Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 3
1.1 Begriff / Definition 3
1.2 Entstehung der Kurzarbeit 3
1.3 Arten der Kurzarbeit 4
1.3.1 Transferkurzarbeitergeld. 4
1.3.2 Saison-Kurzarbeit 4
2. Rechtsgrundlagen der Kurzarbeit 5
2.1 Tarifvertrag 5
2.2 Arbeitsvertrag 6
2.3 Betriebsvereinbarungen. 6
3. Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Konsequenzen 7
3.1 Kurzarbeitergeld 7
3.2 Bezugsdauer 11
3.3 Kurzarbeit im Arbeitskampf 11
4. Urlaubsgewährung bei Kurzarbeit 11
4.1 Gesetzliche Feiertage 11
4.2 Freistellung 12
4.3 Erkrankung während der Kurzarbeit 12
4.4 Kündigung bei Kurzarbeit 12
5. Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge 13
5.1 Rentenversicherung 13
5.2 Weiterbildung 14
5.2.1 Geförderte Maßnahmen 14
5.2.2 Geförderte Arbeitnehmer 15
5.3 Kosten der Weiterbildung 15
6. Fazit 15
Literaturverzeichnis III
I
Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
ArbZG Arbeitsgesetz BAG Bundesarbeitsgericht BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch Bsp. Beispiel BUrlG Bundesurlaubsgesetz Euro EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz EStG Einkommenssteuergesetz GewO Gewerbeordnung Kug Kurzarbeitergeld SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch TVG Tarifvertragsgesetz u.a. Unter anderem v.H. vom hundert z.B. Zum Beispiel
II
1. Einleitung
1. Einleitung
Die Kurzarbeit erlebt seit Beginn der Wirtschaftskrise einen Aufschwung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Leistungen werden seit Beginn dieses Jahres immer wieder angepasst um die Inanspruchnahme zu erleichtern. 1 Kurzarbeit bedeutet, dass die betriebsübliche regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend abgesenkt wird und die Belegschaft oder Teile von ihr ein entsprechen reduziertes Arbeitsentgelt enthält. 2 Nachfolgend werden die arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen der Kurzarbeit für den Arbeitnehmer erläutert.
1.1 Begriff / Definition
Unter Kurzarbeit versteht man das vorübergehende teilweise Ruhen von Arbeits- und Entgeltzahlungspflichten. 3
Das heißt also, dass die Arbeitszeit reduziert und gleichzeitig eine Lohnminderung vorgenommen wird.
1.2 Entstehung der Kurzarbeit
Die Kurzarbeit entsteht in der Regel durch mangelnde oder einer verringerten kurzfristigen Nachfrage.
Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten bringen den Arbeitgeber in Annahmeverzug gemäß §615 BGB, so dass er zur Zahlung der vollen vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt. Diese für den Betrieb unter Umständen existenzbedrohenden Folgen können durch Einführung von Kurzarbeit gemildert werden. 4
Die massive Anwendung der Kurzarbeit begründet sich durch die Entwicklungen und Ausmaße der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise und der daraus resultierenden Absatzflaute in dem Unternehmen. So ging das Wirtschaftswachstum im ersten Quartal 2009 gegenüber dem Vorjahresquartal um 6,9% zurück. 5
1 Crimmann, Wießner, IAB- Kurzbericht, S.1
2 Bonanni, Naumann, Beck-Online, DStR 2009, 1374
3 Hrsg., Müller-Glöge, Preis, Schmidt, Erf. Kommentar zum Arbeitsrecht, S. 1503, RN 657
4 Hrsg. Berscheid, Kurz, Brand, Praxis des Arbeitsrechts, S. 766, RN 790
5 Adamy, Qualifizierung und Kurzarbeit, AiB, Heft 7-8, S.1
3
1. Einleitung
Die Kurzarbeit hat zur Folge, dass die Arbeitslosenzahl nicht rapide in die Höhe schnellen, da Arbeitgebern die Möglichkeit gegeben wird, trotz eines sinkenden Beschäftigungsgrades auf Entlassungen zu verzichten. Die Bundesregierung hat mit Hilfe von dem Programm den Konjunkturpaketen zusätzliche stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt eingeführt. 6
1.3 Arten der Kurzarbeit
1.3.1 Transferkurzarbeitergeld
Transferkurzarbeitergeld ist für betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen bei dauerhaftem Arbeitsausfall §216 b SGB III. 7 Zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verbesserung ihrer Vermittlungsaussichten haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der Eingliederung bei betrieblichen Restrukturierungen, wenn und solange sie von einem der Agentur der Arbeit angezeigten dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfall mit Entgeltausfall betroffen sind und die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 8
Die betrieblichen Voraussetzungen sind z.B. wenn eine Betriebsänderung durchgeführt wird, wobei Arbeitnehmer in andere Betriebsteile eingegliedert werden. Die Voraussetzungen sind in §216a SGB III und in §216b SGB III geregelt.
Bsp.: Verlegung der Betriebsstätte oder Stilllegung wesentlicher Unternehmensteile.
1.3.2 Saison-Kurzarbeit
Saison-Kurzarbeit ist für witterungsbedingten Arbeitsausfall 9 oder bei Auftragsmangel. 10 So haben Arbeitnehmer vom 01.12 bis 31.03 eines Jahres Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld nach §175 SGB III.
6 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mit Kurzarbeit die Krise meistern, 2009
7 Crimmann, Wießner, IAB- Kurzbericht, S.1
8 Bernig, Sozialrecht, S. 69, RN !53
9 Crimmann, Wießner, IAB- Kurzbericht, S.1
10 Hrsg. Baron von Maydell, Ruland, Becker, Sozialrechtshandbuch, S.983. RN 206
4
Arbeit zitieren:
Karl-Philip Dieckmann, 2010, Arbeits- und sozialrechtliche Konsequenzen von Kurzarbeit für den Arbeitnehmer , München, GRIN Verlag GmbH
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