Abk ürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft
BNetzA Bundesnetzagentur
BMPF Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen
BMPT Bundesministerium für das Post und Telekommunikation
BMWi. Bundesministerium für Technologie und Wirtschaft
DBP Deutsche Bundespost
DTAG Deutsche Telekom AG
EGV. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EWG. Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
FAG Fernmeldegesetz
GG. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
TK. Telekommunikation
TKG Telekommunikationsgesetz
TUDLV. Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung
RegTP Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
UMTS Universal Mobile Telecommunications System
II
II
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. - 1 -
2. Der Weg zur Liberalisierung - 1 -
2.1 Ausgangssituation - 1 -
2.2 Die deutsche Umsetzung - 3 -
2.2.1 Die Postreform I von 1989 - 3 -
2.2.2 Die Postreform II von 1994 - 5 -
2.2.3 Das Telekommunikationsgesetz (Die Postreform III von 1996) - 6 -
3. Die Institutionalisierung. - 7 -
4. Rechtfertigung des Regulierungsbedarfs. - 9 -
5. Beurteilung - 10 -
Literatur - und Quellenverzeichnis IV
III
III
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit thematisiert die Liberalisierung und Regulierung des deutschen Telekommunikationssektors. Zu diesem Zweck werden die erfolgten Re-formen und ihre Kontrollinstrumente beschrieben sowie ihre Auswirkungen auf den Markt analysiert. Hauptblickpunkt sind hierbei die drei Postreformen, welche zum Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, eine moderne Regulierung dieses Infrastruktur-sektors forcieren. Es folgt ein organisatorischer und struktureller Überblick der heutigen Regulierungsbehörde mit abschließender Zusammenfassung und Beurteilung.
„Unter Telekommunikation versteht man allgemein die raumüberwindende Informationsübermittlung mit Hilfe nachrichtentechnischer Übertragungsverfahren.“ 1
Der traditionell staatlich geprägte Telekommunikationssektor ist im Zuge der Globalisierung und des technologischen Wandels weitgehend wettbewerbshinderlich. Exogene Faktoren und gezielte Eingriffe in vorhandene Monopolstruktur führen zu einer umfassenden Reorganisation. Ziel ist eine Effizienzsteigerung durch Umsetzung einer weitreichenden Privatisierung der staatlichen Telekommunikationsunternehmen. Darüber hinaus kommt es zur Freisetzung latenter Markt- und Wettbewerbskräfte aufgrund bedeutender Deregulierungsmaßnahmen 2 einhergehend mit der dafür notwendigen Marktöffnung. Dieser langwierige Prozess vom staatlichen Angebotsmonopol einer Industriegesellschaft bis hin zum aggressiven Preiswettbewerb der Kleinanbieter einer Kommunikationsgesellschaft beinhaltet eine komplexe Wirtschaftspolitik, die im Folgenden dargelegt wird.
2. Der Weg zur Liberalisierung
2.1 Ausgangssituation
Ursprung der innerdeutschen Telekommunikationswirtschaft ist die Reichsgründung im Jahre 1871. Zur militärischen Kommunikationsunterstützung entsteht eine netzbasierende Infrastruktur, welche aufgrund ihrer technisch-ökonomischen Sonderstel-
1 Fritsch/Wein/Ewers 2007, S.256
2 vgl. Schulze 2006, S.1 ‐ 1 ‐
lung als staatliches Monopol auf Reichsebene betrieben wird. 3 Dieses scheinbare „natürliche“ Monopol begründet seine Sonderstellung fortfahrend durch aufkommendes Marktversagen impliziert durch dessen Unteilbarkeit. 4 Um dem entgegenzuwirken, erfährt diese Netzwirtschaft eine Ausstattung mit Ausschließlichkeitsrechten in unterschiedlicher Form und Intensität und generiert somit auch rechtlich ein Monopol. Als einziger Netzanbieter sollen somit Größen- und Verbundvorteile sowie die Da-seinsvorsorge gesichert werden.
Seit dem Telegrafengesetz von 1892 ist dieses bundesstaatliche Netzmonopol weitgehend legalisiert. Auch das Fernmeldegesetz der Weimarer Republik von 1928 trägt zu dieser Beständigkeit bei. Überwacht und kontrolliert wird das damalige Monopol von einem extra hierfür begründeten Verwaltungsrat, bestehend aus Vertretern des Reichstages und Reichsrates sowie Wirtschafts- und Arbeitnehmervertreter. 5 Später übernehmen die 1947 gegründete DBP und das BMPF 6 diese bedeutenden Kontrollaufgaben. Diese strukturellen Gegebenheiten behaupten sich Jahrzehnte lang. Bis tief in die 1980er Jahre sind sowohl der institutionelle Ordnungsrahmen, die Verbän-delandschaft, als auch die Prozessstruktur dieses Sektors von weitreichender Stabilität geprägt. 7 Zusammenfassend kann der TK-Sektor als nationales Regime erfasst werden 8 , welcher mit der DBP auf der Leistungsseite ein horizontal und vertikal integriertes Staatsmonopol bildet sowie durch das BMPF auf Regulierungsseite eine hierarchische, sektorielle Steuerungskompetenz erfährt. 9
Der TK-Sektor kann in vier Ebenen unterteilt werden. Die unterste Ebene (Infrastruk- turebene) istfür die Bereitstellung von Netzen zuständig. Auf dieser Ebene baut die Übertragungs- und Vermittlungsebene auf, welche die Kombination von Netzinfrastruktur und Endgeräten sowie das Angebot von TK-Diensten beinhaltet. Die Leistungen der dritten Ebene (Mehrwertdienstebene) erzeugen einen über die reine Übertragung und Vermittlung hinausgehenden Nutzen. Gefolgt wird diese von der obersten Ebene (Inhaltsebene), welche die Verwaltung der Inhalte übertragener Leistungen verfolgt. 10
Mit der Erkenntnis, dass Regulierung in einem Irrtum wurzelt beginnt der strukturelle Umwandlungsprozess. „Ihm zugrunde liegt ein gemeinsamer Irrtum von Juristen und
3 vgl. Bullmann 2007, S.65ff
4 vgl. Fritsch/Wein/Ewers 2007, S.255; Attendorn 2008, S22
5 vgl. Bullmann 2007, S.65ff
6 1949 Gründung des Bundesministerium für Angelegenheiten des Fernmeldewesens;
1950 Umbenennung in Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen (BMPF);
1989 Umbenennung in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT)
7 vgl. Bullmann 2007, S.69
8 vgl. Eising 2000, S.51
9 vgl. Bullmann 2007, S.69
10 vgl. Fritsch/Wein/Ewers 2007, S.258 ‐ 2 ‐
Arbeit zitieren:
Christoph Mittendorf, 2010, Liberalisierung und Regulierung des deutschen Telekommunikationssektors, München, GRIN Verlag GmbH
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