Inhaltsverzeichnis
1. E i n l e i t u n g 2
2. Umgangshäufigkeit 3
3. Gründe für Umgangsreduzierung 4
4. Sollte Umgang eine Pflicht sein? 8
5. S c h l u s 9
6. Bibliographie 11
1
1. Einleitung
Im Jahr 2003 wurden fast 214.000 Ehen geschieden. Das ist von 1000 bestehenden Ehen jede Elfte. In 107.888 dieser Familien, also von knapp über der Hälfte dieser Scheidungen, waren minderjährige Kinder betroffen. 1 Diese Zahl beinhaltet allerdings nicht die unverheirateten Paare, die sich auch zu einer Trennung entschließen. Über diese Paare liegen keine genauen Angaben vor, da ihre Trennungen meist ohne staatliche Interventionen verlaufen. Somit kann auch die Zahl der ehelichen und unehelichen Kinder, deren Eltern sich trennen, nur erahnt werden.
Doch ob verheiratet oder nicht, eine Trennung bzw. Scheidung eines Elternpaares zieht immer starke Veränderungen nach sich, die nicht nur das (ehemalige) Paar selber betreffen. Auch, oder ganz besonders die Kinder und Jugendliche solcher Paare sind den Auswirkungen einer Trennung unterworfen. Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG), das 16.12.1997 in Kraft getreten ist, soll einem Kind die Möglichkeit gegeben werden, auch nach der Trennung der Eltern mit beiden Elternteilen in Kontakt zu bleiben. Dabei spielt für den Gesetzgeber keine Rolle mehr, ob es sich dabei um eheliche, oder nichteheliche Kinder handelt. 2
Laut einer Studie von Maccoby und Mnookin leben in nur 10 % der Fälle die Kinder, nach der Trennung der Eltern, bei ihrem Vater - wobei in einem Großteil dieser Fälle die Mutter physisch oder psychisch gar nicht in der Lage war, sich um die Kinder zu kümmern. Ca. 17 % der Familien entschieden sich für eine sog. „Doppelresidenz“. Das Kind lebt hier zu gleichen Teilen, meist im Wechsel von zwei Wochen, bei Mutter und Vater. In knapp 70 % aller untersuchten Familien lebten die Kinder nach einer Trennung bei der Mutter. 3 Aufgrund dieser starken Mehrheit, wird im Laufe dieser Arbeit mit „Vater“ auch häufig der „nicht betreuende Elternteil“ gemeint.
Um einem Kind den Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil zu ermöglichen, hat jedes Kind, aber auch der betroffene Elternteil das Recht auf Umgang (§ 1684 (1)). Untersuchungen haben allerdings ergeben, dass mehr als die Hälfte aller
1 Statistisches Bundesamt: www.destatis.de.
2 Motzer, Stefan: Das Umgangsrecht in der gerichtlichen Praxis seit der Reform des
Kindschaftsrechts. FamRZ 2000, S. 925.
3 Maccoby, Eleanor E. / Mnookin, Robert H.: Die Schwierigkeiten der Sorgerechtsregelung.
FamRZ 1995, S. 3.
2
Kinder in den Jahren nach der Scheidung den Kontakt zu ihren Vätern verlieren. 4 Diese alarmierend hohe Zahl veranlasste mehrere Studien die Umgangshäufigkeit genauer zu bestimmen und den Gründen für eine Reduzierung des Umgangs auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im vorliegenden Text dargestellt und erläutert. Des Weiteren werden kurz die Vor-und Nachteile eines Umgangszwangs erläutert.
2. Umgangshäufigkeit
Im Zuge der Sichtung der Untersuchungsergebnisse, die Häufigkeit des Umgangs von Kindern mit dem nicht betreuenden Elternteil betreffend, gab es große Schwankungen in den ermittelten Werten. Diese, zum Teil starken Abweichungen, sind auf die unterschiedlichen Fragestellungen der verschiedenen Studien zurückzuführen. Außerdem spielt auch die Zeit, die seit der Trennung vergangen ist, eine große Rolle. Denn, bei diesem Punkt stimmt der Großteil der Studien überein: Je mehr Zeit nach der Trennung vergeht, desto geringer wird die Häufigkeit des Umgangs vom Vater mit seinem Kind. 5 Maccoby und Mnookin haben in Bezug auf die Umgangshäufigkeit einen wichtigen geschlechtspezifischen Unterschied zwischen Vater und Mutter herausgearbeitet: Während der Umgang des Vaters mit der Zeit abnimmt, schaffen es umgangsberechtigte Mütter viel eher den Kontakt zu ihrem Kind aufrechtzuerhalten und dehnen diesen sogar im Laufe der Jahre noch aus. 6 Dieser Aspekt, und weil, wie in Kapitel 1. schon angemerkt, in 70% aller Fälle das Kind nach der Scheidung bei der Mutter lebt, veranlasste die folgenden Studien dazu, die Untersuchungen auf die Umgangshäufigkeit vom Vater mit seinem Kind zu beziehen bzw. zu beschränken.
Laut einer Untersuchung von Napp-Peters hatten 60 % der Kinder in den letzten 12 Jahren keinen regelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater, 45% haben gar keinen Kontakt mehr. Allerdings bestand aber auch nur bei 17% dieser Familien eine
4 Motzer, S.: FamRZ 2000, S. 925.
5 Kostka, Kerima: Elterliche Sorge und Umgang bei Trennung und Scheidung - unter besonderer
Berücksichtigung der Perspektive des Kindes. FPR 2005, Heft 3, S. 93.
6 Maccoby E. / Mnookin R.: FamRZ 1995, S. 6.
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Arbeit zitieren:
Friederike Glatzel, 2005, Scheidungskinder - Umgangshäufigkeit und Gründe für Umgangsreduzierung, München, GRIN Verlag GmbH
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