FACHHOCHSCHUL-STUDIENGANG SOZIALARBEIT LINZ
,,EURE ARMUT KOTZT MICH AN"
Die Nachhaltigkeit der Wohnungslosenhilfe in Linz am
Beispiel ARGE für Obdachlose ,,WieWo"
Diplomarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades
Magistra (FH) für sozialwirtschaftliche Berufe
eingereicht von:
Lindner Doris
Linz, am 22.04.2010
2
Kurzfassung / Abstract
Diese Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, im ersten Teilabschnitt, die wichtigsten Begriffe zu
erklären, rechtliche Rahmenbedingungen und Standards aufzuzeigen, Ursachen,
Begleiterscheinungen und Lebensbedingungen zu definieren, sowie den Verein, der diese
Untersuchung ermöglichte, vorzustellen. Im zweiten Teil erfolgen die Beleuchtung der
Forschungsinstrumente und die Beschreibung der befragten Personengruppen. Im Weiteren
gibt die statistische Erhebung und Auszählung Einblicke in die bestehende Erfolgsquote
des Vereins, in demographische Daten und listet die Gründe für den Wohnungsverlust auf.
Die Auswertung der Klienteninterviews lässt die Lebensgeschichten nachvollziehen. Eine
Zusammenführung der Ergebnisse bildet die Grundlage für die abschließende
Schlussfolgerung, die die gesetzten Hypothesen bestätigt oder wiederlegt.
Schlüsselwörter: Wohnungslosigkeit, Sozialarbeit mit wohnungslosen Menschen,
Nachhaltigkeit
In the first subsection this work has set the goal to define key terms, identify regulatory
frameworks and standards as well as the causes, symptoms and living conditions. On the
other hand the club which allowed this investigation is to be presented. In the second part
of the research the lighting instruments and a description of the interviewed groups are
carried out. In addition the statistical survey and enumeration gives an insight into the
existing success of the club, the demographic data and into the reasons for the loss of
accommodation. The analysis of interviews makes it able to trace the life stories. A
consolidation of the results forms the fundament for the final conclusion, which confirms
or refutes the established hypotheses.
Keywords: homelessness, social work with homelessness people, sustainability
3
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ... 7
Einleitung ... 9
THEORETISCHER TEIL
1.
Begriffsbestimmungen ... 11
1.1
Nachhaltigkeit ... 11
1.2
Wohnen ... 12
1.3
Wohnungslosigkeit ... 13
1.3.1
Akute Wohnungslosigkeit ... 14
1.3.2
Bevorstehende Wohnungslosigkeit ... 15
1.3.3
Potenzielle Wohnungslosigkeit ... 15
1.4
Wohnungslosenhilfe ... 16
1.4.1
Prävention ... 16
1.4.2
Akuthilfe ... 17
1.4.3
Weiterführende und nachgehende Hilfe ... 18
2.
Rechtliche Rahmenbedingungen ... 20
2.1
Internationale Menschenrechte ... 20
2.2
Rechtliche Grundlagen in Oberösterreich ... 22
3.
Qualitätsstandards der BAWO ... 25
3.1
Rahmenbedingungen ... 25
3.1.1
Wohnpolitische Ebene ... 25
3.1.2
Sozialarbeiterische Ebene ... 25
3.2
Standards in der Wohnungslosenhilfe Österreich ... 26
3.2.1
Inhaltliche Standards ... 26
3.2.2
Personelle Standards ... 27
3.2.3
Räumliche Standards ... 27
3.2.4
Wohn- und Wohnumfeldqualität ... 27
3.2.5
Rechtssicherheit ... 28
4.
Ursachen der Wohnungslosigkeit ... 29
4
4.1
Erklärungsansätze ... 30
4.1.1
Der ordnungspolitische Ansatz ... 30
4.1.2
Der psychiatrische-neurologische Ansatz ... 30
4.1.3
Der psychologische Ansatz ... 31
4.1.4
Die soziologischen /strukturellen Ansätze ... 31
4.2
Gefährdete Personengruppen ... 36
5.
Lebensbedingungen und Begleiterscheinungen ... 38
5.1
Fehlende Wohnung ... 38
5.2
Fehlende finanzielle Mittel ... 39
5.3
Ernährung, Kleidung und Hygiene ... 39
5.4
Gesundheit ... 40
6.
Daten, Zahlen und Fakten aus Oberösterreich ... 42
6.1
Hilfssysteme Oberösterreich ... 42
6.2
Demographische Daten Linz ... 43
7.
ARGE für Obdachlose ... 46
7.1
Der Verein ... 46
7.1.1
Organisationsstruktur ... 47
7.1.2
Ziele und Zielgruppe ... 49
7.1.3
Die Projekte ... 50
7.2
Das Projekt ARGE ,,WieWo" ... 53
7.2.1
Ziele ... 53
7.2.2
Zielgruppe ... 54
7.2.3
Angebot ... 54
7.2.4
Arbeitsweise und Methoden ... 56
7.2.5
Daten 2008 ... 57
EMPIRISCHER TEIL
8. Forschungsmethode/Erhebungsinstrumente ... 61
8.1 Grundzüge quantitativer und qualitativer Sozialforschung ... 61
8.2 Das Leitfadeninterview ... 64
8.3 Vorbereitung der Voruntersuchung ... 64
5
8.4 Vorbereitung der qualitativen Befragungen ... 65
9. Befragte Personen ... 66
9.1 Ehemalige Klienten ... 66
9.2 Sozialarbeiter/innen ... 66
10. Statistische Erhebung und Auszählung ... 67
10.1 Erfolgsquote vom 01.01.2003 bis 31.12.2008 ... 67
10.2 Interviewverlauf ... 69
10.3 Auszählung spezifischer Informationen aus den Interviews... 70
10.3.1 Demographische Daten ... 70
10.3.2 Gründe für den Wohnungsverlust... 72
11. Auswertung der Interviews ... 74
11.1 Klient A ... 74
11.2 Klient B ... 77
11.3 Klient C ... 79
11.4 Klient D ... 81
11.5 Klient E ... 84
12. Zusammenführung der Ergebnisse / Bewertungen ... 87
12.1 Erkenntnisse zu den Hypothesen ... 87
12.2 Bewertung des Projektes ,,ARGE WieWo"... 89
12.2.1 Sozialarbeiter/innen ... 90
12.2.2 Angebote und Maßnahmen ... 90
13. Schlussfolgerung ... 92
Abbildungsverzeichnis ... 96
Tabellenverzeichnis... 97
Quellenverzeichnis ... 98
Anhang ... 103
Anhang 1: Interviewleitfaden Klienten ... 103
Anhang 2: Interviewleitfaden Sozialarbeiter/innen ... 104
6
Ich leb' in 'nem Wohlstandsland, wo ich fürs pinkeln Kohle zahl,
mehr als manche im Monat haben und alle schauen einfach zu.
Am Schaufenster die Klunker, abgesichert wie 'n Bunker,
der Typ daneben der hat Hunger und alle schauen einfach zu.
*****
Es hat nicht funktioniert, er hat schon resigniert,
jetzt lebt er auf der Straße und alle schauen einfach zu.
Und die Angst so zu werden ist größer als die Angst zu sterben,
jeder ist sich selbst am nächsten und alle Augen gehen zu.
*****
Augen zu und durch, immer weiter es gibt nichts zu sehn,
schöne heile Welt, nur nicht denken, immer weiter gehn,
keine Fragen, keine Fehler, immer mehr und schneller, bleib' nicht stehn.
Es geht uns gut, es geht uns besser, es geht uns wunderbar,
Augen zu und ... Dankeschön!
(Yeah, Mono & Nikitaman)
7
Vorwort
Anfang der 90er Jahre wurde in Deutschland erstmals ein Aufkleber auf einem Porsche
gesichtet, der folgendes Zitat beinhaltete:
,,EURE ARMUT KOTZT MICH AN"
Die Absicht dahinter, der unteren Bevölkerungsschicht seinen Reichtum nicht nur anhand
eines teuren Autos zu präsentieren, sondern diesen auch in Worten zu fassen und allen
Menschen bekannt zu geben wie vermögend man nicht ist, regte zu zahlreichen
Diskussionen in der Gesellschaft an. In Radiosendungen, wie auch in Talkshows wurde
dieses Zitat immer wieder herangezogen, analysiert und besprochen. Das Resultat war
nicht nur der wachsende Hass der Armen auf die Reichen, sondern auch der Reichen auf
die Armen. Auf der einen Seite der Ärger und die Verbitterung über die ungerechte
Verteilung der finanziellen Mittel im Lande, auf der anderen Seite das Unverständnis über
die Mittellosigkeit bzw. die Notlage und Wut auf die Menschen, denen auch noch das
eigene Geld (Steuern) zukommt. Im Vordergrund das Geld, im Hintergrund der Mensch.
Grenzenlos und bestürzend wirkte dieser Satz anfangs auf mich. Mit welcher Ignoranz und
Gleichgültigkeit manche Reiche auf sozial schwache Mitmenschen herab blicken und sich
nicht dessen bewusst sind, dass auch sie eine Teilschuld am Schicksal mancher haben (z.B.
Spekulanten an der Börse, Ausnutzen von Arbeitskräften, ...). Demzufolge interpretiere ich
dieses Zitat für mich in einer anderen Art und Weise. Nicht auf sozial schwache Menschen
ist dieser Satz zutreffend, sondern vielmehr gilt er denjenigen, die sich zur obersten Schicht
unserer Klassengesellschaft zählen dürfen und mit Gewissenlosigkeit und ohne
Nachzudenken auf andere zeigen. Sie sind arm an Verstand und Menschenwürde und ...
... DIESE Armut kotzt mich an!
Dieses Zitat zeigt auch noch eine andere Bedeutung für mich auf. Dass es so viel Armut
und unter anderem wohnungslose Menschen gibt ,,kotzt" mich an. Ich möchte dazu
beitragen dieser Armut entgegen zu wirken und Betroffene dabei unterstützen ihr Leben
8
wieder auf geordnete Bahnen zu leiten. Menschen sollen nicht auf der Straße sitzen und
täglich um ihr Leben kämpfen müssen, während andere sich in Wohlstand säumen. Sie
sollen die Chance und Hilfe bekommen der Armut zu entfliehen, egal ob sie selbst schuld
sind an ihrer Situation (wie viele denken) oder andere Umstände zu ihrer Notlage
beigetragen haben. Die Wahl meines Forschungsgebietes fiel mir relativ einfach, da meine
Praktikas hauptsächlich im Verein ,,ARGE für Obdachlose" stattgefunden haben. Ich habe
erfahren wie ich Erlerntes umsetzen kann und wie ich die Theorien der Sozialarbeit in
einem Handlungsfeld richtig anwende. Da ich mich später gerne in diesem Arbeitsfeld als
Sozialarbeiterin sehen würde, ist es mir wichtig darüber Bescheid zu wissen, wie
nachhaltig wirksam Wohnungslosenhilfe ist. Das Projekt ARGE ,,Wieder Wohnen
(WieWo)" bot mir somit an, auch aus eigenem Interesse, die nachhaltige Wirkung ihrer
Arbeit zu erforschen und die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit aufzuzeigen. Da im Projekt
,,WieWo" nur mit wohnungslosen Männern gearbeitet wird, beschränke ich mich in meiner
Diplomarbeit auf wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Männer.
Im Zuge dessen möchte ich die Möglichkeit nutzen mich bei meiner Familie und meinen
Freunden /innen zu bedanken, die mich auf meinem Weg stets begleiteten. In jeder Phase
des Studiums haben sie mich in meinem Tun bestärkt und mir gezeigt, dass ich die richtige
Wahl getroffen habe. Ein großer Dank gilt vor allem meinen Eltern, denen ich dieses Werk
widme und die mir immer wieder die Chance gaben, in meinem Leben zu lernen, zu
studieren und mich weiter zu entwickeln. Danke an meinen Freund Jürgen, meine beste
Freundin Evelyn und an meine Schwester Manuela die mir in vielen Gesprächen immer
zur Seite standen. Nadja und Anna ohne euch wäre das Studium nur halb so schön
gewesen. Es war eine tolle Zusammenarbeit und daraus hat sich eine wunderbare
Freundschaft entwickelt. Ein großer Dank gilt Herrn Christian Stark der mich in meiner
Arbeit betreut hat und mir stets als zuverlässiger Ansprechpartner zur Verfügung stand.
Bedanken möchte ich mich besonders beim Verein ,,ARGE für Obdachlose", der mir neben
den Praktikas auch die Möglichkeit bot diese Arbeit zu schreiben. Danke an Huber
Marianne, Heller Wolfgang und Zauner Heinz, die zur Vollendung dieser Arbeit
beigetragen haben und mich mit Informationen, Rat und ständiger Bereitschaft
unterstützten.
9
Einleitung
Wohnungslose zählen zu den Randgruppen unserer Gesellschaft. In Zeiten der
Globalisierung, der fortschreitenden technischen Entwicklung und des sozialen Wandels
wird die Anzahl wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen immer
höher.
Wer in die Wohnungslosigkeit gerät, ist häufig ohne ,,richtige" Freunde, ohne Schutz und
läuft des weiteren oft Gefahr, aus (finanzieller) Not, Einsamkeit und durch das bestehende,
meist selbst belastete, Umfeld, in ,,tiefere" Abgründe zu stürzen d.h. Drogenkonsum,
(Beschaffungs-) Kriminalität, übermäßiger Alkoholkonsum etc. Diese genannten Faktoren
können auch teilweise eine Ursache für Wohnungslosigkeit darstellen. Wohnungslosigkeit
ist somit nicht nur mit dem Verlust des Wohnens verbunden, sondern koppelt sich an viele
andere Probleme, mit denen die Betroffenen tagtäglich konfrontiert sind, wenn sie nicht ein
System, das die nötige Hilfe, Begleitung, Unterstützung und den nötigen Schutz bietet,
finden. Während einige ihre Situation schnell akzeptieren und sich damit abfinden unter
Brücken, in Abbruchhäusern oder in Zelten zu schlafen, sind viele auf der Suche nach
Hilfe; nach Hilfe aus einer anfangs aussichtslosen Situation. Statistiken zeigen, dass es
mehr wohnungslose Männer als Frauen gibt. Diese Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu
betrachten, da sich Männer mehr im öffentlichen Raum zeigen. Frauen leben häufig in
einer sogenannten ,,versteckten" Wohnungslosigkeit, indem sie bei Freunden und
Bekannten wohnen und sich im Problemfeld der ,,Abhängigkeit" bewegen.
Ziel der Arbeit ist somit herauszufinden, inwieweit das Angebot von ,,ARGE WieWo"
nachhaltig wirksam ist. Dabei sollen sich Unterschiede verdeutlichen, warum bei einigen
Klienten das Projekt gescheitert und bei anderen gelungen ist. Aus den Befragungen zeigt
sich, welche Bereiche des Projektes ausgebaut, welche Maßnahmen, etc. ergänzend
hinzugefügt und welche Teilbereiche aufgelöst werden könnten. Aus diesen Ansätzen
ergeben sich folgende Forschungsfragen:
-
Hat die Wohnungslosenhilfe von ,,ARGE WieWo" eine nachhaltige Wirkung?
-
Wo liegen die Ursachen für ein mögliches Scheitern bzw. welche Maßnahmen tragen
zum positiven Verlauf bei?
10
-
Welche Maßnahmen und Angebote sollen im Projekt ergänzt, ausgebaut oder
aufgelöst werden?
Die Arbeit gliedert sich dabei in einen theoretischen und einen empirischen Teil:
Theoretischer Teil
Zu Beginn werden Begriffsbestimmungen analysiert, um eine fachgerechte Ausgangsbasis
zu schaffen. Desweiteren verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen gesetzliche
Gegebenheiten, die zum Schutz der Grundrechte dienen sollen. Das Recht auf Wohnen
steht dabei im Mittelpunkt dieser Arbeit. Die Qualitätsstandards zeigen eine methoden- und
fachspezifische
Arbeitshaltung
in
der
Wohnungslosenhilfe
auf.
Ursachen,
Lebensbedingungen und Begleiterscheinungen von Wohnungslosigkeit verdeutlichen den
Teufelskreis, indem sich Betroffene oft befinden und machen die Schwierigkeiten
wohnungsloser Menschen ersichtlich. Im darauf folgenden Abschnitt werden die
Hilfssysteme Oberösterreich aufgelistet und erläutert, sowie aktuelle Daten aus
Oberösterreich, im Bezug auf wohnungslose Menschen, festgehalten. Anschließend folgt
ein umfassender Überblick des Verein ,,ARGE für Obdachlose", insbesondere über das
Projekt ,,ARGE WieWo".
Empirischer Teil
Nach der Erläuterung der Forschungsmethode und der Erhebungsinstrumente werden die
befragten Personen vorgestellt. Die statistische Erhebung schildert die Vorbereitung zur
Errechnung der Erfolgsquote von ,,ARGE WieWo" vom Jahr 2003 bis 2008. Mit der
Durchführung der Interviews können die notwendigen Daten ermittelt werden, die zur
Beantwortung der Forschungsfragen notwendig sind. Anhand der nachfolgenden
Auswertung können die demographischen Daten der Klienten verglichen und die Gründe
für den Wohnungsverlust ermittelt werden. Ein Vergleich der Fallgeschichten gibt einen
Einblick in das Leben ehemaliger Betroffener und zeigt den Betreuungsverlauf von
,,ARGE WieWo" auf. Dabei werden die Zielsetzung, die Maßnahmen und der
Betreuungsabschluss genau erarbeitet. Eine Gegenüberstellung von Klienten und
Sozialarbeiter/innen zeigt unterschiedliche Sichtweisen über den Ablauf der
Betreuungslaufbahn und führt zur Bewertung des Projektes.
11
1. Begriffsbestimmungen
Das primäre Ziel der Arbeit ist es die nachhaltige Wirkung der Wohnungslosenhilfe zu
erforschen. Folglich ist es relevant die wichtigsten Begriffe, die den Grundstein dieser
Arbeit und der Untersuchung bilden, genauer zu bestimmen und eine definierte
Ausgangsbasis zu schaffen.
1.1 Nachhaltigkeit
Der Begriff der Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen
Leitbegriff in Ökonomie und Ökologie entwickelt und bezieht sich auf die Nachhaltigkeit
von Entwicklungen bzw. auf Fortschritte in der Gesellschaft, der Umwelt und der
Wirtschaft. Die Literatur ist sehr umfangreich und somit auch ihre Definition.
Nachhaltigkeit wird unter anderem mit Begriffen, wie Zukunftsfähigkeit, besonders
wirkkräftig, nachdrücklich oder intensiv gleichgestellt.
1
Als häufigste zitierte Aussage findet sich in der Literatur die Bestimmung des Brundtland-
Berichts 1987 ,,Unsere gemeinsame Zukunft" (Weltkommission für Umwelt und
Entwicklung), die zu internationalem Handeln anregte:
,,Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen
Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu gefährden,
ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen."
2
Im Mittelpunkt der Definitionen steht immer der Mensch, der durch einen positiven
Fortschritt bzw. durch Erfolg sein eigenes Leben sichert und seine Bedürfnisse dadurch
befriedigt. Nachhaltig heißt somit auch andauernd, längerfristig, bestehend. Die
Nachhaltigkeit der Wohnungslosenhilfe definiert also einen länger andauernden positiven
Zustand d.h. die dauerhafte (problemlose) Erhaltung der eigenen Wohnung.
3
1 vgl. Kreft, Mielenz (2005): Wörterbuch Soziale Arbeit, Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der
Sozialarbeit und Sozialpädagogik, 5. Auflage, Weinheim und München, S. 850
2 Ebd. S. 851
3 vgl. Grundwald (2006): Nachhaltigkeit, Frankfurt/Main, S. 7
12
1.2 Wohnen
,,Statt Hütten für sich, bauen tausende Prachtwohnungen für wenige."
(Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph)
Für den Begriff des Wohnens eine allgemeine Definition zu finden stellt eine Schwierigkeit
dar, da die Bezeichnung in den unterschiedlichen Kulturen und Ländern verschiedene
Ansichten beinhaltet. Auch bei der Übersetzung des Wortes stößt man an Grenzen z.B. gibt
es im englischsprachigen Raum kein selbstständiges Wort für Wohnen, sondern nur einen
gemeinsamen Begriff für Wohnen und Leben. Da sich das Thema der Arbeit auf Österreich
beschränkt, wird sich die Begriffsbestimmung am österreichischen Standard messen.
Wohnen stellt für den Menschen eines der wichtigsten Grundbedürfnisse dar und wurde
mit dem ,,Recht auf Wohnen" in den Grundrechtskatalog der Menschenrechtskonvention
aufgenommen (siehe Punkt 2. rechtliche Rahmenbedingungen). Die Grundbedürfnisse zu
befriedigen ist für jeden Menschen eine Voraussetzung, um ein gesundes und würdevolles
Leben zu haben, psychische und physische Gesundheit zu sichern und laut Maslow
notwendig, um Selbstverwirklichung zu erreichen (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Maslowsche Bedürfnispyramide
Wohnen bedeutet eine menschengerechte Existenz innerhalb der Gesellschaft und somit
eine Teilnahme am öffentlichen Leben. In Bezug auf das Wohnen definiert die
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) Mindeststandards des Wohnens,
13
die sowohl für die Arbeit in der Wohnungslosenhilfe als auch in der Wohnpolitik heran
gezogen werden können (siehe Punkt 3).
Obwohl Österreich zu den reichsten Ländern der Welt zählt kann das Grundbedürfnis nicht
von allen Menschen gedeckt werden. Das Problem liegt an der Wohnungsknappheit und
der enorm hohen Nachfrage am Wohnungsmarkt. Auch der Trend zum Singlehaushalt und
die hohe Einwanderungsquote verschlechtern die Chance auf eine eigene bzw. leistbare
Wohnung.
4
1.3 Wohnungslosigkeit
Obwohl im normalen Sprachgebrauch die Begriffe Wohnungslosigkeit und
Obdachlosigkeit für viele identisch sind und dasselbe zum Ausdruck bringen wollen, gibt
es mehrere unterschiedliche Bedeutungen für das ,,Nicht-Wohnen". Es ist daher von
Bedeutung die unterschiedlichen Erklärungsansätze genauer zu beleuchten und die
verschiedenen Ansichten zu sortieren.
Bei der Suche nach einer einheitlichen Definition für Obdachlosigkeit finden sich
bedeutende Unterschiede. Die Differenz zeigt sich vor allem in der Lebenssituation
betroffener Menschen:
-
Ansicht 1: Obdachlosigkeit bedeutet, dass der Betroffene ausschließlich im Freien
übernachtet. Diese Verwendung und Interpretation wird hauptsächlich unter den
Betroffenen selbst verwendet.
-
Ansicht 2: Obdachlosigkeit bedeutet, dass der Betroffene kein eigenes Bett zur
Verfügung hat, sondern dies mit jemand anderen teilen muss oder nur ,,leihweise" in
diesem schlafen kann.
-
Ansicht 3: Obdachlosigkeit bedeutet, dass der Betroffene in einer Einrichtung für
Obdachlosenhilfe untergebracht ist, auch wenn er für mehrere Jahre dort lebt und
nicht Gefahr läuft diese Unterbringung zu verlieren. Diese Interpretation findet sich
meist unter den Angestellten dieser Organisationen.
-
Ansicht 4: Obdachlosigkeit bedeutet, dass der Betroffene zwar in einer Wohnung
4 vgl. Kreft, Mielenz (2005): S. 614
14
lebt, aber dieses Objekt von sozialen Einrichtungen als Übergangswohnung oder als
betreutes Wohnen zur Verfügung gestellt wurde.
5
Aufgrund dieser Schwierigkeit, eine übereinstimmende und allgemein gültige Darstellung
zu finden verwendet die europäische Dachorganisation der Wohnungsloseneinrichtung
(FEANTSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO) den
Begriff Wohnungslosigkeit, der somit alle Formen einschließt und beachtet. Auch im
Landesgesetzblatt für Oberösterreich (siehe weiter unten) wird der Terminus
Wohnungslosigkeit verwendet.
Nachfolgend werden die Formen der Wohnungslosigkeit erläutert:
1.3.1 Akute Wohnungslosigkeit
Im Landesgesetzblatt für Oberösterreich findet man folgende Definition für akut
wohnungslose Menschen:
-
Dies sind Menschen, die in Ermangelung einer Wohnung ,,auf der Straße" (in
Abbruchhäusern, Eisenbahnwaggons, im Freien, etc.) oder in Asylen,
Notschlafstellen, einschlägigen Heimen, Herbergen, Übergangswohnungen und
Pensionen oder
-
in Ermangelung einer eigenen Wohnung bei Bekannten, Freunden, etc. oder
-
in akut gesundheitsschädigenden Wohnungen leben müssen.
6
In der Ausarbeitung der BAWO scheinen folgende Ergänzungen auf:
-
Personen die in betreuten Wohnungen leben.
-
Personen die delogiert wurden.
7
FEANTSA inkludiert hier auch Formen wie, temporäre bzw. befristete Wohnungslosigkeit
(Notschlafstellen, Wohnheime, betreutes Wohnen, etc.), da die Unterbringung in
Übergangswohnungen oder in betreuten Wohnungen und Wohngemeinschaften auf eine
5 vgl. BAWO (1998): S. 13 - 14
6 vgl. Landesgesetzblatt für Oberösterreich (2009): § 2 Wohnungslosigkeit (2)
7 vgl. BAWO (1998): S. 14 - 15
15
gewisse Zeit beschränkt werden kann und versteckte Wohnungslosigkeit (vorübergehende
Unterbringung bei Freunden, Verwandten, etc.). Weiters fällt der Begriff der unzumutbaren
Wohnsituation. Damit sind feuchte oder nicht beheizbare Wohnungen gemeint bzw.
Überbelag, etc.
8
1.3.2 Bevorstehende Wohnungslosigkeit
Das Landesgesetzblatt OÖ, das die Definition der BAWO übernimmt, definiert den Begriff
der bevorstehenden Wohnungslosigkeit folgendermaßen:
,,Von bevorstehender Wohnungslosigkeit sind jene Menschen betroffen, denen der Verlust
ihrer derzeitigen Wohnung oder Wohnmöglichkeit droht und die nicht in der Lage sind,
ihren Wohnraum auf Dauer zu erhalten und sich aus eigener Kraft Ersatzwohnraum zu
beschaffen."
9
Darunter fallen Menschen,
-
die durch eine Kündigung ihrerseits oder seitens der Arbeitsstelle die Dienstwohnung
verlieren.
-
die durch eine Entlassung aus einer Haftanstalt, einer Anstalt oder durch Verlassen
eines Heimes unterkunftslos sind.
-
die durch Verabschiedung aus Rehabilitationsmaßnahmen keine Unterkunft mehr
haben.
-
die durch Scheidung oder Trennung das Wohnrecht und somit die Wohnung oder das
Haus verlieren.
-
die durch die Ankündigung einer Delogierung gefährdet sind ihre Bleibe abtreten zu
müssen.
-
die durch Ablaufen eines Mietvertrags die Wohnung verlassen müssen.
10
1.3.3 Potenzielle Wohnungslosigkeit
Potenziell von Wohnungslosigkeit sind Menschen dann bedroht, wenn es aufgrund ihres
Einkommens in naher Zukunft möglich ist, dass sie ihre Wohnung verlieren werden. Sie
8 vgl. Ebd. S. 16
9 Landesgesetzblatt für Oberösterreich (2009): § 2 Wohnungslosigkeit (1)
10 vgl. BAWO (1998): S. 15
16
sind durch ihre Einkommenssituation nicht in der Lage Miete oder Mietrückstände
auszugleichen.
Hierunter
fallen
besonders
gefährdete
Personenkreise
wie,
Niedriglohnempfänger/innen, Haushalte die verschuldet sind, Mindestrentner/innen,
Behinderte, Ausländer/innen und teilweise auch alleinerziehende Mütter und Väter. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass die Wohnungslosigkeit das Endprodukt darstellt, sondern
lediglich eintreten kann. Meist führen unerwartete Ereignisse, wie schwere Krankheiten
oder Arbeitsverlust, zum noch größeren Schicksalsschlag, also zum eventuellen
Wohnungsverlust.
11
1.4 Wohnungslosenhilfe
Wohnungslosenhilfe bezeichnet das Gesamtausmaß aller sozialen Hilfen, die darauf
ausgerichtet sind, Wohnungslosigkeit zu vermeiden, Wohnungslose zu versorgen und
Wohnungslosigkeit zu beenden. Hierbei ist es von großer Bedeutung sich mit der
Entwicklung und der Entstehung von Wohnungslosigkeit auseinander zu setzen, um
möglichst rasch geeignete Hilfestellungen anbieten zu können. In neuerer Zeit werden mit
dem Begriff der Wohnungslosigkeit nicht nur mehr Schicksalsschläge oder Eigenschuld
verbunden, sondern auch wirtschaftliche Aspekte (z.B. Arbeitsvergabe, etc.) und
Wohnungsmärkte (z.B. Wohnungsmangel durch mehr Einzelpersonenhaushalte,
Zuwanderung, etc.) mit einbezogen. Zu den Zielen der Wohnungslosenhilfe zählen die
Abwehr der Wohnungslosigkeit, die Verbesserung der Lebenssituation und die
Resozialisierung der Betroffenen, durch eine wieder eigenständige Lebensführung im
eigenen Wohnraum.
12
Im Folgenden wird auf die unterschiedlichen Formen der Wohnungslosenhilfe
eingegangen:
1.4.1 Prävention
Prävention oder ,,vorbeugendes Eingreifen Vorbeugung"
13
zielt auf die Abwendung
11 vgl. Ebd. S. 15
12 vgl. Land Oberösterreich (2009): Wohnungslosenhilfe. URL: http://www.land-
oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-E7518797/ooe/hs.xsl/26308_DEU_HTML.htm
13 Otto, Thiersch (2005): Handbuch, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, 3. Auflage, München, S. 1394
17
eines unerwünschten Ergebnisses bzw. einer negativen Entwicklung ab.
In der Wohnungslosenhilfe gliedert sich die Prävention in folgende Hilfestellungen auf:
-
Auf- und Ausbau eines Frühwarnsystems (z.B. um Delogierungen entgegenzuwirken,
etc.),
-
kostenlose Hilfestellung und Beratung in Rechtsfragen (z.B. Fragen bei
Mietverträgen, etc.),
-
psychosoziale Versorgung im sozialen Netz des Wohnumfeldes
-
und die Delogierungsprävention.
14
Auf diese Weise soll es gelingen den Erhalt der Wohnung zu sichern und einen Verlust
sowie eventuelles ,,Abrutschen" in die Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
Aktives
Vorgehen
mittels
frühzeitiger
Finanzplanung,
Verfassen
von
Unterstützungsansuchen und Gespräche mit Vermieter/innen, sowie vernetzte Maßnahmen
(gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Gerichten, anderen Beratungsstellen, etc.)
stehen dabei an oberster Stelle der Wohnungslosenhilfe.
15
1.4.2 Akuthilfe
Der Bereich der Akuthilfe gliedert sich in der Wohnungslosenhilfe für die Sozialarbeit in
folgende Aufgabenbereiche:
-
Beratungsstellen für Krisensituationen, juristische Beratungen und Vertretungen
und sozialmedizinische und psychosoziale Betreuung.
-
Straßensozialarbeit als aufsuchende Form der Beratung (im Hintergrund steht
meinst eine Beratungsstelle).
-
Tageszentren - Tagsüber geöffnete Stätten, Klubs, etc., die Betroffenen einen
Aufenthalt während des Tages bieten, ohne weitere Hilfsangebote in Anspruch
nehmen zu müssen. Möglichkeiten der Hygiene und Körperpflege sowie Kleider- und
Wäscheausgabe sind häufig gegeben. Sie bieten Platz für Gespräche, Austausch von
14 vgl. BAWO (1998): S. 16
15 vgl. Arge für Obdachlose (2008): Rahmenkonzept, S. 4
18
Informationen unter den Betroffenen und stellen regelmäßig warmes Essen gegen ein
geringes Entgelt zur Verfügung.
-
Notunterkünfte
als
niederschwellige
Angebote
für
zeitlich
begrenzte
Übernachtungen.
16
1.4.3 Weiterführende und nachgehende Hilfe
Der Bereich des Wohnens stellt den ersten Grundstein weiterführender Hilfe dar. Darunter
fallen betreute Wohngruppen oder Einzelwohnungen, die für eine längerfristige aber
zeitlich begrenzte Dauer des Wohnens zur Verfügung stehen. Neben einer geringen Miete
oder Gebühr kann der Betroffene individuelle Hilfe, Beratung, Tagesstrukturierung,
Aktivitäten, etc. in Anspruch nehmen und sich Schritt für Schritt auf ein selbstständiges
Leben, in einem eigenen Wohnraum, vorbereiten. Die Übergangswohnform bietet einen
Start in ein neues Leben und ist während der Betreuungszeit an manche Vorschriften, wie
pünktliches Zahlen von Mietbeträgen, Einhalten von Terminen, etc. gebunden.
17
Laut § 14 Oö. SHG 1998 können Menschen, die trotz intensiver Bemühung keinen
Arbeitsplatz bekommen, Hilfe zur Arbeit beanspruchen. Dieser Bereich bildet den zweiten
Grundstein und wird im Landesgesetzblatt Oö. wie folgt definiert:
,,Hilfebedürftige, die trotz entsprechender Bemühungen keine Erwerbsmöglichkeit finden,
kann an Stelle sozialer Hilfe in Form laufender Geldleistungen Hilfe zur Arbeit angeboten
werden, sofern damit den Zielen und Grundsätzen sozialer Hilfe besser entsprochen und
eine (Wieder-)Eingliederung der hilfebedürftigen Person in das Arbeitsleben erleichtert
wird."
18
Diese Beschäftigungen finden meist in Form einer Tagesstruktur statt, in der der Betroffene
gegen geringes Entgelt eine langfristige Tätigkeit ausüben kann.
Die mobile Wohnbetreuung bildet den letzten Bereich. Sie stellt die nachgehende
16 vgl. Gillich, Nieslony (2000): Armut und Wohnungslosigkeit, Grundlagen, Zusammenhänge und
Erscheinungsformen, Köln, S. 151
17 vgl. Arge für Obdachlose (2008): S. 4
18 Oö. Sozialhilfegesetz (1998), § 14 (1)
19
Begleitung und Betreuung in einer Wohnung, die von einer Organisation zur Verfügung
gestellt wird, oder der eigenen Wohnung, dar. Die Begleitung ist an eine gegenseitige
Bereitschaft gebunden und wird für eine gewisse Zeitspanne abgeschlossen. Befindet sich
der Betroffene nicht in seiner eigenen Wohnung kann anschließend an diese Hilfsform eine
Nachbegleitung, ohne Vereinbarungen oder Voraussetzungen, genutzt werden.
19
19 vgl. Arge für Obdachlose (2008): S. 4
20
2. Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1 Internationale Menschenrechte
Die wichtigsten Menschenrechte sind mit der Würde von Menschen, mit Schutz gegen
Unterdrückung, Gewalt, Not und Armut verbunden.
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Nachdem zuerst die bürgerlichen und politischen Rechte in vielen Staaten der Welt Einzug
hielten, folgten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Auch kollektive
Völkerrechte, die nachfolgend genannt werden, gewannen an Bedeutung:
(1) Bürgerliche und politische Rechte, auch ,,wesentliche Menschrechte" genannt, finden
ihren Ursprung im politischen Liberalismus und in der Demokratie. Sie verlangen,
dass jeder Mensch sein Leben möglichst frei bestimmen und gestalten kann, ohne
große Einmischung durch Staat, Religion, etc. Neben fundamentalen
Menschenrechten (Recht auf Leben, persönliche Integrität, persönliche Freiheit,
Gleichheit und einheitlicher Zugang zu Gerichten) stehen Privatheit, Privateigentum,
Religionsfreiheit, etc. im Zentrum der bürgerlichen Rechte und das Wahlrecht,
gleicher Zugang zu Ämtern, etc. im Zentrum politischer Rechte.
(2) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die durch den Sozialismus geprägt
werden, gehen davon aus, dass der Staat für die Erhaltung bürgerlicher und
politischer Rechte verantwortlich ist, indem er durch gleiche materielle Verteilung
der Güter eine Chancengleichheit in der Gesellschaft hervorruft. Wirtschaftliche
Rechte sind dabei geprägt von Recht auf Arbeit, gleiche, faire, gesunde und
menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Das Recht auf einen angemessenen
Lebensstandard bildet das Zentrum des sozialen Vertrages. Hierzu zählen das Recht
auf Wasser, Nahrung, Bekleidung und Unterkunft, sowie Gesundheit und soziale
Sicherheit. Zu den kulturellen Rechten werden die Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben und das Recht auf Bildung gezählt.
20 vgl. Loderbauer (2009): Recht für Sozialberufe, Menschenrechte, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht,
Sozialrecht, Jugendwohlfahrtsrecht, Wien, S. 2 - 3
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(3) Kollektive Rechte beinhalten, neben dem Recht auf eine gesunde Umwelt für alle
Völker, die wohl wichtigste Benennung - die Gleichheit aller Menschen. Politische,
wirtschaftliche und kulturelle Selbstbestimmung sind Rechte die auch dem
Rassismus entgegenwirken sollen.
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Allgemeine Menschenrechte
Artikel 25 der europäischen Menschenrechtskonvention besagt:
,,Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit
und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung
und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle
von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei
anderswertigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
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Zusätzlich findet sich, in Artikel 64 folgende Formulierung:
,,Jeder Mensch hat das Recht auf Wohnen."
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Hier wird ersichtlich, dass einige unterschiedliche Bestimmungen, für ein Recht auf
Wohnen, vorhanden sind, die jedoch alle dieselbe Bedeutung mit sich tragen und sich
lediglich in ihrer Formulierung unterscheiden.
Der völkerrechtlichte Vertrag
Neben der EMRK gibt es in den einzelnen Staaten noch weitere Maßnahmen zum Schutze
der Menschenrechte. Die europäische Menschenrechtskonvention, die im Mittelpunkt das
Individuum und die Beziehung zwischen Mensch und Staat platziert, unterscheidet sich
zum völkerrechtlichen Vertrag, der unter anderem die Beziehung zwischen den Staaten
pflegt. Die EMRK dient dabei als Überprüfungsinstrument für die Einhaltung der
Grundlagen und verpflichtet die Staaten zur Durchführung.
Der multilaterale völkerrechtliche Vertrag, der 1966 zwischen 160 Staaten beschlossen
21 vgl. Ebd. S. 3
22 Grabenwarter (2009): Europäische Menschenrechtskonvention, 4. Auflage, München, S. 424
23 Bundesverfassung (2010): Art. 64. URL: http://www.konvent.gv.at/K/ZD/Bundesverfassung.pdf
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