Studienarbeit im Fachbereich Schweizer Sozialwesen Studienrichtung Sozialarbeit an der
Hochschule für Sozialarbeit HSA Bern
Thema:
Führt Arbeitslosigkeit tendenziell
zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversiche-
rung missbraucht?
Alexandra Hugi Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung miss-
braucht ?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1 Ziel der Studienarbeit. 2
1.2 Sprachliche Gleichstellung 3
2. Die Geschichte der Sozialversicherung 3
2.1 Was versteht man unter Soziale Sicherung? 4
2.2 Was versteht man unter Sozialversicherung? 4
2.3 Was versteht man unter Sozialhilfe? 4
2.4 Zusammenfassung 5
3. Versicherte Personen bei der IV 5
3.1 Obligatorische Versicherte. 5
3.2 Freiwillige Versicherte. 6
4. Die Leistungen der IV 6
4.1 Der Invaliditätsbegriff gemäss Art. 4-5 IVG. 6
4.2 Eingliederungsmassnahmen 7
4.3 Geldleistungen. 8
4.3.1 Renten 8
4.3.2 Invaliditätsgrad. 8
4.4 IV-Finanzierung 9
5. Führt Arbeitslosigkeit zu Invalidität? 10
6. Wird die Invalidenversicherung zum Sanierungsfall? 12
7. Möglichkeiten zur Kostensenkung 13
8. Wird die Invalidenversicherung missbraucht? 15
9. Massnahmen der IV gegen einen allfälligen Missbrauch. 17
10. Die soziale Schweiz im Allgemeinen Umbruch 19
11. Zusammenfassung 22
12. Literaturverzeichnis 24
Alexandra Hugi Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung miss-
braucht?
1. Einleitung
Unsere Sozialwerke sind in Bedrängnis, materiell und mehr noch ideell. Die Zunahme der Rentenbezüger und die zähe Rezession führten nicht nur zu Mehrausgaben, sondern reduzierten auch die Einnahmen.
Defizite in Rezessionszeiten sind für die AHV 1 und IV 2 sowie für die ALV 3 nichts Neues. Schon nach der Rezession von 1974/1975 machte die AHV, die IV und die ALV Defizite. Nach einer 4-jährigen Defizitperiode befindet sich die AHV seit dem Jahr 2000 wieder in den schwarzen Zahlen. Diese Veränderung ist vor allem auf das erstmals erhobene Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV und den steigenden Löhnen zurückzuführen. Im Jahre 2001 betrug der Fehlbetrag der IV Fr. 1´007 Millionen. Die ALV schreibt ebenfalls seit vier Jahren wieder schwarze Zahlen was dazu führte, dass es im Jahr 2001 erstmals seit 1991 wieder zu einem positiven Kapi-talstand kam (Fr. 3´437 Millionen). 4
Wie aus den Daten ersichtlich ist, kann man davon ausgehen, dass die IV in den letzten Jahren als Auffangbecken für Langzeitarbeitslose herhalten musste.
Der Wettbewerbsdruck wirkt sich nicht nur auf die Firmen stärker aus, sondern auch auf die Arbeitnehmer. Dies, da mit der Globalisierung der Kostendruck auf die Firmen stärker angestiegen ist, und diese ihn über Rationalisierung und Entlassungen an ihre Mitarbeiter weitergeben.
1.1 Ziel der Studienarbeit
Mit dieser Studienarbeit will ich aufzeigen ob die zunehmende Arbeitslosigkeit einen Einfluss auf die Zunahme der IV-Rentenbezüger hat. Im weiteren möchte ich „untersuchen“ ob die Invalidenversicherung missbraucht wird und ob es diesbezügliche Massnahmen, von Seiten der Invalidenversicherung gibt, um einem allfälligen Missbrauch entgegenzuwirken.
1 Alters- und Hinterlassenenversicherung.
2 Invalidenversicherung.
3 Arbeitslosenversicherung.
4 Vgl. Bundesamt für Sozialversicherung: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2002. Bern
2002, 99. Seite 2 von 27
Alexandra Hugi Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung miss-
braucht?
Da es wenig bis gar keine Literatur zum Thema „Missbrauch der Invalidenversicherung“ gibt, stützt sich der grösste Teil meiner Ausführungen nicht auf wissenschaftliche Untersuchungen sondern auf eigenständige Überlegungen.
1.2 Sprachliche Gleichstellung
Die Autorin der Studienarbeit ist sich des Stellenwertes der sprachlichen Gleichstellung bewusst. Der besseren Lesbarkeit halber wird in dieser Studienarbeit jedoch auf eine parallele Verwendung geschlechtsspezifischer Bezeichnungen in weiblicher und männlicher Form verzichtet. Wo immer geschlechtsspezifische Beziehungen verwendet werden, beziehen sich diese auf Personen beiderlei Geschlechts.
2. Die Geschichte der Sozialversicherung 5
Ausgangspunkt sowie Grundlage für die Entstehung der Sozialversicherung, wie wir sie heute verstehen und kennen, bilden die folgenden drei geschichtlich bedeutsamen Erscheinungen:
Dies wäre einerseits die Aufklärung als geistig-philosophische Strömung (um 18. Jahrhundert), andererseits die Französische Revolution (Ende des 18. Jahrhunderts) als politische und rechtstaatliche Vorbedingung sowie die Industrielle Revolution (Jahrhundertwechsel) als wirtschaftliche Komponente.
Somit ist die heute bekannte Sozialversicherung erst seit Ende des 19. bzw. dem Beginn des 20. Jahrhunderts bekannt. Die Sozialversicherung der Schweiz zeichnet sich durch eine Entwicklung aus, welche nicht immer stetig und kontinuierlich verlaufen ist. Dies beruht abgesehen von einer allgemeinen konservativen Grundhaltung insbesondere aus folgenden Gründen:
Vielfach werden gesetzgeberische Vorhaben durch das Referendum vereitelt oder zumindest gehemmt. Ein anderer Grund ist auch, dass sich aufgrund der förderalistischen Struktur in der Schweiz, mit ihrer Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen (Gemeinden), ein einheitliches in sich geschlossenes und aufeinander abgestimmtes System nur sehr schwer einführen lässt.
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braucht?
2.1 Was versteht man unter Soziale Sicherung?
Die soziale Sicherung bezeichnet die sozialpolitischen Massnahmen, die der Einkommens- und Existenzsicherung dienen. Die soziale Sicherung umfasst die Sozialversicherung und die Sozialhilfe (öffentliche Fürsorge).
2.2 Was versteht man unter Sozialversicherung? 6
Unter Sozialversicherung versteht man die staatlich geregelten Versicherungen, die dem Ziel der sozialen Sicherheit dienen. Die Sozialversicherung umfasst mehrere Versicherungszweige wie die AHV, IV, EO 7 , KV 8 und UV 9 .
2.3 Was versteht man unter Sozialhilfe? 10
Die Sozialhilfe kommt zum Tragen, wenn zum Beispiel die Sozialversicherungen (AHV, ALV, IV) nicht oder nicht rechtzeitig zu helfen vermögen. Mit der Sozialhilfe soll den Menschen geholfen werden,
1. die nicht in der Lage sind, aus eigenen Kräften ihren Lebensunterhalt zu bestreiten,
2. die sich wegen ihrer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können und
3. die dabei auch keine Hilfe von dritter Seite erhalten.
Den Betroffenen soll durch die Sozialhilfe ein Leben ermöglicht werden, dass der würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration.
5 Vgl. Gertrud E. Bollier: Leitfaden schweizerische Sozialversicherung. 5. Auflage. Wädenswil 1997, 9
f.
6 Vgl. Dieter Widmer: Recht für die Praxis. Die Sozialversicherung in der Schweiz. 3. Auflage, Zürich
2001, 23.
7 Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige.
8 Krankenversicherung.
9 Unfallversicherung.
10 Vgl. G.E. Bollier, a.a.O., 267.
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braucht?
2.4 Zusammenfassung
Die Sozialversicherung als staatlich anerkannte Aufgabe widerspiegelt, wie in anderen Bereichen, wenn auch oft mit einer gewissen Verzögerung, die gesellschaftliche Ordnung eines Staates bzw. dessen Rahmenbedingungen. Man könnte sagen, dass der jeweils vorherrschende Zeitgeist auch die Entstehung und Entwicklung der Sozialversicherung massgebend beeinflusst hat. Es ist zudem ohne weiteres einleuchtend, dass die wirtschaftlichen Ressourcen 11 und die Rechtsordnung eines Staates entscheidende Auswirkungen auf die Finanzierung und die Organisation der Sozialbereiche hat. Zudem spielt die soziale und gesellschaftliche Struktur eine bedeutende Rolle; so wirken sich die demographische Entwicklung 12 und der Wandel der familiären Strukturen besonders stark in der AHV und IV aus.
3. Versicherte Personen bei der IV
3.1 Obligatorische Versicherte 13
Obligatorisch bei der IV versichert sind:
• alle Personen, die in der Schweiz wohnen
• alle Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind
• alle Asylsuchenden nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach ihrer Einreise
• Personen, die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind und von diesem entlöhnt werden.
Ausnahmen:
• Diplomaten
• Doppelversicherte 14
• ausländische Kurzaufenthalter (wie Künstler, Artisten, Vertreter, Experten, usw.)
11 Produktionsfaktoren.
12 Veränderung der Altersstruktur/demographische Alterung.
13 Vgl. Ulrich Meyer: Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG). Zürich 1997, 1 f.
14 Wenn der Versicherte auch im Ausland Beiträge bezahlt.
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Alexandra Hugi, 2003, Führt Arbeitslosigkeit tendenziell zu mehr IV-Fällen und wird die Invalidenversicherung missbraucht?, München, GRIN Verlag GmbH
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