Inhaltsübersicht
Seite
III Inhaltsverzeichnis
VII Abkürzungsverzeichnis
XI Symbolverzeichnis
XIII Abbildungsverzeichnis
XIV Anhangverzeichnis
1 1. Einführung
2 2. Allgemeine Rahmenbedingungen
4 3. Bewertungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen
33 4. Steuerrechtliche Konsequenzen
5. Zusammenfassende Würdigung 68
70 Anhang
XV Rechtsprechnungsverzeichnis
XVI Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen
XVIII Verzeichnis der Gesetze
XIX Literaturverzeichnis
S e i t e III
Den Generationenwechsel erfolgreich gestalten:
steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge bei GmbH
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis VII
Symbolverzeichnis XI
Abbildungsverzeichnis XIII
Anhangverzeichnis XIV
1. Einführung 1
2. Allgemeine Rahmenbedingungen 2
2.1 Familienunternehmen 2
2.2 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2
2.2.1 Allgemeines 2
2.2.2 Share Deal vs. Asset Deal 3
3. Bewertungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen 4
3.1 Bewertungsgrundsätze 4
3.1.1 Einführung - Methodenvielfalt der Unternehmensbewertungen 4
3.1.2 Bewertung von Anteilen an einer GmbH 5
3.1.2.1 Grundlegendes 5
3.1.2.2 Ermittlung des gemeinen Wertes mittels ausgewählter Verfahren 6
3.1.2.2.1 Vereinfachtes Ertragswertverfahren 6
3.1.2.2.2 Das APV-Verfahren 8
3.1.2.3 Paketzuschlag, § 11 Abs. 3 BewG 9
3.1.2.4 Zwischenergebnisse 10
3.2 Verträge zwischen nahestehenden Personen 11
3.3 Abgrenzung von entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen. 12
3 4 Schenkungsteuer 13
S e i t e IV
Den Generationenwechsel erfolgreich gestalten:
steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge bei GmbH
3.4.1 Einführung. 13
3.4.2 Vorliegen einer Zuwendung 14
3.4.2.1 Freigebige Zuwendung unter Lebenden 15
3.4.2.2 Gemischte Schenkung und Schenkung unter Auflage 16
3.4.2.3 Anteilsübergang bei einer GmbH, § 7 Abs. 7 ErbStG 18
3.4.3 Verschonungen des Anteilsvermögens, §§ 13a, b ErbStG 19
3.4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung 19
3.4.3.2 Regelverschonung 20
3.4.3.3 Optionsverschonung 23
3.4.4 Steuerklassen, Freibeträge und Steuersatz. 24
3.4.5 Zwischenergebnisse 25
3.5 Einkommensteuer 27
3.5.1 Unentgeltliche Zuwendungen 27
3.5.2 Entgeltliche Zuwendungen 27
3.5.3 Teilentgeltliche Zuwendungen 28
3.6 Sonstige Steuerarten 29
3.6.1 Grunderwerbsteuer 29
3.6.2 Umsatzsteuer 29
3.6.3 Körperschaftsteuer 30
3.6.4 Gewerbesteuer 31
3.7 Zwischenergebnisse 32
4. Steuerrechtliche Konsequenzen 33
4.1 Übertragung der Anteile durch Schenkung 33
4.1.1 Einführung. 33
4.1.2 Schenkungsteuerliche Belastung beim Nachfolger 33
4.1.3 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 35
4.2 Übertragung der Anteile durch gemischte Schenkung 37
4.2.1 Einführung. 37
4 2 2 Schenkungsteuerliche Belastung beim Nachfolger 38
S e i t e V
Den Generationenwechsel erfolgreich gestalten:
steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge bei GmbH
4.2.3 Einkommensteuerliche Belastung beim Schenker. 40
4.2.4 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 41
4.3 Übertragung der Anteile durch Schenkung unter Leistungsauflage 44
4.3.1 Einführung. 44
4.3.2 Steuerliche Belastungen aus dem unentgeltlichen Teil der Vermögensübergabe 45
4.3.3 Steuerliche Belastungen aus dem entgeltlichen Teil der Vermögensübertragung 48
4.3.4 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 49
4.4 Übertragung der Anteile durch Schenkung unter Vorbehaltsnießbrauch 50
4.4.1 Einführung. 50
4.4.2 Schenkungsteuerliche Belastung beim Nachfolger 51
4.4.3 Einkommensteuerliche Behandlung 52
4.4.4 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen 52
4.5 Gegenüberstellung der Übertragungsmöglichkeiten an einem Beispiel. 53
4.5.1 Sachverhalt zur Beispiel-GmbH 53
4.5.2 Übertragung der Anteile durch Schenkung 55
4.5.3 Übertragung der Anteile durch gemischte Schenkung 58
4.5.4 Übertragung der Anteile gegen Versorgungsleistungen / unter Vorbehaltsnießbrauch. 60
4.5.5 Zwischenergebnisse 64
4.6 Weitere Gestaltungspotentiale 64
4.6.1 Steuersparmodell bei der Frage nach der Steuerschuldnerschaft 64
4.5.2 Vorschenkung als steuerreduzierende Maßnahme 66
4.5.3 Übertragung der Anteile gegen Nießbrauch oder Versorgungsleistungen? 67
5. Zusammenfassende Würdigung 68
Anhang 70
Rechtsprechungsverzeichnis XV
Urteile und Beschlüsse des Bundesfinanzhofs XV
Urteile des Bundesgerichtshofs XVI
Verzeichnis der Verwaltungsanweisungen. XVI
Richtlinien XVI
S e i t e VI
Den Generationenwechsel erfolgreich gestalten:
steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge bei GmbH
BMF-Schreiben XVI
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder XVII
Verzeichnis der Gesetze XVIII
Literaturverzeichnis XIX
Abkürzungsverzeichnis
a. F. alte Fassung a. M. anderer Meinung Abs. Absatz Abschn. Abschnitt
AEBewAntBV AG Aktiengesellschaft Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung APV Adjusted Present Value
AStG B. Bekanntmachung BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. BewG Bewertungsgesetz BFH Bundesfinanzhof
Urteilen) BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivil- sachen BMF Bundesministerium der Finanzen BMG Bemessungsgrundlage bsph. beispielhaft bspw. beispielsweise Bst. Buchstabe BStBl. Bundessteuerblatt CF Cashflow CCF Capital Cashflow d. h. das heißt DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DBW Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift) DCF Discounted Cashflow DNotZ Deutsche Notar-Zeitschrift (Zeitschrift) DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) e. V. eingetragener Verein ebd. ebenda EK Eigenkapital
ErbStErl 2009 ErbStG Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ErbStR Erbschaft- und Schenkungsteuerrichtlinien
ErbStRG 2009 ESt Einkommensteuer EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien et al. et alii EU Europäische Union EUR Euro EWR Europäischer Wirtschaftsraum f. und der / die folgende ff. und die folgenden FA Finanzamt Fn. Fußnote geg. gegeben gem. gemäß ges. gesucht GewStG Gewerbesteuergesetz ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH Gesetz GmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift) GrESt Grunderwerbsteuer
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz GVBl. Bln Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin HmbGVBl. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Hrsg. Herausgeber HS Halbsatz i. d. F. in der Fassung i. H. v in Höhe von i. S. d. im Sinne des/der i. V. m. in Verbindung mit IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. IfM Institut für Mittelstandsforschung inkl. inklusive JStG Jahressteuergesetz Kap. Kapitel KapG Kapitalgesellschaft KJ Kalenderjahr(e) KG Kommanditgesellschaft KStG Körperschaftsteuergesetz m. E. meines Erachtens m. w. N. mit weiteren Nachweisen m. W. v. mit Wirkung vom MAH Münchner Anwalts Handbuch max. maximal mbH mit beschränkter Haftung min. mindestens Mio. Million(en)
MoMiG NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) Nr. Nummer oHG offene Handelsgesellschaft R Richtlinie
Rn. Randnummer Rspr. Rechtsprechung Rz. Randziffer S. Satz / Seite(n) SA Sonderausgaben SchSt Schenkungsteuer sog. sogenannte(r/n) SolZ Solidaritätszuschlag st. Rspr. ständige Rechtsprechung Stbg Die Steuerberatung (Zeitschrift) StBp Die steuerliche Betriebsprüfung (Zeitschrift) TV Terminal Value u. a. unter anderem u. U. unter Umständen USt Umsatzsteuer UStG Umsatzsteuergesetz v. vom v. H. vom Hundert vgl. vergleiche VZ Veranlagungszeitraum WACC Weighted Average Cost of Capital WK Werbungskosten z. B. zum Beispiel ZEV Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge Ziff. Ziffer
Symbolverzeichnis
A
L
Ab
§
Wert des Abzugsbetrags nach § 13a Abs. 2 ErbStG AK Anschaffungskosten der GmbH-Anteile
teile entfallen B § Wert des abgeschmolzenen Abzugsbetrages gem. § 13a
Abs. 2 ErbStG C m monatlicher Cash Flow € Euro
nießbrauch Erw S Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bei einer Schenkung in
einem Schritt
ESt g Einkommensteuer bei einer gemischten Schenkung
F
R
i Monatszins Jahreszins i
J
K Kapitalwert % Prozent
pz PZ Wert des Paketzuschlages aus § 11 Abs. 3 ErbStG s
EÜ
Einkommensteuersatz des Überträgers s
Sch
Schenkungsteuersatz nach § 19 Abs. 1 ErbStG S
g
Gesamtsteuerbelastung bei einer gemischten Schenkung SchSt
g
Schenkungsteuer bei einer gemischten Schenkung SchSt
S
Schenkungsteuer bei einer Schenkung in einem Schritt
∑
R
T letzte Periode einer Annuität & und V Wert des Veräußerungsgewinns VL kapitalisierter Wert der Versorgungsleistung VN kapitalisierter Wert des Vorbehaltsnießbrauchs V
E
Wert des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns W Wert der Gegenleistung bei einer gemischten Schenkung x Potenz
S e i t e
Den Generationenwechsel erfolgreich gestalten:
steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge bei GmbH
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Abschmelzen der Verschonungsabschläge
Abbildung 2: Verschonung des begünstigten Vermögens
Abbildung 3: Schenkungsteuerliche Belastung in Prozent
Abbildung 4: Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen
Anhangverzeichnis
Seite
Anhang 1: Rechtsformen in Deutschland ............................................................. 70
Anhang 2: Rechtsformen nach Umsatz ................................................................. 70
Anhang 3: Umsatzsteuerstatistik 2008 .................................................................. 71
Anhang 4: Definitorische Abgrenzung zu Anhang 3 ............................................ 72
Anhang 5: Anzahl der geplanten familieninternen GmbH-Nachfolgen ............... 73
Anhang 6: Methoden der Unternehmensbewertung ............................................. 74
Anhang 7: Ermittlung des gemeinen Wertes ........................................................ 75
Anhang 8: Beispiel zum APV-Verfahren ............................................................. 76
Anhang 9: Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher
Vermögensübertragung ......................................................................................... 77
Anhang 10: Steuerklassen und Freibeträge im ErbStG ......................................... 78
Anhang 11: Ergänzungen zum Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG ....................... 78
Anhang 12: Steuersätze nach § 19 Abs. 1 ErbStG ................................................ 79
Anhang 13: Auswirkungen des Abzugsbetrags für den steuerpflichtigen Erwerb
bei Regelverschonung ........................................................................................... 80
Anhang 14: Abschmelzung der Verschonungsabschläge ..................................... 81
Anhang 15: BMF-Schreiben vom 1.10.2009 ........................................................ 81
1. Einführung
Steuerliche Belastungen, die aufgrund der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Zuge einer familieninternen Unternehmensnachfolge auf den Nachkommen entstehen, können erhebliche Konsequenzen für eine GmbH haben. Entsprechen- 1 sinddurch frühzeitige Vorkehrungen unter Einhaltung der de Liquiditätsabflüsse
2 zu berücksichtigen, um die Existenz der GmbH bei rechtlichen Vorschriften
einem plötzlichen Ausscheiden (Erbfall) des bisherigen Inhabers nicht zu gefährden.
Dabei gilt es einige Faktoren zu berücksichtigen. So bieten die Art der Übertragung, der betroffene Personenkreis aber auch der Zeitpunkt der Übergabe enorme Gestaltungsmöglichkeiten (Aktionsparameter). Bereits die Übertragungsweise spielt eine wesentliche Rolle, da sie je nach dem ob sie unentgeltlich, teilentgelt- 3 lich oder vollentgeltlich ist, zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führt.
Weitere Aktionsparameter können in der Ausübung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen bestehen.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die steuerrechtliche Analyse von inländi- 4 unterBerücksichtigung aller steuerrechtlichen schen Unternehmensnachfolgen
Aspekte. Die Arbeit beschränkt sich auf familieninterne Unternehmensnachfolgen 5 , wobei sich die übertragenen Anteile im Privatvermövon Gesellschaften mbH 6 gen des Übertragenden befinden und im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seinen Nachkommen übergehen sollen.
1 Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, allen seinen Zahlungsverpflichtungen fristge- nachkommen zu können, vgl. WÖHE, Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 36.
2 Vgl. CREZELIUS, Unternehmenserbrecht, 2009, S. 222 ff..
3 Vgl. JÜTTNER, Übertragung einer Kapitalgesellschaft aus steuerlicher Sicht, 2009, S.172 ff.
4 Unternehmensnachfolge ist eine Sonderform der Vermögensnachfolge, vgl.
ESCH/BAUMANN/SCHULZE ZUR WIESCHE, Handbuch der Vermögensnachfolge, 2009, S.
1009 f..
5 Gesellschafter der GmbH sind in dieser Arbeit ausschließlich eine oder mehrere natürliche
Personen.
6 Unter vorweggenommener Erbfolge versteht man nicht nur die schenkungsweise Übertragung
von Vermögen, sondern auch die Übertragung unter Vorbehalt von Nießbrauchs- und Nutzungs- und laufenden Gegenleistungen, zur Begriffsdefinition vgl. BGH-Urteil v. 30.1.1991, IV
ZR 299/89.
Familieninterne Unternehmensnachfolgen erfolgen häufig durch (teilweise) 7 Die Beteiligten wählen aufgrund der engen Schenkung des Unternehmens.
persönlichen Beziehung zueinander nur in den seltensten Fällen eine ausschließlich entgeltliche Übertragung. Deshalb beschränkt sich die Arbeit auf Übertragungsmöglichkeiten, die zumindest teilweise eine Schenkung beinhalten.
Bevor auf die steuerlichen Aspekte und ihre Konsequenzen für die jeweilige Übertragungsmöglichkeit eingegangen wird, werden im Anschluss die allgemeinen Rahmenbedingungen zur familieninternen Unternehmensnachfolge bei Gesellschaften mbH kurz vorgestellt.
2. Allgemeine Rahmenbedingungen
2.1 Familienunternehmen
Man definiert Familienunternehmen als Unternehmen bei denen Eigentums- und 8 ganz gleich in welcher Rechts-Leitungsrechte in der Person des Unternehmers, 9 wobei die Größe und Rechtsform des Unternehmens dabei form, vereint sind, 10 Regelmäßig 11 sollte das Unternehmen von einem Mitglied der ohne Belang sind. 12 Dabei liegt das Kapital in der Familie oder Außenstehendem geführt werden.
Familie und diese sollte die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung besitzen, um einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen 13 ausüben zu können.
2.2 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.2.1 Allgemeines
Die am häufigsten genutzte Rechtsform, soweit die Unternehmungen nicht als 14 Sie macht 98 Einzel- oder Personengesellschaft betrieben werden, ist die GmbH.
7 Vgl. GULDAN, Unternehmensnachfolge, 2004, S. 3 und 30.
8 Vgl. FELDEN/PFANNENSCHWARZ, Unternehmensnachfolge, 2008, S. 12 f..
9 So auch IfM Bonn, http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=68.
10 Vgl. KEMPERT, Praxishandbuch für die Nachfolge im Familienunternehmen, S. 15 ff..
11 Vgl. MÄTZENER/SCHWARZ, Erfolgreiche Betriebsübergabe in Familienunternehmen, 2008,
S. 13.
12 In Anlehnung an: BAUMGARTNER, Familienunternehmen und Zukunftsgestaltung, 2009, S.
19 ff.; HUBER/STERR-KÖLLN, Nachfolge in Familienunternehmen, 2006, S. 9.
13 Vgl. ROHDE, Unternehmensnachfolge in der GmbH, 2009, S. 16.
14 Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT, VID/37331100, Umsatzsteuerstatistik 2008.
15 Für den deutschen Mittelstand ist dies Prozent aller Kapitalgesellschaften aus. 16 insbesondere wegen der die klassische Rechtsform bei Familienunternehmen, Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und nicht auf das Fami- 17 lienvermögen als Privatvermögen.
Die GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Dies ist gem. § 1 GmbHG sowohl durch eine einzelne Person, als auch durch mehrere Personen möglich. Die gesetzlichen Vorschriften zur GmbH sind überwiegend dispositiv d. h. der Gesellschaftsvertrag kann vom Gesetz abweichende Regelungen treffen und üblicherweise werden in dem Gesellschaftsvertrag abweichende 18 Regelungen getroffen.
Die GmbH ist als juristische Person gem. § 13 Abs. 1 GmbHG selbst rechtsfähig 19 Die und muss mit einem Mindestnominalkapital ausgestattet sein (§ 5 GmbHG). Haftung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft ist auf die Erbringung ihrer Einlage beschränkt, falls im Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht i. S. d.
§ 43 GmbHG festgeschrieben ist. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet diese unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 20 Mit dem MoMiG ist das GmbH-Recht zum 01.11.2008 umfassend GmbHG).
reformiert worden. Damit wurden u. a. die Schutzvorschriften für die Gläubiger der GmbH erweitert. Verstärkt kann zudem eine persönliche Haftung der Gesell- 21 schafter in Betracht kommen (§ 6 Abs. 5 GmbHG).
2.2.2 Share Deal vs. Asset Deal
Zivilrechtlich entspricht die Übertragung von GmbH-Anteilen einem Rechtskauf 22 und richtet sich nach den Vorschriften für die i. S. d. § 453 Abs. 2 BGB
15 Siehe Anhang 1 bis 4, S. 70 ff..
16 Vgl. VERSPAY, GmbH-Handbuch für den Mittelstand, 2009, S. 1 f.; BAUMGARTNER,
Familienunternehmen und Zukunftsgestaltung, S. 11.
17 Vgl. KLEIN-BLENKERS, Rechtsformen der Unternehmen, 2009, S. 9 ff..
18 Vgl. BALSER, Die GmbH, 2005, S. 19 ff..
19 Vgl. HAUNHORST, Die GmbH, 2009, S. 23.
20 Vgl. STACHE, Besteuerung der GmbH, 2007, S. 1 ff..
21 Vgl. SCHULTE-WINTROP, Das neue GmbH-Recht, 2009, S. 29 f..
22 Vgl. HOLZAPFEL, Unternehmenskauf, 2008, Rn. 113.
23 Die Übertragung bedarf der Übertragung von Forderungen (§§ 398, 413 BGB). notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).
Regelmäßig wird das zu übertragende Unternehmen weiter in der Rechtsform der 24 sodass der Rechtsnachfolger dann die GmbH-Anteile erwirbt GmbH fortgeführt, 25 und das Unternehmen in der bisherigen Form weitergeführt wird (Share Deal). Als alternative Möglichkeit könnten auch nur einzelne Wirtschaftsgüter der GmbH, wie Maschinen, Einrichtung, Geräte, Fahrzeuge, Warenlager etc. in eine neue Firma (§ 17 HGB) oder in ein bereits bestehendes Unternehmen übertragen 26 Im letzteren Fall wäre damit die ursprüngliche GmbH werden (Asset Deal).
27 und die bisher begründeten Verbindlichkeiten würden im faktisch beendet
Regelfall dann nicht auf den Rechtsnachfolger übergehen.
Die vorliegende Arbeit beschränkt sich auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen für den GmbH-Anteilsübergang im Zuge der familieninternen Unternehmensnachfolge auf den Share Deal mit Unternehmensnachfolge.
3. Bewertungs- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Bewertungsgrundsätze
3.1.1 Einführung - Methodenvielfalt der Unternehmensbewertungen
Die Grundlage jeder steuerlichen Beurteilung im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist der Wert des zu übertragenden Unternehmens. Die Bilanzwerte aus Handels- und Steuerbilanz sind regelmäßig maßgebend für die laufende Besteuerung der GmbH. Bei einer Unternehmensnachfolge richtet sich der Wert des zu übertragenden Unternehmens hingegen nicht nach der Bilanz der GmbH, sondern ist mittels einer Unternehmensbewertung gesondert zu ermitteln.
23 Vgl. MUELLER-THUNS, in: RÖDDER/HÖTZEL/MUELLER-THUNS, Unternehmenskauf
Unternehmensverkauf, 2003, § 4, Rz. 55 f..
24 In Anlehnung an SPIEGELBERGER, Unternehmensnachfolge, 2009, S. 9 ff..
25 Eine Berechnung der Anzahl der betroffenen GmbH befindet sich im Anhang 5, S. 73.
26 Vgl. NICKEL, Unternehmenskauf und -übertragung als Asset Deal und Share Deal, 2008, S. 1
ff..
27 Vgl. HERZIG, DB 1990, S. 133.
Jede Unternehmensbewertung ist zukunftsorientiert und wertbestimmend für das 28 Eine sachgerechte Unternehmensanalyse sowie eine qualifizierte Unternehmen.
Unternehmensplanung sind Voraussetzung für die Bestimmung des Unterneh- 29 menswertes, bzw. der GmbH-Anteile.
Der Unternehmenswert basiert auf einem Zukunftserfolgsansatz. Dabei werden verschiedene Bewertungsmethoden angewendet, die sich in drei Hauptgruppen einteilen lassen: Substanzwertmethoden, Vergleichswertmethoden und Zukunftserfolgswertmethoden. Bei der Zukunftserfolgsmethode gibt es vier Bewertungs- 30 führen. 31 Anhang 6 gibt einen ansätze, die alle zum selben Ergebnis 32 umfassenden Überblick über die Unternehmensbewertungsmethodik.
3.1.2 Bewertung von Anteilen an einer GmbH
3.1.2.1 Grundlegendes
33 wurde u. a. die Bewertung von Anteilen an nicht börsenno-Mit dem ErbStRG
tierten Kapitalgesellschaften, d. h. damit insbesondere von Anteilen an Gesell- 34 Dabeierfolgt die Bewertung schaften mbH, zum 01. Januar 2009 neu geregelt. in zwei Stufen. Zunächst wird der gemeine Wert des Betriebsvermögens der KapG gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i. V. m. §§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 11 Abs. 2 35 BewG ermittelt. Dieser ist primär aus Verkäufen abzuleiten, soweit diese zeitnah zum Bewertungsstichtag vorliegen. Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 11 i. V. m. § 9 ErbStG). In der zweiten 36 des übergegangenen oder Stufe wird der gemeine Wert nach dem Verhältnis übertragenen Anteils am Stammkapital der GmbH zum gemeinen Wert des
28 Vgl. Eigene Darstellung.
29 Vgl. ERNST/SCHNEIDER/THIELEN, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen,
2010, S. 14.
30 Voraussetzung ist, dass dieselben Plandaten verwendet werden und die diskontierten Zukunfts- in einem integrierten Planungsmodell sachgerecht definiert und ermittelt werden.
31 Vgl. COENENBERG/SCHULTZE, DBW 2002, S. 616.
32 Siehe Anhang, S. 74.
33 Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts v. 24.12.2008, BGBl. I S.
3018.
34 In § 11 Abs. 2 BewG.
35 D. h. weniger als ein Jahr.
36 Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Beteiligung der Gesellschafter am
Vermögen und Gewinn der Gesellschaft regelmäßig nach dem Verhältnis der Anteile am
Stammkapital richtet (siehe hierzu §§ 29 Abs. 2 und 72 GmbHG).
gesamten Betriebsvermögens der KapG zum Bewertungsstichtag aufgeteilt (§ 97 37 Abs. 1b BewG).
3.1.2.2 Ermittlung des gemeinen Wertes mittels ausgewählter Verfahren
In der ersten Stufe sieht § 11 Abs. 2 Satz 2 ff. BewG zur Ermittlung des gemeinen
38 : Wertes folgende Vorgehensweise vor
Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die
Andernfalls
ist der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussich-
ist
45
als Unter
Anwendung von § 99 und § 103 BewG ist der Substanzwert Mindestwert anzusetzen (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Dabei
ist nach §§ 199 bis 203 BewG das vom Gesetzgeber geregelte verein-
46
fachte Ertragswertverfahren zu berücksichtigen. 3.1.2.2.1 Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Zur Ermittlung der zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresbeträge kann der Steuerpflichtige das vereinfachte Ertragswertverfahren anwenden, solange dieses
37 Vgl. KNOLL, Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009, 2009, S.112.
38 Siehe Anhang 7, S. 75.
39 Umkehrschluss aus § 11 Abs. 2 S. 2 HS 2 BewG.
40 Bspw. ein Multiplikatorverfahren.
41 Vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG.
42 Siehe Kapitel 3, Gliederungspunk 1.2.2.2.
43 Hat die Vorteile, dass der TV im Hinblick auf seine Annahmen transparenter bleibt und einen
geringeren prozentualen Anteil am Unternehmensgesamtwert trägt und auf Daten beruht, die
unmittelbar mit dem ergebnisorientierten Planungs- und Kontrollsystem des Unternehmens
verknüpft sind; siehe COENENBERG/SCHULTZE, Unternehmensbewertung, DBW, Heft 6,
2002, S. 617, m. w. N..
44 Vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 letzter HS BewG.
45 Der Saldo aus der Summe der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und
sonstigen Ansätze und den Schulden und sonstigen Abzügen.
46 Vgl. § 11 Abs. 2 S. 4 BewG.
47 Dieses Verfahrenicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. ist unabhängig von der Betriebsgröße für alle Gewerbebetriebe, Gesellschaften 48 oder Kapitalgesellschaften zulässig. 49 der vergangenen drei Es wird aus den durchschnittlichen Betriebsergebnissen
Wirtschaftsjahre ermittelt, die vor dem Bewertungsstichtag abgelaufen sind (§ 201 50 Gem. § 200 Abs. 1 BewG ist der so ermittelte Jahresertrag mit Abs. 2 BewG).
einem Kapitalisierungsfaktor zu multiplizieren. Dieser ermittelt sich aus dem 51 und einem pauschalen Risikozuschlag von 4,5 Prozent variablen Basiszinssatz
(§ 203 BewG). Anschließend ist der so gewonnene Wert ggf. um betriebsspezifische Besonderheiten gem. § 200 Abs. 2 bis 4 BewG zu ergänzen. Die Ermittlung 52 des Unternehmenswertes kann wie folgt schematisch dargestellt werden:
47 Vgl. BT-Drs. 16/11107 v. 26.11.2008 zu § 199 Abs. 1 BewG; AEBewAntBV v. 25.6.2009,
BStBl. I 2009, S. 698 Abschn. 19 Abs. 1 S. 2.
48 Vgl. KNOLL, Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009, 2009, S.112.
49 Vgl. § 202 BewG.
50 Erhebliche Veränderungen innerhalb des Dreijahreszeitraums sind gem. § 201 Abs. 3 BewG zu
berücksichtigen.
51 Vgl. § 203 BewG. Der Basiszinssatz hat nach dem BMF-Schreiben v. 5.1.2010, IV D 4, S
3102/07/0001, auf den 4.1.2010 den Wert von 3,98 %. Dieser vom BMF bekanntzugebende
Basiszinssatz ist jeweils für 1 Jahr maßgebend, so dass unterjährige Zinsschwankungen nicht
berücksichtigt werden. Nach dem Schreiben des BMF v. 5.1.2010 ergibt sich somit für das Jahr
2010 ein Kapitalisierungsfaktor nach § 203 BewG i. H. v. 11,79 (Berechnung:
1/(3,98+4,5)x100).
52 Vgl. Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.6.2009, Abschn.
20 Abs. 1.
53 Berechnung, siehe Fn. 51.
54 Nicht betriebsnotwendiges Kapital ist Vermögen das aus dem zu bewertenden Unternehmen
herausgelöst werden kann, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen (§ 200
Abs. 2 BewG). Der Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ist separat zu ermitteln.
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Sven Kampfert, 2010, Den Generationenwechsel erfolgreich gestalten: Steuerliche Aspekte der familieninternen Unternehmensnachfolge bei GmbH, München, GRIN Verlag GmbH
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