Seminar : Architektur und Kunst adeliger Stiftsdamen Stift Essen
EINLEITUNG : 2
AUFNAHME IN DAS STIFT ESSEN: 2
DIE PROBATION 2
DIE PRÄBENDE. 3
Station 1: Kapitelhaus 3
Station 2: Münsterkirche 3
Station 3: St. Quintin 3
Station 4: Schule 4
Station 5: Gräfinnenchor. 4
DIE STRIKTE RESIDENZ: 4
DIE PROFESS 5
DIE ÄBTISSIN 6
ALLTAG : 6
Weltlicher Alltag 6
GEISTIGER ALLTAG 7
Die Memoria 7
Liturgische Besonderheiten in Essen. 8
FREIZEITBESCH ÄFTIGUNG 9
ERZIEHUNG 10
SCHREIBEN. 10
LESEN 11
KLEINKUNST 11
DIE GOLDENE MADONNA AUS DEM STIFT ESSEN. 12
DIE KRONE. 13
DAS THEOPHANU-EVANGELIAR 14
LITERATURVERZEICHNIS : 15
ABBILDUNGEN. 17
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Seminar: Architektur und Kunst adeliger Stiftsdamen Stift Essen
Einleitung:
Während dem vergangenen Sommersemester haben wir uns mit verschiedenen Stiften beschäftigt, die im Mittelalter zwischen den Jahren 500 und 1200 gegründet wurden. Das Damenstift Essen ist in vielen Hinsichten ein interessantes Beispiel, an dem sich die Aufgaben eines solchen Stiftes gut aufzeigen lassen. Im folgenden Text möchte ich zuerst auf die Aufnahme in das Stift, den Alltag und das Gebet, sowie auf die Bildung der Stiftsdamen näher eingehen, werde mich mit dem beschäftigen, was die Sanctimonialen lasen, was sie schrieben und mit welcher Art von Literatur sie sich auseinander setzten. Folgend wird die Kunst interessant: womit wollten die Damen umgeben sein? Was fertigten sie selbst an, beziehungsweise was ließen sie für sich herstellen?
Der Alltag beginnt im Stift. Um einmal diesen Alltag erleben zu können, muss ein Mädchen zuerst in dem Stift aufgenommen werden. Die Aufnahme in Essen war ein langwieriger Akt, den ich beschreiben will.
Aufnahme in das Stift Essen:
Die Probation
Welche Kriterien mussten erfüllt sein, um in das Stift aufgenommen und eine ancilla Christi zu werden? Man kann heute nicht genau nachweisen, woher, oder welchen Standes die Frauen waren, die vor 1250 im Stift aufgenommen waren, es sind uns hier nur Äbtissinnen bekannt. Erst im Zeitraum zwischen 1275 und 1500 können insgesamt 124 Frauen ermittelt werden. 1 Allerdings ist schwer vorstellbar, dass Kaiser Otto I. einen so großen Grundbesitz mit den zugehörigen Herrschaftsrechten an eine Kommunität geschenkt hätte, wäre sie nicht (hoch-) adeliger Abkunft gewesen. Diese Abkunft musste natürlich dementsprechend kontrolliert und nachgewiesen werden (Abb. 1). Sicher kann man das erst seit dem 14. Jahrhundert sagen, weil ab diesem Zeitpunkt jede Frau eine so genannte Probation vorweisen musste, wollte sie dem Stift angehören. Eine Probation ist eine Aufschwörung, ausgestellt von Fürsten und/oder Grafen. In Essen findet sich die wahrscheinlich älteste Aufschwörung des deutschen Sprachraumes, aus dem Jahre 1373. Hier bestätigten 5 Grafen der Äbtissin, dass die Töchter von Maria von Looz niemandem mit irgendwelchen Diensten verpflichtet waren. In Stiften des hohen Adels, wie eben Essen war das nicht die einzige Voraussetzung. Hier mussten beide Eltern des
1 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 37.
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Mädchens Personen des Fürstlichen oder Gräflichen Adels sein. Die Kontrolle erfolgte durch ebendiese Probation vor der Aufnahme in das Stift. 2 Daran wurde bis zur Säkularisation festgehalten. Seit dem 14. Jahrhundert änderte sich aber im Laufe der Zeit die Kontrolle, sowie auch die Form des Nachweises. Im Spätmittelalter wurden ganze Wappentafeln an die Äbtissin geschickt, die die hochadelige Abstammung des Mädchens mit bis zu vier Generationen bestätigen konnten. Diese Wappentafeln mussten von mindestens zwei Fürsten und zwei Reichsgrafen unterschrieben worden sein. Nach Einreichung dieser Wappentafel hatte das gräfliche Damenkapitel sechs Wochen Zeit, um die Tafel zu prüfen.
Die Präbende
Bei Bestätigung der Probation konnte die Anwärterin, auch priorissa, nach Essen kommen und von ihrer Präbende Besitz ergreifen. Im Besitz einer Präbende war sie allerdings noch nicht einer Stiftsdame oder Kapitularin gleichgestellt, sondern musste zuerst eine strikte Residenz im Stift leisten, die ich weiter unten ausführlich beschrieben werde. Um sich „Priorissa“ nennen zu können, also grundsätzlich in einem Stift aufgenommen zu werden, musste kein bestimmtes Alter erreicht worden sein. Die Jüngste, die man heute nachweisen kann, war gerade 5 Jahre alt, es war die spätere Äbtissin Bernardine Sophia von Ostfriesland. Die Besitzergreifung der Präbende war ein feierlicher Akt und wurde in fünf Schritten vollzogen, die genau festgelegt waren. 3
Station 1: Kapitelhaus
Das Mädchen wurde in das Kapitelhaus geführt, dort bat der Begleiter des Mädchens die versammelten Stiftsdamen um Possession, zuletzt begab man sich gemeinsam in den Münster.
Station 2: Münsterkirche
Vor dem hohen Altar musste die Angehende Stiftsdame das Glaubensbekenntnis ablegen, das im Rahmen der täglichen Messe vollzogen wurde.
Station 3: St. Quintin
Alle Stiftsdamen begleiteten die Anwärterin in die Kapelle St. Quintin, wo dann mit dem Chorwärter gebetet oder gesungen wurde. Danach zeigte man den Mädchen die
2 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 38.
3 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 39.
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Reliquien des Heiligen.
Station 4: Schule
Jede Stiftsdame, egal welchen Alters, wurde danach durch die Schule geführt. Dort wurde der Priorissa das Leß- und Sangbuch durch den Scholaster gezeigt.
Station 5: Gräfinnenchor
Zusammen zogen sie dann wieder in die Münsterkirche und in einem feierlichen Akt verlieh die Pröpstin die Pfründe mit folgenden Worten: „Ich gebe euch die Präbende Brot, Bier und Fleisch so lang ihr beim Stift verpleipt und wann ihr solche Praebend nicht länger haben wollet, so sollt ihr sie dem Capitul resigniren.“ (Abb. 2)
Das Folgende erinnert stark an die, in der Institutio sanctimonialium im 9. Jahrhundert, festgelegten Vorschriften; die Anwärterin bekam zum Abschluss des Rituals einen Ring als Symbol dafür, dass sie ab nun mit Christus verheiratet ist. Zusätzlich wurde sie mit dem Habit eingekleidet, das aus einem weißen superpellicium, darüber einen Chormantel aus schwarzer Seide, einen sogenannten „Rantzen“, den Schleier, den sie während der Messe, die der einzige Zeitpunkt war, an dem ein normaler Bürger von außerhalb der Klausur sie sehen konnte, tragen musste. Dieser war ursprünglich weiß und war später oft kostbar mit Gold verziert. 4 Mit der Ergreifung der Präbende mussten auch Gebühren entrichtet werden - von der Familie der Priorissa - die zum Teil zwischen den anwesenden Personen verteilt, aber größtenteils zur Renovierung der Gebäude verwendet wurden. 5 Diese „Eintrittsgelder“ die erstmals mit einem Beleg aus dem Jahr 779 nachgewiesen werden können, machen klar, dass keine Hörige oder Mittellose in dem Stift aufgenommen wurden. 6
Die strikte Residenz:
Die strikte Residenz war eine ständige Anwesenheit im Stift während eines Jahres weniger sechs Wochen. Um die strikte Residenz leisten zu können, musste das Mädchen das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben. 7 Voraussetzung war auch, dass die Verfügung über den persönlichen Besitz des Mädchens klargestellt wurde, denn es war nur aus unvermeidbaren Anlässen
4 Vgl.: Franz ARENS: Die Statuten..., S. 141f.
5 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 41.
6 Vgl.: Jan GERCHOW: Die frühen Klöster und Stifte..., Seite 156-162, hier S. 161.
7 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 42
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erlaubt, weltliche Geschäfte in der Kommunität zu erledigen. 8 Nach Absolvierung dieser strikten Residenz war eine Absolution oder Emanzipation vonnöten, um Gleichberechtigung unter den Stiftsdamen zu erhalten. Nach dieser strikten Residenz war es nicht mehr notwendig, ständig im Stift zu bleiben. Eine so strenge Handhabung dieser ist in keinem anderen Stift zu finden, wie es in Essen vonstatten gegangen sein muss. Sie war die Phase der Sozialisation und Disziplinierung. Auf Bildung legte man im Mittelalter einen großen Wert. Die Residentin musste ein Jahr weniger sechs Wochen jeden Tag an dem gräflichen Chordienst teilnehmen und wurde im lateinischen Chorgesang unterrichtet, bekam also auch eine Gesangsausbildung. Die Residenz war also ein Probejahr und wenn sie zu lange unterbrochen wurde, dann verfiel die bereits geleistete Residenzzeit und musste von neuem begonnen werden. 9 Ein kleiner Brief aus dem 9./10. Jahrhundert gibt uns einen kleinen Einblick in die Sorgen, die die Residentin hatte:
Man prüfte ein richtiges ständisches Verhalten des Mädchens. Darum wurden die Residentinnen ein Jahr lang von den, im Stift lebenden, Kapitularinnen genau beobachtet. Nach der Zeit der Residenz wurde die Residentin als angehende Stiftsdame emanzipiert.
Die Profess
Die Emanzipation war allein in der Verantwortung des gräflichen Damenkapitels. Die Residentin wurde in das Kapitelhaus geführt, und bat dort um Zulassung zum Kapitel. Sie bekam die Zulassung, wenn sie vorher die institutio sanctimonialium laut vorlas und einen Eid, sowie eine Unterschrift ablegte. Durch diesen Eid verpflichtete sie sich, der Äbtissin zu gehorchen, die Gewohnheiten des Stifts zu achten und vor allem mitzuhelfen, den Grundbesitz zu schützen. Als Zeichen ihrer neuen Würde durfte sie den schwarzen Seiden- gegen einen schwarzen Samtmantel tauschen. Ab diesem Zeitpunkt war sie vollberechtigtes Mitglied des Damenkapitels. 11 Allerdings fällt gerade in der Spätzeit des Stiftes auf, dass die Stiftsdamen nach ihrer Emanzipation sofort das Stift verließen. In Kriegszeiten war es den Stiftsdamen freigestellt,
8 Vgl.: SCHILP, Thomas: Norm und Wirklichkeit... S. 74.
9 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 42.
10 S.: Katrinette BODARWÉ: Sanctimoniales litteratæ. Diss. Bonn 2001. S. 102 (Faksimile u. lat. Text 101f.)
11 Vgl.: Ute KNÜPPERS-BRAUN: Macht in Frauenhand, S. 43.
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Arbeit zitieren:
Gioia Coreth, 2009, Damenstift Essen - Lebensalltag der Stiftsdamen, München, GRIN Verlag GmbH
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