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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Vorstellung der Tarife 4
2.1 Einkommensteuertarif 2010 4
2.2 Stufentarif der FDP (Wahlprogramm 2009) 7
2.3 Stufentarif der FDP (Vorschlag 2010) 8
3. Welche Einkommensbereiche werden entlastet? 10
4. Steueraufkommenselastizität α 12
5. Residualeinkommenselastizität β und der Satz von 15
Jakobsson
6. Fazit 18
Literaturverzeichnis 20
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1. Einleitung
Zur Bundestagswahl 2009 trat die FDP mit einem Programm an, welches unter
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anderem einfache, niedrige und gerechte Steuern für mehr Netto vom Brutto’
versprach. Dies sollte durch die Abschaffung des damals gültigen Formeltarifs und
Einführung eines Stufentarifs mit Grundfreibetrag erreicht werden. Weiterhin wollte
die FDP den für die Steuerpflichtigen negativen Auswirkungen der kalten
Progression dadurch entgegentreten, dass alle zwei Jahre der Grundfreibetrag und der
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Steuertarif einer Prüfung unterzogen und entsprechend angepasst werden sollte.
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Individuelle Regelungen sollten durch Pauschalen ersetzt werden, was das System
vereinfachen und transparenter gestalten würde und als Folge daraus die
Entrichtungskosten beim Steuerpflichtigen und die Erhebungskosten bei den
Behörden und damit die Vollzugskosten insgesamt senken würde. Im
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Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP wurden eine Steuersenkung ,
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Vereinfachung des Steuersystems und des Besteuerungsverfahrens , Maßnahmen zur
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Abmilderung der kalten Progression sowie Einführung eines Stufentarifs vereinbart.
Auf bestimmte Grenzsteuersätze konnten sich die Koalitionäre in ihrem Vertrag
allerdings nicht einigen. Als nach der Wahl 2009 aufgrund der angespannten
finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte immer klarer wurde, dass
umfangreiche Steuersenkungen noch nicht durchzuführen waren, legte die FDP auf
dem Bundesparteitag im April 2010 einen neuen Vorschlag für einen Stufentarif
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vor. Dieser hat neben dem Grundfreibetrag 5 Stufen und nicht mehr nur 3 wie der
Vorschlag von 2009, außerdem ist die Steuerentlastung im Vergleich zum aktuell
gültigen Tarif wesentlich geringer. Doch weist die FDP darauf hin, dass mittel- bis
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langfristig’ weiterhin ein 3-Stufen-Tarif eingeführt werden soll.
Im Rahmen dieser Hausarbeit soll das zur Bundestagswahl 2009 bzw. das im April
2010 von der FDP vorgeschlagene Steuersystem mit dem des im Jahr 2010 gültigen
verglichen werden, da anzunehmen ist, dass eine Einkommensteuerreform, die
möglicherweise im Jahr 2011 durchgeführt wird, Ähnlichkeiten mit einem der beiden
1 Deutschlandprogramm 2009 der FDP, S. 4.
2 Deutschlandprogramm 2009 der FDP, S. 6.
3 Deutschlandprogramm 2009 der FDP, S. 6.
4 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, S. 9.
5 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, S. 10.
6 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, S. 11.
7 Beschluss des 61. Ord. Bundesparteitages der FDP, 24.-25. April 2010, S. 7.
8 Beschluss des 61 Ord Bundesparteitages der FDP, 24 -25 April 2010, 7
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vorgeschlagenen Tarifsysteme aufweist. Zuerst wird der gültige Tarif 2010 vorgestellt und anschließend mit den beiden Vorschlägen der FDP verglichen. Alle Grafiken wurden in Excel erstellt; hierbei stieg das zu versteuernde Einkommen in 100-Euro-Schritten von 0 bis auf 300000 €, wobei auch die Auswirkungen der 9 sog. ‚Reichensteuer’ (Spitzensteuersatz von 45 % ab 250731 € im Jahr 2010)
sichtbar gemacht werden sollen. Die Berechnungen erfolgten alle ohne Berücksichtigung des Solidaritäts-Zuschlags und ohne Anwendung des Splitting-Verfahrens.
2. Vorstellung der Tarife
2.1 Einkommensteuertarif 2010
Im § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ist der aktuell gültige Formeltarif mit fünf Tarifstufen wie folgt geregelt:
9 Vgl. §32a EstG.
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10 Def. Grenzsteuersatz:
11 Def. Durchschnittsteuersatz:
Um die Grenzsteuersätze für den aktuell gültigen Tarif 2010 zu zeichnen, leitet man für jede Stufe die Steuerbetragsfunktion nach x ab und setzt dann einige Einkommen der jeweiligen Stufe in die resultierenden Funktionen ein.
Der Eingangssteuersatz [t´(8005)] beträgt 14 %, der Höchststeuersatz [t´(25731)] 45 %. Der Grenzsteuersatz liegt innerhalb des Grundfreibetrages bei Null, ab 8005 €
10 Hans-Georg Petersen, Finanzwissenschaft 1, Stuttgart 1988, S. 204.
11 Petersen, 1988, S. 204.
12 Lt. Skript: „Theorie und Praxis der Besteuerung - SoSe2010“; Wolfgang Wiegard, Uni Regensburg.
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steigt er linear vom Eingangssteuersatz von 14 % sehr steil bis auf 0,24 % bei 13470 € und dann weniger steil bis auf 42 % bei 52882 €. Dann ist der Grenzteuersatz bis 250730 € konstant und steigt erst bei 250731 € sprunghaft auf 45 % an. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern und wird deshalb vom Staat nicht besteuert; außerdem würde hier eine Steuer zu einem verhältnismäßig hohen 13 Verwaltungsaufwand führen. Da Steuersysteme oft durch Eingangs- und
Spitzensteuersatz charakterisiert werden, soll der Eingangssteuersatz möglichst niedrig gehalten werden. Da die 1. Progressionszone sehr kurz und steil ist, steigt der Grenzsteuersatz schnell um 10 Prozentpunkte auf 24 % an. Der Durchschnittsteuersatz liegt innerhalb des Grundfreibetrages bei Null und steigt dann sehr steil und dann allmählich weniger steil mit der Bemessungsgrundlage an. Er nähert sich asymptotisch dem höchsten Grenzsteuersatz von 45 % an.
Abhängig von der Entwicklung des Durchschnittsteuersatzes bei ansteigender 14 Bemessungsgrundlage lassen sich drei Fälle unterscheiden :
Bei einem progressiven Tarif übersteigt der Grenzsteuersatz für jedes zu 14 versteuernde Einkommen den Durchschnittsteuersatz. 15 Progression lässt sich auf zwei Arten erreichen:
versteuernden Einkommen zunehmenden Durchschnittsteuersatz.
13 Dieter Brümmerhoff, Finanzwissenschaft, 9.Auflage, S. 507
14 Stefan.Homburg, Allgemeine Steuerlehre, München, 2010, S.65.
15 Petersen, 1988, S. 206.
Rolf Peffekoven, Einführung in die Grundbegriffe der Finanzwissenschaft, Darmstadt, S. 47-50
Arbeit zitieren:
Markus Zech, 2010, Einkommensteuerreform 2011, München, GRIN Verlag GmbH
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