Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung. 4
2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren 4
2.1 Das Umlageverfahren 5
2.2 Das Kapitaldeckungsverfahren 6
2.3 Rendite der Alterssicherung. 6
3. Internationaler Vergleich bestehender Rentenversicherungssysteme. 8
3.1 Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland 9
3.1.1 Die GRV bis zur Rentenreform 2000/2001 9
3.1.2 Die Rentenreform von 2001 11
3.1.3 Die Riester-Rente 12
3.2 Grundrente und Teilprivatisierung in Großbritannien. 13
3.3 Das Schweizer 3-Säulen-Modell 14
3.4 Das chilenische Modell der vollständigen Kapitaldeckung. 15
4. Möglichkeiten der Rentenreform in Deutschland. 17
4.1 Reform des Umlageverfahrens 17
4.2 Grundsicherung und Kapitaldeckung. 19
4.3 Ein Mischsystem aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung 21
5. Fazit und Ausblick 23
Literaturverzeichnis. 25
Anhang 28
Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform
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Abbildungs - und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Renditen der GRV nach Geburtsjahrgängen für verheiratete Männer. 7
Abbildung 2: Entwicklung der Beitragssätze für die GRV, 1965-2001 (in ) 10
Abbildung 3, 4: Rentnerquotient und Beitragssätze zur GRV, 1995-2045 10
Abbildung 5: Nettorentenniveau nach neuer und bisheriger Berechnungsformel 18
Abbildung 6: Gesamtbeiträge im Übergangsmodell und im weitergeführten
Umlageverfahren. 23
Abbildung 7-9: Renditen der GRV nach Geburtsjahrgängen. 28
Tabelle 1: Grundzulage, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug (maximal, jährlich) 12
Tabelle 2: Umrechnungskurse 29
Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform 4
1. Einleitung
Die Alterssicherungssysteme stehen in den meisten Industrieländern, vor allem wegen der demographischen Entwicklung, vor Problemen. Einige Staaten gingen oder gehen zu einer stärkeren Kapitaldeckung über. Auch in Deutschland soll seit diesem Jahr mit Einführung der sogenannten „Riester-Rente“ die private Eigenvorsorge gestärkt werden. Diese Arbeit soll klären, ob die bis jetzt getätigten Reformen am System der gesetzlichen Rentenversicherung ausreichen und ob ein Übergang zu einer verstärkten Kapitaldeckung sinnvoll und finanzierbar ist.
Als erstes werden das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren kurz dargestellt. Welches der beiden Systeme aus individueller Sicht vorteilhafter ist, soll der Renditevergleich zeigen. In einem weiteren Schritt möchte ich die „möglichen“ Varianten der Alterssicherung an ausgewählten Länderbeispielen beschreiben. Abschließend werden für die Bundesrepublik Deutschland drei Reformbeispiele dargestellt und es wird geklärt, ob sie eine Lösung der Probleme der Alterssicherung in Deutschland ermöglichen.
2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
Bei der Alterssicherung lassen sich grundsätzlich zwei Verfahren unterscheiden, das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Umlageverfahren finanzieren die Erwerbstätigen direkt die Renten der älteren Generation. Es wird im Gegensatz zur kapitalgedeckten Altersversorgung kein Kapitalstock gebildet. Im
Kapitaldeckungsverfahren ergibt sich die spätere Rente aus der private Ersparnis während des Berufslebens.
Innerhalb der beiden Systeme sind nochmals diverse Abgrenzungen möglich. So kann das Umlageverfahren wie das Kapitaldeckungsverfahren sowohl privat als auch staatlich organisiert sein. Es ist eine Sicherung auf freiwilliger Basis oder als Zwang denkbar. Beide Systeme können einen Risikoausgleich sowie Umverteilungskriterien enthalten. Hieraus ergeben sich durch Kombination 32 Arten von Alterssicherungssystemen (vgl. hierzu genauer Homburg, 1988, S. 5 ff.).
In der nun folgenden Darstellung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren können wegen der Kürze des Beitrages natürlich nicht alle Aspekte angesprochen werden. Ich habe mich hier auf die m.E. wichtigsten Merkmale beschränkt (vgl. hierzu weiterführend z.B. Davis, 1998, S. 2 ff.).
Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform 5
2.1 Das Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren finanzieren die Kinder der gesamten Gesellschaft die Renten der Alten. Wie schon erwähnt, werden mit den Rentenbeiträgen sofort die Ausgaben (Renten) bestritten. Die Beitragszahler erwerben durch ihre Beiträge einen Versicherungsanspruch, den sie jedoch bei der nächsten Generation einfordern müssen (daher auch der Name „Generationenvertrag“). Über die nominale Höhe der zukünftigen Rente gibt es jedoch keine Sicherheit. Diese hängt von der Einkommensentwicklung und vom Verhältnis der Rentenempfänger und Beitragszahler (sogenannter Rentnerquotient) ab. Aus dem Rentenniveau (Verhältnis von Durchschnittsrente und Durchschnittseinkommen) und dem Rentnerquotienten ergibt sich dann automatisch der Beitragssatz. Verschlechtert sich der Rentnerquotient z.B. durch eine höhere Lebenserwartung, geringere Fertilität oder höhere Arbeitslosigkeit, so hat dies entweder höhere Beiträge zur Rentenversicherung oder ein niedrigeres Rentenniveau zur Folge.
Ein wesentlicher Vorteil des Umlageverfahren liegt darin, daß sofortige Rentenzahlungen ohne vorherigen Vermögensaufbau möglich sind. Diese Tatsache wirkt sich vor allem vorteilhaft bei der Einführung eines umlagefinanzierten Alterssicherungssystems aus. Die Rentner der ersten Generation erhalten ein “Geschenk“ in Form von Rentenzahlungen ohne selbst Beiträge gezahlt zu haben. Problematisch wird es jedoch, wenn man das Umlageverfahren wieder abschaffen will. Auf die letzte Generation kommt dann eine Doppelbelastung zu. Sie muß nicht nur die Renten der Alten durch Beiträge finanzieren (ohne selbst in den Genuß einer solchen Rente zu kommen), sondern auch noch für die eigene Rente vor-sorgen.
Im Umlageverfahren ist es relativ einfach Einkommensumverteilungen einzurichten. Es findet z.B. eine Umverteilung zu den Älteren statt. Ihre Renten sind eng an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt. Dadurch nehmen die Rentner an der Wohlstandsentwicklung teil. Allerdings haben Umverteilungskriterien den Nachteil, daß den zu erwartenden Leistungen keine versicherungsmathematisch adäquaten Beiträge gegenüberstehen. Ein fehlender Zusammenhang zwischen Beitragszahlungen und Rentenleistungen kann jedoch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Wird nämlich ein Teil der Beiträge, wegen geringerer zu erwartender Leistungen, als Steuer angesehen, so können Ausweichreaktionen entstehen. Ein Rückgang des Arbeitsangebots (z.B. Frühverrentung), ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft oder in nicht beitragspflichtige Beschäftigungen
Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform 6
könnten die Folge sein. Das Resultat wäre dann eine weitere Beitragssteigerung, um die Renten finanzieren zu können (vgl. z.B. Siebert, 1997, S. 18 ff.).
2.2 Das Kapitaldeckungsverfahren
Im Gegensatz zum Umlageverfahren findet beim Kapitaldeckungsverfahren keine sofortige Auszahlung der Prämien an die Rentner statt. Vielmehr wird hier das Kapital auf ein „persönliches“ Beitragskonto eingezahlt. Durch Sparen wird somit ein Einkommenstransfer in die Zukunft durchgeführt. Es wird ein Kapitalstock aufgebaut, der aus den Sparbeiträgen, den Zinsen und Zinseszinsen und/oder den Wertsteigerungen der Anlagen besteht. Im Alter wird das Kapital dann sukzessive in Form von Rentenzahlungen aufgelöst. Der erforderliche Beitragssatz ergibt sich bei gegebenem Rentenniveau und Lebenserwartung im Finanzierungsgleichgewicht, d.h. der Endwert der Beitragszahlungen entspricht dem Barwert der Rentenzahlungen zum Zeitpunkt des Rentenzugangs. Es besteht also ein Äquivalenzprinzip zwischen Beiträgen und Rentenzahlungen (Gischer, 1996, S. 275). Nach allgemeiner Auffassung hat das Kapitaldeckungsverfahren einen positiven Einfluß auf die Kapitalmärkte, was vor allem an den Ausmaßen der Transaktionen und an der langfristigen Art der Verbindlichkeiten liegt. Die größere gesamtwirtschaftliche Ersparnis erhöht den Kapitalstock der Volkswirtschaft. Durch das höhere Kapitalangebot ist der Zinssatz zwar geringer als im Umlageverfahren, jedoch werden Investitionen attraktiver, das Sozialprodukt wächst (Siebert, 1997, S. 15 ff.).
Das Kapitaldeckungsverfahren ist jedoch auch vor demographischen Änderungen nicht immun. Kommt es aufgrund der Alterung der Bevölkerung zu vermehrten Kapitalrückflüssen, kann sich die Kapitalakkumulation stark ändern, was zu einer Destabilisierung der Kapitalmärkte führen könnte. Weitere Risiken der Gefahr eines reellen Wertverlustes sind Währungsturbulenzen, Inflation, politische Instabilität, Katastrophenfälle etc. Diese Risiken können jedoch, durch eine breite und internationale Streuung der Anlagen verringert werden (vgl. z.B. Davis, 1998, S. 4).
2.3 Rendite der Alterssicherung
Nach der Vorstellung der beiden alternativen Systeme zur Alterssicherung stellt sich die Frage, welches vorteilhafter, d.h. welche Alterssicherung mit den geringsten Kosten zu erwerben ist. Als ein gutes Vergleichsinstrument wird dabei immer wieder die Rendite
Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform 7
angesehen. Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der ausgezahlten Rente und den insgesamt gezahlten Beiträgen.
Obwohl die Beiträge im Umlageverfahren nicht am Kapitalmarkt angelegt werden, erbringen sie dennoch einen Ertrag. In einer wachsenden Volkswirtschaft ist zu erwarten, daß die Lohneinkommen steigen. Dadurch erhöhen sich die Beitrags- und damit die Rentenzahlungen. Bei konstanten Beitragssätzen vom Arbeitseinkommen ergibt sich die Ertragsrate aus der realen Wachstumsrate der Lohnsumme, d.h. der Wachstumsraten der Lohneinkommen und der Erwerbstätigen. Die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens ist die reale Kapitalrendite. Aus individueller Sicht ist dasjenige Alterssicherungssystem vorteilhafter, welches die höhere Rendite erwirtschaftet (vgl. z.B. Siebert, 1997, S. 7 ff.). Die Kapitalmarktrendite ist im allgemeinen höher als die Wachstumsrate der Lohnsumme. Dies läßt sich exemplarisch an der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in der Bundesrepublik belegen. Hier zeigt sich, daß die Renditen der GRV von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang schlechter wurden. So hat z.B. Schnabel, 1998 die Rendite der GRV der G eburtenjahrgänge 1930-1980 untersucht. Er zeigt, daß die Rendite eines verheirateten Mannes im günstigen Szenario von 3,5% für den Geburtsjahrgang 1930 auf 1,1% für den Geburtsjahrgang 1980 sinkt. Für einen alleinstehenden Mann ist die Rendite sogar negativ. Hierbei wurden optimistische Annahmen über Bevölkerungs-, Arbeitsmarkt, und Lohnentwicklung (Optimistic Scenario) unterstellt. Geht man von realistischeren Entwicklungen aus, verschlechtert sich die Rendite weiter. Die Abbildung 1 zeigt die Rendite der GRV eines verheirateten Mannes nach Geburtsjahrgängen und verschiedenen Szenarien. In den Abbildungen 7 -9 im A nhang werden zusätzlich die Renditeentwicklungen für alleinstehende Männer und Frauen sowie verheiratete Frauen dargestellt.
Abbildung 1: Renditen der GRV nach Geburtsjahrgängen für verheiratete Männer
Kapitaldeckung vs. Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform 8
Quelle: Schnabel, 1998
Demgegenüber steht die Rendite von Kapitalanlagen. Miegel/ Raffelhüschen/ Schnabel, 2001 geben eine durchschnittliche reale Rendite für die Jahre 1980 bis 1995 bei Kapitallebensversicherungen von 4,23% und bei Aktien (DAX-Werte) von 6,55% an. Diese Werte liegen deutlich höher als jene der GRV. Selbst mit festverzinslichen Wertpapieren läßt sich mit einer realen Verzinsung von ca. 3% eine höhere Rendite erzielen. Allerdings handelt es sich hier nur um Vergangenheitswerte. In einem reinen Kapitaldeckungsverfahren ist davon auszugehen, daß die Kapitalrendite sinken wird. Allerdings wird sie nur schwach zurückgehen. Börsch-Supan, 2000 geht im ungünstigsten Fall von 0,7 Prozentpunkten aus. Er prognostiziert eine reale Kapitalrendite für die Jahre 1995-2050 in einem Korridor von ca. 5-6%. Eine kapitalgedeckte Alterssicherung wäre also mit erheblich geringeren Kosten zu erwerben, als eine umlagefinanzierte.
3. Internationaler Vergleich bestehender Rentenversicherungssysteme
In der Diskussion, wie die Alterssicherung in Deutschland reformiert werden soll, werden immer wieder ausländische Beispiele angeführt. Auch das deutsche System wurde in der Vergangenheit oft als Vorbild angesehen und „kopiert“. Das hat sich jedoch mittlerweile geändert. Bei der Rentenreform ist Deutschland zum Nachzügler geworden. Die strukturel- len Probleme der Alterssicherung sind in fast allen Ländern tendenziell gleich. Ein Ver-
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Maik Hetmank, 2001, Kapitaldeckung versus Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform, München, GRIN Verlag GmbH
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