Inhaltsverzeichnis
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1. Einleitung 2
2. Das Buch “Der römische Prinzipat als Republik 4
2.1. Argumentationsvoraussetzungen und Hauptthesen 5
2.2. Der Argumentationsgang 8
2.2.1. Tribunicia Potestas 8
2.2.2. Imperium Proconsulare 12
2.2.3. Kollegialität 14
2.3. Kritik 16
3. Rezeption in der Geschichtswissenschaft 19
3.1. Rezensionen 19
3.2. Darstellungen und Aufsätze 22
4. Zusammenfassung und Fazit 28
5. Literaturverzeichnis 31
6. Anhang 33
Anhang 1: Inhaltsverzeichnis von “Der römische Prinzipat als Republik 34
Anhang 2: Literatur ohne Erwähnung der Thesen von Castritius (Auswahl) 35
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1. Einleitung
Der Autor des Buches “Der römische Prinzipat als Republik” 1 , Prof. Dr. Helmut Castritius, Jahrgang 1941, wirkte als wissenschaftlicher Assistent in Düsseldorf (1972), als akademischer Rat und Oberrat in Bochum (1973/74) und wurde 1978 Professor für Alte Geschichte an der TU in München. Er war Mitarbeiter des Funkkollegs Geschichte des Süddeutschen Rundfunks (1978/79) und ist heute Professor an der TU Braunschweig. 2
Helmut Castritius profilierte sich in der Geschichtswissenschaft durch Veröffentlichungen in Buchform, vor allem aber in Aufsatzform zu verschiedenen Themen wie z.B. Studien zu Maximinus Daia (1969), Korruption im Altertum (1982), Der römische Prinzipat als Republik (1982), Die Haltung Roms gegenüber den Juden in der ausgehenden Republik und Prinzipatszeit (1984), zu römischen Steininschriften (1977) und zum Ende der Antike am Oberrhein und der oberen Donau (1979). Des weiteren veröffentlichte er verschiedene Handbuchartikel und Aufsätze, z.B. in Historia, v.a. zu Numismatik und Geldgeschichte, zu alemannischer Ethnogenese (1990) und pannonischer Besiedlungsgeschichte (1995). Ebenfalls wirkte er als Rezensent einiger Fachbücher und ist Mitherausgeber verschiedener Handbücher, u.a. für Lehrer und auch für das Neue Lexikon des Judentums (1992).
Helmut Castritius steht in Gedankenaustausch mit Jochen Bleicken und Dietmar Kienast. Kienast und Castritius wirkten auch gemeinschaftlich als Herausgeber einiger Sammelbände (“Konrad Kraft. Kleine Schriften” I-III 1973, 1978 und 1985).
1: Castritius, Helmut: „Der römische Prinzipat als Republik” (Historische Studien, Heft 439), Husum 1982. 2: Vgl. Schuder, Werner (Hrsg.): “Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender 1987. Band A-H.”, München 1987, S. 627 und Hofmann, Katrin (Hrsg.): “Kürschners Deutscher Gelehrten-Kalender 2001. Band A-J.”, München 2001, S. 442.
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Die lange Liste von Veröffentlichungen und die Spezialisierung auf unterschiedliche Themenkomplexe der Alten Geschichte lassen Helmut Castritius als Experten seines Faches erscheinen. Um so erstaunlicher ist es, daß ihm und seinem Buch “Der römische Prinzipat als Republik” in Fachkreisen auf den ersten Blick der Ruf vorauseilt, völlig abwegige Thesen zu vertreten.
Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird nun versucht, diese angeblich so abwegigen Thesen von Castritius herauszuarbeiten, allerdings auf die Regierungszeit des Augustus beschränkt, welche den vom Seminar vorgegebenen historischen Zeitrahmen umfasst. Um eine Einschätzung von Castritius’ Thesen vornehmen zu können, wird die Argumentationskette des Autoren ausführlich dargestellt, wobei das Hauptaugenmerk auf drei Kernpunkte der Macht des Augustus gelegt wird, auf die tribunicia potestas, das imperium proconsulare und auf die Kollegialität in den Ämtern. Im Anschluß daran wird versucht, sich kritisch mit Castritius’ Argumentationsweise auseinanderzusetzen.
Dieser Arbeit wurde nicht zum Ziel gesetzt, die Forschungsgeschichte der Diskussion um den Charakter des Prinzipats als Monarchie, Dyarchie, Republik oder einer Staatsform sui generis herauszuarbeiten, sondern um neben der Herausarbeitung und Darstellung der Thesen von Castritius, einen Versuch zu wagen, den Umgang der Geschichtswissenschaft mit der Theorie eines Vertreters ihrer Zunft exemplarisch ein wenig zu erhellen. Daher wird im folgenden Kapitel versucht, den Stellenwert des Buches “Der römische Prinzipat als Republik” in der Geschichtswissenschaft abzuschätzen. Dazu werden Rezensionen über das Buch herangezogen und ein Blick auf das Problem der Forschung mit den Thesen von Castritius gewagt. Es soll ebenfalls deutlich werden, ob seine Thesen anerkannt werden und wie eine Auseinandersetzung mit den Thesen statt-gefunden hat oder noch stattfindet. Im Anschluß daran folgt eine Zusammenfassung mit Fazit.
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2. Das Buch “Der römische Prinzipat als Republik”
Das Buch “Der römische Prinzipat als Republik” von Helmut Castritius erschien im Jahre 1982 als Heft Nr. 439 in der Reihe Historische Studien und umfasst 120 Seiten. Es ist unterteilt in fünf längere Kapitel. 3 Nach Einleitung und Problemstellung folgt zuerst ein Kapitel über die Tribunengewalt unter Augustus, in dem vor allem die Trennung von Amt und Amtsgewalt, die Lebenslänglichkeit der tribunicia potestas und die Kollegialität in der tribunicia potestas besprochen werden. Als zweites folgt ein Kapitel über die prokonsularische Gewalt unter Augustus, bezogen vor allem auf die rechtlichen Grundlagen des imperium proconsulare, der Kollegialität im imperium proconsulare und auf das imperium proconsulare maius. Drittens folgt ein Kapitel zur Nachfolgeregelung und zum Herrschaftsübergang von Augustus zu Tiberius, viertens ein Kapitel über die Kollegialität im imperium proconsulare und in der tribunicia potestas bei den Nachfolgern des Augustus bis Mark Aurel und fünftens ein Kapitel über die Souveränitätsrechte des römischen Volkes und der Herrschaftslegitimation im Prinzipat mit Hauptaugenmerk auf die Regierungswechsel. Abgeschlossen wird Castritius’ Werk mit einer Zusammenfassung seiner Ergebnisse.
3: Das Inhaltsverzeichnis von “Der römische Prinzipat als Republik” befindet sich im Anhang 1.
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2.1. Argumentationsvoraussetzungen und Hauptthesen
In den einleitenden Kapiteln gibt Helmut Castritius dem Leser Hinweise zum Umgang mit der Lektüre und legt die Voraussetzungen dar, unter denen der Leser die Argumentation des Buches betrachten soll. Wichtig ist ihm, daß der Leser verinnerlicht, daß die Republik in Rom, die res publica, inhaltlich nichts mit dem gleichlautenden modernen Terminus “Republik” zu tun hat und erst recht nichts mit Demokratie und demokratischen Prinzipien. 4
Des weiteren definiert er den Princeps als den jeweiligen Inhaber des Bündels von Amtsgewalten und von ergänzenden Rechten und Kompetenzen. Der Senat beschließt diese und die Komitien übertragen diese Amtsgewalt per Volksgesetz auf den Princeps. 5 Daß der Leser diese Definition im Hinterkopf behält, ist Castritius wichtig, weil er den Versuch unternimmt, das römische Staatswesen der augusteischen und folgenden Zeit republikanisch zu sehen. Für Castritius ist der Prinzipat eine Republik. Dazu verwendet er den Begriff der res publica restituta wörtlich. Er sei nicht kaschierend für eine Monarchie zu sehen, sondern es handele sich um eine wirklich wiederhergestellte Republik. Castritius sieht die Spätrepublik als Leitbild in der Verfassungswirklichkeit während der Prinzipatszeit und konstatiert, daß ein identisches Selbstverständnis und übereinstimmendes Gesetzesdenken ein Kontinuum zwischen Spätrepublik und sogenanntem Prinzipat darstellen. 6
Für Castritius läuft die Wertung und Beurteilung des Komplexes Prinzipat darauf hinaus, “vielleicht eine überzeugende Antwort darauf zu finden, ob der Prinzipat des Augustus als Monarchie oder als unter veränderten Voraussetzungen erneuerte oder wiederhergestellte Republik ... zu be-
4:Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 9.
5: Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 10. 6: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 9.
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trachten sei” 7 . Dem Autoren geht es in seinem Buch aber nicht um lückenlose Dokumentation der Prinzipatszeit und der betreffenden Forschungsgeschichte, sondern um die Erörterung wesentlicher Ansätze und Erklärungen zur Struktur des Prinzipats. 8 Castritius positioniert sein Buch deutlich gegen Mommsen (Römisches Staatsrecht I-III, 1887/88) und das Verständnis des römischen Staatswesens als Dyarchie, als einen Kompromiß, bei dem die Herrschaft zwischen dem Senat und dem Princeps geteilt sei. 9 Auch daß Mommsen den römischen Staat lediglich in seinem rechtlichen Erscheinungsbild betrachtet, greift Castritius zu kurz. 10
Des weiteren stellt sich Castritius dagegen, daß etwas wesentlich Neues in den Staat eingetreten sei (Ernst von Herzog: Geschichte und System der römischen Staatsverfassung, 1884-1891), womöglich sogar etwas außerhalb der republikanischen Ordnung Stehendes (Wolfgang Kunkel: Römische Rechtsgeschichte, 1973). 11
Daß es sich beim Prinzipat um eine Monarchie handeln könnte, schließt Castritius von vornherein aus. Eine Monarchie oder gar ein Kaisertum wäre sich der erforderlichen, geordneten Legitimität der Thronfolge bewußt und würde entsprechende Maßnahmen treffen. Hierbei würde eine Unvereinbarkeit mit dem Fortbestand der Republik bei einer geregelten Erbfolge eintreten. Als Beweis gilt ihm, daß der Tod eines Princeps zu regelmäßigen Krisen führte. 12
Des weiteren wendet sich Castritius gegen die Vertreter der Meinung, daß der Prinzipat eine Mischverfassung zwischen Republik und Monarchie sei (Francesco de Martino: Storia della constituzione romana, Neapel 1972-75) 13 oder gar eine Revolution stattgefunden habe (Alfred Heuß:
7: Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 11.
8: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 11. 9: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 13. 10: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 13 und 20. 11: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 14 und 16. 12: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 15. 13: Vgl. Castritius: “Der römische Prinzipat als Republik”, a.a.O., S. 17.
Arbeit zitieren:
Daniel Richter, 2003, Der Prinzipat in der Forschung: Castritius' Republik, München, GRIN Verlag GmbH
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