Im Jahr 2008 erlebte die Weltwirtschaft aufgrund der bis heute anhaltenden „Finanzkrise“ einen unerwarteten und enormen Abschwung. Unternehmen wurden gezwungen Kosten einzusparen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. In den meisten Fällen führt dieser Wettbewerbsdruck zu Personalabbau. Es stellt sich die Frage, wie Personal sozialverträglich abgebaut werden kann. Eine Antwort bietet die Transfergesellschaft. Die von Personalabbau bedrohten Arbeitnehmer können in die Transfergesellschaft wechseln und werden durch z.B. Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt.
Eine Begriffserklärung der Transfergesellschaft enthält das zweite Kapitel. In diesem Zusammenhang werden auch die wichtigsten staatlichen Finanzierungshilfen genannt.
Die rechtliche Stellung der Transfergesellschaft ist Mittelpunkt des dritten Kapitels. Es wird ausführlich auf die arbeitsrechtlichen Aspekte, wie z.B. den Wechsel des Arbeitnehmers in die Transfergesellschaft, eingegangen. Des Weiteren werden die Leistungen der Transfergesellschaft genannt und erklärt.
Das vierte Kapitel behandelt die Finanzierung der Transfergesellschaft. Im Vordergrund stehen die Transferleistungen des dritten Sozialgesetzbuches. Es wird gezielt auf die Voraussetzungen der Förderung von Transfermaßnahmen und dem Erhalt von Transferkurzarbeitergeld eingegangen.
Abschließend werden in einem kurzen Fazit die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst sowie einige Überlegungen und persönliche Anmerkungen vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis
1. Untersuchungsgegenstand
2. Begriffserklarung
3. Rechtliche Stellung
3.1. Arbeitsrechtliche Aspekte
3.2. Leistungen der Transfergesellschaft
4. Finanzierung
4.1. Voraussetzungen der Forderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemaB § 216a SGB III
4.1.1 Betriebsanderung
4.1.2 Durchfuhrung durch einen Dritten mit Qualitatssicherungssystem
4.1.3 Eingliederungszweck und Beteiligung des Arbeitgebers
4.2. Voraussetzungen zum Erhalt von Transfer- kurzarbeitergeld gemaB § 216b SGB III
4.2.1 Dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall
4.2.2 Betriebliche und Personliche Voraussetzungen
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Abktirzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1.Untersuchungsgegenstand
Im Jahr 2008 erlebte die Weltwirtschaft aufgrund der bis heute anhaltenden „Finanz- krise“ einen unerwarteten und enormen Abschwung. Unternehmen wurden gezwungen Kosten einzusparen, um ihre Wettbewerbsfahigkeit zu erhalten. In den meisten Fallen fuhrt dieser Wettbewerbsdruck zu Personalabbau. Es stellt sich die Frage, wie Personal sozialvertraglich abgebaut werden kann. Eine Antwort bietet die Transfergesellschaft. Die von Personalabbau bedrohten Arbeitnehmer konnen in die Transfergesellschaft wechseln und werden durch z.B. Qualifizierungsmaßnahmen unterstutzt.
Eine Begriffserklarung der Transfergesellschaft enthalt das zweite Kapitel. In diesem Zusammenhang werden auch die wichtigsten staatlichen Finanzierungshilfen genannt.
Die rechtliche Stellung der Transfergesellschaft ist Mittelpunkt des dritten Kapitels. Es wird ausfuhrlich auf die arbeitsrechtlichen Aspekte, wie z.B. den Wechsel des Arbeit- nehmers in die Transfergesellschaft, eingegangen. Des Weiteren werden die Leistungen der Transfergesellschaft genannt und erklart.
Das vierte Kapitel behandelt die Finanzierung der Transfergesellschaft. Im Vordergrund stehen die Transferleistungen des dritten Sozialgesetzbuches. Es wird gezielt auf die Voraussetzungen der Forderung von Transfermaßnahmen und dem Erhalt von Transfer- kurzarbeitergeld eingegangen.
Abschließend werden in einem kurzen Fazit die wichtigsten Ergebnisse zusammen- gefasst sowie einige Uberlegungen und personliche Anmerkungen vorgestellt.
2. Begriffserklarung
Die Transfergesellschaft hat die Aufgabe, Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit be- droht sind, durch den Einsatz von z. B. Qualifizierungsmaßnahmen so zu unterstutzen, dass sie von ihrem bisherigen Arbeitsplatz direkt in ein neues Beschaftigungsverhaltnis wechseln konnen.[1] Zur Finanzierung der Transfergesellschaft kann die Forderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen § 216a Sozialgesetzbuch Drittes Buch- Arbeits- forderung (SGB III)[2] und das Transferkurzarbeitergeld (Transfer- Kug) § 216b SGB III herangezogen werden.
3. Rechtliche Stellung
Seit dem 01.01.2004 sind Transfergesellschaften in § 216ff. SGB III sowie in § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [3] geregelt[4]. Transfergesellschaften sind eigen- standige Rechtstrager. Sie haben das Ziel, so genannte betriebsorganisatorische eigen- standige Einheiten zu organisieren, in denen nach § 216b SGB III Transferkurzarbeit durchgefuhrt wird. Grundsatzlich sollen in den betriebsorganisatorischen eigenstandigen Einheiten Arbeitskrafte zusammengefasst werden, die auf Dauer nicht mehr benotigt werden. Somit unterscheidet sich die betriebsorganisatorische eigenstandige Einheit grundsatzlich von dem Betrieb bzw. der Betriebsabteilung i.S.d. § 171 SGB III.
Im Rahmen der Durchfuhrung einer Transfergesellschaft gibt es unterschiedliche Ge- staltungsmoglichkeiten. Auf der einen Seite kann sie selbst als Trager von Qualifizie- rungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auftreten. Auf der anderen Seite kann sie auf externe Trager zuruckgreifen bzw. eine bereits externe Gesellschaft als Vertrags- partner beauftragen.
Die Transfergesellschaft kann im Falle eines Personalabbaus im Zuge einer Betriebs- anderung, Insolvenz, Sanierung oder Liquidation gegrundet werden, um eine Zu- sammenfassung der nicht mehr benotigten Arbeitskrafte zu ermoglichen.
3.1. Arbeitsrechtliche Aspekte
Ein Wechsel eines von Personalanpassungsmaßnahmen betroffenen Arbeitnehmers in eine Transfergesellschaft kann nur einvernehmlich bewirkt werden.[5] Ist die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht vorhanden, kann eine betriebsbedingte Kundigung, die den allgemeinen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).[6] unterliegt, erfolgen.Werden einzelne Betriebe des Unternehmens ganz oder teilweise fortgeführt, muss eine Sozialauswahl gem. § 1 Abs.3 KSchG durchgeführt werden.
[...]
[1] Vgl. Wagner, Kerstin/Wahba, Isabella (2005), S.40
[2] Sozialgesetzbuch Drittes Buch, Arbeitsforderung, v. 24.03.1997, BGBl. I S.594
[3] Betriebsverfassungsgesetz v. 25.09.2001, BGBl. I S. 2518
[4] Vgl. Wagner, Kerstin/Wahba, Isabella (2005), S.40
[5] Vgl. Deisenroth, Eva- Maria (2007), S.10
[6] Kündigungsschutzgesetz v. 19.11.2004, BGBl. I S. 2902
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