Gliederung
1. Einleitung 3
2.1. Das bis jetzt geltende Recht Seite 3- 4
2.2. Problem und Ziel Seite 4- 5
2.3. Das Pfändungsschutzkonto Seite 5- 8
2.4. Kontopfändungsschutz gemäß § 850k ZPO nach künftigem Recht Seite 8- 10
3.1. Welche Vorteile bieten diese Veränderungen? 10-11
3.2. Welche Nachteile? 11-12
4. Das P-Konto versus Girokonto auf Guthabenbasis 12
4.1. Girokonto auf Guthabenbasis 12-13
4.2. Vergleich von Girokonto auf Guthabenbasis versus P-Konto 14
5. Reflexion 14-16
6. Quellenangabe 17
1.1. Einleitung
Die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr hat für die moderne Wirtschaftswelt eine
2
hohe Relevanz. Zahlungsverkehr wie Überweisungen, Karten - oder Scheckzahlungen sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Das Girokonto, das das Fundament für solche Geschäfte bildet, ist für die Menschen daher unverzichtbar (vgl. www.bmj.de/p-konto). Umso mehr hat die Reform des Pfändungsschutzes an Bedeutung für pfändungsgefährdete Kontoinhaber gewonnen.
In meiner Arbeit werde ich als erstes das noch bis Juni 2010 geltende Recht betrachten. Mit der Definition der aktuellen Problemlage und der mit der Reform des Kontopfändungsschutzes verbundenen Ziele, werde ich meine Arbeit fortführen. In einem weiteren Schritt werde ich den neuen Kontopfändungsschutz nach zukünftiger Rechtslage beschreiben. Daraufhin werde ich näher auf die Vor- und Nachteile des Pfändungsschutzkontos eingehen. Mit einem Vergleich des P-Kontos mit dem Girokonto auf Guthabenbasis werde ich meine Arbeit weiterführen. Meine persönlichen Gedanken werden diese Hausarbeit abrunden.
2.1. Das bis jetzt geltende Recht
Nach dem bis jetzt geltendem Recht gibt es keinen Schutz für das Kontoguthaben eines Schuldners. Das gesamte Guthaben darf ohne Vorankündigung gepfändet werden. Die Pfändung des Bankkontos hat die Konsequenz, dass es vollständig blockiert wird. Die anfallenden Rechnungen des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Miete, Energie oder Versicherungen können erst wieder über das Bankkonto beglichen werden, wenn der Betroffene eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt (vgl. www.bmj.de/p-konto).
„Werden wiederkehrende Einkünfte (...) auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht.“ ( § 850k ZPO 1 Abs.1)
Der nächste Paragraf belegt, dass das Vollstreckungsgericht die Pfändung aufhebt:
„Das Vollstreckungsgericht hebt die Pfändung des Guthabens für den Teil vorab auf (…).“ (§ 850k Abs. 2ZPO)
„Das Gericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann
1 Zivilprozessordnung
insbesondere anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzusetzen sei.“ (§ 732 Abs. 2 ZPO)
Dies bedeutet, dass wenn nach geltendem Recht das Kontoguthaben gepfändet wird, es für den Schuldner folgende Konsequenzen hat: Der Schuldner verfügt nicht mehr über sein Guthaben. - DasKreditinstitut darf zwei Wochen ab Zustellung nicht mehr an die Gläubiger des - Schuldnersauszahlen.
Existentielle Zahlungen, wie zum Beispiel die Miete können in dieser Zeit nicht durchgeführt werden.
Wir die Kontokündigung angekündigt, muss der Schuldner beim Vollstreckungsgericht auf Gewährung von Pfändungsschutz nach § 850k ZPO einen Antrag stellen.
Das Ziel dieses Verfahrens ist, die Pfändung, soweit das Guthaben unpfändbar ist, für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin aufzuheben. Daraufhin berechnet das Vollstreckungsgericht den pfändungsfreien Betrag und hebt die Pfändung des Kontoguthabens durch Beschluss auf.
Nach Vorlage des Beschlusses zahlt die Bank entweder den übrig gebliebenen pfändbaren Teil des Guthabens an den Gläubiger aus oder den unpfändbaren Teil des Guthabens an den Schuldner (vgl. www.bmj.de).
2.2. Problem und Ziel
Das Girokonto, das das Fundament für bargeldlose Geschäfte bildet, ist für die Menschen unverzichtbar. Der Entzug oder die Verweigerung eines Girokontos führt zu einer Exklusion vom bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dies führt nicht nur zu wesentlichen Beeinträchtigungen bei den Betroffenen, sondern auch zu Belastungen der Allgemeinheit. Beispielsweise wird der Arbeitgeber des Schuldners zusätzlich belastet, da Unklarheit darüber herrscht wohin das Einkommen überwiesen werden muss oder überwiesen werden kann (vgl. www.bmj-bund.de). Die völlige Stilllegung des Schuldnerkontos, die durch eine Kontopfändung ausgelöst wird, ist für die Kreditinstitute ein typischer Anlass, ein Girokontovertrag zu kündigen. Der Grund dafür ist, dass die Bank keinen Profit mehr aus diesem gepfändeten Konto erlangen kann. Stattdessen verursacht ein solches Girokonto für die Bank ein hohes Maß an Mehrarbeit und zusätzliche Kosten. Deshalb versucht die Bank sich so schnell wie möglich von dem Kontoinhaber des gepfändeten Kontos, zu befreien. Hinzu kommt, dass der Pfändungsschutz, nur in bestimmten
Fällen gewährt wird. Je nachdem um welche Art von Einkünften es sich handelt. Beispielsweise sind Geldgeschenke und Guthaben von Selbständigen nicht geschützt. Zudem ist das Verfahren zur Erlangung von Pfändungsschutz für die zuständigen Vollstreckungsgerichte sehr aufwändig. Dies führt dazu, dass der Schuldner nicht immer rechtzeitig geschützt werden kann. In besonderen Fällen können der Schuldner und seine Familie, infolge einer Kontopfändung auf staatliche Transferleistungen 2 zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen sein (vgl. www.bmj.de).
Der Anspruch der Gläubiger auf eine Zwangsvollstreckung von Forderungen, der aus dem verfassungsrechtlichen Justizgewährungsanspruch folgt, hat dort seine Grenzen, wo die Vollstreckung dem Schuldner und seiner Familie nicht mehr die notwendigen Mittel zur Sicherung des Existenzminimums belässt. Dies wird in einem gerichtlichen oder anderen anerkannten Verfahren festgestellt.
Ziele der Reform des Kontopfändungsschutzes sind zum Einen, das Bankkonto als Objekt für den Zugriff von Gläubigern zu erhalten und zum Anderen für einen effektiveren Schutz des Schuldners zu sorgen.
Das Verfahren zur Sicherung des Schuldners soll für Schuldner, Gerichte und Kreditinstitute möglichst unkompliziert und effektiv ausgestaltet werden. Eine Neukonzeption des Rechts des Kontopfändungsschutzes muss insbesondere auch das Ziel verfolgen, den Aufwand für die Banken und Sparkassen in einem vertretbaren Rahmen zu halten, so dass es nicht aus Anlass einer Kontopfändung zur Schließung von Konten kommt (vgl. www.bmj.de). 2.3 Das Pfändungsschutzkonto
„Die Bundesregierung hat den Weg der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute mit einer Reform des Kontopfändungsschutzes (Eckpunkte der Reform) frei gemacht, damit alle Bürgerinnen und Bürger am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.“ (www.bmj.de) Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 dem vom Bundestag am 23. April 2009 beschlossene Gesetz zur „Reform des Kontopfändungsschutzes“ zu. Dieses neue Gesetz beinhaltet die Einführung eines Pfändungsschutzkontos. In der Kurzfassung wird dieses Konto „P-Konto“ genannt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen stehen in der Neufassung des § 850k in
2 Geld- oder Sachleistung, die eine Person erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen.
Arbeit zitieren:
Laura Perricone, 2010, Das Pfändungsschutzkonto, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Entstehung und Entwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes und s...
Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten
Magisterarbeit, 87 Seiten
Die sozialen Rechte von Ausländern
Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges
Wissenschaftlicher Aufsatz, 36 Seiten
Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in der Bundesre...
Soziologie - Kinder und Jugend
Examensarbeit, 104 Seiten
Traumatisierte Flüchtlinge im Spannungsfeld von Asylrecht und Genesung...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Vordiplomarbeit, 49 Seiten
Statistische Methoden zur Bestimmung der Simulationslänge
BWL - Beschaffung, Produktion, Logistik
Seminararbeit, 45 Seiten
Abschiebung und Zurückschiebung im Ausländerrecht
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 17 Seiten
Der Konflikt zwischen dem deutschen Ausländerrecht und dem Kinder- und...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Hausarbeit, 35 Seiten
Asylverfahren und Nationalstaat
Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Die Situation der Substitutionsbehandlung in Deutschland. Hat sich die...
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 137 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Seminararbeit, 32 Seiten
Das deutsche Ausländerrecht und die Frage der Integration
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Studienarbeit, 29 Seiten
laura perricone hat einen neuen Text hochgeladen
Umsetzungsleitfaden des ZKA
Hartmut Frings, Frank Lücke, Andreas von Oppen, Stefan Saager, Ahrend Weber
Ethos und Methode. Zur Bestimmung der Metaliteratur nach Ernst Robert ...
Zur Bestimmung der Metaliterat...
Karl Thönnissen
Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten 1811 / Rechtslehre 1812 ...
Einleitung Vom Studium der Phi...
Johann Gottlieb Fichte
0 Kommentare