Gliederung
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1. Einleitung. 1
1.1 Die Vertrauenskrise. 1
1.2 Reaktionen des Gesetzgebers und der Berufsorganisationen. 2
1.3 Anforderungen der EU und der IFAC. 6
1.4Peer Review versus Monitoring. 7
2. Externe Qualitätskontrollen-Vergleichende Darstellung. 8
2.1 Der amerikanische Peer Review-ein kurzer historischer Abriss. 8
2.2Rechtsrahmen. 10
2.3 Begriff und Ziele. 11
2.4Anwendungsbereich. 13
2.5Administration und Überwachung des Verfahrens. 14
2.6Prüferder externenQualitätskontrolle. 17
2.7Durchführung der Prüfung. 20
2.8Berichterstattung. 21
2.9Sanktionsm öglichkeiten. 23
3. AktuelleEntwicklungen und ihre Folgen. 25
3.1Regelungen der SEC zu den Non-Audit-Services. 25
3.2Der Sarbanes-Oxley Act of 2002. 26
4. Zusammenfassung 29
Abb.Abbildung BBBetriebs Berater (Zeitschrift) bzw.beziehungsweise DBDer Betrieb (Zeitschrift) d.h.das heißt
DStRDeutsches Steuerrecht (Zeitschrift) evtl.eventuell f.folgende ff.fortfolgende gem.gemäß ggf.gegebenenfalls HGBHandelsgesetzbuch IDWInstitut der Wirtschaftsprüfer IFACInternational Federation of Accountants insb.insbesondere i. S.im Sinne sog.sogenannte US$US-Dollar u. U.unter Umständen v.a.vor allem Vgl.Vergleiche WPgWirtschaftsprüfung (Zeitschrift) WPKWirtschaftsprüferkammer z.B.zum Beispiel
1.Einleitung
Die globale Ausrichtung moderner Dienstleistungsunternehmen und die zunehmende Internationalisierung der sich entwickelnden Märkte erfordern in hohem Maße eine Evolution der Qualität der Abschlussprüfungen: einerseits um den An-forderungenausländischer Märkte und Börsen 1 gerecht zu werden, andererseits aber auch um den Bestrebungen der Europäischen Union nach Harmonisierung der Prüfungsleistungen in Europa zu entsprechen. Dabei gewinnt die Transparenz der Prüfungsleistung an sich eminenteBedeutung-gerade vor dem Hintergrund aktueller Unternehmenskrisen und der einhergehenden Diskussion um die Qualität der Abschlussprüfungen.Mit Wirkung zum 01.01.2001 wurde in Deutschland eineexterneQualitätskontrolle im Bereich der Wirtschaftsprüfungauf gesetzlicher Ebene eingeführt,diedie Qualität der Abschlussprüfungen sicherstellen soll.Die Ausgestaltung richtete sich nach dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Verfahren des US-amerikanischen Peer Review 2 , der aber aktuell gerade einer Neustrukturierung unterzogen wird.
Das Ziel dieserHausarbeitbesteht darin, die Notwendigkeit,die zeitliche Entwicklung sowie die Ausgestaltung dieser externen Qualitätskontrolleim Vergleich zum amerikanischen Peer Reviewdarzulegen. Der Schwerpunkt wird dabei allerdings auf derDarstellung derdeutschen Qualitätskontrolle liegen; eine detaillierte Darstellung beider Systeme sowie dieAnalyse aller Unterschiede würde den Rahmen dieser Arbeit deutlich sprengen. Desweiteren werdeich zunächstVergleiche zurursprünglichen Version des Peer Reviewanstellen,im späteren Verlauf dieser Arbeit aber auch auf die aktuellen Entwicklungen und die sich ergebenden Konsequenzen näher eingehen.
1.1 Die Vertrauenskrise
Die Sicherstellung der Qualität zählt seit jeher zuden wichtigsten Grundsätzen im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Eine Verpflichtungdazuergibt sich dabei schon aus den allgemeinen Berufspflichten, nach denen der Wirtschafsprüfer seinen Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben hat. 3 Ein hohes Qualitätsniveau ist auch insofern angemessen, als dass die
1 Insbesondere SEC und NASDAQ
2 Vgl.Marten/Köhler/Meyer: (Umbruch): WPg 1-2/2003, S.11
3 Vgl. § 43 I WPO
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Abschlussprüfung eine Kontrollfunktion für die Öffentlichkeit und der Unternehmen sowie für den Kapitalanleger-und Gläubigerschutz darstellt. 4
Die Qualität der Abschlussprüfung wird allerdings immer dann in Frage gestellt, wenn die Öffentlichkeit die Erteilung eines Bestätigungsvermerks 5 trotz erkennbarer Unternehmenskrise nicht nachvollziehen kann. 6 Spektakuläre Unternehmenskrisen in der jüngeren Vergangenheit(z.B. Balsam, Schneider) sowie die Krisen im Zusammenhang mit FlowTex und Phillip Holzmann brachten den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, dessen Merkmal es über Jahrzehnte war, keine Rolle im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu spielen 7 , zunehmend in die Kritik. Jüngstes Beispielsind dieZusammenbrüchederamerikanischenKonzerne Worldcom und Enron,diedie Diskussion um eine Verbesserung der Kontrollen wieder entfacht haben, 8 auch wenn die Krise im Falle Enronnachweislichauch zum Teil durch konsequentes Ausnutzen der Schwächen im System der US-GAAP bedingtist. 9
Die anhaltende Kritik istneben dem beruflichen Fehlverhalten einzelner Wirtschaftsprüferin einer Erwartungslückebegründet,d.h.der Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Nachfrager (Öffentlichkeit, Unternehmen) nach Prüfungsleistungen an den Bestätigungsvermerk und der tatsächlichen Aussage des Bestätigungsvermerks. 10 Die Öffentlichkeit und v.a. die Investoren sehen den Bestätigungsvermerk als Garantie für den Fortbestand des Unternehmens und interpretieren diesen somit auch qualitativ. 11 Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer dagegen versteht unter Prüfungsqualität v.a. die Erfüllung der vom Gesetzgeber und Be-rufsstand vorgegebenen Kriterien, 12 die angesichts der jüngsten Unternehmenskrisen allerdings nicht mehr zeitgemäß erscheinen. 13
1.2Reaktionendes Gesetzgeber und der Berufsorganisationen
Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 1.1.1998wurde dem Streben nach mehr Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit bereits in gewissem Umfangschon früherRechnung getragen.
4 Vgl. Marks/Schmidt: (Regierungsentwurf), WPg 2000, S. 409
5 Vgl. § 322 HGB
6 Vgl. Marten: (Qualitätskontrolle),DB 1999, S. 1073
7 Vgl. Niehus: (Peer Review), DB 2000, S. 1133
8 Vgl. Südeutsche Zeitung vom22.01.2002
9 Vgl. Lüdenbach: (Kausalität), DB 2002, S. 1169 ff
10 Vgl. Marten: (Qualitätskontrolle), DB 1999,S. 1073
11 Vgl. Marten: (berufsstand), BB 1999, S.1594
12 Vgl. Marten: (Qualitätskontrolle),DB 1999, S. 1073
13 Vgl. Göhner: (Reform),DStR 2000, S. 1408
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Insbesonderewurde dieengeZusammenarbeit von Aufsichtsrat und Abschlussprüferfür einebessere Unternehmensüberwachung sichergestellt, indemdie Stellung des Aufsichtsrates als „Überwachungsträger“ 14 aufgewertetwurde, der durch den Abschlussprüfer unterstützt werden soll. 15 Eine Stärkung derUnabhängigkeit der Abschlussprüfer solltedurchdasPrinzip der internenRotation 16 sowiedurch die Verschärfung der Ausschlusstatbestände für dieAuswahl des Abschlussprüferserreichtwerden. 17 Schließlich wurdeauch der Gegenstand und Umfang der Prüfungandie gestiegenen Erwartungen der Öffentlichkeit angepasst, indem der Lagebericht erweitert 18 und durchdie Neufassung des § 322 HGBdieAussagekraft des Bestätigungsvermerks erhöhtwurde 19
Seitens des Berufsstandes wurde dasErfordernis zur Sicherung der Qualitätder Prüfungenebenfallsfrüh erkannt, wie sich mit der gemeinsamen Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) mit der VO 1/1982 „Zur Gewährleistung der Prüfungsqualität“ gezeigt hat. Internationale Entwicklungen, v.a. die der International Federation of Accountants (IFAC) mit der Auditing Guideline No.7 „Control of the Quality of Audit Work“ und des International Standard on Auditing (ISA 220) “Quality Control for Audit Work” bewirkten über die Mitgliedschaften von IDW und WPK für deutsche Wirtschaftsprüfer eine globalere Sicht zur Qualitätssicherung und deren Umsetzung.Diese Einflüsse führten zu einer Verschärfung der Anforderungen an die interne Qualitätskontrolle, die sich in den vom IDW herausgegebenen VO 1/1993 „Zur beruflichen Fortbildung der Wirtschaftsprüfer“ 20 und der VO 1/1995 „Zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxisim IDW“ 21 niederschlugen. Für die Mitglieder des IDW ergibt sich somit schon aus ihrer satzungsmäßigen Verpflichtung eine Beachtung und Anwendung dieser Grundsätze zur Qualitätssicherung. 22 Zudem enthält die 1996 erlassene Berufssatzung der WPK weitere Bestimmungen, die die Qualität der Berufsausübung sicherstellen soll.
14 Vgl.Dörner: (Zusammenarbeit), DB 2000, S. 101
15 Vgl.Ziemons: (Erteilung), DB 2000,S.77
16 Vgl. § 319I 2 und III Nr. 6 HGB
17 Vgl. die umfangreichen und detaillierten Regelungen des § 319 HGB
18 Vgl. § 317 II HGB zum Gegenstand und Umfang der Prüfung
19 Vgl. § 322 II, III2 HGB
20 inWPg 1993, S. 361 ff
21 inWPg 1995, S. 824 ff
22 Vgl.Marks/Schmidt: (Einführung), WPg 1998,S. 975
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In Anlehnung an das KonTraG erfolgte eine Weiterentwicklung der Prüfungs-standards (PS) desIDWin PS 340 zur Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 IV HGB, PS 350 zur Prüfungdes Lageberichts, PS 400 über die Grundsätze für die ordnungsgemäße Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen sowie PS 450 zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen. Zusätzlich erfolgte eine Anpassung derStellungnahme des Hauptfachausschusses HFA 7/1997 und die übrigen in 1999 und 2000 verabschiedeten Prüfungsstandards an internationale Standards; die International Accounting Standards (ISA) wurden durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK)übersetzt.
Diezunehmende Internationalisierung des Prüfungswesens führte zu dem Bewusstsein, dass eine externe Qualitätsüberwachung, wie sie z.B. in den USA schonlangein Form des Peer Review zur Verfügung stand, auch für die deutschen Wirtschaftsprüfer eingeführt werden musste. Die Notwendigkeitergab sich dabei v.a. aus denspeziellenAnforderungen der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC, diefürAbschlussprüfer der bei ihr registriertenUnternehmen dieTeilnahme an einem Peer Review der zuständigen Abteilungim AICPA erfordert. Auch die amerikanische Computerbörse NASDAQ schreibt in ihren Listing Requirements vor, dass der Jahresabschluss von notierten Unternehmen von einem Abschlussprüfer geprüft wird, der sich einem Peer Review unterzieht. 23 Darüberhinauszeigtendie Ergebnisse einer Studie der FEE aus dem Jahr 1989, dass in nahezu allen Mitgliedstaaten der EU ein System der externen Qualitätsüberwachung im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu finden ist-mit Ausnahme von Österreich und Deutschland. 24
Vor diesem Hintergrund entwickelte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Jahr 1998 ein Konzept zur Einführung einer externen Qualitätskontrolle im Be-rufsstand der deutschen Wirtschaftsprüfer. Die Berufsorganisation stellte damals klar, dass dieseFrage im Rahmen der Selbstverwaltung gelöst werden würdeauch um einem staatlichen Eingriff, der vom deutschen Gesetzgeber und der Europäischen Kommission drohte, 25 zuvorzukommenundeine Einschränkung der Souveränität des Berufsstandszu vermeiden..
23 Vgl. Lück: (Überwachung), DB 2000, S. 336
24 Vgl.Ebenda
25 Vgl. dazu Kapitel1.3zu den Anforderungen an die externe Qualitätskontrolle in der EU
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Ohnean dieser Stelle detailliert auf die einzelnen Regelungen des IDW-Vorschlags einzugehen 26 , wurde ein für die Öffentlichkeit transparentes Verfahren gefordert, welches die Öffentlichkeit beteiligt und die Empfehlungen der EU-Kommission zur Gestaltung von Verfahren der externen Qualitätskontrolle sowie die Anforderungen der internationalen Kapitalmärkte beachtet. Die Organisation der externen Qualitätskontrolle sollte im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung erfolgen und den gesamten Berufsstand in das Verfahren einbeziehen. Zur Sicherung der Glaubwürdigkeit sollten wirksame Sanktionsmechanismen entwickelt werden. 27 Darüber hinaus sollte der bürokratische und kostenmäßige Auf-wand minimiert und eine Belastung Dritter vermieden werden. Das Verfahren der externen Qualitätskontrolle hätte somit präventiven Charakter und würde auch durch die oben aufgeführten Rahmenbedingungen die Akzeptanz des Verfahrens in der Öffentlichkeit fördern.
Die Vorschläge des IDW sind durch das am 12.4.2000 beschlossenen WPOÄG weitgehend umgesetzt worden. 28
Neben den Notwendigkeiten birgt die Einführung einer Qualitätskontrolle aber auch wesentliche Vorteile,denn sie ist ein effizientes Mittel zur Aufdeckung ungenügender Qualitätsstandards und besitzt somit fehlerprophylaktische Wirkung. Außerdemkann geprüft werden, ob sich der Abschlussprüfer auch an die verbindlichen Qualitätskriterien gehalten hat, oder aber ob die Kriterien überhaupt so
26 Eine tabellarische Darstellung des IDW-Vorschlags im Vergleich mit der tatsächlichen
Umsetzung durch das WPOÄG findet sich in Marks/Schmidt, WPg 2000, S. 419 ff
27 Vgl.Marks/Schmidt: (Regierungsentwurf), WPg 2000,S.418
28 Vgl. Ebenda, S. 419 ff
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Arbeit zitieren:
Jens Gerlach, 2003, Die Einführung einer externen Qualitätskontrolle in Deutschland nach dem Vorbild des US-Amerikanischen Peer Review, München, GRIN Verlag GmbH
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