Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Soziostrukturelle Lebenslage von Türkinnen und Türken in
Deutschland. 2
2.1 Familiäre Situation und Haushalt 3
2.2 Bildungsbeteiligung 5
2.3 Erwerbstätigkeit und Einkommen. 7
2.4 Wohnsituation 9
3 Begriffliche Abgrenzung - Assimilation- Integration- Segregation 11
4 Social Identity Approach 14
4.1 Theorie der sozialen Identität. 14
4.1.1 Vorannahmen 14
4.1.2 Theoretische Grundkonzepte. 16
4.1.2.1 Soziale Kategorisierung 16
4.1.2.2 Soziale Identität. 18
4.1.2.3 Soziale Vergleichsprozesse 20
4.1.2.4 Positive Distinktheit 21
4.1.3 Erlangung und Erhaltung positiver sozialer Identität. 21
4.1.3.1 Individuelle Mobilität. 22
4.1.3.2 Sozialer Wettbewerb 23
4.1.3.3 Soziale Kreativität 23
4.2 Selbstkategorisierungstheorie. 25
4.2.1 Personale und soziale Identität. 25
4.2.2 Selbstkategorisierung und Depersonalisierung 26
4.2.3 Salienz von Selbstkategorisierungen. 28
5 Soziale Identitäten von Türkinnen und Türken in Deutschland 29
5.1 Bedingungen für Assimilation 30
5.1.1 Legitimität, Stabilität und Durchlässigkeit. 30
5.1.2 Selbstkategorisierung und Kontext 31
5.1.3 Individuelle Mobilität. 34
5.1.4 Verhalten der Mehrheitsgesellschaft 35
5.2 Bedingungen für Segregation. 36
5.2.1 Legitimität, Stabilität und Durchlässigkeit. 38
5.2.2 Selbstkategorisierung und Kontext 40
5.2.3 Sozialer Wettbewerb und Rückzug in die eigene Ethnie 42
5.2.4 Verhalten der Mehrheitsgesellschaft 46
5.3 Bedingungen für Integration 49
5.3.1 Legitimität, Stabilität und Durchlässigkeit. 50
5.3.2 Selbstkategorisierung und Kontext 52
5.3.3 Sozialer Wandel, soziale Kreativität und duale Identität 54
5.3.4 Verhalten der Mehrheitsgesellschaft 62
6 Grenzen und kritische Zusammenfassung. 69
7 Fazit 74
Literaturverzeichnis. 76
Abstract 80
Abbildungen
Abbildung 1: Akkulturationsmodell nach Berry (Bourhis, Moise, Perreault & Senécal, 1997, S.90, Änderung v. Verf.)..........................................12
Abbildung 2: Soziale Identität als vermittelnder sozialpsychologischer Prozess (Simon & Trötschel, 2006, S.691)....................................................19
1 Einleitung
In Deutschland leben derzeit rund 2,6 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln. Die ersten türkischen Arbeitsmigrantinnen und -migranten sind bereits Ende der 1950er Jahre eingewandert und leben nun schon seit Jahrzehnten in der BRD. Über ein Drittel verfügt selbst über keine eigene Migrationserfahrung, ist also bereits in Deutschland geboren und fast ein Viertel besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Trotzdem haben Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland einen deutlich inferioren Status inne und können als Angehörige einer Minderheit bezeichnet werden (vgl. Fischer & Kneher, 2003). In der deutschen Öffentlichkeit wird ihre Situation und der Grad ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft häufig diskutiert. Diese Diskussion wird allerdings meistens eher unsachlich, wenig fundiert und populistisch zwischen den Polen der Assimilationsforderung einerseits und dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit andererseits geführt. In der vorliegenden Arbeit soll der Situation der türkischen Einwanderer und ihrer Nachkommen in Deutschland aus sozialpsychologischer Sicht nachgegangen werden. Die Beziehung zwischen Deutschen und Türken soll dabei als Intergruppenbeziehung betrachtet werden, wobei die Deutschen die statushöhere Mehrheit und die Türken die statusniedrigere Minderheit darstellen. Es werden Bedingungen herausgearbeitet, unter denen sich die Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland eher assimilieren, segregieren oder integrieren. Dazu wird der „Social Identity Approach“, ein sozialpsychologischer Theorieansatz, der sich aus der „Theorie der sozialen Identität“ und der „Selbstkategorisierungstheorie“ zusammensetzt, zu Grunde gelegt und als Erklärungsrahmen herangezogen. Insofern treten z.B. rechtliche, politische oder wirtschaftliche Aspekte der Diskussion eher in den Hintergrund, auch wenn sie z. T. nicht völlig außer Acht gelassen werden können. Um zunächst einen Eindruck von der soziostrukturellen Lage der türkischstämmigen Menschen in der BRD zu bekommen, vermittelt Kapitel 2 anhand von Statistiken und empirischen Untersuchungen die grundlegenden Daten und Fakten zu ihrer Lebenssituation auch im Verhältnis zur Situation der deutschen Bevölkerung.
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In Kapitel 3 werden die Begriffe „Assimilation“, „Segregation“ und „Integration“ für die vorliegende Arbeit geklärt und definiert, da sie in der Literatur nicht immer einheitlich verwendet werden.
Die theoretischen Grundlagen des sozialen Identitätsansatzes werden in Kapitel 4 dargestellt, um im Anschluss die soziostrukturelle Situation mit der Theorie und verschiedenen wissenschaftlichen Befunden zu verknüpfen (Kapitel 5). Dabei werden jeweils für Assimilation, Segregation und Integration die Zu-wandererperspektive, die zeitlichen und situativen Kontextbedingungen und die Perspektive der Mehrheitsgesellschaft beleuchtet und so die Bedingungen für die verschiedenen Akkulturationsorientierungen aus sozialpsychologischer Sicht herausgearbeitet und erklärt. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse und Empfehlungen werden in Kapitel 6 kritisch zusammengefasst und die Grenzen der Erklärungskraft über den sozialpsychologischen Zugang verdeutlicht. Die Arbeit schließt mit einem kurzen Resümee.
2 Soziostrukturelle Lebenslage von Türkinnen und Türken in Deutschland
In diesem Kapitel soll die Lebenssituation der Türkinnen und Türken in Deutschland anhand statistischer Daten und empirischer Untersuchungen dargestellt und in Relation zur Situation der Deutschen ohne Migrationshin-tergrund gesetzt werden. Dadurch soll zum einen deutlich werden, wie ähnlich oder verschieden die Lebensweisen (noch) sind und zum anderen kann auf problematische Strukturen der Benachteiligung aufmerksam gemacht werden. Bei dem Begriff des Migranten bzw. Migrationshintergrundes wird der Definition des Mikrozensus gefolgt (Statistisches Bundesamt, 2009). D.h. Menschen mit Migrationshintergrund sind „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“ (Statistisches Bundesamt, 2009, S. 6).
Mit der „ersten Generation“ ist insofern nicht zwangsläufig ein älterer Einwanderer gemeint, sondern die Migranten mit tatsächlicher Migrationserfahrung. Auch heute wandern so gesehen täglich türkische Menschen der ersten Ein-wanderergeneration in die BRD ein, z.B. Ehepartner, die in der Türkei geboren wurden und von in Deutschland lebenden Angehörigen nachgeholt werden.
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In Deutschland leben demnach 1,5 Millionen Einwanderer der ersten Generation, davon haben rund 1,2 Millionen die türkische Staatsangehörigkeit und etwa 330 000 sind eingebürgerte Deutsche. Gut eine Millionen türkischstämmiger Menschen haben keine eigene Migrationserfahrung, d.h. sie sind bereits in der BRD geboren (zweite und dritte Generation). Davon sind ca. 680 000 türkische Staatsbürger, 208 000 sind Deutsche durch Einbürgerung und der Rest ist deutsch, weil er oder sie das in Deutschland geborene Kind von bereits eingebürgerten Eltern ist (Statistisches Bundesamt, 2009).
2.1 Familiäre Situation und Haushalt
Türkische Migrantinnen und Migranten und ihre Nachkommen sind im Durchschnitt jünger als Deutsche ohne Migrationhintergrund (33,1 Jahre gegenüber 44,9 Jahre) und haben mehr Kinder (2,1 statt 1,6). Sie sind zu fast 40% noch ledig, annähernd 40% sind mit einem Ausländer oder einer Ausländerin verheiratet und wenn man diejenigen dazu rechnet, die mit einer Deutschen oder einem Deutschen mit Migrationshintergrund verheiratet sind, dann ergibt das über 55% (Statistisches Bundesamt, 2009). Zwar ist es im Mikrozensus nicht explizit ausgewiesen, aber vermutlich handelt es sich hier wohl um innerethnische Ehen (vgl. Schroedter, 2006). Nur 75 000, also etwa 3% aller Frauen und Männer mit türkischem Migrationshintergrund sind mit einer Deutschen oder einem Deutschen ohne Migrationshintergrund verheiratet. Schroedter (2006) hat in ihrer Diplomarbeit binationale Ehen in Deutschland und ihre Entwicklung seit den 1960er Jahren untersucht und festgestellt, dass Türkinnen und Türken im Gegensatz zu allen anderen in Deutschland häufiger vertretenen Nationalitäten (wie z.B. Italiener) auch nach Jahrzehnten eher in der eigenen Ethnie verbleiben. Erst mit einem deutlichen Anstieg des Bildungsniveaus steigen die Ehen mit deutschen Partnerinnen und Partnern. Während innerethnische Ehen häufig als Indikator für mangelnde Integration betrachtet werden, geht Sackmann (2004, S.129) davon aus, dass es sich im Falle der türkischstämmigen Bevölkerung eher um Mechanismen des Heiratsmarktes und um die religiöse Zugehörigkeit handelt. Muslime möchten Muslime heiraten, weil sie befürchten, dass verschiedene Religionszugehörigkeiten die Ehe belasten. Da in Deutschland die meisten Muslime türkisch sind, verbleiben sie mit ihrer Ehepartnerwahl sozusagen automatisch in ihrer Herkunftsnation.
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Die meisten türkischstämmigen Haushalte sind 3- oder Mehr- Personen-Haushalte, während bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund die 1- und 2-Personen-Haushalte überwiegen (Statistisches Bundesamt, 2009). Im Durchschnitt bestand 2006 ein Haushalt mit türkischem Migrationshintergrund in NRW aus 3,9 Personen (Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung, 2008, S.14). Die türkischen Haushalte sind, was die Migrationserfahrungen und Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder angeht, stark durchmischt. Das ist aber nicht unbedingt gleichbedeutend mit ethnischer Durchmischung, da beispielsweise die Kinder deutsche Staatsangehörige ohne eigene Migrationserfahrung sein können, während die Eltern türkische Einwanderer der ersten Generation sind.
Der Haupteinkommensbezieher ist sowohl im Migranten- als auch im deutschen Haushalt ohne Migrationshintergrund in den meisten Fällen der Mann. Hier gibt es prozentual wenig Unterschiede. Von ca. 20 Millionen Haupteinkommensbeziehern bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund gegenüber 760 000 mit türkischem Migrationshintergrund sind bei den Deutschen 79% männlich und 21% weiblich und bei den türkischen Haushalten 81% männlich und 19% weiblich (Statistisches Bundesamt, 2009). Die Erwerbstätigkeit der Frauen spielt also offenbar unabhängig von der Ethnie oder Kultur in beiden Fällen eine eher untergeordnete Rolle, zumindest für das Haupteinkommen des Haushalts.
Bezüglich der Lebensformen unterscheiden sich Deutsche ohne Migrationshin-tergrund von den Frauen und Männern mit türkischem Migrationshintergrund. In den türkischen Familien gibt es prozentual fast doppelt so viele Ehepaare (39%) wie in den deutschen Familien (20%). Gleichzeitig leben deutlich weniger türkische Frauen und Männer allein (6,5%), während dies bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund mit fast 20% eine beliebte Lebensform darstellt. Türkische Ehepaare ohne Kinder gibt es fast nur halb so oft wie deutsche (ca.14% gegenüber rund 26%). Recht ähnliche Werte ergeben sich bei den Alleinerziehenden (etwa 3% bei beiden), wobei bei alleinerziehenden Frauen (oder z.T. auch Männern) mit türkischem Migrationshintergrund im Schnitt mehr Kinder leben (1,75) als bei alleinerziehenden Deutschen (1,35), was sich mit der grundsätzlich niedrigeren Kinderzahl bei deutschen Frauen erklären lässt (Statistisches Bundesamt, 2009).
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Insgesamt kann zunächst festgehalten werden, dass sich (bislang) bei Frauen und Männern mit türkischem Migrationshintergrund weniger pluralistische Lebensformen und eher konventionelle Familienstrukturen darstellen. Dies wurde z.B. von Heitmeyer, Müller und Schröder (1997) in ihrer Studie über türkische Jugendliche in Deutschland festgestellt. „Betrachtet man demgegenüber die Struktur türkischer Familien in Deutschland, so zeigen sich äußerlich stabile und weitgehend ,uniforme‘ traditionelle Familienkonstellationen“ (S.68). Allerdings melden die Autoren auch Zweifel an der „vermeintlichen Idylle“ an, da es in türkischen Familien neben ökonomischen Problemen auch erhebliche kulturelle Konflikte zu geben scheint. In etlichen Bereichen lassen sich aber auch relativ wenig Unterschiede zwischen Deutschen und türkischen Zuwanderern und ihren Nachkommen feststellen, z.B. hinsichtlich generationsspezifischer Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern (vgl. Heitmeyer et al., 1997) oder der Rolle der Frau am Haupteinkommen der Familie.
2.2 Bildungsbeteiligung
Die Bildungsabschlüsse türkischer Migrantinnen und Migranten und ihrer Nachkommen in Deutschland haben sich zwar in den vergangenen Jahren absolut gesehen verbessert, jedoch besteht relational zur deutschen Bevölkerung nach wie vor ein deutliches Ungleichgewicht zu Ungunsten der Zuwanderer. Dieses Missverhältnis wird verschiedentlich dem deutschen Schulsystem und seinen mangelhaften integrativen und fördernden Fähigkeiten zugeschrieben (vgl. z.B. Filsinger, 2008).
Während etwa 82% der Deutschen ohne Migrationshintergrund über einen Schulabschluss verfügen, trifft dies nur auf rund 54% der Frauen und Männer mit türkischem Migrationshintergrund zu. Dieser Umstand ist vermutlich zum Teil durch die erste Einwanderergeneration zu begründen, die ihre Schulzeit in der Türkei verbracht hat, wo erst 1998 die 5jährige Grundschulzeit, die auch nicht flächendeckend durchgesetzt wurde, auf acht Jahre erhöht wurde (vgl. Fischer & Kneher, 2003). Die Tatsache, dass unter denen im Mikrozensus ausgewiesenen türkischen Migrantinnen und Migranten ohne Schulabschluss ein großer Teil zu den Einwanderern der ersten Generation gehört, unterstützt diese Annahme. Allerdings verlässt jedes Jahr eine hohe Anzahl von Schülern das deutsche Pflichtschulsystem ohne qualifizierenden Schulabschluss, wobei unter ihnen die Jugendlichen mit Migrationshintergrund deutlich überrepräsentiert
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sind (vgl. z.B. Baethge, Solga & Wieck, 2007; Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2003).
Fast 22% der türkischen Migrantinnen und Migranten haben endgültig keinen Schulabschluss und befinden sich auch nicht mehr in der schulischen Ausbildung. Dies trifft demgegenüber nur auf rund 1,4% der Deutschen ohne Migra-tionshintergrund zu. Bezüglich der Hauptschulabschlüsse zeigen sich auf beiden Seiten ähnliche Zahlen (etwa 36% bei den Deutschen, 35% bei den Türkinnen und Türken). Allerdings haben in Deutschland bis zur großen Bildungs-reform in den 1960ern über 60% aller Schüler die Volksschule besucht und damit den heute vergleichbaren Hauptschulabschluss erworben. Seitdem ist die Bildungsbeteiligung unter der deutschen Bevölkerung stetig gestiegen, während Jugendliche mit Migrationshintergrund an Hauptschulen heute deutlich überrepräsentiert sind (vgl. Baethge et al., 2007). Die ähnlichen Prozentzahlen bedeuten insofern eigentlich, dass vor allem junge türkische Frauen und Männer heute nur über einen Hauptschulabschluss verfügen, während ihre deutschen Altersgenossen höhere Schulabschlüsse erworben haben. Dies wird auch deutlich anhand der Abiturientenzahlen. Während ca. 16% der Deutschen ohne Migrationshintergrund über die allgemeine Hochschulreife verfügen, trifft das nur auf gut 6% aller Frauen und Männer mit türkischem Migrationshintergrund zu (Statistisches Bundesamt, 2009).
Ähnliche Gefälle finden sich im Bereich der beruflichen Bildung. Über 66% der Deutschen ohne Migrationshintergrund haben einen beruflichen Bildungsabschluss erworben, aber nur 22% der Frauen und Männer mit türkischem Migrationshintergrund. Auch dies lässt sich zum Teil mit dem hohen Einwanderungsalter und der fehlenden Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland erklären. Allerdings gilt auch im Bereich der beruflichen Bildung, dass Benachteiligungen von Migranten nachgewiesen werden und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Übergangssystem und in der Erwerbslosigkeit über- und an Universitäten und qualifizierenden Ausbildungsgängen unterrepräsentiert sind (vgl. Baethge et al., 2007). Auch die Zahlen des Mikrozensus stützen diese Befunde. Nur ca. 2,7% der Frauen und Männer mit türkischem Migrationshintergrund verfügen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, demgegenüber sind es bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund fast 11%. Bei den Personen ohne berufli-
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chen Abschluss ist es noch deutlicher: 53% der türkischen Migrantinnen und Migranten und ihrer Kinder verfügen über keinerlei beruflichen Bildungsabschluss, zumindest über keinen in Deutschland anerkannten, dagegen sind es bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund nur 18%. Allerdings handelt es sich bei einem Fünftel von den 53% um Menschen mit türkischem Migrations-hintergrund, aber ohne eigene Migrationserfahrung, d.h. es geht wahrscheinlich um Einwandererkinder bzw. -enkel und damit um eher jüngere Menschen, die ihre Berufsausbildung unter Umständen noch abschließen könnten (Statistisches Bundesamt, 2009).
Insgesamt stellen sich also die Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Teilhabe für Frauen und Männer mit türkischem Migrationshintergrund deutlich schlechter dar. Besonders bei sich verschärfenden wirtschaftlichen Bedingungen und steigenden Arbeitslosenzahlen wird Bildung und berufliche Qualifikation in Deutschland immer unerlässlicher, um am Erwerbsleben und damit letztlich auch an der Gesellschaft partizipieren zu können. Heitmeyer et al. (1997) sprechen in ihrer Studie über türkische Jugendliche in Deutschland sogar von „Modernisierungsverlierern“, da die Verteilung der Statuspositionen immer enger an höhere Bildungsqualifikationen gebunden ist (S.44).
2.3 Erwerbstätigkeit und Einkommen
Entsprechend dem durchschnittlich niedrigeren Ausbildungsniveau türkischer Migrantinnen und Migranten ist die Erwerbsbeteiligung und entsprechend das Haushaltseinkommen niedriger als beim durchschnittlichen deutschen Haushalt ohne Migrationshintergrund. Türkische Haushalte sind mit ihrem Einkommen eher in den unteren und mittleren Einkommenssegmenten angesiedelt. Während z.B. über 28% aller deutschen Haushalte ohne Migrationshintergrund mehr als 2 600 Euro im Monat verdienen, sind es nur ca. 17% der türkischen Haushalte. Hinzu kommt, dass in einem deutschen Haushalt ohne Migrations-hintergrund durchschnittlich weniger Personen leben als in einem Haushalt mit türkischem Migrationshintergrund (Statistisches Bundesamt, 2009). Der Lebensunterhalt der Haushalte mit türkischem Migrationshintergrund setzt sich, vermutlich bedingt durch das niedrigere Ausbildungsniveau, aber auch das durchschnittlich niedrigere Alter der Haushaltsmitglieder, anders zusammen als das der deutschen Haushalte ohne Migrationshintergrund. Türkische Migranten und Migrantinnen und ihre Nachkommen beziehen ihren Lebensun-
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terhalt in Relation zu Deutschstämmigen prozentual weniger durch Erwerbstätigkeit oder Rente bzw. Pension und deutlich mehr durch Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder durch die Unterstützung durch Angehörige. Hierfür sind unter anderem wahrscheinlich die höheren Kinderzahlen verantwortlich, da die höhere Anzahl jüngerer Kinder in der Statistik mehr Personen ergibt, die von der Unterstützung der Angehörigen leben. Die Studie von Janßen und Polat (2005) zeigt aber auch, dass türkische Familien häufig als gegenseitiger Schutz u.a. in finanziellen Krisen fungieren.
Die Erwerbsbeteiligung ist unter türkischen Migrantinnen und Migranten gegenüber Deutschen ohne Migrationshintergrund prozentual geringer. Von rund 1,2 Millionen türkischen erwerbsfähigen Personen sind 81% erwerbstätig und 19% erwerbslos, während von ca. 34,4 Millionen deutschen Erwerbsfähigen Personen fast 93% erwerbstätig sind und nur etwa 7% nicht (Statistisches Bundesamt, 2009). Diese Zahlen sind u.U. kritisch zu beurteilen, weil wahrscheinlich etliche Arbeitssuchende (v.a. Frauen) nicht erwerbslos gemeldet sind, sowie möglicherweise eine nicht unerhebliche Zahl Erwerbstätiger keiner offiziell erfassten Tätigkeit nachgeht (vgl. Mohr, 1995). Andererseits ist aufgrund dieser Statistik sowie der bereits betrachteten Zusammenhänge die Annahme zulässig, dass türkische Migranten und Migrantinnen, auch abgesehen von sozialer und institutioneller Diskriminierung, einfach aufgrund ihrer schlechteren Bildungs- und Berufsabschlüsse schlechter Zugang zu Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit finden, v.a. bei zunehmender De-Industrialisierung in Deutsch-land.
Die Erwerbstätigen mit türkischen Wurzeln sind, was die Stellung im Beruf angeht, statistisch gesehen eher schlechter gestellt. Während der größte Teil der Deutschen ohne Migrationshintergrund als Angestellte oder Angestellter tätig ist (ca. 56%), sind Erwerbstätige mit türkischem Migrationshintergrund meistens als Arbeiter oder Arbeiterin (ca. 63%) beschäftigt. Sie sind außerdem in eher ungünstigeren Beschäftigungen bezüglich der Arbeitszeiten, Schichtarbeit oder Wochenendarbeit überrepräsentiert und arbeiten eher in untergeordneteren Tätigkeiten der Überwachung und Fertigung als in leitenden Management- oder Marketingpositionen (Statistisches Bundesamt, 2009). Diese Umstände führen dazu, dass der Anteil der armutsgefährdeten Lebens-formen unter den türkischen Migrantinnen und Migranten und ihren Kindern
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deutlich höher liegt als bei Deutschen ohne Migrationshintergrund (zum Begriff der Armutsgefährdung vgl. Statistisches Bundesamt, 2009, S.320). Insgesamt sind fast 36% der türkischstämmigen Lebensformen armutsgefährdet. Bei Familien mit minderjährigen Kindern sind es etwa 40%, bei Alleinerziehenden sogar 43%. Demgegenüber sind es bei Deutschen insgesamt nur ca.12%, bei Familien mit minderjährigen Kindern knapp 16% und bei Alleinerziehenden annähernd 24% (Statistisches Bundesamt, 2009).
2.4 Wohnsituation
Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland häufig ethnisch segregiert in Stadtvierteln, die sich vor allem durch niedrigere Wohnstandards und schlechtere Wohnqualität auszeichnen, d.h. die Häuser sind älter und häufig renovierungsbedürftig, Sanitäranlagen sind in schlechterem Zustand, die Menschen leben beengter und die Wohngegend bietet wenig Gärten und Grünflächen (vgl. Häußermann & Siebel, 2001).
Die Gründe hierfür können in sozioökonomische und ethnisch-kulturelle Segregation differenziert werden (Institut für Landes- und Stadtentwicklungs-forschung, 2008, S.5). Die oben genannten Bedingungen der schlechteren Einkommensverhältnisse und Erwerbsbeteiligungen führen dazu, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund eher den Wohnungen im unteren Preissegment zuwenden müssen, die allerdings auch über weniger hochwertige Ausstattung verfügen und in weniger beliebten Stadtvierteln liegen. Darüber hinaus haben Vermieter unter Umständen Bedenken, ihre Wohnung unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit der Wohnungssuchenden an erwerbslose Mieterinnen und Mieter oder an solche mit niedrigem Einkommen zu vermieten. Hierbei handelt es sich also eher um sozioökonomische Gründe für die Segregation.
Des Weiteren spielen auch ethnisch-kulturelle Gründe für die räumliche Segregation von Migrantinnen und Migranten eine Rolle. Aufgrund fehlender oder mangelnder Sprachkenntnisse sind Zuwanderer bei der Wohnungssuche auf die Hilfe ihrer bereits in Deutschland lebenden Landsleute angewiesen. Diese hören sich dann in ihrem eigenen Wohnhaus oder Wohnviertel um und vermitteln so Wohnungen in den segregierten Vierteln. Da nicht nur die Deutschkenntnisse, sondern häufig auch die allgemeine Alphabetisierung bei türkischen Ein-wanderern der ersten Generation eher schwach sind (vgl. Luft, 2002b) bzw.
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Kenntnisse über Zugänge zum deutschen Wohnungsmarkt fehlen, bleibt ihnen ein großer Teil des Wohnungsmarktes, der v.a. über Zeitungsanzeigen vermittelt wird, verschlossen (Häußermann & Siebel, 2001; Janßen & Polat, 2005). Darüber hinaus finden sich außerdem ethnische Diskriminierungen durch Vermieter oder Hausverwalter, sogenannte „Gatekeeper“, die die Diskriminierung entweder über Dritte (z.B. die anderen Mieter im Haus) oder die eigene Erfahrung begründen (Janßen & Polat, 2005).
Daneben spielen auch verschiedene politische Entscheidungen und Fehlplanungen eine entscheidende Rolle (vgl. Häußermann & Siebel, 2001). Die Differenzierung zwischen sozioökonomischen und ethnisch-kulturellen Ursachen für räumliche Segregation lässt sich nur schlecht deutlich machen, da die Faktoren ineinander übergehen und sich z.T. gegenseitig bedingen. Es wird aber angenommen, dass sich bei Wohnungssuchenden mit Migrationshin-tergrund zu den für Erfolg oder Misserfolg auf dem Wohnungsmarkt bedeutsamsten sozioökonomischen auch noch ethnisch- kulturell bedingte Benachteiligungen, wie z.B. die Quotierung von türkischstämmigen Bewohnerinnen und Bewohnern bestimmter Häuser oder Wohnviertel aufaddieren (Janßen & Polat, 2005, S.101).
Nach den 2006 in NRW erhobenen Daten des Instituts für Landes- und Stadt-entwicklungsforschung (2008) leben 57% der Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Stadtteilen mit überwiegend Deutschen und ca. ein Fünftel in überwiegend türkischen Vierteln. Die Autoren schließen daraus auf die Existenz ethnisch verdichteter Wohnquartiere in einigen Stadtteilen. Im Zeitvergleich lässt sich aber weder ein Trend zur ethnischen Durchmischung noch zur vermehrten Segregation erkennen.
Knapp ein Drittel der türkischen Migrantinnen und Migranten in NRW verfügt über Wohneigentum, während dies auf rund 47% der Deutschen ohne Migrationshintergrund zutrifft. Hier stellen die Autoren im Zeitvergleich einen anhaltenden Trend zum Erwerb von Wohneigentum durch türkische Zuwanderer und ihre Nachkommen fest.
Die Abfrage der Quadratmeterzahl des Wohnraums pro Person ergab, dass türkischen Familien pro Kopf weniger Wohnraum zur Verfügung steht (22,3 qm) als dem Landesdurchschnitt (38 qm) (Institut für Landes- und Stadtent-wicklungsforschung, 2008, S.12).
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Nach Auswertung der offiziellen Statistiken durch Janßen und Polat (2005, S.120) kommen die Autorinnen zu dem Ergebnis, dass sich die Wohnsituation der meisten türkischen Einwanderer bezüglich der Qualität der Wohnung, der Wohnsicherheit und der Wohnraumversorgung zwischen Mitte der 1980er Jahre und Ende der 1990er in Richtung der deutschen Mehrheitsgesellschaft verbessert hat. Das heißt aber nicht, dass die Wohnsituation einer türkischen Familie im Durchschnitt mittlerweile genauso gut ist wie die einer deutschen. Insgesamt lässt sich bereits nach diesem groben Überblick über die soziostrukturelle Lebenslage von Türkinnen und Türken in Deutschland feststellen, dass ihre Situation deutlich schlechter ist als die der Deutschen ohne Migrationshintergrund. Damit kann ihr Status gegenüber der Mehrheitsgesellschaft als inferior, also untergeordnet, bezeichnet werden. Besonders in Bereichen, die für die gleichwertige Teilhabe an unserer Gesellschaft unerlässlich sind (Bildung, berufliche Qualifikation, Einkommen), stellen sich die Fakten äußerst ungünstig für die Angehörigen der türkischen Minderheit dar. Darüber hinaus wurde empirisch nachgewiesen, dass Türken in Deutschland eine besonders stark diskriminierte Migrantengruppe darstellen. Als Hauptgrund wird die kulturelle Distanz zur deutschen Gruppe angenommen, z.B. aufgrund der Religion, da über 90% aller Türken Muslime sind (vgl. Polat, 1997; Ruhs, 2009).
Hinzu kommen noch die zahlreichen Rechtsgrundlagen, die besonders denjenigen, die sich nicht zur Einbürgerung in Deutschland entscheiden, das tägliche Leben erschweren und die Partizipation an der Gesellschaft, in der sie leben, zumindest partiell verweigern (z.B. Wahlrecht) (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 2007; Sackmann, 2004).
3 Begriffliche Abgrenzung - Assimilation- Integration- Segregation Bei der Migration in ein anderes Land bestehen verschiedene Möglichkeiten der Akkulturation. Darunter ist zunächst ganz allgemein ein Prozess der wechselseitigen Veränderungen zu verstehen, der einsetzt, wenn zwei kulturelle Systeme zusammenkommen.
Dieser Akkulturationsprozess kann, abhängig von Einstellungen und Verhalten sowohl der Einwanderer als auch der Aufnahmegesellschaft, in unterschiedlichen Formen verlaufen (Bourhis, Moise, Perreault & Senécal, 1997).
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Zum Thema Akkulturation existieren verschiedene Modelle (vgl. Fischer & Kneher, 2003), was auch dazu geführt hat, dass die begriffliche Abgrenzung und Definition schwierig ist und Begriffe wie Assimilation und Integration vor allem alltagssprachlich teilweise synonym verwendet werden. In dieser Arbeit sollen die Begriffe Assimilation, Integration und Segregation entsprechend dem Akkulturationsmodell von Berry (vgl. Berry, Poortinga, Segall & Dasen, 1992) verwendet, definiert und abgegrenzt werden. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass hier nicht der Anspruch besteht, ein Akkulturationsmodell vollständig mit seinen Vor- und Nachteilen darzustellen oder zu diskutieren. Es geht ausschließlich um den groben begrifflichen Konsens für die vorliegende Arbeit.
Nach Berry bestehen im Wesentlichen vier verschiedene Akkulturationsorientierungen: Assimilation, Integration, Segregation und Marginalisierung. Akkulturationsorientierungen aus der Sicht der Zuwanderer resultieren bei Berry aus den Fragen nach der Erhaltung der kulturellen Identität der Einwanderer einerseits und der Aufrechterhaltung von Beziehungen zu anderen Gruppen (v.a. der Aufnahmegesellschaft) andererseits. Daraus ergeben sich die vier möglichen Akkulturationsstrategien (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Akkulturationsmodell nach Berry ( Bourhis, Moise, Perreault & Senécal, 1997, S.90, Änderung v. Verf.)
Unter Assimilation wird demnach eine Akkulturationsstrategie verstanden, bei der die eigene Kultur der Einwanderer zugunsten der Kultur der Aufnahmegesellschaft aufgegeben wird.
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Bei der Integration erhalten die Einwanderer Aspekte ihrer eigenen Kultur, während sie gleichzeitig auch Elemente der Kultur der Mehrheitsgesellschaft annehmen.
Die Segregationsstrategie ist gekennzeichnet durch das Festhalten an der eigenen Kultur und die Vermeidung von Kontakten zur Aufnahmegesellschaft. Bei Marginalisierung handelt es sich eher um die Ausgrenzung aus beiden Kulturen und daher nicht um ein anzustrebendes Akkulturationsziel. Insofern hat diese Form der Akkulturation für die hier vorliegende Arbeit keine große Bedeutung und soll nur am Rande erwähnt werden.
Aus der Perspektive der Aufnahmegesellschaft ergeben sich die vier möglichen Dimensionen einerseits aus der Frage nach den gesellschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten, die den Zuwanderern eingeräumt werden und andererseits aus der Frage nach der Akzeptanz der Beibehaltung ihrer Herkunftskultur.
Der Begriff Segregation wird in der Literatur uneinheitlich angewendet. Teilweise wird er für die Akkulturationsforderungen der Aufnahmegesellschaft eingesetzt, während dazu abgegrenzt die Akkulturationsorientierung der Zu-wanderer als Separation bezeichnet wird (z.B. Bourhis et al., 1997), teilweise wird ausschließlich der Begriff Separation verwendet (z.B. Sackmann, 2004; Zick & Küpper, 2007), an anderer Stelle immer Segregation (z.B. Esser, 2004; Kalter & Granato, 2004). Zum Teil werden beide Begriffe gleichgesetzt (vgl. Wagner, van Dick & Zick, 2001).
Für die vorliegende Arbeit soll der Begriff Segregation verwendet werden und dabei aber durchaus beide Perspektiven berücksichtigen. Daher wurde in Abbildung 1 der Begriff Separation durch den Begriff Segregation ersetzt (auch bei Wagner et al., 2001, S.62).
Betrachtet man die Akkulturationsorientierungen sowohl aus der Perspektive der Einwanderer als auch aus der Perspektive der Aufnahmegesellschaft, dann wird deutlich, dass die Erwartungen der einen Gruppe z.T. nicht identisch sind mit den Bestrebungen der jeweils anderen und dass sich so je nach Konstellation von Mehr- und Minderheiteneinstellungen konfliktäre, problematische oder harmonische Ausgänge ergeben (vgl. Bourhis et al., 1997).
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Darüber hinaus kann sich die Akkulturationsorientierung sowohl der Zuwanderer als auch der Aufnahmegesellschaft in Abhängigkeit vom zeitlichen und situativen Kontext verändern.
Am Beispiel türkischer Migrantinnen und Migranten in Deutschland lässt sich dies verdeutlichen:
Als Ende der 1950er/Anfang der 1960er Jahre die ersten türkischen Arbeitsmigrantinnen und -migranten nach Deutschland kamen, hatten sie den Status von „Gastarbeitern“, die nach einiger Zeit der Tätigkeit wieder zurück in die Türkei gehen würden. Integration oder gar Assimilation durch die Türkinnen und Türken oder aber auch eine sinnvolle Integrationspolitik seitens der BRD waren also nicht erforderlich, bzw. nur soweit, wie sie für eine reibungslose Verständigung nötig war.
Es stellte sich aber heraus, dass sich viele der Migrantinnen und Migranten entschlossen, in Deutschland zu bleiben und ihre Familien nachzuholen. D.h. die Kontextbedingungen hatten sich im Laufe der Jahre verändert und damit sowohl die Akkulturationsorientierungen der Zuwanderer als auch die Akkultu-rationsforderungen der Aufnahmegesellschaft. Betrachtungen von Akkulturation benötigen also drei Perspektiven: Einwanderer, Mehrheitsgesellschaft und zeitlicher und situativer Kontext.
4 Social Identity Approach
Die Theorie der Sozialen Identität und die Selbstkategorisierungstheorie bilden zusammen den sozialen Identitätsansatz, den „Social Identity Approach“ (vgl. Simon & Trötschel, 2006). In den folgenden Abschnitten sollen die wesentlichen Grundlagen der beiden theoretischen Konzepte dargestellt werden.
4.1 Theorie der sozialen Identität
Die Theorie der sozialen Identität oder auch Social Identity Theory (SIT) wurde bereits in den 1970er Jahren von Henri Tajfel und seinen Mitarbeitern zur sozialpsychologischen Erklärung und Analyse von (konfliktträchtigen) Intergruppenprozessen konzipiert (Tajfel & Turner, 1986).
4.1.1 Vorannahmen
Um die SIT verständlich zu machen, sind einige theoretische Aspekte im Vorfeld zu klären.
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Arbeit zitieren:
Caroline Spaunhorst, 2009, Unter welchen Bedingungen tendieren türkische Migrantinnen und Migranten und ihre Nachkommen in Deutschland dazu, sich zu assimilieren, zu integrieren oder zu segregieren?, München, GRIN Verlag GmbH
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