Einleitung
Betrachtet man die frühere Rechtslage homosexueller Personen, so ist eine weitgreifende Diskriminierung nicht von der Hand zu weisen. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 legte mit dem § 175 fest, dass „widernatürliche Unzucht […] zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren“ (Rijsbergen 2005 : 87) mit einer Gefängnisstrafe zu belegen sei. Nach der Jahrhundertwende wurde der § 175 StGB im Juni 1935 weiter verschärft, denn nun belangte das Gesetz jegliche „Unzucht“ an Stelle vorheriger „widernatürlicher Unzucht“ (ebd.: 87). Zusätzlich wurde der Qualifikationstatbestand des § 175a StGB eingeführt, der ausgewählte homosexuelle Handlungen, besonders die Verführung Jugendlicher, als gesetzeswidrig erklärte. Nach 1945 setzte der Bundesgerichtshof die nationalsozialistische Rechtsprechung im Sinne des §175 StGB fort (ebd.: 88). Zwischen 1950 und 1965 ziehen intensive Verfolgungen von Homosexuellen 44.231 Verurteilungen in Form von Freiheitsstrafen nach sich (ebd.: 88). 1969 wurde dann, trotz heftigen Wider-stands aus konservativem Lager, die generelle Strafbarkeit der Erwachsenenhomosexualität abgeschafft. Jedoch erst 1994 wurde die Homosexualität ganz von ihrer Strafbarkeit befreit und der §175 StGB gestrichen (ebd.: 88). Nach einigen Diskussionen führte Deutschland im August 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz ein, welches gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht. Im Oktober 2004 wurde dieses Gesetz weiter überarbeitet und gesteht homosexuellen Partner(inne)n nun „die fast vollständige Gleichstellung mit der Ehe“ (ebd.: 90) zu. Die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner/innen bezüglich der Erbschaftssteuer gegenüber heterosexuellen Ehepaaren ist vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und als verfassungswidrig entschieden worden (BGH stärkt Rechte: 18. 08. 2010).
Nach diesen Entwicklungen, ausgehend von staatlicher und gesellschaftlicher Diskriminierung über Tolerierung der Homosexualität, hin zur rechtlichen und gesellschaftlichen Akzeptanz (Rijsbergen 2005: 90) mit dem Trend zur weiteren Angleichung (Maier 2009: 198), drängt sich ein Blick in die Zukunft auf. Angelehnt an Pierre Bourdieus Kapitaltheorie lässt sich fragen, mit welchem und wie gewertetem Kapital homosexuelle Personen bzw. gleichgeschlechtliche Beziehungen ohne und mit Kindern zukünftig am ‚Spiel des Lebens’ teilnehmen könnten. Könnten homosexuelle Personen, Paare und Familien bezüglich ihres sozialen, kulturellen und öko-
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nomischen Auftretens wegweisend, ja sogar Vorbilder, für die zukünftige Gesellschaft sein? Im Folgenden werde ich zunächst auf das soziale, das kulturelle und das ökonomische Kapital von homosexuellen Einzelpersonen eingehen. In einem zweiten Schritt wird die Beziehungs- bzw. Familiengestaltung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ohne und mit Kindern im Vordergrund stehen.
1 Bourdieus Kapitaltheorie
Bourdieu vertritt die Vorstellung, dass sich die soziale Position eines Menschen, also auch seine/ihre Klassenzugehörigkeit, in fundamentaler Art und Weise vom ‚Kapitalvolumen’ der jeweiligen Person abhängig machen lässt. Das ökonomische Kapital mag weiterhin das entscheidende Kapital sein, jedoch wird die soziale Position stark mit beeinflusst von der „Bedeutung der symbolischen Gewalt […], den Zeichen und Ritualen, in denen sich gesellschaftliche Macht symbolisiert und Anerkennung findet“ (Baumgart 2008: 200). Um diese symbolische Gewalt beschreiben zu können, führt Bourdieu die Kapitaleinheit des ‚kulturellen’ und ‚sozialen’ Kapitals ein. Als Kapital betitelt steht die symbolische Praktik zunächst neben der wirtschaftlichen und wird gleich behandelt. Die Ansammlung von Kapital, sowohl in verinnerlichter als auch objektivierter Form, nimmt jeweils Zeit in Anspruch (ebd.: 217). Bourdieu schreibt dem Kapital eine gewisse „Überlebenstendez“ zu, die entweder genutzt wird, um Profite zu erzielen, oder aber dafür sorgt, dass sich das Kapital selbst reproduziert (ebd.: 217). Die verschiedenen Kapitalformen sind ansatzweise „konvertierbar“ (ebd.: 201). Manchmal bleiben selbst großem Reichtum, also purem ökonomischem Kapital, gewisse ‚Türen’ verschlossen, während andererseits jemand, der weniger ökonomisches Kapital besitzt, aber dafür umso mehr soziales Kapital, diese ‚Türen’ zu öffnen vermag. Der soziale Raum funktioniert also als „Markt“, auf dem individuelle Personen mit unterschiedlichem ‚Kapitalvolumen’ mehr oder weniger strategisch um die gesellschaftliche Positionierung kämpfen (ebd.: 201).
1.1 Soziales Kapital
Bourdieu versteht unter sozialem Kapital die Ansammlung von „aktuellen und potentiellen Ressourcen“ (Baumgart 2008: 224), welche sich anhand eines mehr oder weniger weit gespannten sozialen Netzes erkennen lassen. Solch ein Netz wird von ei-
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ner Person durch „Beziehungen 1 gegenseitigen Kennens oder Anerkennens“ (ebd.: 224) geknüpft und durch fortlaufende „Beziehungsarbeit“ (ebd.: 226) aufrechterhalten. Diese Beziehungsarbeit basiert auf „materiellen und / oder symbolischen Tauschbeziehungen“ (ebd.: 225), die den Kontakt immer wieder aufs Neue pflegen, indem ein Interesse und Anerkennen des anderen bestätigt wird. Zwar können solche Tauschbeziehungen auch eine gesellschaftlich garantierte Institution darstellen, wie zum Beispiel durch den Besuch einer bestimmten Schule, die Teilnahme an renommierten Vereinen oder die Tatsache, einer Familie bzw. einem Namen anzugehören (ebd.: 224). Bourdieu stellt jedoch heraus, dass wahre Sozialkapitalbeziehungen nicht nur auf sozialer, ökonomischer oder geographischer Nähe basieren, sondern auch auf regelmäßige Zuwendung in Form von Besuchen oder Gefälligkeiten angewiesen sind. Der Umfang des sozialen Kapitals bemisst sich nicht nur daran, wie viele und welche Art von Kontakten und somit welches soziales, kulturelles und ökonomisches Zusatz-Kapital jemand zu seinem sozialen Netz zählt, sondern vielmehr, wie viele und welche Kontakte er / sie davon „tatsächlich mobilisieren kann“ (ebd.: 225). Der kurzfristige Zugriff auf Sozialkapitalbeziehungen ist nur dann ökonomisch oder kulturell gewinnbringend möglich, wenn dieser Kontakt schon lange vor seiner Nutzung gepflegt wurde, „als [sei er] ein Selbstzweck“ (ebd.: 226). Erst „die Dauer der verflossenen Zeit“ (ebd.: 226) ermöglicht die Verfestigung von Anerkennung und Vertrauen. Diese Fähigkeit einer Person, sich kontinuierlich und auf lange Sicht um Beziehungen zu bemühen oder aber der Wille, sich dieses Können anzueignen ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Sozialkapital (ebd.: 226). Bezüglich homosexueller Personen ist es oftmals der Fall, dass die jeweilige Herkunftsfamilien diesen Personen ihre Unterstützung aufgrund von Homophobie und daraus entstehender Diskriminierung aktiv verweigern, oder bezüglich der Homosexualität ihres Kindes überfordert sind (Maier 2009: 204, Porche/Purvin 2008:145). Dieser Ausschluss kann nicht nur psychologische und emotionale Folgen haben, sondern auch finanzielle und versorgungstechnische Konsequenzen nach sich ziehen (Porche/Purvin 2008: 158). Dieser Umstand veranlasst homosexuelle Personen häufig dazu, ihr soziales Netz so auszubauen, dass der fehlende Halt der Kernfamilie bestmöglich kompensiert werden kann. Es entstehen nicht-familiäre Netzwerke bestehend aus Freunden, Bekannten, früheren Lebenspartner(inne)n, Nachbarn und der subkulturellen Gemeinschaft (Maier 2009: 204). Zwar gehören auch häufig einzelne
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Mitglieder der ausschließenden Kernfamilie zum sozialen Kreis, mehrheitlich sind es jedoch „individuell gewählte Beziehungen und interessensbezogene Vergemeinschaftungen“, so genannte ‚families of choice’ (ebd.: 204). Man leistet sich notwendige Hilfestellung und pflegt eine auf Vertrauen und wechselseitige Anerkennung ausgelegte Beziehung. Homosexuelle Personen verfügen in diesem Fall über ein breit gemischtes und starkes soziales Netz basierend auf Beziehungspflege und Beziehungsqualität (Maier 2009: 205). Zudem wird ein solches Sozialkapital noch bereichert um die Tatsache, dass die Fähigkeit zur Beziehungsarbeit sich vielmals selbst erarbeitet werden musste und nun als wertvolles Gut auch weiterhin in der Lebensführung und - gestaltung zum Ausdruck kommt.
Weiterhin kann das soziale Kapital homosexueller Personen nicht nur für sie selber gewinnbringend sein, sondern zieht oftmals auch Akteure an, die sich von dem breiten Netzwerk eines Schwulen oder einer Lesbe ökonomische Vorteile erhoffen. Dieses ist zunächst nicht anders, als bei heterosexuellen Personen mit hohem sozialem Kapital. Hinzukommend ist hier jedoch zu vermerken, dass für solche Nutznießer die Homosexualität und speziell die Beziehung zur subkulturellen Gemeinschaft oftmals eine schon fast fetischistische Attraktivität mit sich führt. Die heutige ‚Erlebnisgesellschaft’ begreift die Homosexualität „eher als ein Merkmal kosmopolitischer Individualität, denn als Stigma“ (Maier 2009: 196). Individuelle und überindividuelle Akteure könnten zur Imageaufwertung an homosexuellen Personen und ihrem sozialen Kapital interessiert sein, nach dem Motto: Wer sich mit Schwulen und Lesben präsentiert, der kann nur liberal, tolerant und freidenkerisch sein. Solch eine ökonomische Qualität sozialen Kapitals homosexueller Personen unterliegt der Wertung unserer Zeit. Natürlich ist es oftmals noch genau umgekehrt. Zwar geht die „alltägliche“ Diskriminierung von homosexuellen Personen zurück (Maier 2009: 198), aber sie findet dennoch statt und, wie oben beschrieben, auch oder gerade in einem der existentiellsten sozialen Bereiche des Menschen, nämlich in der Kernfamilie. Somit kann die Homosexualität nicht nur soziales Kapital, sondern auch schwerer sozialer Ballast sein.
1.2 Kulturelles Kapital
Nach Bourdieu kann kulturelles Kapital in drei Formen auftreten; der objektivierten, der inkorporierten und der institutionalisierten Form. Das objektivierte Kulturkapital lässt sich materiell übertragen, wie zum Beispiel Gemälde, schriftliche Werke oder
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Arbeit zitieren:
Annika Onken, 2010, Gleichgeschlechtliche Paare als Vorbild?, München, GRIN Verlag GmbH
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