Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die einzelnen Abschnitte. 4
2.1 (1451a.36-1451b.10) 4
2.2 1451b.11-15 5
2.3 1451b.16-26 6
2.4 (1451b.27-33) 7
Fazit 8
Verzeichnis der verwendeten Literatur und ihrer Abkürzungen 9
2
1. Einleitung
In dieser Hausarbeit möchte ich die Unterschiede zwischen Geschichtsschreibung und Dichtung aus der Perspektive Aristoteles’ näher beleuchten. Aristoteles geht im neunten Kapitel der Poetik auf diese Unterschiede ein. Dieses Kapitel ist in sechs Abschnitte gegliedert. Im ersten Abschnitt (1451a.36-1451b.10) 1 beschreibt Aristoteles allgemein die Tätigkeiten der Dichter und die Tätigkeiten der Historiker, der Geschichtsschreiber, und die Unterschiede, die er zwischen diesen Tätigkeiten sieht. Im zweiten, sehr kurzen Abschnitt (1451b.11-15) skizziert er die Merkmale der Komödie. Vermutlich behandelt er sie zuerst, weil sie ‚handfester’ zu sein scheinen 2 . Im dritten Abschnitt (1451b.16-17) hingegen nimmt er sich der Merkmale der Tragödie an. Aristoteles wendet hier im zweiten und im dritten Kapitel also die Thesen, die er im ersten Kapitel aufgestellt hat, auf die beiden dramatischen Gattungen Komödie und Tragödie an. Der vierte Abschnitt (1451b.27-33) zeigt die Auffassung Aristoteles’ von dem Dichter bezüglich der μίμησίς, der Nachahmung. Seine Ansicht der episodischen Handlung beschreibt Aristoteles dann im fünften Abschnitt (1451b.34-1452a.1). Der sechste Abschnitt (1452a.2-10) schließlich handelt von den Wirkungseffekten der Tragödie. Diese letzten beiden Abschnitte möchte ich in dieser Hausarbeit nicht berücksichtigen, da sie jeweils einer eigenen Betrachtung bedürften, aber zur Klärung der Unterschiede zwischen Dichtung und Geschichtsschreibung weniger hilfreich sind. Überhaupt darf man sich während des Betrachtens des neunten Kapitels bald von der Vorstellung distanzieren, die Unterschiede zwischen Dichtung und Geschichtsschreibung nach Aristoteles klar herausstellen zu können. Es bleiben Unklarheiten und Widersprüche, es bleiben offene Fragen. Dennoch möchte ich versuchen, die Überlegungen des Aristoteles diesbezüglich so sorgfältig wie möglich darzustellen.
Das neunte Kapitel beginnt mit den Worten ‚Φανερὸν δὲ ἐκ τῶν εἰρημένων’ 3 , „Es ergibt sich aus dem Gesagten [...]“. Hiermit bezieht sich Aristoteles auf die vorhergehenden Kapitel sieben und acht, die Fuhrmann grob mit dem Satz zusammenfasst: „Das wirklich Geschehene bildet im allgemeinen kein in sich geschlossenes, einheitliches Ganzes“ 4 . Dies kann man so stehen lassen, wenn man beachtet, dass Aristoteles sich in den beiden vorhergehenden Kapiteln mit der Handlung in der Tragödie beschäftigt, die zum Beispiel im Rahmen einer Aufführung ein Ganzes verkörpert, aber an sich immer Teil eines Ganzen, eines ihr
1 Einteilung nach [Kassel] S. 15 ff.
2 vgl. [Fuhrmann] S. 113, Anm. 4.
3 [Kassel] 1451a.36, S. 15.
4 vgl. [Fuhrmann] S. 113, Anm. 1.
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Übergeordneten, ist. Nun kommt es darauf an, in welcher Weise der Dichter und in welcher Weise der Historiker das Geschehene bzw. das mögliche Ereignis behandelt.
2. Die einzelnen Abschnitte
2.1 (1451a.36-1451b.10)
Was sagt also Aristoteles über die Tätigkeiten des Dichters und über die Tätigkeiten des Geschichtsschreibers? Zunächst soll der Dichter mögliche Handlungen mitteilen, ja er soll gar nicht schreiben, was wirklich geschehen ist, sondern das, was geschehen könnte. Der Geschichtsschreiber hingegen beschränke sich auf wirklich Geschehenes, auf konkrete Ereignisse. Dies erscheint logisch, da geschichtliche Ereignisse bestimmte Handlungen bestimmter Personen bestimmter Gesinnung in einem bestimmten Umfeld sind - es geht um Konkretes, um wirkliche Namen, um Personen eines gewissen Schlages, um tatsächliche Handlungen, um genau bestimmte Zeiten und Orte. Aristoteles führt hierzu den Fall Alkibiades an: Was hat er getan [τί ἔπραξεν] 5 , was ist ihm widerfahren [τί ἔπαθεν] 6 ? Beide griechischen Verben stehen im Indikativ: ein Historiker kann nichts erfinden, er kann höchstens rekonstruieren 7 (und dabei von genauen, aber unbekannten Fakten abweichen). Johannes Vahlen bezeichnet dies als „historische Treue“ 8 . Diese Rekonstruktion geschieht durch „wissenschaftliche“ Überlegungen bezüglich der betreffenden Zeit und ihrer Umstände, sie geschieht durch Vermutungen - nicht durch willkürliches Hinzunehmen und Wegstreichen von Handlungen und Umständen. Denn dies, die Konstruktion von Ereignissen, geschieht in der Dichtung: der Dichter konstruiert Handlungen, wählt die zeitlichen und lokalen Gegebenheiten aus und bestimmt die Charaktere und die Namen der Figuren. Doch darf auch hier keine bloße Willkür herrschen - der Dichter sollte sich ebenfalls an Regeln orientieren, und zwar an den „Regeln der Wahrscheinlichkeit oder der Notwendigkeit“ [κατὰ τὸ εἰκὸς ἢ τὸ ἀναγκαῖον] 9 . Die Handlung soll dem Publikum plausibel erscheinen, der Handlungsverlauf muss also als die einzige Handlungsmöglichkeit erscheinen. Der als eher götterfeindlich geltende Aristoteles bezieht sich hier auf menschliche Entscheidungen, die durch die Eigenschaften der jeweiligen Figur beeinflusst werden 10 und somit als notwenig, als ἀναγκαῖον erscheinen. In der Dichtung kommt es also darauf an, eine einheitliche
5 [Kassel] 1451b.11, S. 15.
6 [Kassel] ebd.
7 vgl. [Höffe] S. 114.
8 [Vahlen] S. 28.
9 [Kassel] 1451b.9, S. 15.
10 vgl. [Höffe] ebd.
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Arbeit zitieren:
Anna Rumler, 2010, Zu Aristoteles Poetik, München, GRIN Verlag GmbH
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