Westfälische-Wilhelms-Universität Münster Seminar für Alte Geschichte Proseminar: Athenische Demokratie Sommersemester 1999
Die solonischen Reformen
Joachim Pahl
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt 1
Einleitung 2
Ausgangslage 3
Reformen 8
Seisachteia 8
Zensusklassen 9
Recht 10
Münzwesen 13
Bürgerrechte 14
Institutionen 15
Schlußbetrachtung 16
Abkürzungsverzeichnis 18
Literatur Quellen 19
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Einleitung
Während des 7. vorchristlichen Jahrhunderts existierten in Griechenland zahlreiche Stadtstaaten, von denen die meisten über nicht mehr Fläche als ein deutscher Regierungsbezirk und allenfalls die Bevölkerungszahl einer heutigen Kleinstadt verfügten. Aus heutiger Sicht fehlten diesen Stadtstaaten auch andere Charakteristika eines Staatswesens wie die Komplexität des Verwaltungsapparates und die Anonymität, mit der der Staat den verwalteten Bürgern gegenübertritt. In der Geschichtsschreibung werden sie trotzdem als Staatsgebilde bezeichnet und behandelt, teils, weil sie schon während der Antike von der zeitgenössischen Historiographie als Staaten behandelt wurden, teils, weil sie sich ihrem Selbstverständnisse folgend als solche empfanden, als eigenständige Solidargemeinschaften lebten und Kriege gegeneinander führten, ungeachtet der Tatsache, daß sie sich alle als Griechen fühlten, eine Sprache sprachen und alle Nichtgriechen verachtungsvoll als Barbaren bezeichneten. Der größte dieser Staaten, sowohl an Ausdehnung als auch an Bevölkerung, war die auf der Halbinsel Attika gelegene, mit dem Hafen Piräus verbundene Stadt Athen. Der Militärstaat Sparta kann in diesen Vergleich nicht einbezogen werden, da er eine innere Struktur besaß, die vollkommen aus dem in Griechenland sonst üblichen herausfiel. Athen verfügte über eine Fläche von etwa 2500 qkm und in seiner Glanzzeit vor den Perserkriegen über eine Einwohnerschaft von bis zu einer viertel Million , einschließlich aller Mitbewohner minderen Rechts wie Sklaven und Metoiken. Die schiere Masse war ein nicht unerhebliches Moment bei einer Entwicklung, die sich erst später als Export Athens auch in anderen Teilen Griechenlands vollziehen konnte. Es kam eine Entwicklung in Gang, die über eine Krise im ökonomischen Bereich schließlich nach einem Reformprozeß Strukturen hervorbrachte, die wesentliche Elemente dessen enthielten, was man heute unter den Voraussetzungen eines demokratischen Staates versteht. Es handelte sich also keineswegs um die bewußte Installation einer neuen, tatsächlich oder vermeintlich gerechteren Staatsform, sondern um den aus der Not geborenen Versuch einer Krisenbewältigung, zu der es galt, das erforderliche Maß an
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Veränderung mit möglichst viel Kontinuität zu vereinigen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bedurfte es eines Vermittlers, der zu den am Konflikt beteiligten Parteien gleich große Nähe und Ferne hatte. Worin diese Krise bestand, wie es zu ihr gekommen war, und welche Maßnahmen der mit dem Krisenmanagment Beauftragte ergriff, dies soll in der Folge gezeigt werden.
Die Ausgangslage:
Von einer Bevölkerungsexplosion kann man sicher nicht sprechen, aber ein die Existenzgrundlagen der wirtschaftlich schwächeren Gesellschaftsmitglieder bedrohendes Wachstum der Einwohnerzahl war beteiligt daran, daß viele landlose Bauern in eine Verschuldung gerieten, bei der jeder Versuch des Abzahlens aussichtslos erscheinen mußte. Den Marktgesetzen folgend waren die Bodenpreise durch größere Nachfrage und erhöhten Geldumlauf gestiegen, so daß es zu einer fortschreitenden Ansammlung des Grundbesitzes in adliger Hand kam. Die verschuldeten Kleinbauern fielen einer Schuldknechtschaft anheim, die bei dauernder Zahlungsunfähigkeit den Gläubiger dazu berechtigte, den Schuldner in die Sklaverei zu verkaufen (Welwei, Polis 152). Selbst wenn dies nicht geschah, erwartete ihn das Schicksal eines Hektemoros, „Sechsteler“, der ein Sechstel seines Ertrages an den Gläubiger abzuführen hatte. Dies stellte jedoch für viele eine Belastung dar, die sie bei steigenden Preisen nur weiter in die Verschuldung und näher an die Versklavung brachte, was zu einer Flucht ins Ausland geradezu zwang. Die Zurückbleibenden stellten ein erhebliches Unruhepotential dar mit der ständigen Gefahr von Aufständen, Staseis genannt, die letztendlich in niemandes Interesse liegen konnten, auch nicht in demjenigen der grundbesitzenden Adligen. Dieser Prozeß der Verarmung konnte durch eine Binnenkolonisation nicht nennenswert gemildert werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, daß die Bauern sich zum Zwecke der Existenzsicherung bewußt in die Abhängigkeit begaben und die adligen Grundbesitzer diese Entwicklung mit Darlehensvergabe förderten, um die Zahl billiger Arbeitskräfte in ihren Diensten zu erhöhen (Austin, Wirtschaft 49). In diesem Falle wären die Schulden Grund für die Abhängigkeit und nicht eine Zahlungsunfähigkeit. Die Entwicklung der Schrift und des Münzwesens zuerst in Kleinasien und Mitte
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des 6. Jahrhunderts auch in Athen dürften für weitere wirtschaftliche Veränderungen gesorgt haben, denen sich nicht alle schnell genug anpassen konnten. Dieser Gesichtspunkt ist jedoch in seiner Bedeutung umstritten, da archäologische Untersuchungen den Beginn des relevanten Münzwesens zunehmend später ansetzen (Schuller, Geschichte 115). Bereits im Jahre 624 hatte man mit der Einführung kodifizierten Rechts den Versuch unternommen, das Staatswesen zu stabilisieren. Da sich diese Reform jedoch hauptsächlich um das Strafrecht bemühte, konnte sie den Reformdruck nicht dauerhaft mildern (Bleicken, Dem. 21). Weil die Adelsfamilien relativ beziehungslos zur Durchsetzung ihrer Eigeninteressen konkurrierten, hatten sie wechselnde Anhängerschaften in der nichtadligen Bevölkerung, was einerseits einen Interessenausgleich ermöglichte, andererseits jedoch die Gefahr von Aufständen und Tyrannis heraufbeschwor. Eine weitere Vorbedingung für die Notwendigkeit von Reformen waren unkontrollierbare Rivalitäten zwischen den Adelshaüsern, die durch ihre Willkür den Bestand des Gemeinwesens gefährdeten. Als Beispiel kann hier der Fall des Putschversuches durch Kylon unter dem Archontat des Alkmeoniden Megakles gelten. Bei der Niederwerfung dieses Aufstandes wurde durch die Tötung der Aufständischen an geheiligter Stätte der „Kylonische Frevel“ begangen, ein Verstoß gegen göttliches Gebot, der Anlaß bot für zahlreiche Fehden zwischen den Mitgliedern beider Familien. Schon der Gesetzgeber Drakon hatte versucht, mit einem Gerichtszwang die Selbsthilfe in solchen Konflikten einzuschränken. Es kam zwar später zu einem Gerichtsverfahren , jedoch unter Bedingungen, die vermuten lassen, daß der Machtkampf lediglich auf anderer Ebene fortgesetzt werden sollte.
Der Hauptgrund für die Not der Kleinbauern lag jedoch in einer durch das Erbrecht bedingten Zerstückelung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes (Welwei, Polis 152). Zwar wird behauptet, daß die Schuldner schon bei Aufnahme eines Kredits ihren Leib als Pfand gegeben hätten (Arist., Athen.Pol.9,1), dies ist jedoch ungenau, da der Schuldner vollkommen frei und im Besitz seiner Bürgerrechte blieb und nur im Falle seiner dauernden Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit einer Versklavung eintrat. Grundsätzlich ist jedoch zu sagen, daß die Verschuldung ein sich selbst beschleunigender Prozeß war, da eventuell zurückgezahlte Schulden von den Adligen zur
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Magister Joachim Pahl, 1999, Die solonischen Reformen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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