Antike Sklaverei - zwischen weltlicher und theologischer Definition
Sklaverei war in der Antike ein wichtiger Teil der Wirtschaft und Gesellschaft. In der damaligen Situation ein nicht wegzudenkender Bestandteil des Lebens, ist es für uns heute eine menschenunwürdige Art zu leben und eine Institution, die wir verachten. Dennoch oder gerade deshalb ist es jedoch wichtig die Sklaverei nicht pauschal zu betrachten, sondern sie im historischen Rahmen und mit ihren Besonderheiten, Gründen und Unterschieden genauer zu untersuchen.
Im Folgenden wird einerseits versucht, die Institution der antiken Sklaverei näher in ihrem grundsätzlichen Charakter zu bestimmen, aber auch ihren Facettenreichtum und die Unterschiede in der Welt der Sklaven darzustellen. Im Anschluss wird näher darauf eingegangen, welche Meinungen seitens der spätantiken Kirche zur Sklaverei ausgesprochen wurden und aus welcher Sichtweise die Theologie das Problem von Sklaverei und Freiheit betrachtet hat. Hat die Kirche die Sklaverei beeinflusst und wenn in welcher Weise.
Diesen Fragen kann nicht in aller Detailliertheit und Ausführlichkeit nachgegangen werden, wie es nötig wäre um dieses Thema hinreichend zu bearbeiten. Dennoch hoffe ich, dass ein guter Weg gefunden wurde, um einen Einblick in die Problematik dieser Zeit zu geben.
Will man sich einer Definition von Sklaverei oder dem Sklaven nähern, so wird deutlich, dass die allgemeine Vorstellung von Sklaverei dadurch bestimmt ist, Eigentum an einem Menschen zu haben und auch durch die Reduktion des Menschen auf seine Arbeitskraft 1 . Die Eigenschaft des Sklaven als Eigentum eines anderen Menschen legt sein Wesen als Ware nahe, die völlig der Kontrolle seines Besitzers unterliegt und demnach auch zuerst gekauft, dann verkauft oder auch an die Nachkommen des Besitzers vererbt werden kann. Der Sklave selbst hat keinen Einfluss darauf, was mit seinem Leben passiert. Nicht auf seine Beschäftigung, seinen Aufenthaltsort oder seinen Arbeitgeber. Er hat kein Recht selbst Eigentum zu besitzen oder zu heiraten. All seine persönlichen Geschicke liegen in der Hand seines Herrn 2 . Der Herr hat das Recht den Status des Sklaven als Eigentum notfalls auch mit Gewalt durchsetzen kann.
1 Vgl. Kaese, W.: Sklaverei in Afrika: Annäherung an eine Definition, in: Bley, H.(Hrsg.): Sklaverei in
Afrika. Pfaffenweiler 1991, S. 1
2 Vgl. Kaese 1991, S. 3
2
Ein Sklave ist also nicht frei. Er bildet sogar die Gegenposition zu dem, was allgemein als Freiheit bezeichnet wird.
Freiheit als die Möglichkeit über sein Leben selbst zu bestimmen, zeichnet einen freien Menschen aus und grenzt diesen somit vom Sklaven als Unfreien ab. Aristoteles bezeichnete den Sklaven sogar als „Negativ des Bürgers“. Der Sklave wird dabei durch antithetische Gegensatzpaare zwischen frei und unfrei, Bürger und Sklave bestimmt. Als Unfreier hatte der Sklave keinerlei politische Rechte, die einen Bürger, für Aristoteles, besonders auszeichneten 3 . Dieser Entzug von persönlichen und politischen Rechten, machte sie zum Eigentum, entweder eines anderen, freien Menschen (privater Sklave) oder einer Institution (öffentlicher Sklave) 4 .
Der Mensch als Eigentum eines anderen, eines freien Menschen, machte ihn zum Besitz, zur Sache, zur Ware, über die sein Herr in uneingeschränktem Maße verfügen konnte. In diesem Zusammenhang war die Tatsache, dass der Sklave ein menschliches Wesen ist, nicht relevant. Seine Menschlichkeit wurde zur Kenntnis genommen, gab dem Sklaven jedoch nur den Stellenwert einer besonderen Form von Besitz. Aristoteles bezeichnete den Sklaven als „beseelter Besitz“ 5 . Die Beachtung des Sklaven als Mensch gab ihm daher keinen höheren Stellenwert als Besitz und Eigentum.
Doch wenn der Sklave ein „beseelter Besitz“ ist und damit nicht eigentlich eine Person, und dennoch biologisch zweifellos ein menschliches Wesen, so verlangt dieser Zwiespalt zwischen Mensch und Ware nach Verfahren, die den Sklaven als Menschen herabsetzen und seine menschliche Eigenschaft verdrängen, so dass man ihn von Menschen, die kein Besitz, die frei sind, unterscheiden kann. Körperliche Züchtigung und Folter stellen einige dieser Verfahren dar 6 .
Körperliche Züchtigung, sowohl öffentlich als auch privat, durfte ausschließlich für Sklaven und nicht für Freie angewandt werden, was einen sehr markanten Punkt der Charakterisierung der antiken Sklaverei ausmacht. Ein Mensch, der körperlich gezüchtigt wurde, wurde dadurch als Sklave ausgezeichnet.
Als weiteres charakteristisches Merkmal der antiken Sklaverei nennt M. Finley, dass Sklaven vor Gericht nur unter Folter aussagen durften. Auch die uneingeschränkte sexuelle Verfügbarkeit des Sklaven oder der Sklavin stellt eine Art dar, die Sklaven auf ihre
3 Vgl. Thèbert, Y.: Der Sklave, in: Giardina, A. (Hrsg.): Der Mensch in der römischen Antike. Frankfurt
1991, 159
4 Vgl. Ehrhardt, H.: Sklave, in: Lexikon des Mittelalters VIII. München 1995, 1977
5 Vgl. Finley,M.I.: Die Sklaverei in der Antike. Geschichte und Probleme. München 1981, S.86
6 Vgl. Finley1981, 114f
3
Körperlichkeit und damit auf ihren Wert als Sache zu reduzieren, was dazu führte, dass ihre Würde als Mensch stark angegriffen wurde.
Ein Weg, der ebenso der Herabsetzung der Menschenwürde des Sklaven dienlich war, war die Anrede und Bezeichnung eines Sklaven jeden Alters als Junge3. Selbst ein erwachsener Mann wurde somit zum unvernünftigen Kind reduziert, welches nicht in der Lage ist, selbst für sich zu sorgen.
All diese Verhaltensweisen des Sklavenhalters dienten dazu, den Sklaven von freien Menschen zu unterscheiden und diese unterscheidenden Merkmale deutlich zu machen. Ähnlich wie Finley kommt auch Flaig anhand einiger Merkmale zu einer Begriffsbestimmung der antiken Sklaverei. Diese beziehen sich weniger auf das Verhalten des Herrn als auf die Persönlichkeit des Sklaven, welche ihm durch die Sklaverei beschnitten, wenn nicht gar ganz entzogen wurde.
Dieser Entzug der individuellen Persönlichkeit geschah dadurch, dass die Sklaven aus ihrer Herkunftsgruppe herausgerissen wurden, was zur Vereinzelung und zum Verlust des Familienanschlusses führte und im Fall der ausländischen Sklaven, die der Landessprache nicht mächtig waren, sogar zu Sprachlosigkeit 7 . Des Weiteren führen die soziale Stellung am Rande der Gesellschaft und die Eigenschaft als Eigentum eines anderen zu einem geringen Machtpotential. Die Lähmung aller spontanen Initiativen des Sklaven und der Verlust des Selbstvertrauens sind Folgen der Hoffnungslosigkeit, die aus dieser Situation herrührt4.
Man erkennt also, dass die Sklaven durch einen rechtlichen Status definiert waren, der sie vollständig ihrer Persönlichkeit beraubt und sie zu Sachgegenständen macht. Die gesetzliche Definition der Sklaven als Sache ist also einheitlich, doch steht dem eine Realität gegenüber, die eine extrem unterschiedliche Verwendung und Behandlung der Sklaven aufweist.
Eine der häufigsten Unterscheidungen ist die Unterscheidung in Sklaven auf dem Land und Sklaven in der Stadt 8 .
Auf dem Land eingesetzte Sklaven wurden, arbeiteten mehrheitlich in der Produktion und hatten daher kaum eine direkte Beziehung zu ihrem Herrn. Sie sind gezwungen hart und diszipliniert zu arbeiten 9 , was die Reduktion auf die Ware Arbeit noch verstärkte. Der Zwang zu harter Arbeit war zwar auch bei Lohnarbeit gegeben, doch fehlte bei der
7 Vgl. Weiler, I.: Die Beendigung des Sklavenstatus im Altertum. Ein Beitrag zur vergleichenden
Sozialgeschichte. Mainz 2003, 23
8 Vgl. Thèbert 1991, 161f.
9 Vgl. Thèbert, 162.
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Arbeit zitieren:
Andrea Schumacher, 2007, Antike Sklaverei - Zwischen weltlicher und theologischer Definition, München, GRIN Verlag GmbH
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