1. Wie hängt der gerechte Vorteilsausgleich mit der Erhaltung der Biodiversität zusammen?
Die Konvention über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) nennt als ihr grundlegendes Ziel
“the conservation of biological diversity, the sustainable use of its components and the fair and
equitable sharing of the benefits arising out of the utilization of genetic resources, including by
appropriate access to genetic resources and by appropriate transfer of relevant technologies, taking
into account all rights over those resources and to technologies, and by appropriate funding” 1 . Hierbei ist bereits in Ansätzen beschrieben, wie Zugang und gerechter Vorteilsausgleich mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt zusammenhängen:
- Die Vorteile, die sich aus der Nutzung der Biodiversität ergeben, sollen gerecht und gleich aufgeteilt werden, ein gerechter Vorteilsausgleich (Benefit Sharing) wird also verlangt.
- Dieser soll erreicht werden, indem die biodiversitätsreichen Länder (sog. Geberländer), den biodiversitätsarmen Ländern (sog. Nehmerländer) den Zugang (Access) zu genetischen Ressourcen erleichtern und
- als Entschädigung ihre Technologien weitergeben und den Geberländern finanzielle Unterstützung als Ausgleich für die Nutzung ihrer Biodiversität zukommen lassen, was wiederum einen (gerechten) Vorteilsausgleich bedeutet.
Kurz: Access and benefit sharing (ABS) wird als eines der drei Hauptziele der CBD 2 genannt.
2. Was sind die wichtigsten Positionen zum Thema ABS?
Weil die biodiversitätsarmen Länder vor allem Planungs- und Rechtssicherheit wegen hoher Kosten bei der Entwicklung von Technologien erwarten, sind sie für eine Stärkung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) und gegen
1 http://www.cbd.int/convention/articles.shtml?a=cbd-01
2 neben der allgemeinen Erhaltung der biologischen Vielfalt und ihrer nachhaltigen Nutzung
eine Überregulierung auf Seiten der Geberländer beim Zugang zu den genetischen Ressourcen.
Die Geberländer hingegen erhoffen sich eine Stärkung der CBD gegenüber des TRIPS. Die indigene Bevölkerung dieser Länder fordert mehr Selbstbestimmung und die internationale Anerkennung ihrer Rechte. Sie werfen der CBD vor, dass sie ohne ihr Mitwirken entwickelt worden sei, obwohl es doch „ihre“ genetischen Ressourcen seien, welche die Nehmerländer haben wollen und mit denen gehandelt wird. Aus diesem Grund haben sie in der letzten Zeit Netzwerke entwickelt, um ihre Interessen besser vertraten zu können. Die CBD bezieht sich auf die indigene Bevölkerung in ihrem Artikel 8j. Zwei weitere Akteure sind die Biotech-Firmen der Nehmerländer, welche vor allem an der Wahrung ihrer geistigen Eigentumsrechte und guten Handelsbedingungen interessiert sind, und die Nicht-Regierungs-Organisationen (Non-Governmental Organizations - NGOs), die als Wissensgemeinschaften zur Klärung schwieriger Sachverhalte beitragen und Informationen bereit stellen. Sie stehen dem TRIPS eher skeptisch gegenüber und setzen sich für die indigene Bevölkerung in den südlichen Ländern ein.
3. Welche zentralen Probleme ergeben sich beim ABS?
a) Problem 1: Der Zugang zu den genetischen Ressourcen - Access Durch die Kritik der biodiversitätsreichen Länder des Südens, dass sich die biodiversitätsarmen Ländern des Nordens die genetischen Ressourcen ohne eine entsprechende Gegenleistung aneigneten („Biopiraterie“), wurde es nötig, den Zugang zu genetischem Material zu regeln. Dabei garantiert die CBD den Mitgliedstaaten nationale Souveränität über ihre Ressourcen, was nicht bedeutet, dass diese den einzelnen Staaten gehören, aber sehr wohl, dass sie Staaten das Recht dazu haben, Regeln im Umgang mit „ihren“ genetischen Ressourcen national festzulegen.
In dem zu Beginn von der CBD formulierten Ziel wird verlangt, dass der Zugang und der durch die darauf folgende Nutzung der genetischen Ressourcen entstehende Nutzen einen gerechten Vorteilsausgleich nach sich ziehen solle. Dies bedeutet, dass die aus der Nutzung entstehenden Vorteile nicht nur den Nehmerländern zu Gute kommen, sondern auch den Ländern, dessen genetische Ressourcen verwendet werden.
Weiterhin verlangt die CBD, dass der Zugang zu genetischen Ressourcen erleichtert werden solle. Dadurch können die Nehmerländer und deren Biotechnologie-Firmen schneller, kostengünstiger und effizienter auf das Genmaterial zurückgreifen und letztendlich durch Zeit- und Geldersparnisse höhere Gewinne (größeren Nutzen) erzielen (von denen wiederum die Geberländer profitieren, wenn die o.g. Forderung nach einem gerechten Ausgleich erfüllt wird). Nun können die Biotech-Firmen jedoch nicht einfach in die biodiversitätsreichen Länder fahren und wahllos Pflanzen einsammeln, um deren Erbmaterial auf in ihm verborgene nützliche Eigenschaften zu untersuchen, da dies der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen gliche und zu viel Zeit und Geld kosten würde. Eine Erleichterung ist es hierbei für die Biotech-Firmen auf das Wissen der indigenen Bevölkerung zurückgreifen zu können und zu dürfen. Denn durch diese erfahren sie von der Nützlichkeit und Wirkungsweise bestimmter Pflanzen, was die Suche nach dem benötigten Gen erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Das Problem hierbei ist, dass die indigene Bevölkerung kein Recht an geistigem Eigentum (Intellectual Property Rights - IPR) kennt (in Bezug auf das Wissen der Nützlichkeit der Pflanzen). Deshalb stellt sich die Frage danach, ob der „Informant“ tatsächlich etwas dafür erhalten sollte, wenn er sein Wissen weitergibt (denn es ist ja nicht „seine“ Pflanze) und in welcher Form diese Entschädigung bzw. dieser Ausgleich wem zu Gute kommen sollte. Da die indigene Bevölkerung lange Zeit nicht die Möglichkeit hatte an den Prozessen der CBD teilzunehmen, obwohl man doch auf sie - d.h. auf ihre Ressourcen und ihr Wissenangewiesen ist 3 , wird vor allem bei ihnen die Forderung nach dem Recht laut, den Zugang zu den genetischen Ressourcen verweigern zu dürfen.
Als drittes in Bezug auf den Zugang fordert die CBD, dass es der vorherigen informierten Zustimmung (Prior Informed Consent - PIC) der Geberländer bedarf, wenn biodiversitätsarme Länder auf deren Ressourcen zurückgreifen, und das zu gegenseitig vereinbarten Bedingungen (Mutually Agreed Terms - MAT). Um diese beiden Voraussetzungen zu erfüllen, ist jedoch eine umfassende Kenntnis in Form von technischem, juristischem und ökonomischem Wissen bei den Akteuren in den Geberländern, insbesondere bei der indigenen Bevölkerung, erforderlich. Diese Kenntnisse sind allerdings nicht einfach so vorhanden und es müssen erst die nötigen Strukturen aufgebaut werden (Capacity Building - CaBu), um eine ökonomische Abschätzung eines gerechten Vorteilsausgleichs zu ermöglichen. Der Aufbau
3 Der Artikel 8j der CBD schreibt immerhin explizit vor, dass bei der nationalen Legislation das Wissen und die Praktiken der indigenen Bevölkerung respektiert und geschützt werden und ihr Wissen nur unter ihrem Einbezug und mit ihrer Billigung weitergegeben werden soll. Zudem soll die Weitergabe diese Wissens eine anschließende gerechte Verteilung der sich daraus ergebenden Vorteile bei der Nutzung dieses Wissend nach sich ziehen.
Arbeit zitieren:
Anika Weller, 2008, Access & Benefit Sharing - Zentraler Konflikt der Convention on Biological Diversity (CBD), München, GRIN Verlag GmbH
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