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1 Einleitung 3
2 Begrifflichkeit des Urteils 4
3 Über die Einteilung der Urteile:
A priori - a posteriori analytisch - synthetisch 4
A priori und a posteriori 3.1 5
Analytisch und synthetisch 3.2 6
3.2.1 Analytische Urteile 6
3.2.2 Synthetische Urteile 7
3.2.3 Einteilung der Urteile 8
4 Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit als
Kriterien der Apriorität von Urteilen 9
4.1 Kants Urteilsformen im Kontext der Apriorität 11
5 Schlussbetrachtung 14
Literaturverzeichnis
15
2
1 Einleitung
Immanuel Kant (1724-1804) zählt zu den größten deutschen Philosophen. Seine Philosophie bedeutet den intellektuellen Höhepunkt und zugleich eine Wende in der europäischen Aufklärung. Er gilt als Begründer der Erkenntnistheorie, obwohl man mit Recht einwenden kann, dass die Geschichte der Philosophie bereits vor Kant zahlreiche Untersuchungen aufweist, die mehr als bloße Anfänge zu einer solchen Wissenschaft beizumessen sind. Vom Fortschritt der Naturwissenschaften sowie der Entwicklungen der Logik und Mathematik stark beeindruckt, betrachtet Kant den Streit in der Fundamentalphilosophie, der „Metaphysik“, d.h. den permanenten Konflikt zwischen Rationalismus (Descartes, Spinoza, Leibniz) und Empirismus (Locke, Hume), als skandalös. Seinetwegen stellt er die Untersuchung der „metaphysischen“ Gegenstände Gott, Freiheit und Unsterblichkeit zurück und widmet sich der Frage, ob die Metaphysik überhaupt als Wissenschaft möglich sei. Er antwortet auf diese Frage mit einem neuen Denkansatz, der transzendentalen Vernunftkritik. 1
Kant publizierte 1781 die erste Auflage seiner „Kritik der reinen Vernunft“, welches zugleich als sein Hauptwerk gilt. In Folge von manchem Unverständnis publizierte er die „Prolegomena“, welche als Einleitung und verständlichere Form der Kritik der reinen Vernunft gelten soll. In der philosophischen Abhandlung Prolegomena widmet sich Kant der Frage nach der generellen Möglichkeit der Metaphysik. Die Voraussetzung, derer es bedarf, um überhaupt eine solche Frage zu stellen, ist der Zweifel an der Wirklichkeit der Wissenschaft. Sein Verweis auf Hume, der die Möglichkeit anzweifelt, den Zusammenhang von Ursache und Wirkung „a priori“ (d.h. unabhängig von jeglicher Erfahrung) und aus Begriffen zu denken 2 , dient Kant dazu, seinen Standpunkt zu detaillieren.
Im folgenden soll es nun darum gehen, die Apriorität von Urteilen und deren Kriterien „Notwendigkeit“ und „strenge Allgemeingültigkeit“ 3 herauszuarbeiten, und in ihren Kontext zu stellen. Ziel ist damit, Kants Kriterien der Apriorität als un-
1 Vgl.Höffe: Klassiker der Philosophie. Band 2, S. 7
2 Vgl. Kant: Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können, S. 8
3 Kant: KrV, B 4
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missverständliche Kennzeichen derselben zu manifestieren. Um letztendlich zu einer Systematik der Urteile gelangen zu können, gilt es zuvorderst die Begriffe „a priori“ und „a posteriori“, sowie „analytisch“ und „synthetisch“ zu klären. Dazu werde ich mich sowohl auf Paragraphen der Prolegomena und auf entsprechende Ausführungen in der Kritik der reinen Vernunft beziehen.
2 Begrifflichkeit des Urteils
Innerhalb der Philosophie bezeichnet der Begriff Urteil einen Wahrspruch. Demnach bestimmt das Urteil „wahrheitsdifferente Sätze, die behauptet, bestritten, begründet, bewiesen, angenommen, vermutet, vorausgesetzt, hinzugedacht usw. werden können […]. In einem Urteil wird immer ein Sachverhalt zum Ausdruck gebracht, d.h. eine Bestimmung dessen gegeben, was der Fall ist; dies ist der Grund der Wahrheitsdifferenz von Urteilen, d.h. der Grund dafür, dass sie entweder wahr oder falsch sind.“ 4 In der Logik bezeichnet der Begriff des Urteils die Aussage über das Verhältnis zwischen Subjekt und Prädikat eines Satzes.
Immanuel Kant unterscheidet außerdem nach dem Grad der Gewissheit zwischen „möglichen, notwendigen und tatsächlichen oder problematischen, asser-torischen und apodiktischen Urteilen“ 5 , die jedoch für meine Fragestellung keine größerer Rolle spielen. Was hier von entscheidendem Interesse ist, ist Kants Differenzierung zwischen „analytischen“ und „synthetische“ Urteilen.
3 Über die Einteilung der Urteile:
A priori - a posteriori; analytisch - synthetisch
Immanuel Kant erläutert die charakteristische Wissensart der Metaphysik, die Erkenntnis des reinen Verstandes und der reinen Vernunft, sowie auch den Wissenscharakter der Mathematik und der reinen Naturwissenschaft durch eine doppelte disjunkte Einteilung. Erstens sind Erkenntnisse entweder a priori (vor aller Erfahrung; von Vornherein) oder a posteriori (im Nachhinein) gültig, und zweitens müssen Urteile entweder analytische oder synthetische genannt wer-
4 König:Philosophielexikon, S. 642
5 Vierecke in: „context politik: wissneschaft: kultur (cpw)
4
den. Zu den Quellen der metaphysischen Erkenntnis schreibt Kant in der Prolegomena: „Zuerst, was die Quellen einer metaphysischen Erkenntnis betrifft, so liegt es schon in ihrem Begriffe, dass sie nicht empirisch sein können. Die Prinzipien derselben […] müssen also niemals aus der Erfahrung genommen sein: denn sie soll nicht physische, sondern metaphysische, d.i. jenseits der Erfahrung liegende Erkenntnis sein. Also wird weder äußere Erfahrung, welche Quelle der eigentlichen Physik, noch innere, welche die Grundlage der empirischen Psychologie ausmacht, bei ihr zum Grunde liegen. Sie ist also Erkenntnis a priori, oder aus reinem Verstande und reiner Vernunft.“ 6
Die transzendentale 7 Hauptfrage, deren Kant in diesem Kontext die größte Aufmerksamkeit widmet, ist die Frage: „Wie sind synthetische Urteile a priori möglich?“ 8
3.1 A priori und a posteriori
Kant stellt sich zu allererst auf den Boden des Empirismus und behauptet, dass zumindest der Zeit nach „alle Erkenntnis mit der Erfahrung anfange.“ 9 Diesen Sachverhalt konkretisiert er in der Kritik der reinen Vernunft wie folgt: „Dass alle unsere Erkenntnis mit der Erfahrung anfange, daran ist gar kein Zweifel; denn wodurch sollte das Erkenntnisvermögen sonst zur Ausübung erweckt werden, geschähe es nicht durch Gegenstände, die unsere Sinne rühren und teils von selbst Vorstellungen bewirken […], und so den rohen Stoff sinnlicher Eindrücke zu einer Erkenntnis der Gegenstände zu verarbeiten, die Erfahrung heißt?“ 10 Nach Kant ist mit dem zeitlichen Vorrang der Erfahrung auch vereinbar und einer detaillierteren Untersuchung wert die Hypothese, „dass selbst unsere Erfahrungserkenntnis ein Zusammengesetztes aus dem sei, was wir durch Eindrücke empfangen, und dem, was unser eigenes Erkenntnisvermögen (durch sinnliche Eindrücke bloß veranlasst) aus sich selbst hergiebt.“ 11
Die Erkenntnis, die ihren Ursprung in der Erfahrung hat, nennt Kant a posteriori, doch diejenige Erkenntnis, die von allen Eindrücken der Sinne unabhängig ist,
6 Kant: Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können, S. 17 (§1)
7 (die Bedingung der Möglichkeit betreffend)
8 Kant: KrV, B 19 und vgl. Prolegomena, S. 31 (§5)
9 Kant: KrV, B 1
10 Ebenda, B 1
11 Ebenda, B 1
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtschaftsing. Karin Ulrich, 2010, Kant: Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit als Kennzeichen der Apriorität von Urteilen , München, GRIN Verlag GmbH
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