Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Einführung in die Argumentation 4
1.1. Die Analytizität von Freiheit und Moralität (Sektion I) 4
1.2. Freiheit als Eigenschaft vernünftiger Wesen (Sektion II) 4
2. Homo noumenon und homo phaenomenon: die Zwei-Standpunkte-Lehre 5
2.1. Warum soll ich mich dem kategorischen Imperativ unterwerfen? (Sektion III) 5
2.2. Normativität der Verstandeswelt (Sektion IV) 7
2.3. Scheinwiderspruch zwischen Freiheit und Naturnotwendigkeit (Sektion V) 7
3. Ergebnis der Argumentation: Freiheit und kategorischer Imperativ nur verpflichtende
Ideen? (Sektion V) 8
4. Relevanz der Zwei-Standpunkte-Lehre. 9
Literaturverzeichnis. 11
2
Einleitung
Die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten ist das zentrale Werk in Immanuel Kants Moralphilosophie. In ihr entwickelt Kant erstmals eine reine, d.h. apriorische, deontologische, formale und universale Moraltheorie 1 , deren Ergebnis im zweiten Abschnitt der kategorische Imperativ ist. Der kategorische Imperativ in seiner Grundform, auch Allgemeine-Gesetzesformel 2 genannt, lautet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde“ 3 . Der kategorische Imperativ fordert somit auf, zu überprüfen, ob man wollen könne, dass die eigene subjektive Maxime, die das Handeln bestimmt, verallgemeinert wird.
Im dritten Abschnitt, nachdem in den Vorigen die zentralen Begriffe der Moral mittels reiner Vernunft analysiert wurden, ist es nun Kants Anliegen, seine Moraltheorie auf ihre praktische Anwendbarkeit zu überprüfen. Schließlich war sein Vorhaben bisher nur ideeller Natur. Nun gilt es zu zeigen „wie reine Vernunft praktisch sein könne“ 4 , damit sein zu Beginn des ersten Abschnitts selbst geäußerter Zweifel, dass seine Theorie „bloß hochfliegende Phantasterei“ ist, ausgeräumt werden kann.
Die Möglichkeit eines moralischen Prinzips ist unmittelbar mit der Möglichkeit eines freien Willens verbunden, also der Fähigkeit der Menschen sich selbst ein Gesetz aufzuerlegen, unabhängig von sinnlichen Neigungen oder Begierden. Somit geht es bei der Beweisfüh- rung, wie Moralität möglich ist, immer zugleich auch um den freien Willen. So kommt es, dass Kant die Argumentation mit der Analytizität von Freiheit und Moralität beginnt. Worin die Argumentation genau besteht und inwiefern die Lehre von den zwei Standpunkten aus der Kritik der reinen Vernunft etwas zu der Legitimation des kategorischen Imperativs beitragen kann, soll in dieser Arbeit thematisiert werden.
Kant hat den dritten Abschnitt in sechs Sektionen eingeteilt, die jeweils das Ihre zu der „Deduktion“ 5 , d.h. zu dem Nachweis der Legitimität des kategorischen Imperativs, beitragen. Ich werde versuchen den Argumentationsgang - nach meiner Interpretation - aufzeigen, da- 1 Vgl.Horn 2007, 112f.
2 Es gibt zudem drei Variationen: die sog. Naturgesetzformel, die sog. Menschheit-als-Selbstzweck-Formel und
die sog. Autonomieformel.
3 B 4:421.07f., Zitate beziehen sich auf die zweite Auflage (B) der GMS, welche im vierten Band der Akademie-
Ausgabe vorzufinden ist. Künftige Zitate werden ohne Verweis auf Auflage und Band angegeben.
4 461.32.
5 447.22
3
bei soll sich herauskristallisieren, von welcher Relevanz die Zwei-Standpunkte-Lehre für jenen ist.
1. Einführung in die Argumentation
1.1. Die Analytizität von Freiheit und Moralität (Sektion I)
Kant versteht unter Freiheit, dass der Wille frei von bestimmenden Ursachen, wie bspw. Naturnotwendigkeiten, ist. Jedoch ist Freiheit von Determinanten ohne Gesetze Willkür, und somit für sittliches Handeln unbrauchbar. Es bedarf des positiven Begriffs der Autonomie, d.h. der Fähigkeit eines vernünftigen Wesens sich selbst ein Prinzip aufzuerlegen, welches sein Handeln bestimmt. Dieses, soweit es vernünftigen Kriterien genügt, muss fordern, dass man nach keiner anderen Maxime handeln solle, „als die sich selbst auch als ein allgemeines Gesetz zum Gegenstande haben kann“ 6 . Was nichts anderes als den kategorischen Imperativ meint. Somit hat Kant die Analytizität von Freiheit und Moralität aufgezeigt. Dementsprechend ist das Prinzip der Sittlichkeit gerechtfertigt, wenn die Willensfreiheit vorausgesetzt wird. Dass aber beim derzeitigen Standpunkt weder die „Deduktion des Begriffs der Freiheit“ aufgezeigt noch die Möglichkeit eines kategorischen Imperativs begreiflich gemacht werden kann, sondern dass es noch einiger Vorbereitung bedarf, wird am Ende der ersten Sektion festgestellt. 7
1.2. Freiheit als Eigenschaft vernünftiger Wesen (Sektion II)
Nachdem dargelegt wurde, inwiefern die Idee der Freiheit mit der Moralität in Verbindung steht, sind nun die Begriffe der Freiheit und der Vernunft Gegenstand der Untersuchung. Kants These ist: Wenn wir dem Willen der Menschen Freiheit zuschreiben, so müssen alle vernünftigen Wesen als frei gedacht werden. Er begründet sie damit, dass der Mensch nur als Vernunftwesen moralisch ist, dementsprechend alle vernünftigen Wesen den Gesetzen der Sittlichkeit unterstehen und damit, dass die Gesetze der Sittlichkeit, wie in Sektion I bewiesen wurde, unweigerlich mit der Willensfreiheit zusammenhängen.
Da die Freiheit anscheinend eine Eigenschaft vernünftiger Wesen ist, muss jene auch in der Tätigkeit der Vernunft vorzufinden sein. Die Schwierigkeit - besser: Unmöglichkeit 8 - einen theoretischen Beweis der Freiheit an dieser Stelle zu liefern umgeht Kant, indem er sagt: „Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist eben darum in praktischer Rücksicht wirklich frei“ 9 . Bedeutet: Sobald sich ein vernünftiges Wesen im
6 447.04f.
7 Vgl. 447.22-25.
8 Vgl. 461.07-15; 461.36-462.07.
9 448.04-06.
4
Arbeit zitieren:
Niels von Wardenburg, 2010, Relevanz der Kantischen Lehre der Zwei Standpunkte für Freiheit und Moral, München, GRIN Verlag GmbH
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