Inhalt
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1. Einleitung 3
1.1. Problemstellung und Themenrelevanz 3
1.2. Forschungsfrage und Hypothese 4
1.3. Operationalisierung 4
1.4. Aufbau der Arbeit 5
2. Der ORF und sein Naheverhältnis zur Politik 5
2.1. Die Gremien des ORF 6
2.1.1. Publikumsrat 6
2.1.2. Stiftungsrat. 7
2.1.3. Die Prüfungskommission 8
2.1.4. Der Generaldirektor 8
2.2. Einfluss auf Programm und Positionen 9
3. Der Stiftungsrat - ein österreichisches Politikum 13
3.1. Die aktuelle Besetzung 14
3.2. Direkter politischer Einfluss auf den Stiftungsrat 18
3.3. Das aktuelle Ringen um den Stiftungsrat. 20
3.4. Ein neues Rundfunkgesetz - wird der Parteieneinfluss noch größer? 23
4. Konklusion. 23
4.1. Resümee. 23
4.2. Beantwortung der Forschungsfragen und Hypothesen 24
4.3. Schlussfolgerungen 25
4.3. 25
LITERATURVERZEICHNIS 27
LITERATURVERZEICHNIS 27
- 2 -
2. Der ORF und sein Naheverhältnis zur Politik
und ORF 2, den Radiosendern Ö1, Ö2 (bzw. die landesweiten
Der ORF-Publikumsrat (früher Hörer- und Sehervertretung genannt) ist das zweite Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und steht vor allem in Sachen Aufgabenverteilung deutlich im Schatten des Stiftungsrates. Die Funktionsperiode des Publikumsrates dauert vier Jahre. Der Publikumsrat besteht aus 35 Mitgliedern, die meist auch einer politischen Partei nahe stehen, sieht man sich die Beschickung an. 17 Publikumsräte werden vom Bundeskanzler entsendet, je einen Publikumsrat entsendet die Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, der ÖGB, die Arbeiterkammer, Kammern der freien Berufe, katholische Kirche, evangelische Kirche und die Parteiakademien. Sechs Publikumsräte werden von den Gebührenzahlern seit 2001 per Faxwahl direkt gewählt.
Sechs Publikumsräte werden in den Stiftungsrat entsandt, dies ist zugleich auch die wichtigste Aufgabe dieses Gremiums, wobei drei davon direkt von den Gebührenzahlern gewählt werden müssen. Eingeführt hat dies die schwarz-blaue Regierung mit dem neuen ORF-Gesetz 2001. Allerdings hat sich hier vor allem die ÖVP nichts Gutes getan. Denn jene direkt gewählten Publikumsräte, die später im Stiftungsrat Platz nahmen, waren alle der SPÖ zuzuordnen, da die Sozialdemokraten für die kaum beachtete Faxwahl (die Wahlbeteiligung lag 2001 bei 191.000 abgegebenen Stimmen) immer noch am besten mobilisieren konnten. Bei der Wahl des Generaldirektors 2006 fehlte der ÖVP die Mehrheit im Stiftungsrat durch eben diese roten Publikumsräte (vgl. Fidler 2008: 448).
Aktuell führt Mag. Hans Preinfalk von der Bundesarbeitskammer den Vorsitz im Publikumsrat und auch seine Stellvertreterin, Dr. Ilse Brandner-Radinger, entstammt dem roten Klientel, nämlich vom Dr. Karl-Renner-Institut (vgl. Publikumsrat-Homepage 2010: o.S.)
Der Publikumsrat kann weiters Beschlüsse des Stiftungsrates in Sachen höhere Gebühren verzögern, nicht aber verhindern. Stimmt der Publikumsrat gegen eine Erhöhung, muss die geplante Gebührenerhöhung im Stiftungsrat noch einmal beschlossen werden bis sie endgültig fixiert ist. Der ORF selbst definiert die Aufgabe des Publikumsrates wie folgt: „Der Gesetzgeber hat den Publikumsrat als Organ zur Wahrung der Interessen der Hörer/innen und Seher/innen eingerichtet.“ (ORF-Unternehmenshomepage 2010: o.S.). Ansonsten kann der Publikumsrat nur Empfehlungen abgeben, beispielsweise in Programmfragen. Er kann mit Mehrheitsbeschluss auch den Bundeskommunikationssenat anrufen (vgl. Fidler 2008: 447 bzw. ORF-Unternehmenshomepage).
Die Sitzungen des Publikumsrates sind, ganz im Gegenteil zum Stiftungsrat, öffentlich. Die Aktivitäten des Gremiums wie Plenarsitzungen, Ausschüsse oder Informationen und Stellungnahmen zu aktuellen Themen können auf der eigenen Homepage (publikumsrat.orf.at) ausführlich nachverfolgt werden.
2.1.2. Stiftungsrat
Die Rolle des Stiftungsrates, um die es in dieser Seminararbeit hauptsächlich geht, wird in Kapitel 3 gesondert behandelt. Überblicksartig sei hier folgendes festgehalten: Der Stiftungsrat (früher ORF-Kuratorium genannt) ist das wichtigste Gremium des ORF und vergleichbar mit einem Aufsichtsrat eines Unternehmens. 24 der 35 Stiftungsräte werden direkt von politischen Institutionen besetzt, das heißt von Regierung, Parteien und Bundesländern geschickt, und auch die restlichen elf Räte sind in aller Regel einer politischen Couleur zuordenbar (vgl. Fidler 2008, 336).
Die Aufgaben des Stiftungsrates sind einflussreich und von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen. Wichtigste Funktion des Gremiums ist die Wahl des Generaldirektors (alle fünf Jahre; bis 2001 war es noch ein Vier-Jahresrhythmus) sowie sämtlicher Landesdirektoren und Direktoren des ORF. An vergangenen Wahlen wurde deutlich, wie stark politisch motiviert diese Abstimmungen jeweils waren (siehe Unterkapitel 2.3. bzw. 3.2.). De facto ist es dem Stiftungsrat auch möglich, den Generaldirektor wieder abzuwählen. Dazu ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich (vgl. Fidler 2008: 336f.).
Arbeit zitieren:
BA Bakk.Komm. Heidi Huber, 2010, Der ORF-Stiftungsrat, München, GRIN Verlag GmbH
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