Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Die Jugendzeit Heinrichs (VII.) 2
2.1 Die Verhältnisse im „regnum teutonicum“ und die Voraussetzungen der
Herrschaft Heinrichs (VII.) 3
2.2 Krönung Heinrichs (VII.) und Aufbruch Friedrichs II. nach Italien. 4
2.3 Vormundschaft, Erziehung und Regentschaftsrat. 5
3. Die Politik Heinrichs (VII.) im „regnum teutonicum“ 7
3.1 Eigene Wege 7
3.2 Das Statutum in favorem principum 8
3.3 Die Begegnung von Cividale 11
4. Konflikt und Herrschaftsverlust. 12
5. Die Persönlichkeit Heinrichs (VII.) 16
6. Fazit. 18
7. Quellen- und Literaturverzeichnis 20
7.1 Quellen 20
7.2 Literatur 21
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1. Einleitung
In König Heinrich (VII.), gesprochen der „Klammer-Siebte“, erblickte die historisch interessierte Öffentlichkeit lange Zeit selten mehr als eine tragisch gescheiterte Randfigur mittelalterlicher Geschichte, der es kaum gelang, aus dem übermächtigen Schatten ihres charismatischen Vaters, des Stauferkaisers Friedrich II., herauszutreten. „Es gibt im Frühjahr 1235 viel zu staunen im Reich: Der Kaiser zieht mit orientalischer Pracht über die Alpen, um seinen Sohn, den deutschen König, energisch zur Raison zu bringen!“ 1 Allein die spektakulären Umstände seiner Absetzung durch Friedrich (VII.) im Sommer 1235 weckten als isoliert betrachtetes Einzelereignis bereits früh das Interesse deutscher Historiker, deren Ursachenforschung sich jedoch zumeist in Rekonstruktionsversuchen einer vermeintlichen „Kronprinzentragödie“ erschöpfte. 2 Erst mit der im Jahr 1929 veröffentlichten Biographie Emil Franzels setzte eine verstärkte Hinwendung zu politischen Erklärungsmodellen für das Scheitern Heinrichs ein, deren Fortschreibung allerdings bis zu Beginn der 1990er Jahre im Wesentlichen ausblieb. Seither erschienen neben vereinzelten Spezialstudien in Aufsatzform und den Ausführungen Wolfgang Stürners im Rahmen seines Standardwerkes zu Kaiser Friedrich II. 3 und mit Peter Thoraus sehr detaillierten „Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter Heinrich (VII.)“ 4 , sowie Christian Hillens Untersuchungen zur Hofstruktur Heinrichs (VII.) 5 erstmals wieder zwei umfangreichere Veröffentlichungen über den jungen Staufer. Die neuere Literatur bildet, den aktuellen Forschungsstand widerspiegelnd, denn auch gemeinsam mit einer an ihr orientierten Auswahl bereits im 19. Jahrhundert erschlossener Quellen 6 das Fundament der vorliegenden Arbeit. Allerdings gewähren die Annalen und Chroniken jener Zeit oft nur einen sehr lückenhaften Einblick in die mit Heinrich (VII.) in Verbindung stehenden Vorgänge, so dass sich der Historiker häufig nur mit Wahrscheinlichkeiten oder gar Vermutungen begnügen
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muss. Die folgende Einschränkung Stürners gilt daher erst recht für diese Arbeit: „Wir wissen auch heute noch zu wenig über die Maßnahmen Heinrichs und vor allem über die Hintergründe und Motive seines Tuns, um ein wirklich abgerundetes und fundiertes Urteil über ihn angeben zu können.“ 7 Die Suche nach Gründen für das Scheitern Heinrichs (VII.) verlangt es, sich im Folgenden auf die Analyse seiner Politik als eigenständig agierender Herrscher der Jahre zwischen 1229 und 1235 zu konzentrieren. Für die Zeit der „Regentschaften“ Erzbischof Engelberts von Köln und Herzog Ludwigs von Bayern (1220 bis 1228) genügt dagegen eine Beschränkung auf jene Aspekte, welche die weitere Entwicklung des jungen Königs nachhaltig beeinflussen sollten. Dementsprechend bilden sein spannungsreiches Verhältnis zu den deutschen Reichsfürsten und der davon kaum zu trennende Konflikt mit Kaiser Friedrich II. den inhaltlichen Kern dieser Arbeit. Das unablässige Forschen nach Erklärungen für die damals offenbar großes Aufsehen erregende Absetzung des etwa vierundzwanzigjährigen Staufers veranlasste schon die Zeitgenossen zu wilden Spekulationen über dessen Persönlichkeit und produzierte fast erwartungsgemäß überwiegend negative Urteile, welche von der älteren Historiographie zudem in der Regel völlig kritiklos übernommen wurden.
2. Die Jugendzeit Heinrichs (VII.)
Heinrich (VII.) kam vermutlich zu Beginn des Jahres 1211 als erstgeborener Sohn des gerade siebzehnjährigen sizilischen Königs Friedrich II. und seiner Gattin Konstanze von Aragon in Palermo oder Messina zur Welt. 8 Bereits im Februar 1212 ließ sein Vater den etwa Einjährigen zum rex Sicilie krönen 9 , um wenig später einem Ruf der mehrheitlich von dem 1210 exkommunizierten Welfenkaiser Otto IV. abgefallenen deutschen Fürsten in das Land seiner staufischen Vorfahren zu folgen. 10 Die Geschicke Siziliens bestimmte unterdessen Heinrichs (VII.) Mutter Konstanze, welche in den folgenden Jahren auch als die Hauptausstellerin der königlichen Urkunden auftrat. 11 Nachdem Friedrich II. den staufischwelfischen Thronstreit für sich entschieden hatte und im Juli 1215 in Aachen zum neuen
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römischen König gekrönt worden war 12 , bemühte er sich ganz offensichtlich, die wieder gewonnene traditionelle Position der Staufer in Deutschland mit einer möglichst frühzeitigen Einführung seines Sohnes und künftigen Kronerbens in die deutsche Politik zu festigen. 13 Heinrich (VII.) wurde deshalb nach Nürnberg bestellt 14 und dort - wahrscheinlich noch im Dezember 1216 - von seinem Vater zum dux Suevie erhoben. 15 Mit dem Aussterben der Zähringer Anfang 1218 war zudem die Würde des rector Burgundie vakant geworden
2.1 Die Verhältnisse im „regnum teutonicum“ und die Voraussetzungen der
Herrschaft Heinrichs (VII.)
Das Herrschaftsgebiet, das dem fünfjährigen Heinrich (VII.) in der Zeit zwischen Oktober 1216 und Februar 1217 übergeben wurde, erstreckte sich über das im weitesten Sinne geschlossene Herzogtum Schwaben. 16 Heinrich (VII.) war als Herzog dieses Gebietes Mitglied des Reichsfürstenstandes und ranghoher Adliger im regnum teutonicum. Der Begriff regnum teutonicum, welcher seit dem Beginn der salischen Königsherrschaft Verwendung für das Reich östlich des Rheins fand, bestand aus einem Länderverband, an dessen Spitze der gewählte König stand. 17 Heinrich (VII.) bekam kurz nach seiner Ankunft im Dezember 1216 den Titel Herzog von Schwaben verliehen. Die Funktion dieses Amtes bestand hauptsächlich in der Kontrolle der schwäbischen Vasallen 18 und stellte eine Vermittlerposition zwischen dem König und seinen Lehnsmännern dar. Der nächste Titel, den der Knabe erwerben sollte, war die Würde des rector Burgundie 19 . Das Rektorat Burgund stellte ein Reichslehen dar, welches nur durch das Fehlen eines Erben beim Tod des Zähringer Berthold V. im Jahr 1218 möglich wurde; am 04.01.1220 erschien dieser Titel erstmals neben dem Rang des Herzogs von Schwaben und unter Weglassung seines sizilischen Königstitels in einer Urkunde Friedrichs II. für das Kloster Ottobeuren. Friedrich II. nutzte hier geschickt eine Kombination
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aus dem Heimfallrecht und dem verwandtschaftlichen Anspruch auf das Gebiet. 20 Heinrich (VII.) hatte bei seiner Erhebung zum Deutschen König im Mai 1220 eine gut ausgebaute und, für die Verhältnisse der Zeit im regnum teutonicum des Mittelalters, sehr gut konsolidierte Hausmacht unter seiner Obhut.
2.2 Krönung Heinrichs (VII.) und Aufbruch Friedrichs II. nach Italien
Die Krönungszeremonie und Salbung fanden, Stürner zufolge, in Aachen statt, nachdem die Königswahl bereits im April 1220 in Frankfurt abgehalten worden war. 21 Heinrich (VII.) wurde am 23. April 1220 22 in Frankfurt von den Reichsfürsten zum Romanorum rex gewählt. Die eigentliche Krönung Heinrichs (VII.) fand am 8. Mai 1222 statt. Dort wurde er von den versammelten Fürsten und dem Konsekrator, in der Person des Kölner Erzbischofs Engelbert von Berg, feierlich geweiht. 23
Die Gründe für das Bestreben Friedrich II. seinen Sohn als Nachfolger im regnum teutonicum einsetzen zu lassen, waren zweierlei Natur. Auf der einen Seite wollte sich der Vater Heinrichs (VII.) in Rom zum Kaiser krönen lassen, auf der anderen Seite musste er seinem Kreuzzugsgelübde folgen. 24 Um also die Herrschaft und auch im Fall des Ablebens während des Kreuzzugs die Nachfolge geregelt zu haben, setzte sich Friedrich II. für die Wahl seines minderjährigen Sohnes ein. Um die Ruhe im Reich für seine Pläne in Italien zu garantieren, musste Friedrich II. allerdings mit den geistlichen Fürsten die so genannte Confoederatio cum principibus ecclesiasticis vereinbaren. Hierbei ist anzumerken, dass
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Arbeit zitieren:
Florian Link, 2007, Heinrich (VII.), München, GRIN Verlag GmbH
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