3
I N H A L T S V E R Z E I C H N I
1. Einleitung 6
2. Begriffliche Gesichtspunkte und ihre Bedeutung 8
2.1. Der Begriff Behinderung 8
2.1.1. Definition 8
2.1.2. Kurzbeschreibungen zu speziellen Behinderungsarten 9
2.2. Der Begriff Integration 12
2.2.1. Definition 12
2.2.2. Integrationspädagogische Prinzipien 13
2.2.3. Hindernisse bei der Umsetzung der Integration 14
2.2.4. Hilfsmittel zur Überwindung der Barrieren 16
2.2.5. Die Bedeutung von Freizeit für die soziale Integration 17
2.2.5.1. Der Begriff Freizeit 17
2.2.5.2. Freizeit als Handlungsfeld der sozialen Integration 18
2.3. Sport in der sozialen Arbeit 19
2.3.1. Der Begriff Sport 19
2.3.2. Behindertensport 20
2.3.2.1. Der Begriff Behindertensport 20
2.3.2.2. Wirkungen und Bedeutung des Sports 21
2.3.2.3. Freizeitsport als Integrationshilfe 23
3. Tauchen 25
3.1. Definition 25
3.2. Die Besonderheiten des Elements Wasser 27
4. Tauchen mit Menschen mit Behinderung 29
4.1. Tauchtauglichkeit von Menschen mit einer Behinderung 29
4.2. Erwerb eines Tauchscheins für Menschen mit Behinderung 31
4.3. Tauchen ohne Tauchschein 37
4.3.1. Projekte 38
4
4.3.1.1. Integrative Tauchgruppe in Langen bei Frankfurt 38
4.3.1.2. Projekt mit Schülern der Frankfurter Albert-Griesinger-
Sonderschule für Praktisch Bildbare 39
4.3.1.3. Projekt „Tauchen als Erlebnissport für psychisch kranke
Menschen “ 40
4.3.1.4. Behindertensport mit psychologischem Ansatz 41
4.4. Anforderungen an die Tauchlehrer und Tauchbegleiter 42
4.5. Spezielle Ausrüstung für Taucher mit einer Behinderung 44
4.6. Bauliche Voraussetzungen 46
4.6.1. Geeignete Zugangsmöglichkeiten 46
4.6.2. Behindertengerechte Tauchplätze 47
4.7. Besonderheiten des Tauchens für Menschen mit spezifischen
Behinderungen 49
4.7.1. Besonderheiten des Tauchens bei körperbehinderte Menschen 50
4.7.1.1. Definition: Körperbehinderung 50
4.7.1.2. Besonderheiten 50
4.7.2. Besonderheiten des Tauchens bei sehbehinderten und blinden
Menschen 52
4.7.2.1. Definition: Sehbehinderung und Blindheit 52
4.7.2.2. Besonderheiten 52
4.7.3. Besonderheiten des Tauchens bei gehörgeschädigten und
geh örlosen Menschen 54
4.7.3.1. Definition: Hörbehinderung, Schwerhörigkeit und
Geh örlosigkeit 54
4.7.3.2. Besonderheiten 54
4.8. Tauchen als Integrationssport 56
5. Praktischer Teil 59
5.1. Die Einrichtung 59
5.2. Die Durchführung des Projekts. 60
5.2.1. Erstes Projekt 61
5.2.2. Ergebnisse 2001 62
5.2.3. Zweites Projekt 63
5.2.4. Ergebnisse 2002 64
5
6.Schlussbemerkungen 67
Quellenverzeichnis 68
Erkl ärung 76
1. Einleitung
Seit mehreren Jahren arbeite ich haupt- und ehrenamtlich in der Behindertenarbeit, überwiegend in der integrativen Arbeit. Diese Erfahrungen und mein Interesse am Wassersport führten dazu, dass ich im Februar 2000 Gründungsmitglied eines Wassersportvereins, dem W.A.L. e.V. Wassersport Action Lebensfreude, wurde.
Der Verein fördert den Wassersport für behinderte und nichtbehinderte Menschen. Ich arbeite in diesem Verein seit der Gründung vor über zwei Jahren ehrenamtlich aktiv mit und bin seit Februar dieses Jahres (2002) im Vorstand. Zur Zeit bieten wir im Verein überwiegend im Motorbootbereich Angebote wie Wasserski, Tube und Wasserscooter an oder bieten die Möglichkeit eine Stadt vom Wasser aus kennen zu lernen und sie dadurch aus einem ganz anderen Blickwinkel zu betrachten.
Die Begeisterung der Teilnehmer mit den unterschiedlichsten Behinderungen, wenn sie eigenständig ein sieben Meter langes Boot steuern oder in einem Reifen sitzend hinter einem Motorboot über die Donau gezogen werden, zeigt mir die Wichtigkeit der Arbeit des Vereins. Wenn sich die Teilnehmenden getraut haben die angebotenen Aktivitäten auszuprobieren, steigt ihr Selbstbewusstsein enorm. Im September 2000 waren wir mit unserem Wassersportverein als Aussteller auf der Rehabilitationsmesse Rehab in Nürnberg vertreten.
Dort konnte ich feststellen, dass viele behinderte Menschen, vor allem mit einer körperlichen Behinderung, das Tauchen sehr gerne ausprobieren oder lernen möchten und viele Messebesucher Interesse an einem Tauchschein hatten. Da Tauchen zu den Wassersportarten zählt und die meisten Vereinsmitglieder, wie auch ich, begeisterte Taucher sind, haben wir es uns zum Ziel gesetzt, Tauchen in die Angebotspalette des Vereins mit aufzunehmen. Nachdem bisher keiner von uns Mitgliedern die entsprechende Ausbildung hat, um behinderten oder nichtbehinderten Menschen das Tauchen zu lernen bzw. den
Erwerb eines Tauchscheins zu ermöglichen, sind wir auf der Suche nach einem entsprechenden Referenten für diese Tätigkeit.
Aus diesen Gründen interessiere ich mich sehr für das Tauchen mit behinderten Menschen und habe das entsprechende Thema für meine Diplomarbeit ausgewählt.
Um den Lesefluss nicht zu stören, benutzte ich durchgehend die männliche Sprachform.
2. Begriffliche Gesichtspunkte und ihre Bedeutung
2.1. Der Begriff Behinderung
2.1.1. Definition
Es gibt keinen allgemein anerkannten Behindertenbegriff. In dem Vierten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation (1998) werden als „behindert“ alle angesehen, „die von Auswirkungen einer nicht nur vorübergehenden
Funktionsbeeinträchtigung betroffen sind, die auf einen von dem für das jeweilige Lebensalter typischen Zustand abweichenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht“ (BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, 1998, S.2).
Diese Definition lehnt sich an die dreistufig aufgebaute Definition zur Beschreibung des Begriffes Behinderung der Weltgesundheitsorganisation WHO (World Health Organization) an: Schädigung (impairment) - FunktionelleEinschränkung (disability) - SozialeBeeinträchtigung (handicap) - Manspricht von Behinderung, wenn eine physische, psychische oder geistige Schädigung zu funktionellen Einschränkungen führt und deswegen soziale Beeinträchtigungen folgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Behinderung aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit, durch Wehr- oder Ersatzdienst entstanden oder angeboren ist (vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, 1999, S.9).
Soziale Beeinträchtigungen können persönliche z.B. Einschränkung der Unabhängigkeit, familiäre z.B. Pflegebedarf oder gesellschaftliche Folgen z.B. Fürsorgeanspruch sein (vgl. SCHÜLE, 1987, S.26).
Behinderung ist ein Prozessbegriff, da sie auch wieder verschwinden kann, z.B. durch eine Operation oder durch eine spezielle pädagogische Förderung. Der Begriff ist sehr vielfältig und vielseitig. Er dient oft nur zur Vereinfachung, um für eine bestimmte Zielgruppe medizinische, pädagogische oder gesellscha ftliche Interventionen durchführen zu können. Dabei können die verschiedenen Behinderungen von den einzelnen Spezialisten unterschiedlich beurteilt werden. Auch im Recht gibt es keine einheitliche Definition von Behinderung (vgl. RONGE / SCHÄFER, 1997, S.114). Es muss individuell und unter Berücksichtigung der Umstände je nach Einzelfall entschieden werden, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht (vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, 1999, S.9).
2.1.2. Kurzbeschreibungen zu speziellen Behinderungsarten Anschließend gebe ich Kurzbeschreibungen zu einigen speziellen
Behinderungsarten, die im weiteren Verlauf des Textes vorkommen. Down-Syndrom
Das Down-Syndrom, früher auch Mongolismus genannt, ist die bekannteste Chromosomenaberration. Das dreimalige Vorhandensein des Chromosoms Nr. 21 (Trisomie 21) führt zu einer erheblichen geistigen Entwicklungsstörung. Bei betroffenen Menschen findet man „alle Grade der Intelligenzminderung, meistens im Sinne einer geistigen Behinderung“ (REMSCHMIDT, 1997, S.227). Im Erscheinungsbild auffällig sind z.B. schräg gestellte Lidachsen, kurzer Schädel, Minderwuchs, eine übermäßig große Zunge, kurze Finger usw. Oft leiden Menschen mit Down-Syndrom an Missbildungen der inneren Organe, z.B. Herzfehlern (vgl. REMSCHMIDT, 1997, S.227). Geistige Behinderung
„Als geistig Behinderte gelten Personen, insofern und solange ihre Denk- und Lernfähigkeit umfänglich und längerfristig extrem hinter der am Lebensalter
orientierten Erwartung liegt, was in der Regel bei Intelligenztestwerten im Bereich unterhalb der dritten negativen Standartabweichung (IQ unter 55) anzunehmen ist“ (BACH, 1997, S.378).
Nach einer Definition des deutschen Bildungsrates von 1974 gilt als geistig behindert, „wer infolge einer organisch-genetischen o der anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher“ (BILSKI, 2000). Lernbehinderung
Personen gelten als lernbehindert, wenn und solange ihre intellektuellen Verarbeitungsmöglichkeiten im Umfang und längerfristig wesentlich hinter den am Lebensalter orientierten Erwartungen liegen. Dies ist in der Regel bei IQ-Testwerten von 55-80 zu erwarten. Allgemeine Kennzeichen sind: eine sachliche und quantitative Eingeengtheit der Lernmöglichkeiten, eine reduzierte Abstraktivität, eingeschränkte Gliederungsmöglichkeiten für Lernaufgaben, zeitliche Begrenzung des Lernfeldes oder Verlangsamung. Oft leiden Menschen mit einer Lernbehinderung an mehr oder weniger stark ausgeprägten Wahrnehmungsschwächen, Sprachstörungen, Auffälligkeiten im Sozialverhalten, Bewegungskoordinationsstörungen, emotionalen Beeinträchtigungen und so weiter.
Nicht selten tritt eine Lernbehinderung zusammen mit Körper-, Sprach- und / oder Sinnesbehinderungen auf, so dass sich eine Mehrfachbehinderung ergibt (vgl. BACH, 1997, S.616). Para- und Tetraplegie Diese Formen der Körperbehinderung sind frühkindliche zelebrale
Bewegungsstörungen, die durch verschiedene prä-, peri- und postnatale Schädigungen des unreifen Gehirns durch z.B. eine Infektion während der Schwangerschaft, Sauerstoffmangel und Gehirnblutungen bei einer schwierigen Geburt, entzündliche Erkrankungen des Gehirns und der Hirnhäute, entstehen können (vgl. FENGLER / JANSEN, 1987, S.140).
Paraplegie ist eine vollständige Lähmung von zwei symmetrischen Extremitäten. Tetraplegie ist eine vollständige Lähmung von allen vier Extremitäten (vgl. GÖBEL, 2001, S.150). Schizophrenie
Schizophrenie ist der Oberbegriff für stark in die Persönlichkeit eingreifende psychiatrische Krankheitsbilder. Diese werden zu den endogenen Psychosen gerechnet. Diese Erkrankung kann auf genetische oder psychosoziale Ursachen zurückzuführen sein.
Schizophrenie kann sich in Wahrnehmungsstörungen, z.B. „Stimmenhören“ und Denkstörungen ausdrücken. Ausdruck der verschiedenen Erscheinungsformen ist mangelnde Kontaktfähigkeit bis hin zum autistischen Rückzug,
Depersonalisationserlebnisse und die Spaltung in gegensätzliche und normalerweise unvereinbare Persönlichkeits- und Affektkomponenten (vgl. BOSCH / BAUER, 1997, S.795). Spastiker
Spastiker ist der Begriff, der umgangssprachlich für eine cerebrale Bewegungsstörung benutzt wird. Sie ist eine Form der infantilen Cerebralparese. Betroffene Körperpartien weisen aufgrund der zentralnervösen Fehlsteuerung je nach Ausprägung eine zu starke Muskelspannung auf. Eine weitere Form ist die Athetose, die eine Bewegungsunruhe aufzeigt, d.h. die Bewegungen sind unkontrolliert.
Beim Spasmus ist entweder eine Körperhälfte, die Beine, Arme und Beine oder der ganze Körper betroffen.
Ursache der Spastik ist eine Schädigung des sich noch entwickelnden zentralen Nervensystems vor, während oder kurz nach der Geburt (vgl. MÜLLER-FEHLING, 1997, S.906f).
2.2. Der Begriff Integration
2.2.1. Definition
„Der Begriff Integration wird in der Umgangs- und Wissenschaftssprache verwendet, wobei seine ursprüngliche Bedeutung (Wiederherstellung oder Einfügung in ein größeres Ganzes) variiert wird“ (IBEN, 1993, S.492). Die Pädagogik verwendete die Bezeichnung Integration anfangs ausschließlich im persönlichkeits- und entwicklungspsychologischen S inne. Der Begriff „soziale Integration“ bezog sich zuerst auf rassische / ethnische Minderheiten (so hauptsächlich in den USA), später auf Gastarbeiter und erst in jüngerer Zeit akzentuiert auf behinderte Menschen (vgl. EBERWEIN, 1990, S.54). Im folgenden wird vor allem der soziologische Begriff der Integration beschrieben. „Soziale Integration wird dabei in der Regel als Anpassung an das Normgefüge einer Gesellschaft oder einer Gruppe verstanden, wobei abweichende Verhaltensweisen und -orientierungen zugunsten einer Assimilation nach und nach aufgegeben werden“ (IBEN, 1997, S.492f).
„Unter sozialer Integration ist die Eingliederung des einzelnen Menschen in bestimmte soziale Gruppen, seine Teilhabe am sozialen Ganzen, die Übernahme sozialer Rollen und die Sicherung der sozialen Zusammengehörigkeit zu verstehen“ (RHEKER, 1995, S.51).
Soziale Integration wird nicht als einseitiger, sondern als wechselseitiger und gegenseitiger Lernprozess verstanden, d.h. es ist ein prozesshaftes Geschehen (vgl. IBEN, 1997, S.493).
Integration richtet sich gegen Isolierung und Ausgrenzung. Der Prozess der Eingliederung in die Gesellschaft ist nicht einseitig, sondern erfordert von beiden Seiten Anpassung. Er ist wechselseitig (vgl. SCHEID, 1995, S.166). Behinderten Mensche n sollen die gleichen Lebensbedingungen und Rechte wie nichtbehinderten Menschen zugestanden werden.
Integration bedeutet keine Aussonderung im physischen, psychischen oder geistigen Bereich, sondern einen „normalen“ Tagesablauf in allen Lebensbereichen zu erlangen.
2.2.2. Integrationspädagogische Prinzipien
Sabine Knauer, Mitarbeiterin von Prof. Dr. Hans Eberwein, stellt in ihrer Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades Dr. phil. an der freien Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie, einige Grundzüge der Integrationspädagogik vor.
„Wesentliche Grundzüge der (schulischen) Integrationspädagogik, in Abgrenzung insbesondere zur traditionellen Sonderpädagogik, bestehen • auf der ethischen Ebene in konsequenter Gemeinsamkeit und
unbeschränkter Teilhabemöglichkeit aller Menschen, d.h. Verantwortung des einzelnen für sich selbst und die Menschen vs. begrenzt zugewiesenen oder zugestandenen Aktionsradien;
• auf teleologischer Ebene in der permanenten Erschließung von
Möglichkeitsräumen vs. definierten (Lern-)Zielkatalogen; • auf systemtheoretischer Ebene in Offenheit vs. Geschlossenheit; • auf erziehungswissenschaftlicher Ebene in dem nicht bloß akademisch-diskursiven Respektieren der Beziehungsebene, sondern der
Metakommunikation über sie, d.h. dem Einbeziehen des Imaginären (vgl. REICH 1996, 60ff. u. 91ff);
• auf der räumlichen und zeitlichen Ebene in Prozeßhaftigkeit vs. Statik; • auf der Ebene des Lernbegriffs in der Betonung der spezifischen
Lernfähigkeiten eines jeden Menschen vs. der Annahme eingeschränkter Lernfähigkeit (vgl. EBERWEIN 1999a, 58f);
• auf der interaktiven Ebene in Normalisierung der Prozesse vs. Orientierung
an der Durchschnittsnorm;
• auf institutioneller Ebene in Inklusion vs. Separation; • auf didaktisch-methodischer Ebene in Vielfältigkeit der Angebote und der Art ihrer Bewältigung vs. reduktionistischer (Sonder-) Didaktik; • auf der interpersonalen Ebene in direkter, empathischer Kommunikationsregularien;
• auf der personalen Ebene der Schüler/innen in Ganzheitlichkeit vs.
partikularistisch verkürztem Kognitivismus; • auf der personalen Ebene der Lehrer in umfänglicher pädagogischer
Professionalität vs. fachspezifischer Wissensvermittlung“ (KNAUER, 2000, S.83f).
Diese Grundzüge richten sich an die allgemeine Pädagogik, um neue Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten herauszufinden.
2.2.3. Hindernisse bei der Umsetzung der Integration
Die Erfahrung zeigt, dass es weitgehend von der Umwelt abhängt, inwieweit sich eine Behinderung auf das tägliche Leben eines Menschen a uswirkt. Die Behinderung wird bemerkbar, wenn eine Person, die in der Gemeinschaft allgemein angebotenen Möglichkeiten und Einrichtungen, die für sehr wichtige Lebensbereiche, wie z.B. der Freizeit- oder Arbeitsbereich, notwendig sind, nicht nutzen kann.
Solange sich Menschen mit einer Behinderung vom Leitbild eines „normalen“ Menschen abheben, abweichen und anders definiert werden, sind sie in ihrer Würde und in ihrem Lebensrecht bedroht.
Das Leben eines behinderten Menschen ist oft geprägt von einem gewissen Maß an Abhängigkeit, das über das normale Maß hinausgeht. Sie sind sehr oft auf eine geeignete Umgebung angewiesen (vgl. METZLER / WACKER, 2001, S.130f, 138).
Es fehlen rollstuhlgerechte Rahmenbedingungen oder technische Hilfsmittel, die es vielen Menschen mit Behinderung, vor allem körperbehinderten Menschen, unmöglich machen, sich eigenständig zu bewegen. Schon jeder Ausflug in die Stadt und somit das Verlassen der gewohnten Umgebung bringt Hindernisse mit sich und ist ohne Hilfe kaum zu bewältigen. Der Zugang zu Häusern bleibt verschlossen, wenn Treppen vorhanden sind oder die Türrahmen zu eng sind. Der Gang zur Toilette wird unmöglich, wenn keine behindertengerechte Toilette in der Nähe ist.
Ein nicht abgesenkter Bordstein, zu enge Toilettentüren, unüberwindbare Treppen und Stufen wirken sich z.B. auf die Lebensgestaltung eines Menschen, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, aus. Diese technisch-materiellen Barrieren beeinträchtigen oft eine spontane zwischenmenschliche Kommunikation und Geselligkeit (vgl. WILKEN, 1990, S.460).
Behinderte Menschen, eine Randgruppe unserer Gesellschaft, werden in speziellen Einrichtungen (Tagesstätten, Wohnheimen, Werkstätten für behinderte Menschen...) bestens versorgt und gefördert (vgl. MICHL, 5/ 1994, S.5). Dies führt jedoch zu einer Abgrenzung und Aussonderung. Das Leben vieler behinderter Menschen findet außerhalb des sonstigen gesellschaftlichen Lebens statt. Sie haben einen eigenen Arbeits-, Wohn-, und Freizeitbereich, mit eigens dafür geschaffenen Einrichtungen, die sich häufig auch am gleichen Ort befinden. Oft werden Menschen mit Behinderung auch als Erwachsene kindlich behandelt, fremdbestimmt und viele Entscheidungen werden von anderen Personen getroffen.
Diese Beschützung und Überbehütung hat zur Folge, dass Menschen mit Behinderung kaum Erfahrungen oder Erlebnisse mit Risiko, Wagnis und Abenteuer gemacht haben und machen können.
Ebenso haben sie kaum die Möglichkeit die Natur kennen zu lernen oder zu erleben. Dadurch fehlen ihnen oft körperliche und geistige Erfahrungen oder Erlebnisse über das eigene Können. Sie bekommen sehr wenig Gelegenheit ihre Lebenswelt aktiv handelnd und erlebend zu erfahren.
Es kommt vor, dass auf eine Frage, die ein behinderter Mensch gestellt hat, der anwesenden Begleitperson geantwortet wird und nicht dem Fragesteller. Dieses Verhalten ist Ausdruck dafür, dass behinderte Menschen oft nicht als vollwertige Menschen angesehen werden (vgl. WILKEN, 1990, S.460).
Behinderte Menschen wollen und sollten aber ebenso gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sein.
Es sollte nicht jeder Einzelne gesellschaftlichen Leistungskriterien unterworfen sein, sondern seine speziellen Fähigkeiten sollten Anerkennung bekommen. Für die meisten behinderten Menschen besteht kaum die Möglichkeit sich individuell zu entfalten und unter den verschiedenen Angeboten auszuwählen und ihre eigene Lebensplanung zu gestalten. Es besteht keine Chancengleichheit oder Gleichberechtigung (vgl. GLITTENBERG, 1999, S.22ff). Sprach- und Hörschwierigkeiten aber auch Abweichungen des körperlichen Erscheinungsbildes und der Bewegungsart, wegen einer geistigen oder psychischen Erkrankung, wirken störend oder verunsichernd auf ein zwangloses Miteinander (vgl. WILKEN, 1990, S.460).
2.2.4. Hilfsmittel zur Überwindung der Barrieren
Es werden Fachleute und Organisationen benötigt, die die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen vorantreiben. Um Menschen mit Behinderung zu integrieren, müssen Barrieren abgebaut werden, auch solche, die in den Köpfen bestehen.
Die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes gegenüber Menschen mit Behinderungen in das Grundgesetz 1994 und anschließend in die Länderverfassungen sowie die Verankerung in erziehungs-und
ausbildungsrechtlichen Gesetzen und Bestimmungen führten bereits zu einem gesellschaftlichen und juristischen Bewusstseinswandel (vgl. KNAUER, o.J., S.2).
Arbeit zitieren:
Sabine König, 2002, Tauchen als Sport und Möglichkeit zur Integration von Menschen mit Behinderungen, München, GRIN Verlag GmbH
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