1. Einleitung
Wird über Konflikte im Nahen Osten 1 berichtet, so rückt der palästinensisch-israelische oder auch arabisch-israelische Konflikt meist in den Mittelpunkt der Betrachtung. Doch hinter diesem von medialer Aufmerksamkeit begleiteten Konflikt (vgl. Wetzel 2008) versteckt sich eine weitere, nicht zwangsläufig unbedeutendere Auseinandersetzung: der innerislamische Zwiespalt, die Uneinigkeit zwischen Sunniten und Schiiten, der bis zum Fall Saddam Husseins im Irak 2003 oftmals nur eine untergeordnete Bedeutung gehabt zu haben scheint (vgl. Said 2009: 8). Die Spaltung des Islam und die daraus entstandenen Konfessionen sollen das Untersuchungsobjekt dieser Arbeit darstellen. Nach einer historischen Betrachtung des islamischen Schismas und einer Definition von Frieden und Friedensstörungen, sowie einer Darstellung der Bedeutung von Religion in Konflikten, soll schließlich das Untersuchungsobjekt, der sunnitisch-schiitische Konflikt dahingehend untersucht werden, inwieweit es sich als Erklärungsgegenstand einer Friedensstörung im Gebiet des Nahen Ostens und des Persischen Golfs, eignet. Die Spaltung der muslimischen Glaubensgemeinschaft für sich stellt schon einen Konflikt dar. Es soll gezeigt werden, dass dieser religiöse Konflikt sich auch auf den Frieden, der nicht bloß als Abwesenheit von Krieg zu verstehen ist (vgl. Jahn 1984: 155), auswirkt. Doch auch ein möglicher Zusammenhang zwischen Konflikten und Religion im Allgemeinen soll Teil der Betrachtung sein. Im Ergebnis soll die Frage beantwortet werden, ob die Religion bzw. der spezifische Fall des religiösen Konflikts innerhalb der muslimischen Glaubensgemeinschaft als Friedensstörung oder sogar als Konfliktursache verstanden werden kann. Vertiefend soll auch hinterfragt werden, ob es Religionen gibt, die von einer Betrachtung als Friedensstörung oder Konfliktursache ausgeschlossen werden können und anhand welcher Merkmale eine solche Differenzierung möglich wäre. Schließlich sollen dann die theoretischen Erkenntnisse auf den sunnitisch-schiitischen Konflikt übertragen werden.
Bei der Nennung arabischer und persischer Ausdrücke, mit Ausnahme einiger bereits in die westlichen Sprachen integrierter Worte, wird die Transkription der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (DMG) verwendet.
1 Nach dem Verständnis dieser Arbeit zählen folgende Staaten zum Nahen Osten: Israel, der Gazastreifen
und das Westjordanland, Syrien, Jordanien, Libanon und Ägypten.
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2. Die Spaltung des Islam
Zwar gibt es mehr als nur zwei Richtungen des Islam, zudem sind diese von innerer Heterogenität geprägt, jedoch besteht allgemein zwischen Sunniten und Schiiten der wohl bedeutendste Unterschied innerhalb des Islam (vgl. Lewis/Churchill 2008: 61). Unter Sunniten sollen in dieser Arbeit die vier Rechtschulen des sunnitischen Islam 2 subsummiert und als Schiiten hauptsächlich die am weitesten verbreitete und politisch einflussreichste Gruppe (vgl. Ende 1985: 189), die Imamiten bzw. Zwölferschiiten, verstanden werden. Aufgrund dieser Dominanz und der Notwendigkeit einer Komplexitätsreduktion, nicht ungeachtet der Tatsache, dass der Islam viel komplexer ist, als es die Reduktion auf diese Dualität darzustellen vermag, soll genau der Konflikt zwischen den beiden Hauptströmungen das Untersuchungsobjekt dieser Arbeit darstellen. Um den sunnitisch-schiitischen Konflikt zu verstehen, ist es unverzichtbar, die Geschichte des Islam zu betrachten. Nach einer Übersicht über die Ereignisse, die letztlich zur Spaltung der noch jungen Religionsgemeinschaft führten, soll der Konflikt, so wie er sich heute manifestiert, an seinen wesentlichen Merkmalen identifiziert werden.
2.1. Der Streit um die Prophetennachfolge
Der Ursprung des Konflikts ist mehr politischer denn religiöser Natur (vgl. Lewis/Churchill 2008: 61; Halm 2004: 1). Nämlich die Frage nach der Nachfolge des Propheten Mu¤ammads, des sowohl geistlichen als auch weltlichen Führers der muslimischen Gemeinschaft (vgl. Lewis/Churchill 2008: ebd.).
Vor dem Tod Mu¤ammads im Jahr 11 n.H. 3 (632 n.Chr.), wurde weder durch eine von ihm unmissverständliche Empfehlung, noch durch eine koranische Offenbarung ein Nachfolger als Führer der muslimischen Gemeinschaft bestimmt. Auch direkte männliche Nachkommen des Propheten bestanden nicht, die ihn in seinem Amt als Führer, wohlgemerkt nicht als Propheten, hätten beerben können (vgl. Halm 2004: 5f.). Aus der Reihe der Muslime sollte nach breiter Auffassung ein fähiger Führer gewählt werden. Der erste Nachfolger 4 Mu¤ammads war AbÌ
2 Hanafiten, Malikiten, Schafiiten, Hanbaliten (vgl. Radtke 2005: 65).
3 N.H.: Abkürzung für „nach der Hi÷ra“. Mit Hi÷ra wird die Auswanderung (£a÷÷) des Propheten
Mohammeds aus Mekka und die anschließende Flucht nach Medina (ehemals Yathrib) bezeichnet. Der
Zeitpunkt der Hi÷ra (September 622 n.Chr.) stellt den Beginn der islamischen Zeitrechnung dar (vgl. Halm
2004: 4f.).
4 Der Begriff Kalif ist die deutsche Version für das arabische Wort ©al¯fa, welches „Nachfolger“ oder
„Stellvertreter“ bedeutet (vgl. Radtke 2005: 29; Busse 2005: 29).
3
Bakr, Schwiegervater und guter Freund des Propheten. Ihm folgten Umar und Uthmn (vgl. ebd.: 6). Eine Minderheit der Muslime war jedoch von Beginn an der Meinung, lediglich ein Nachkomme Mu¤ammads könne Führer (Imam 5 ) der muslimischen Gemeinschaft sein. Die einzige Person die diesem Anspruch genügte, war sein Cousin und Schwiegersohn Al¯ ibn Ab¯ ëlib 6 . Dieser wurde schließlich zum vierten Kalifen ernannt (vgl. Halm 2004: 7). Diese Ernennung war jedoch nicht ohne Einwände. Da nach der Ermordung des dritten Kalifen, Uthmn, viele seiner Stammesangehörigen, die Umayyaden, Medina fluchtartig verließen, wurde Al¯ nur von einer Minderheit gewählt. Da die Umayyaden an der Wahl nicht teilnahmen, sahen sie diese als unrechtmäßig an und setzten Mu’wiya als Gegenkalifen ein. Mu’wiya und nach ihm die Dynastie der Umayyaden waren es dann auch, die nach der Ermordung Al¯s 40 n.H. (661 n.Chr.) für die nächsten rund 100 Jahre die Kalifen stellten und die Schiiten verdrängten (vgl. ebd.: 7ff.). Die Spaltung des Islam in zwei Gruppen wurde noch verstärkt, als Al¯s jüngerer Sohn £ussein, der aus der Ehe mit der Prophetentochter Fìima stammte, 61 n.H. (680 n.Chr.) in der Schlacht bei Kerbala (Irak) getötet wurde. Die Absicht £usseins die Schia gegen Yaz¯d, den Sohn und Nachfolger Mu’wiyas, zu verteidigen und die Tatsache, dass er, der Enkel des Propheten Mu¤ammads, für die Sache der Schiiten starb, machten ihn zum Märtyrer (vgl. ebd.: 14f.). Anzumerken ist, dass zwar durch die beschriebenen Ereignisse, insbesondere der Ermordung Uthmns, Al¯s und £usseins, die muslimische Einheit gebrochen war, von einem sunnitischen und schiitischen Islam in theologischer und rechtlicher Hinsicht jedoch erst seit dem 9. Jahrhundert n.Chr. gesprochen werden kann (vgl. Radtke 2005: 55ff.).
2.2. Sunniten und Schiiten - Konfliktmerkmale
Zu berücksichtigen ist bei der Nennung von Konfliktmerkmalen, dass diese oftmals nicht für die Sunniten oder die Schiiten gelten. Aufgrund der internen Heterogenität führen Verallgemeinerungen zu Ungenauigkeiten. So sind beispielsweise die Zaiditen (Fünferschiiten) traditionell näher am sunnitischen Islam als die Imamiten (Zwölferschiiten) (vgl. Ende 2005: 86ff.) und auch die Dogmen der Wahhabiten (eine Richtung der sunnitischen Hanbaliten) sowie der sunnitischen Sufis sind weit voneinander entfernt (vgl. Said 2009: 12f.). Aus diesem Grund sind folgende Beispiele nicht als universell gültig zu verstehen, sondern lediglich als Annahmen die zumindest für einen Großteil der angesprochenen Gruppen gelten.
5 Bei Sunniten ist der Begriff Kalif, bei Schiiten der Begriff Imam (von arab. Imm für „Führer“), als
Bezeichnung des Führers der muslimischen Gemeinschaft (arab. Umma) gebräuchlich (vgl. Halm 2004:
1).
6 Von der Verehrung Al¯s stammt daher auch der Name Schiiten (von arab. Sch¯at Al¯, Partei Al¯s) (vgl.
ebd.).
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Der Konflikt lässt sich auf mehreren Ebenen beobachten, wobei die erste, das unterschiedliche Geschichtsverständnis, im vorherigen Abschnitt bereits angesprochen wurde. Des Weiteren lassen sich eine theologische, rituell-rechtliche und politische Ebene unterscheiden (vgl. ebd.: 27).
2.2.1. Theologische Ebene
Immer wieder in Erscheinung tretende Konfliktpunkte sind die Imamatslehre der Schia mit der chiliastischen Erwartung des verborgenen Imams, des Imm al-Mahd¯, eine Art Messias (vgl. Halm 2004: 37) und die Überzeugung, dass die zwölf Imame sündlos und unfehlbar (arab. ma‘âÌm) seien (vgl. Ende 1985: 191; Brunner 1997: 151).
Auch die Frage nach der Verehrung bestimmter Personen entzweit die beiden Konfessionen. Bei den Schiiten nehmen Al¯, Fìima, £assan, £ussein und die späteren Imame eine besondere Rolle ein. So werden beispielsweise ihre Begräbnisstätten als mitunter nicht weniger wichtige Pilgerorte angesehen, als die Ka‘ba in Mekka (vgl. Halm 2004: 14; Ende 1985: 200). Einher mit dieser Verehrung geht die sunnitische Kritik des Gräberkultes, der polytheistische Merkmale aufweise (vgl. Ende 1985: 189, 195). Die Gefährten des Propheten (arab. áa¤ba) werden von den Anhängern der Schia verflucht, da sie sich ihrer Ansicht nach dem Willen Gottes und des Propheten widersetzten, indem sie Al¯ das Recht auf die Nachfolge Mu¤ammads verwehrten (vgl. Brunner 1997: 150f.). Von den Sunniten hingegen wird dieser Personenkreis sehr hoch angesehen und als besonders vorbildlich und respektwürdig eingestuft (vgl. Ende 1985: 190).
Auch der Vorwurf der Koranfälschung, nämlich die Entfernung von Hinweisen auf die göttliche Bestimmung Al¯s als Führer der Umma oder die Erwähnung der Imame, tritt immer wieder auf (vgl. Ende 1985: 190; Brunner 2001: 447ff.).
Während insbesondere extreme, anti-schiitische Positionen, wie die der Wahhabiten, der Schia allgemein die Zugehörigkeit zum Islam aberkennen, insbesondere auch wegen des Vorwurfs des Beigesellens Gottes (arab. širk) (vgl. Ende 1985: 195ff.; Brunner 1997: 155ff.; Said 2009: 35), kommen andere zu dem Schluss, dass im grundlegenden Verständnis 7 des Islam keine
7 Dieses Verständnis bezieht sich auf die Grundlagen des Islam (sunnitisch: aqidah, schiitisch: uâul ad-
d¯n), welche im engen Sinne den Glauben an die Einheit Gottes (arab. tau¤¯d), die Propheten und den
jüngsten Tag umfassen. Ein Konflikt ist die von Teilen der Schia vertretene Meinung, dass auch die
Imamatslehre Teil der uâul ad-d¯n sei (vgl. Said 2009: 28f.).
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Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten bestehen (vgl. Brunner 1996: 156; Said 2009: 29).
2.2.2. Rituell-rechtliche Ebene
Auf der rituellen (arab. ‘ibadt) und rechtlichen (arab. fiqh) Ebene finden sich eine Vielzahl von Unterschieden, die teilweise nur anhand kleiner Details dargelegt werden können. Diese Unterschiede mögen „dem Bürger einer weitgehend säkularisierten westlichen Industriegesellschaft als nebensächlich“ erscheinen, sind jedoch „von erheblicher Bedeutung für die Orthodoxen sowohl der Schia als auch der Sunna“ (Ende 1985: 191).
Beispiele solcher Details sind im Gebetsablauf, in der Durchführung der Pilgerfahrt, im Fasten, der £ad¯î-Wissenschaft 8 oder der „Rechtsfindung durch den eigenen Verstand (i÷tihd) sowie den Konsens (i÷m‘)“ (Said 2009: 40) zu finden (vgl. ebd.; Ende 1985: 191). Einige Unterschiede scheinen jedoch besonders berücksichtigt und von polemischen Äußerungen begleitet zu werden. Dazu zählen die Zeitehe (arab. mut’a), die von sunnitischer Seite missbilligend als Prostitution bezeichnet wird, die schiitische Legitimation einer Verleugnung des Glaubens in bestimmten Situationen (arab. taq¯ya) und die passionsähnlichen Selbstgeißelungsrituale am 10. Mu¤arram (šÌr) des islamischen Kalenders (vgl. Ende 1985: 192; Halm 2004: 136ff.; Said 2009: 41ff.).
2.2.3. Politische Ebene
Die vierte Konfliktebene, die den politischen Faktor berücksichtigt, soll erst im Kapitel 4 näher betrachtet werden, da, wie noch gezeigt werden soll, auf dieser Ebene der eigentliche Konflikt ausgetragen wird.
2.3. Versuche der Annäherung
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es schon seit Beginn des 20. Jh. Bestrebungen gibt, eine Annäherung der beiden Konfessionen zu realisieren (vgl. Brunner 1996: 153). Die Annäherung (arab. taqr¯b) ist dabei als Mittel zu verstehen, die Basis für eine friedliche Koexistenz zu
8 Ein £ad¯î (arab. für Überlieferung, Plural A¤d¯î) ist eine Überlieferung über das Leben des Propheten
und dient insbesondere im sunnitischen Islam nach dem Koran als zweitwichtigste Quelle der islamischen
Jurisprudenz. Die Schia kennt neben den Propheten- A¤d¯î noch die Imam- A¤d¯î (vgl. Ende 1985:
190).
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Arbeit zitieren:
B.Sc. Steven Schielke, 2009, Der innerislamische Konflikt als Friedensstörung, München, GRIN Verlag GmbH
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