Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Adelsgeschlechter Liechtenstein und Pàlffy von Erdöd. 5
3. Machtausbau durch territorialen und ökonomischen Zuwachs, Heiratspolitik und
Konfessionszugeh örigkeit 7
4. Fokussierung des adeligen Besitzes 10
5. Leben und Karrieren zu Hofe. 13
6. Fazit. 19
7. Bibliographie: 21
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1. Einleitung
Das subjektiv sinnhafte Handeln des einzelnen Individuums, welches aus einem jeweiligen subjektiven Sinn erzeugt wird, kann als Kern alles Sozialen betrachtet werden. Es bildet sozusagen auch die Basis der vakanten, soziologisch amorphen, instabilen und so dynamischen und flüchtigen Faktoren Macht und Herrschaft, welche dazu neigen, zeitlich begrenzt stabil zu erscheinen, also sich zu zentrieren und sich darauf wieder umzuverteilen. Obwohl die beiden Begriffe Macht und Herrschaft im Allgemeinen oft synonym gebraucht werden, ist Herrschaft eine spezielle Form von Macht; sie ist institutionalisierte Macht, die „Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebaren Personen Gehorsam zu finden.“ 1 Herrschaft stellt also ein Machtverhältnis dar, welches relativ stabil konzipiert ist und ein Mindestmaß an Anerkennung und Gehorsam der untergeordneten Fraktion beinhalten muss, wobei dies aber das Bestehen einer als rechtmäßig aufgefassten, legalen beziehungsweise legitimen, Ordnung voraussetzt. In einer legitimen Herrschaft wird die bestehende Ordnung als berechtigt aufgefasst, in einer legalen Herrschaft als rechtlich berechtigt. Diese beiden Faktoren der Legalität und Legitimität können dabei in speziellen Fällen verschmelzen. Das Legalitätsprinzip entspringt meist aus jenem der Legitimität. 2 Legitime Herrschaften können sich in verschiedenen Prägungen äußern. So basiert eine charismatische Herrschaft auf der Führerschaftsauswahl von Personen mit außergewöhnlichen Qualitäten, welche sich beispielsweise ökonomisch, kriegerisch oder rethorisch herauskristallisieren; dies können beispielweise Propheten oder Kriegshelden sein. Als zweites Exempel für legitime Befehlsgewalten sind legale Herrschaften zu nennen, welche sich durch verständige, verlässliche, funktionierende und berechenbare Regeln und Verhaltensweisen legitimieren, aber auch für das jeweilige machtausübende Organ gelten. Diesen letztgenannten Aspekt außer Acht gelassen, kann eine Brücke zu einer weiteren Form geschlagen werden; so weist sich eine traditionelle Herrschaft, beispielsweise eine Monarchendynastie, durch die beständige Anerkennung von Tradition und Weitergaben von bestimmten kulturellen Werten durch verfestigte Überlieferungen aus. 3 Bleibt man nun im Ambiente dieses dritten Exempels legitimer Befehlsgewalten, so erscheinen auch hier Macht- und Herrschaftsverhältnisse in einer Form von wechselwirkenden Beziehungen; diese äußerten sich auch in der ausgewählten Zeitspanne der
1 Neuenhaus, Petra: Max Weber. Amorphe Macht und Herrschaftsgehäuse. In: Imbusch, Peter (Hgg.): Macht und
Herrschaft. Sozialwissenschaftlice Konzeptionen und Theorien. Leske/Hemsbach 1998, 77-94.
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frühen Neuzeit, mit welchem sich diese Arbeit befassen möchte, auf eine differenzierte Weise und waren dadurch auf verschiedenen Herrschaftsebenen vorhanden. Eine solche Umgebung ließ sich auch in den habsburgischen Erblanden in jener vormodernen Zeit vorfinden, da der hiesige oberste Landesherr in vielerlei Hinsicht von seinen Fürsten und Ständen abhängig war, sozusagen von seinen Säulen der Macht, von welchen er getragen wurde. Ein bedeutender Faktor dieser machtstatuierenden Stützen stellte der Adel dar, welcher dazu neigte sich vor allem in der frühen Neuzeit in nächster Nähe um den habsburgischen Regenten nach unten hin zu stratifizieren und sich in vielen verschiedenen Funktionen und Positionen, immer an die jeweiligen Umstände angepasst, äußerst flexibel über das Herrschaftsgebiet des Machthabers zu legen. Stets darauf bedacht, in diesem politischen Ambiente die eigene Macht, den eigenen Besitz und den dementsprechenden Einfluss zu steigern und auszubauen; aber immer mit der gegebenen Gefahr, dass der Landesfürst versuchte die Befugnisse und Kompetenzen der Adeligen noch mehr und mehr einzuengen. 4
Als während des Absolutismus die landesfürstliche Zentralgewalt danach trachtete die Stände zu überbrücken, hatte dies den Versuch zur Folge den politischen Einfluss des Adels zu beschneiden und zu eliminieren, wobei diesem im Gegenzug die Herrschaft im lokalen Bereich zugestanden wurde. Durch Umstände dieser Art und mit der erstarkenden Bedeutung des Landsstaats nach dem dreißigjährigen Krieg, wurde adelige Existenz in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und im 18. Jahrhundert wieder verstärkt zu „höfischer Existenz“. 5 Das dadurch geschaffenen Rennen um Würde, Rang und Einfluss führte auch in den habsburgischen Erblanden dazu, dass sich viele wirtschaftlich potente, vornehmlich katholische Adelsgeschlechter im Zentrum der Macht zu Wien ansiedelten um eben dort ihre Geltung, Rangstufe, Glorie und Position zu bewahren und womöglich in nächster Nähe zum Kaiser und dessen Hof noch auszubauen. Es kann dabei von einer Urbanisierung des Adels gesprochen werden, die sich neben Wien auch in Prag vollzog. 6 Andererseits bedeutete dabei beispielweise der Bau eines Palais als prunkvolles Vorzeigedomizil und die Haltung eines eigenen Hofstaates eine extrem hohe finanzielle Belastung, welche nicht selten vor allem die Bauern aus den jeweiligen adeligen, von Vögten verwalteten Grundherrschaften zu spüren
4 Press, Volker: Denn der Adel bildet die Grundlage und die Säulen des Staates. Adel im Reich 1650 - 1750. In:
Oberhammer, Evelin (Hgg.): Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen
Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 31.
5 ebd, 13.
6 Winkelbauer, Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im
konfessionellen Zeitalter. Teil 1. (Österreichische Geschichte 1522-1699,) Wien 2003, 310.
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bekamen und ihre Opposition in Form von Bauernrebellionen zeigten. Für manche Adelsfamilie endete das höfische Leben auch im handfesten wirtschaftlichen Ruin. 7 Nichtsdestotrotz hatte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bereits ein Hofadel etabliert, welcher sich in den wichtigsten Staatsdiensten positioniert hatte. Diese Hocharistokratie zählte bis zu 400 Fürsten und Grafengeschlechter, wobei neben dem böhmischen Adel wie Kinsky, Kaunitz oder Lobkowitz, auch ungarische Magnatenfamilien Namens Pàlffy von Erdöd, Batthyàny und Esterhàzy, aber besonders die erbländisch katholischen Adelgeschlechter beispielsweise Liechtenstein, Trautson, Harrach oder Dietrichstein als tonangebende Faktoren fungierten, indem sie außer den begehrten politischen Karrieren, unter anderem im geheimen Rat, in welchem die wichtigsten Entscheidungen für die Erblande und nicht selten für das gesamte Reich getroffen wurde, auch wichtige Positionen im Klerus und im Militär besetzten. 8
Um nun im Folgenden genauer auf spezielle historische, kulturelle und politische Aspekte des Adels in der frühen Neuzeit einzugehen, sollen in der vorliegenden Abhandlung zwei bereits oben genannte Adelsgeschlechter, nämlich Liechtenstein und Pàlffy von Erdöd in dieser Hinsicht einer genaueren Betrachtung unterzogen werden; um damit der zentralen Forschungsfrage „Wie sich adelige Macht in den habsburgischen Erblanden in der frühen Neuzeit definierte und formierte?“ nachzukommen. Mir ist dabei bewusst, dass ich den in den Proseminarsitzungen festgelegten zeitlichen Rahmen an manchen Stellen überschreite, doch tue ich dies um Prozesse und Vorgänge, die für die Verständlichkeit des zu behandelnden Komplexes relevant sind, klarer darzustellen.
2. Die Adelsgeschlechter Liechtenstein und Pàlffy von Erdöd
Das mährisch-österreichische Geschlecht der Liechtenstein und das ungarische Haus Pàlffy unterlagen bereits zu ihrem Beginn dem Spannungsfeld zwischen Haus, Hof und Land, zwischen der lokalen Autonomie und der Einbindung am Hofe. Eine Doppelrolle ambivalenter Art, einerseits als Herren in ihren Grundherrschaftsgebieten, Städten, Märkten und Dörfern und andererseits als Vasallen, Bundesgenossen und Diener des jeweiligen Landesfürsten. Ein entscheidender Positionsfaktor für Liechtenstein sowie Pàlffy war hierbei, dass sie frühzeitig zwischen verschiedenen Herren standen und dadurch aus der Grenzlage
7 Press, Volker: Denn der Adel bildet die Grundlage und die Säulen des Staates. Adel im Reich 1650 - 1750. In:
Oberhammer, Evelin (Hgg.): Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen
Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 16.
8 Winkelbauer, Thomas: Ständefreiheit und Fürstenmacht. Länder und Untertanen des Hauses Habsburg im
konfessionellen Zeitalter. Teil 1. (Österreichische Geschichte 1522-1699,) Wien 2003, 307-308.
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ihrer Güter auch ihren Nutzen zu ziehen wussten; im Kräftefeld Österreich-Böhmen sowie Mähren-Ungarn. Die Anbindungen an den landesfürstlichen Hof stellten dabei Belehnungen, Schenkungen, fürstliche Gnaden, Heirats- oder Aufstiegsmöglichkeiten in Aussicht; die dazugehörige Wagnis aber ganz außer Acht gelassen, da der Landesfürst immer wieder versuchte die Macht und Autorität der lokalen Herren zu beschneiden. 9 Der Name des Hauses Liechtenstein, eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas über dessen ministerialische oder dynastische Herkunft man sich nicht sicher ist, begegnet bereits im 12. Jahrhundert im Bezug auf die Burg Liechtenstein zu Mödling in der Nähe Wiens. Während die sich südlich der Donau angesiedelten Familienzweige die zweite Generation nicht überdauerten, gründete der erste bedeutendere Liechtenstein in den Annalen der Geschichte Namens Heinrich, der das Erlöschen des letzten Babenbergers 1246 miterlebte, die sich behauptende Familienlinie, wobei er bereits versuchte Landesinteresse und jenes seines Standes zu verbinden indem er dazu beitrug Ottokar von Böhmen in der Frage der Babenberger Erbfolge zu unterstützen. Dies wiederum führte zu der in späteren Zeiten äußerst wichtigen und in Mähren gelegenen Schenkung von Nikolsburg, welche den Liechtenstein neben dem Rückhalt außerhalb des österreichschen Gebiets auch eine Sonderstellung zum relevanten Hang der Schaukelpolitik einbrachte. Als nach dem Tod des Vaters die beiden Söhne Friedrich I. und Heinrich II. aufgrund adeligen Autonomiebestreben auf die Seite Rudolfs von Habsburg wechselten, konnte Nikolsburg dennoch behauptet werden. In ihrer nun mährisch-österreichischen Doppelposition sollten die Liechtenstein einen autonomen Part einnehmen, so steigerte ihre mährische Stellung den Spielraum gegenüber den Habsburgern und im Gegenzug dazu ihre österreichische die Bewegungsfreiheit gegenüber den mährischböhmischen Ständen und Herrschern. 10 Auf diese Weise gelang, ausgehend von einer kleineren Zahl von Besitzungen im niederösterreichischen Gebiet, welche zu geschlossenen Herrschaftskomplexe zusammengefasst wurden, der schrittweisen Aufstieg des Hauses, wobei sich das Herrschaftsgebiet vor allem durch größere Neuerwerbungen ab dem 14. Jahrhundert bis 1600 wesentlich vergrößerte und als wesentliche Basis für die später bedeutende Position in den frühneuzeitlichen Erblanden fungierte. 11
Die Wurzeln des aus Ungarn stammenden Adelsgeschlecht Pàlffy, dessen Familienzweig erst später den Zusatz von Erdöd erhielt, reichen bis ins 14. Jahrhundert zurück. Der Ursprung
9 Press, Holger: Das Haus Liechtenstein in der europäischen Geschichte. In: Wiloweit, Dietmar (Hgg.):
Liechtenstein - Fürstliches Haus und staatliche Ordnung. Geschichtliche Grundlagen und moderne Perspektiven.
Vaduz/Wien/München 1988, 17-18.
10 ebd. 18-19.
11 Oberhammer, Evelin: Viel ansehnliche Stuck und Güeter. Die Entwicklung des fürstlichen
Herrschaftsbesitzes. In: Der ganzen Welt ein Lob und Spiegel. Das Fürstenhaus Liechtenstein in der frühen
Neuzeit. Wien/München/Oldenburg 1990, 33.
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Hubert Feichter, 2006, Herrschaft und Macht in der Vormoderne - Die Herrschaft des Adels, München, GRIN Verlag GmbH
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