Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Die standardisierte Befragung. 3
2.1 Datenerhebung / Auswahlverfahren 3
2.1.1 Grundgesamtheit. 3
2.1.2 Stichprobe. 4
2.1.3 Repräsentativität 5
2.2 Die standardisierte Befragung mittels Fragebogen 6
2.2.1 Entwicklung eines Fragebogens 6
2.2.2 Aufbereitung der Daten 10
2.3 Auswertung. 10
3. Das narrative Interview. 11
3.1 Entwicklung. 11
3.2 Voraussetzungen 12
3.3 Verlauf 13
3.4 Auswertung. 14
3.4.1 Transkription 14
3.4.2 Auswertungsverfahren. 14
3.5 Einsatzbereiche des narrativen Interviews. 16
4. Zusammenfassende Betrachtung. 17
5. Schlussbemerkung. 19
Literaturverzeichnis. 20
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1. Einleitung
Welche Partei würden Sie wählen, wenn am kommenden Sonntag Bundestagswahl wäre? Seit über zehn Jahren stellt ein Meinungsumfrageinstitut regelmäßig jede Woche mindestens 1000 Bundesbürgern diese „Sonntagsfrage“ und bedient sich damit einer Technik der empirischen Sozialforschung, der Befragung. Umfragen, ob telefonisch, schriftlich oder mündlich durchgeführt, sind den Bundesbürgern geläufig und gehören mittlerweile schon zur Tagesordnung. Häufig gelten sie sogar als Synonym für empirische Sozialforschung und prägen damit das Bild der Sozialforschung in der Öffentlichkeit. Im Bereich der empirischen Sozialforschung haben sich im Lauf der Zeit Regeln heraus- bzw. fortgebildet, die auf breiten Konsens stoßen. Ein Ziel dieser Hausarbeit soll sein, dieses Regelwerk der empirischen Sozialforschung mit Blick auf die Technik der Befragung zu betrachten und auf einzelne ganz konkrete Beispiele der Befragung quantitativer und qualitativer Art einzugehen. Ob Wirtschaftsunternehmen, wie Meinungsumfrageinstitute, solche Regeln konsequent anwenden, wäre im Einzelfall zu prüfen, dies ist nicht Gegenstand dieser Betrachtung.
Zum einen geht es mir um die „standardisierte Befragung“ als Beispiel einer quantitativen Methode der empirischen Sozialforschung. Die Befragung ist eine von mehreren Datenerhebungstechniken (andere sind z.B. die Beobachtung, Inhaltsanalyse) und kann in unterschiedlichen Formen erfolgen: als standardisiertes Interview, als schriftliche Befragung mittels Fragebogen, als Telefoninterview oder als internetgestützte Befragung (E-Mail-Befragung; Web-Surveys). In dieser Arbeit soll im Sinne der Zielsetzung ein konkretes Beispiel einer quantitativen Methode thematisiert werden: die schriftliche Befragung mittels Fragebogen.
Zum anderen lassen sich Befragungen aber auch in Form eines „narrativen Interviews“ im Sinne der qualitativen Forschungsmethodik durchführen. Dabei wird der Proband gerade nicht an vorgefertigte Fragen herangeführt, sondern er soll auf eine Initialisierungsfrage hin eigenständig seine Geschichte erzählen, die Hauptlast der Kommunikation liegt beim Befragten selbst. Da das narrative Interview „in der biographischen Forschung eine der wichtigsten Methoden“ darstellt und zudem „biographische Fragestellungen heute in den Sozialwissenschaften zum Standardrepertoire“
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[gehören] (Brüsemeister 2008, 86), soll im zweiten Teil dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, welches Ziel mit einem narrativ biographischen Interview verfolgt wird und nach welchen Regeln diese Form der Befragung wissenschaftlich korrekt abläuft.
Mit der standardisierten Befragung und dem narrativen Interview sollen zwei Beispiele für quantitative und qualitative empirische Sozialforschung aufgezeigt und auf die Paradigmen dieser unterschiedlichen Forschungsmethoden reflektiert werden. Dies erfolgt aber nicht in der Absicht, diese Datenerhebungstechniken in ihrer ganzen Detailliertheit auszubreiten, um diese Techniken vollständig darzustellen. Ebenso wenig ist beabsichtigt, tiefer gehend den Methodenstreit zwischen quantitativen und qualitativen Forschungsmethoden nachzeichnen zu wollen. Dies wären eigenständige Schwerpunktsetzungen.
2. Die standardisierte Befragung
2.1 Datenerhebung / Auswahlverfahren
Vor einer empirischen Untersuchung ist der Objektbereich der Untersuchung zu bestimmen, d.h. es ist zu klären, über welche Menge von Personen oder Sachverhalten Aussagen getroffen werden sollen. Die Festlegung der Untersuchungsobjekte ist bei eng abgegrenzten Mengen (z.B. die Besuchergruppe einer Freizeiteinrichtung) eher unproblematisch. „Sobald aber Aussagen gemacht werden sollen, die über die tatsächlich untersuchte Menge von Objekten hinausgehen, hängt die Gültigkeit der Aussagen von der Definition des Objektbereichs und der Art der Auswahl der Untersuchungsobjekte ab. (…) Die Festlegung des Objektbereichs erfolgt zumeist mit der Festlegung der „Grundgesamtheit“ einer Untersuchung, (…)“ (Schnell et al. 2005, 265). Diese Grundgesamtheit soll nun näher betrachtet werden.
2.1.1 Grundgesamtheit
Mit dem Begriff „Grundgesamtheit“ bezeichnet man die Menge von Objekten, für die die Aussagen der Untersuchung gelten sollen. „Aussagen einer Untersuchung gelten (selbst bestenfalls) nur für die Objekte der Grundgesamtheit: gehören bestimmte Elemente nicht zur Grundgesamtheit, kann über diese Objekte nichts gesagt werden“
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(ebenda, 266). So definiert sich die Grundgesamtheit der „Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften 1980“ (ALLBUS 1980) wie folgt: alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die zum Zeitpunkt der Befragung in der Bundesrepublik und in West-Berlin in Privathaushalten leben und die spätestens am 1.1.1962 geboren wurden. Dieser Grundgesamtheit sind zahlreiche Ausschlüsse immanent (z.B. Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte, die nicht zur Wohnbevölkerung gerechnet werden; ebenso die in einer Anstalt, z.B. in einer Strafanstalt oder in einem Altenheim, wohnenden Menschen, die keinen eigenen Hausstand führen). Die Grundgesamtheit ist somit keine feste Größe, sie unterliegt ständig, wenn auch in kleinen Erhebungszeiträumen u.U. geringen Schwankungen (vgl. ebenda).
Eine weitere Definition des Begriffs der Grundgesamtheit weist indes auf den Zusammenhang mit dem Element der Stichprobe und dem Merkmal der Repräsentativität hin: „Grundgesamtheit bezeichnet die gesamte Zielgruppe einer Erhebung, aus der eine Stichprobe von Versuchspersonen (Interviewten) gezogen wird. Ergebnisse aus der Stichprobe können - soweit diese repräsentativ war - auf die Grundgesamtheit übertragen werden“ (Fuchs-Heinritz et al. 1995, 254). Damit sind im Weiteren die Begriffe „Stichprobe“ und „Repräsentativität“ zu klären.
2.1.2 Stichprobe
Wenn die Daten aller Elemente einer Grundgesamtheit erhoben werden, spricht man von einer Vollerhebung, wenn nur eine Teilmenge der Grundgesamtheit untersucht wird, von einer Teilerhebung. „Werden die Elemente der Teilerhebung durch vor der Untersuchung festgelegte Regeln bestimmt, wird die Teilerhebung „Auswahl“ oder „Stichprobe“ genannt“ (Schnell et al. 2005, 267). Auf einzelne Stichprobenverfahren soll hier, weil dies als zu weit führend erachtet wird, nicht eingegangen werden. Wohl aber wird dem Begriff der „Zufallsstichprobe“ zunächst mit Blick auf die Unterscheidung zur „Vollerhebung“ Relevanz beigemessen.
Zufallsstichproben charakterisieren sich dadurch, dass „deren Auswahlregeln es dem Untersuchenden ermöglichen, vor der Durchführung einer Auswahl für jedes Element der Grundgesamtheit die Wahrscheinlichkeit zu berechnen, dass dieses Element der Grundgesamtheit Teil der Stichprobe wird“ (ebenda). Die Auswahlwahrscheinlichkeit für jedes Element der Grundgesamtheit muss folglich größer null sein - ansonsten
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gäbe es Elemente der Grundgesamtheit, die potentiell ausgeschlossen blieben und über die man dann nachher keinerlei Aussagen treffen könnte. Es stellt sich die Frage, ob eher Vollerhebungen oder Stichproben der Vorrang einzuräumen ist. Das wiederum hängt eng mit der Beschaffenheit der Grundgesamtheit zusammen. Ist diese im Umfang klein oder aber in Bezug auf ein bestimmtes Merkmal heterogen, dann ist eine Vollerhebung angezeigt. Diese liefert den Vorteil, dass z.B. der Mittelwert der Merkmalsverteilung bekannt ist, während er bei einer Stichprobe geschätzt werden muss und damit gewissen (Zufalls-)Abweichungen unterliegt. Anderseits sind Stichproben bei Grundgesamtheiten mit großen Umfängen kostengünstiger als Vollerhebungen und grundsätzlich auch schneller realisierbarweshalb das Statistische Bundesamt auch den „Mikrozensus“ durchführt (vgl. ebenda, 268 f.) Der Stichprobe, konkret der Zufallsstichprobe, kommt auch im Zusammenhang mit dem Merkmal der Repräsentativität eine essentielle Bedeutung zu.
2.1.3 Repräsentativität
Unter dem Begriff „Repräsentativität“ versteht man in der Statistik eine „Bezeichnung für das Ausmaß, in dem eine Stichprobe die Struktur der Grundgesamtheit in bestimmten Hinsichten getreu widerspiegelt. Da nur bei Zufallsauswahlen eine Berechnung des Stichprobenfehlers möglich ist, gelten für viele nur solche Auswahlen als repräsentative Stichproben“ (Fuchs-Heinritz et al. 1995, 557). Eine Stichprobe ist also dann repräsentativ, wenn alle Merkmale, z.B. soziodemografischer Art wie Alter, Geschlecht, Familienstand, Bildungsgrad, Berufs- und Einkommenssituation u.a, in ihr so verteilt sind, wie diese auch in der Gesamtheit verteilt sind; oder anders ausgedrückt, wenn die Stichprobe ein zwar verkleinertes, aber ansonsten getreues Abbild der Grundgesamtheit darstellt. Und dabei kommt es, wie o.a., entscheidend auf die Zufallsauswahl an, denn: „Die Bezeichnung einer Stichprobe als „repräsentativ“ ist somit nur im Sinne des Prinzips der Zufallsauswahl zu verstehen: beide Begriffe sind im obigen Sinn synonym“ (Schnell et al. 2005, 305). Allerdings wird der Begriff der Repräsentativität jenseits dieser klar umgrenzten statistischen Bedeutung auch oft zu einem „inhaltsleeren Attribut“, ungenau oder unnötigerweise verwandt (vgl. ebenda).
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Arbeit zitieren:
Egon Wachter, 2009, Beispiele quantitativer und qualitativer Methoden der Sozialforschung: Die standardisierte Befragung und das narrative Interview, München, GRIN Verlag GmbH
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