vielen Jahrzehnten ungeheurer Beliebtheit bei Austellungsmachern, Besuchern oder Fachpublikum. Seien es die Faszination aus Kindertagen, aktuelle Forschungsergebnisse oder das allgemeine Interesse an solchen Ausstellungen - es gibt eine Vielzahl von Gründen, welche den Interessierten zum Gang in eine adelsgeschichtliche Ausstellung bewegen.
So auch die Ausstellung „Ritter, Grafen, Industriebarone - Adel in Bayern“ 1 aus dem Jahr 2008 2 , welche auf Schloss Hohenaschau und dem Lokschuppen in Rosenheim gezeigt wurde. Mit dem Titel einer Landesausstellung versehen, war es möglich aus den dafür bereitgestellten Quellen von Land und Bund zu schöpfen und somit ohne große finanzielle Sorgen eine angemessene Realisierung zu garantieren. Definitionsgemäß sind Landesausstellungen eine implementierte Institution auf dem Gebiet der überregionalen Ausstellungen, jedoch befassen sie sich im Regelfall mit einer lokalen oder regionalen Thematik, so z.B. mit der Geschichte eines Landes oder dem Wirken von Personen desselbigen. Anzuführen sind hierbei u.a. die Niedersächsische Landesausstellung oder die Thüringer Landesausstellung als Vertreter von Bundesländern. Landesausstellungen sind aber keinesfalls ausschließlich länderintern begrenzte Ausstellungen sondern auch in anderen Ländern zu finden, so z.B. die Tiroler Landesausstellung in Österreich oder die Schweizerische Landesausstellung, die jedoch nur periodischen Charakter hat und eher ein nationales als ein regional geprägtes Motiv als Ausstellungsinhalt bietet. Die Landesausstellung „Adel in Bayern“ zeichnet sich im Bezug auf die eben genannten Ausstellungen durch ein recht regional eingegrenztes Themenspektrum aus, so ist das Ziel der Ausstellungsmacher klar definiert, indem die wichtigsten Entwicklungen für die Geschichte des Adels vom frühen Mittelalter bis hin zur Gegenwart dargestellt werden sollen 3 . Dabei fungiert Schloss Hohenaschau im Herzen des Chiemgaus als Ort der Wahl, finden sich hier doch Adelsresidenz, wirtschaftliches regionales Zentrum und eine sehr gut dokumentierte historische Stätte im ersten Ort der Gesamtausstellung vereint. Dazu kommt, dass für die Ausstellung die gesamte Schlossanlage für die Besucher geöffnet wurde, was dem Schloss somit durchaus den Titel „begehbares Exponat“ 4 verleiht.
1 Aus Gründen der Lesefreundlichkeit wird im Folgenden der Ausstellungstitel verkürzt angegeben mit „Adel in Bayern“.
2 vom 23.04.08 - 05.10.08.
3 Jahn, Wolfgang/ Hamm, Margot/ Brockhoff, Evamarie (Hg.): Adel in Bayern. Ritter, Grafen, Industriebarone, Stuttgart
2008, S.13.
4 Von Reeken, Dietmar: Gegenständliche Quellen und museale Darstellungen, in: Günther-Arndt, Hilke (Hg.):
Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II, Berlin 2003, S. 145f.
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Machern der Ausstellung nicht nur bewusst, sondern dieser Umstand fand seinen praktischen Eingang in das Konzept der Ausstellung. Neben dem aufgezählten Ziel, die wichtigsten geschichtlichen Entwicklungen des bayerischen Adels darzustellen, wurde ganz bewusst darauf geachtet, dass es sich bei den Ausstellungsorten nicht um eindimensionale, in sich geschlossene Räumlichkeiten handelt, sondern um kulturell ansprechende und touristisch reizvolle. Neben dem bereits erwähnten Schloss Hohenaschau fand ein zweiter Teil der Ausstellung im ehemaligen Lokschuppen in Rosenheim seine Heimat. Dieser Ende der 1980er Jahre restaurierte und für Veranstaltungen öffentlicher Art hergerichtete Ort ist nicht nur mit Preisen 5 ausgezeichnet worden, sondern bot den Besuchern zudem auch die Möglichkeit auf einer ebenen Fläche von 1300qm allerlei Wissenswertes über die Geschichte des altbayerischen Adels zu erfahren. Somit wurde an zwei (ca. 25km voneinander entfernten) Orten eine Ausstellung installiert, die mehrere Charakteristika beinhaltete.
Zu jenen Charakteristika gehörte u.a. die Tatsache, dass es sich bei Hohenaschau und Rosenheim nicht nur um bereits erwähnte begehbare Exponate handelte, sondern dass hier neben dem eigentlichen Ziel einer Ausstellung, also dem Erforschen, Sammeln, Bewahren und Vermitteln 6 , auch ein weiteres verfolgt wurde, nämlich eine „Mitmachausstellung“ der besonderen Art zu bieten. Angelehnt an den musealen Standard der Zeit, welcher über das bloße Betrachten von Objekten hinausgeht, wurde bewusst darauf geachtet, dass sämtliche Besucherebenen angesprochen werden. Dies äußerte sich u.a. darin, dass ein bewusstes Nachempfinden vor Ort, also eine Identifikation mit dem Thema erfolgen konnte, indem die Ausstellung dem Publikum, vom historisch Interessierten bis zum Laien, von Schülergruppen bis zu Gäste- und Touristengruppen, besondere Angebote wie z.B. das Anprobieren einer Ritterrüstung, traditioneller Kleidung oder altem Folterwerkzeug bereithielt, welche das Ziel der Ausstellung nachhaltig sichern sollten. Unterstützend fungierte hierbei das ‚regionale Erweiterungsangebot’, das spezielle Führungen durch die Ausstellungsorte bereithielt, die Region Chiemgau als ideales Urlaubsgebiet bewarb und ferner umliegende Unterkunftsmöglichkeiten anbot. Daran ist recht deutlich zu erkennen, dass der Titel „Landesausstellung“ eine ungeahnte Wirkung auf den Tourismus einer Region haben und jene davon erheblich profitieren kann, so sie die Angebote entsprechend verkauft und daraus einen potentiellen Nutzen zieht.
5 Internetangebot vom Bund Deutscher Architekten: Prämierte Architektur, Url: http://www.bda-bund.de/praemierte-
architektur/preis/ausstellungshalle-alter-bahnhof-rosenheim.html?tx_bdaarchitektupreise_pi1%5Bbuild%5D=8&tx_
bdaarchitektupreise_pi1%5Bsearch%5D=rosenheim&cHash=b19fc1df18, Zugriff: 09.07.09.
6 Vieregg, Hildegard: Museumswissenschaften. Eine Einführung. Paderborn 2006, S. 26f.
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allgemeine Adelsgeschichte Bayerns (vornehmlich in Rosenheim) und zum anderen die regionale Adelsgeschichte verbunden mit der Geschichte von Schloss Hohenaschau in demselbigen. Dabei wurde ein Ausstellungsobjekt ganz besonders in den Fokus der Besucher gerichtet - das Lex Baivarorium. Hierbei handelt es sich um die erste, von Herzog Odilo in Auftrag gegebene, Rechtsordnung der Bajuwaren - einem Stamm aus dem heutigen Böhmen und der Ursprung der uns heute bekannten Bayern. 7 Kern dieser Gesetzessammlung ist neben einer detaillierten Strafrechts-, Privatrechts- und Prozessrechtsordnung eine Aufzählung der fünf damals bekannten Stände, nämlich die Herzogsfamilie (die Agilolfinger), die fünf Geschlechter (Huosi, Trozza, Fagana, Hahiligga und Anniona), Freie, Freigelassene und Unfreie. Gemäß dem Lex Baivarorium wurde die Erbfolge Bayerns genau geregelt, was bedeutet, dass die Agilolfinger die erbliche Vormachtsstellung in Bayern besaßen und somit über die Thronfolge entscheiden konnten. Die Adelsstrukturen im Hohen Mittelalter erfuhren im 14. Jahrhundert eine Zäsur, weil man bis dato lediglich die „Heerschildordnung“ kannte. Diese besagt, dass „der deutsche König den 1. Schild, die damals gut 100 geistlichen und weltlichen Reichsfürsten als seine unmittelbaren Vasallen den 2. bzw. 3., deren größere edelfreie Vasallen, nämlich Grafen und Herren, den 4., die kleineren den 5., die Ministerialen den 6., jene Lehnsleute aber, die ihrerseits keine Vasallen besaßen, den 7. Schild.“ 8 Nun wurde aber zwischen hohem und niederem Adel unterschieden, wobei zur ersten Gruppe die eben schon erwähnten Reichsfürsten, Grafen sowie Herzöge zählten. Der niedere Adel konstituierte sich vornehmlich aus Rittern und dem gesamten Freiherrenstand. Dazu kam die breite Schicht von sogenannten Ministerialen, die in sämtlichen Ebenen der Adelsherrschaft zu finden war. Diese ‚Dienstmannen’ standen sowohl im Dienst der Kirche als auch des Kaisers, im Südosten des Reiches sogar von Fürsten. Ihre Aufgabe war z.B. die Verwaltung von zum Teil neugegründeten Städten oder sie hatten Verwaltungsfunktionen am Hofe selbst inne. 9 Im Bayern des Mittelalters war dies nicht anders, so herrschte hier ein Landesherr, der dem höheren Adel angehörte bzw. diesem entsprang. So finden sich im Lokschuppen in Rosenheim zahlreiche Bildnisse vergangener bayerischer Landesherren, wie z.B. Herzog Albrecht IV. oder Albrecht V., die dem Adel in Bayern ein Gesicht verleihen. Doch bei der Unterscheidung zwischen höherem und niederem Adel bleibt festzuhalten, dass es auch zwischen dem Landesherren und dem Adel nicht immer reibungslos zuging. Bei Entscheidungen geschah es nicht selten, dass sich höherer Adel und niederer Adel gegen
7 Reindel, Kurt, Neue Forschungen zur Lex Baiuwariorum, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Band 21,
1958, 130-137.
8 Demel, Walter: Der europäische Adel. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 2005, S.36.
9 Ebd.
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Roman Behrens, 2009, Das Mittelalter in der Ausstellung, München, GRIN Verlag GmbH
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