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1. Einleitung 1
2. Kants Urteilsformen in der Analytik des Schönen 2
2.1. Das reine Geschmacksurteil 2
2.2. Das Erkenntnisurteil 7
2.3. Das Urteil über das Angenehme 8
10
3. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Urteilsformen
10
3.1. Ästhetisches Urteil vs. logisches Urteil
3.2. Wohlgefallen am Angenehmen vs. Wohlgefallen am Schönen 12
4. Fazit 14
5. Literaturverzeichnis 16
1. Einleitung
Die Kantische Schönheitstheorie ist im Gegensatz zu den objektivistischen Schönheitstheorien durch einen subjektiven Ansatz gekennzeichnet. Im ersten Buch seiner Kritik der Urteilskraft, der Analytik des Schönen, 1 bestimmt er Schönheit als subjektabhängig. Urteile über das Schöne bezeichnet er als Geschmacksurteile, da allein der Geschmack „das Vermögen der Beurteilung des Schönen sei“ 2 . Wie solch ein Geschmacksurteil zustande kommt und worin sein Maßstab liegt, sind dabei grundlegende Fragen, die näher betrachtet werden sollten.
Thema dieser Hausarbeit soll es zum einen sein, das reine Geschmacksurteil eingehend zu charakterisieren, hinsichtlich der vier Momente Qualität, Quantität, Relation und Modalität, nach welchen Kant in seiner Analytik das ästhetische Urteil definiert. Dabei stellt sich des Weiteren die Frage, wann ein Geschmacksurteil rein ist und wie er dessen universalen Anspruch begründet. Schließlich fällt das Subjekt bei einem ästhetischen Urteil kein Privaturteil, sondern ein allgemein gültiges Urteil.
Zum anderen soll innerhalb der vorliegenden Arbeit das Erkenntnisurteil und das Urteil über das Angenehme eine ausführliche Darstellung im Sinne Kants erfahren. Kant unterscheidet drei Arten von Wohlgefallen: das Wohlgefallen am Schönen, am Angenehmen und am Guten. Das Wohlgefallen am Guten, welches eine moralische Komponente hat, soll innerhalb dieser Arbeit nur eine marginale Erwähnung finden. Das Hauptaugenmerk der Untersuchung liegt auf den ersten beiden genannten Arten des Wohlgefallens und dem logischen Urteil. Es sollen Unterschiede aufgezeigt und Gemeinsamkeiten angeführt werden. Beispielsweise wird bei einem logischen Urteil einem Objekt ein Begriff zugeordnet, wohingegen bei einem reinen Geschmacksurteil keine Begrifflichkeit des zu bewertenden Objekts von Nöten ist. Lässt sich demzufolge überhaupt eine Gemeinsamkeit oder gar ein Zusammenhang dieser beiden Urteile nachweisen? Hingegen kommt sowohl beim Wohlgefallen am Angenehmen und dem Wohlgefallen am Schönen ein Gefühl der Lust zustande. Worin liegt demnach ihre Differenzierung?
1 Immanuel Kant. Kritik der Urteilskraft. Beilage: Erste Einleitung in die Kritik der Urteilskraft. 2. Auflage.
Hamburg: Meiner 2006 (= Philosophische Bibliothek Band 507).
2 KU, B4.
1
2. Kants Urteilsformen in der Analytik des Schönen
2.1. Das reine Geschmacksurteil
Mit Kant wurde die Erkenntnis ins Subjekt verlegt, das heißt die Bedingungen der Möglichkeit werden in jenem verortet. Und allein durch das Geschmacksurteil würde unterschieden, was schön und was nicht schön sei. Wenn wir sagen: „x ist schön“, so drückte diese Aussage unseren subjektiven Gemütszustand aus. Bei der ästhetischen Urteilskraft bestimmt, wie bereits erwähnt, der Geschmack das Beurteilungsvermögen. Der Bestimmungsgrund des Geschmacksurteils ist rein subjektiv, was sich darin begründet, dass „für Kant […] das Gefühl der Lust eine selbstständige Leistung des Subjekts“ 3 sei. Selbstständig ist dabei als ,frei‘ zu lesen. Das ästhetische Urteil gelte als frei, weil der Gegenstand keinen Zwang auf das Urteil ausübe. Das Lustgefühl wiederum, welches die Grundlage des Geschmacksurteils darstellt, ist kein sinnliches, sondern ein selbstgewirktes. Das hieße reine Geschmacksurteile wären unabhängig von sinnlichen Motivationen. Und bei einem solchen Urteil würden anschauliche Vorstellungen durch das Erkenntnisvermögen, welches sich aus Verstand und Einbildungskraft zusammensetzt, auf das Gefühl der Lust oder Unlust bezogen. Somit wäre nicht etwa das subjektiv Angenehme, sondern das Spiel der Erkenntnisvermögen der Grund des Lustgefühls. Kommt folglich kein Lustgefühl zustande, so kann auch kein Geschmacksurteil getroffen werden.
Ein ästhetisches Urteil (Bsp.: Die Blume ist schön) kann keine Aussagen über die Beschaffenheit eines Gegenstandes treffen, sondern nur darüber wie dieser auf das Subjekt wirkt und führt demzufolge nicht zu einem Erkenntnisgewinn. Das Geschmacksurteil beruht auf einem interesselosen Wohlgefallen: Ein jeder muß eingestehen, daß dasjenige Urteil über Schönheit, worin sich das mindeste
Interesse mengt, sehr parteilich und kein reines Geschmacksurteil sei. Man muß nicht im
mindesten für die Existenz der Sache eingenommen, sondern in diesem Betracht ganz
gleichgültig sein, um in Sachen des Geschmacks den Richter zu spielen. 4 Kant verlangt damit eine unparteiliche Haltung, sofern ein reines Geschmacksurteil getroffen werden soll. Wenn also das Verhalten einem Gegenstand gegenüber gleichgültiger Natur ist, das heißt, er weder besessen, geschmeckt, noch betrachtet werden will, so hat das Subjekt kein Interesse daran. Genauer gesagt ist der Gegenstand nicht instrumentalisiert worden. Nur durch diese kontemplative Haltung kann daher ein Objekt in der bloßen Betrachtung beurteilt und ein reines Geschmacksurteil gefällt werden. Da dieses Geschmacksurteil unabhängig von Interessen und sinnlichen Neigungen getroffen würde und auf einem apriorischen Grund
3 Ludwig, Ralf: Kant für Anfänger. Die Kritik der Urteilskraft. München: dtv 2008. S. 45.
4 KU, B6f.
2
beruht, folglich nicht erfahrungsabhängig ist, handelte es sich dabei um ein reines ästhetisches Urteil.
Kant unterscheidet drei Arten von Wohlgefallen: das am Angenehmen, am Guten und am Schönen. Das Wohlgefallen am Angenehmen soll an nachfolgender Stelle eingehender thematisiert werden. Im Gegensatz zum Wohlgefallen am Guten, besäße das Wohlgefallen am Schönen keine begriffliche Bestimmung und Zwecksetzung. „Man kann sagen: daß unter allen diesen drei Arten von Wohlgefallen das des Geschmacks am Schönen einzig und allein ein uninteressiertes und freies Wohlgefallen sei“ 5 . Dieses Wohlgefallen bildet damit die Grundlage für ein Urteil über Schönheit, welches allgemeingültig sei. Andererseits handelt es sich hierbei nicht um eine objektive, sondern um eine subjektive Allgemeinheit. Da das Lust-oder Unlustgefühl als Bestimmungsgrund dient, kann sich das Subjekt somit selbst fühlen. Demnach würde das Geschmacksurteil auf einem subjektiven Gefühl des Wohlgefallens und nicht auf vorgegebenen begrifflichen Bestimmungen beruhen. Der Allgemeinheitsanspruch von Geschmacksurteilen wiederum begründet sich in dem freien Wohlgefallen. Frei insofern, als dass es unabhängig ist von subjektiven Interessen und Neigungen sowie den Gesetzmäßigkeiten des Verstandes.
Da der Urteilende sich in Ansehung des Wohlgefallens, welches er dem Gegenstande widmet,
völlig frei fühlt: so kann er keine Privatbedingungen als Gründe des Wohlgefallens
auffinden,an die sich sein Subjekt allein hinge, und muß daher als in demjenigen begründet
ansehen, was er bei jedem anderen voraussetzen kann; folglich muß er glauben Grund zu
haben, jedermann ein ähnliches Wohlgefallen zuzumuten. 6
So wird ein freier Urteilsakt nicht vom Gegenstand erzwungen, sondern aus sich selbst hervorgebracht. Mithin wird nicht versucht, das zu bewertende Objekt einem Begriff unterzuordnen. „Schön ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt.“ 7 Gerade die Interesselosigkeit des Wohlgefallens am Schönen schließt Privatbedingungen vollkommen aus und gewährleistet somit eine Öffentlichkeitsfähigkeit. Das Subjekt würde bei einem Geschmacksurteil keineswegs ein Privaturteil, sondern dank des Gemeinsinns vielmehr ein allgemein gültiges Urteil fällen. Die Lust, die das Subjekt bei einem ästhetischen Urteil verspürt, fordert damit allgemeine Gültigkeit. Sobald das Wohlgefallen ohne Interesse ist, lässt sich annehmen, dass keine Privatbedingungen vorliegen, die sich von denen anderer Subjekte unterschieden. Bei jenen lässt sich mit einem ähnlichen Wohlgefallen rechnen. Folglich ist es laut Kant möglich, dass andere Menschen ein reines Geschmacksurteil nachvollziehen können, sofern sie diesbezüglich in der Lage sind, von Interessen und Erkenntnisintentionen abzusehen.
5 KU, B15.
6 KU, B17.
7 KU, B32.
3
Arbeit zitieren:
Rebecca Tille, 2010, Kants Unterscheidung von reinem Geschmacksurteil, Erkenntnisurteil und dem Urteil über das Angenehme in der "Analytik des Schönen", München, GRIN Verlag GmbH
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