfalls um Sende- und Empfangsanlagen für ein aufzubauendes UMTS-Netz erweitert werden können, fehlt Neueinsteigern diese Möglichkeit. Des Weiteren stellt sich für diese das Problem eine neue Marke am Markt etablieren zu müssen und bei der Neukundenaquisition nicht auf Kunden eines eigenen Netzes zurückgreifen zu können, welche die neue Technologie nutzen möchten. Der damit verbundene Mehraufwand bedingt zwangsläufig, dass c i < c e .
Geht man davon aus, dass weniger Lizenzen zur Verfügung stehen, als GSM-Betreiber auf dem Markt existieren, so ergibt sich der Lizenzpreis als p = E-c i . Der Nutzen eines Neueinsteigers U e = E - p e - c e würde somit unter der Annahme, dass c i < c e , negativ.
Bei homogenen Erwartungen aller Marktteilnehmer bezüglich des zu erzielenden Ertrags E wird für Neueinsteiger die Strategie „Ersteigern“ somit von der Strategie „Nicht-Ersteigern“, wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, strikt dominiert. Da der Lizenzpreis, wie zuvor schon erwähnt, bei der Auktion so weit steigen wird, bis die existierenden GSM-Betreiber indifferent sind, in den Markt einzusteigen oder aus der Versteigerung auszusteigen, stellt für sie die Strategie „Eintreten“ eine schwach dominante Strategie dar.
Somit ist die Strategie („Eintreten“, „Nicht-Eintreten“) ein Nash-Gleichgewicht, unter der Einschränkung, dass nur so viele GSM-Betreiber die Strategie „Eintreten“ wählen können, wie auch Lizenzen vorhanden sind.
Arbeit zitieren:
Michael Pohl, Oliver Baudendistel, 2003, Die deutsche UMTS-Versteigerung unter spieltheoretischen Gesichtspunkten, München, GRIN Verlag GmbH
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