Darstellungsverzeichnis 3
1. Einleitung. 4
2. Theoretische Grundlagen 5
2.1 Altersdiskriminierung. 5
2.2 Rentensysteme 6
2.2.1 Schweden 8
2.2.2 Großbritannien 8
2.2.3 Deutschland. 9
2.3 Wohlfahrtsstaaten-Modelle 10
2.3.1 Das sozialdemokratische Modell: Schweden. 10
2.3.2 Das liberale Modell: Großbritannien. 11
2.3.3 Das konservative Modell: Deutschland. 11
2.3.4 Kritik an der Wohlfahrtsstaatentypologie 12
3. Hypothesen. 13
4. Empirisches Vorgehen. 14
4.1 Beschreibung des European Social Survey (ESS) 14
4.2 Operationalisierung der Variablen 15
4.2.1 Altersdiskriminierungsindex 15
4.2.2 Kontrollvariablen 16
5. Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz: Ein Vergleich der Länder Deutschland,
Gro ßbritannien, Schweden. 18
5.1 Einfache statistische Auswertungen. 18
5.2 Regressionsanalyse 20
5.3 Interpretation der Ergebnisse 22
6. Zusammenfassung und Resümee 24
Literaturverzeichnis. 25
Anhang. 28
A. Relevante Variablen. 28
B. Kombinationsmöglichkeiten: Bildung des Altersdiskiminierungsindex. 29
C. Regressionsanalysen mit Stata 30
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Darstellungsverzeichnis
Abb.1: Erwerbstätigenquote älterer Arbeitnehmer (55-64 Jahre), 1997-2006 ………….. 6 Abb.2: Mittleres Rentenalter in Deutschland …………………………………………… 8 Abb.3: Relative Verteilung der Variable "How serious is discrimination…" …………... 17 Abb.4: Prozentuale Verteilung des Altersdiskriminierungsindex………………………... 18 Abb.5: Mittelwerte Altersdiskriminierungsindex………………………………………… 19
Tab.1: lineare Regression für Deutschland…………………………………………….… 20 Tab.2: lineare Regression für Großbritannien…………………………………………..... 20 Tab.3: lineare Regression für Schweden……………………………………...………….. 21
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1. Einleitung
Diskriminierung am Arbeitsplatz galt lange Zeit als normal, keiner wunderte sich darüber, dass beispielsweise Frauen weniger verdienten als Männer oder dass Menschen mit unterschiedlichem Alter auch verschiedene Chancen am Arbeitsmarkt haben. In den letzten Jahren hat jedoch eine veränderte Sichtweise in diesem Bereich eingesetzt, die spätestens seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 (vgl. AGG 2006) in Deutschland auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Jedoch ist dies keine rein nationale Entwicklung, sondern basiert auf der im Jahr 2000 eingeführten europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie (vgl. Verordnung 2000/78/EG).
Diese Arbeit widmet sich nun der Altersdiskriminierung im internationalen Vergleich und will aufzeigen, inwieweit internationale Unterschiede in der Wahrnehmung und dem Vorhandensein von Altersdiskriminierung existent sind. Es ist davon auszugehen, dass die verschiedenen Strukturen innerhalb der Länder und die damit einhergehenden normativen Einstellungen zur Arbeit und zum Alter, Auswirkungen auf die Diskriminierung im Alter haben. Diese Arbeit untersucht nun die Altersdiskriminierung in Abhängigkeit der verschiedenen Wohlfahrtsstaatenregime nach Esping-Andersen, da zu erwarten ist, dass die auftretenden Unterschiede sich zumindest teilweise durch die Wohlfahrtsstaatentypologie erklären lassen. Hierfür wurden drei Länder ausgewählt, die exemplarisch für die drei Wohlfahrtsstaatenregmine stehen: Deutschland, welches das konservative, erwerbsarbeitsbezoge Regime darstellt, Großbritannien, das für das liberale Regime steht und Schweden, das in Esping-Andersens Typologie das sozialdemokratische Regime bzw. den institutionalisierten Wohlfahrtsstaat vertritt.
Im Folgenden werden nun zunächst die begrifflichen und hypothetischen Grundlagen für diese Arbeit, die deduktiv vorgehen wird, gelegt, indem Theorien zur Altersdiskriminierung, die Rentensysteme und Arbeitsmarktstrukturen in den verschiedenen Ländern sowie die drei Wohlfahrtsstaatenregime kurz erklärt werden. Anschließend werden auf dieser Theorie-grundlage Hypothesen aufgestellt, die später anhand des European Social Survey empirisch überprüft werden. Zuletzt werden die aus dieser Auswertung gewonnenen Ergebnisse mit den anfänglichen Annahmen und Theorien nochmals gegenübergestellt.
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2. Theoretische Grundlagen
Zunächst werden die theoretischen Grundlagen dieser Arbeit gelegt, indem verschiedene Studien und Theorien zur Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betrachtet werden. Anschließend wird ein kurzer Abriss der Rentensysteme in Deutschland, Schweden und Großbritannien gegeben, der die institutionellen Möglichkeiten der älteren Arbeitnehmer darstellen soll. Zum Abschluss dieses Abschnitts werden noch die verschiedenen Wohlfahrtsstaattypen nach Esping-Andersen und die Altersdiskriminierung in diesen Wohlfahrtsstaaten kurz vorgestellt.
2.1 Altersdiskriminierung
Diskriminierung auf Grund des Alters findet auf dem Arbeitsmarkt - trotz diverser gesetzlicher Regelungen - fast alltäglich statt. „Beim Blick auf das Erwerbsleben wird schnell deutlich, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters zwar Junge wie Ältere treffen können, sich in der Realität jedoch ganz überwiegend für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachteilig auswirken“ (Bergmann 2006: 45). Dabei kann zwischen zwei Arten der Ungleichbehandlung unterschiedenen werden: Zum einen ist denkbar, dass es sich um eine objektiv begründbare Diskriminierung handelt und der ältere Arbeitnehmer tatsächlich geringere Qualitäten und Erfahrungen für einen bestimmten Arbeitsplatz aufzeigt, auf der anderen Seite kann auch eine Ungleichbehandlung vorliegen, die lediglich aus der Zuweisung zu einer bestimmten Altersgruppe hervorgeht. Hier wird nun nur der letztere Fall betrachtet, da es sich hier um eine konkrete Diskriminierung handelt. Dabei wird meist das Argument angeführt, ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen seien weniger leistungsfähig und produktiv als jüngere. Jedoch zeigen diverse Untersuchungen einstimmig, „dass es insgesamt keinen oder einen nur sehr geringen Zusammenhang zwischen kalendarischem Alter und Produktivität gibt, vielmehr gibt es sowohl einen Anstieg wie einen Abfall der Arbeitsleistung“ (Frerichs 2006: 32). Begründet wird dies damit, dass zwar die körperliche Leistung mit höherem Alter abnimmt, die geistige Arbeitsleistung jedoch von diesem Verfall verschont bleibt. Auf Grund der Steigerung von Erfahrung und relevanten Wissen im Alter sollten ältere Arbeitnehmer sogar bevorzugt werden, da diese Eigenschaften im heutigen Arbeitsmarkt immer mehr an Bedeutung gewinnen. „Zum zweiten besteht eine ganz erhebliche interindividuelle Streuung bei der Leistungsentwicklung im Alterungsprozess, weshalb vom kalendarischen
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Lebensalter nicht zuverlässig auf das individuelle Leistungsvermögen geschlossen werden
kann“ (Wenzel 2006:376). 1
Jedoch findet die Diskriminierung älterer Personen nicht nur im Bezug auf die Bewerbungen und Einstellungsmechanismen am Arbeitsmarkt statt, sondern beispielsweise auch in der „alterssegmentierten Aufgabenzuweisung“ (Frerichs / Naegele 2004). Dies bedeutet, dass ältere Arbeiter altersspezifische Aufgabenbereiche zugeteilt bekommen und gleichzeitig von bestimmten Arbeiten ausgeschlossen werden. Auch eine im Vergleich zu jüngeren Arbeitnehmern niedrigere Quote an Weiterbildungsangeboten und Maßnahmen zeugt von einer Ungleichbehandlung älterer Erwerbspersonen (vgl. Clemens 2010: 11). Innerhalb Europas divergieren die Länder sehr stark. Mit der im Jahr 2000 eingeführten europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie (vgl. Verordnung 2000/78/EG) sind die einzelnen Staaten dazu angehalten, Altersdiskriminierung vorzubeugen und zu reduzieren. Inwieweit dies umgesetzt wurde, ist in großem Maße von der institutionellen und politischen Struktur der einzelnen Länder abhängig und wird im Laufe dieser Arbeit anhand der drei Wohlfahrts-
regime und der dafür stellvertretend stehenden Ländern genauer erläutert. 2
2.2 Rentensysteme
Wie schon mehrmals erwähnt, sind vor allem die institutionellen Faktoren bei der Differenz der Erwerbstätigenquoten, als auch im internationalen Vergleich ausschlaggebend. Ein solcher Faktor kann beispielsweise der Kündigungsschutz sein: „Einerseits können tatsächlich oder vermeintlich höhere Entlassungskosten die Weiterbeschäftigung von eingearbeiteten Arbeitskräften begünstigen; andererseits kann ein strikter Kündigungsschutz Neueinstellungen hemmen, da Arbeitskräfte weniger leicht entlassen werden können“ (Eichhorst 2006: 60). Daneben sind auch der Wert der Qualifikationen, die Stratifizierung des Bildungssystems, Einkommensersatzleistungen und die Regulierung des Arbeitsmarktes wichtige Größen bei der potentiellen Entstehung der Diskriminierung. Einer der wichtigsten Unterschiede beim internationalen Vergleich der Altersdiskriminierung sind jedoch die verschiedenen Rentensysteme, da diese den Austritt aus dem Arbeitsmarkt fördern bzw. verhindern können. So wird zum Beispiel bei der Betrachtung der Frühverrentung deutlich, dass zwar in den
1 Diese Argumentation findet sich ebenfalls bei Maintz 2004; Pasupathi/Löckenhoff 2002; Bergmann et al. 2006
2 Studien und weitere Informationen zu diesem Thema sind beispielsweise zu finden bei Burkert / Sproß 2010; Bosch / Schief 2005; Sproß 2006
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1980 und 1990er Jahren „der Vorruhestand innerhalb des deutschen Rentensystems als eine sozialpolitische Errungenschaft gedeutet wurde“ (Clemens 2010: 9), dies jedoch im englisch-
sprachigen Raum als Ausgrenzungsproblem aufgefasst wurde. 3 Insgesamt steht das offizielle Renteneintrittsalter in den meisten europäischen Wohlfahrtsstaaten in starkem Widerspruch zu dem tatsächlichen Erwerbsaustrittsalter. „Diese Diskrepanz war - in Abweichung vom wohlfahrtsstaatlichen Ansatz (universalistisch, liberal, konservativ) und im Zeitverlauf - unterschiedlich ausgeprägt.“ (Burkert / Sproß 2010: 149). Um das Bewusstsein für ein neues Altersbild zu schaffen und dieses auch umzusetzen, wurden in den verschiedenen Nationen unterschiedliche Ziele verfolgt. Vordergründig war hierbei vor allem eine Verlängerung der aktiven Arbeitsphase älterer Menschen und damit einhergehend ein späterer Übergang in den Ruhestand (vgl. Burkert / Sproß 2010: 149f.). Dies wurde unterstützt durch die europäische Gesetzgebung und die Gleichstellungsrichtlinien der EU. Jedoch blieben trotz dieses Versuches der Vereinheitlichung der europäischen Wohlfahrtsstaaten enorme Differenzen zwischen den Ländern erhalten. Im Folgenden werden nun die drei für diese Untersuchung relevanten Länder und ihre Renten- und Pensionssysteme kurz zusammengefasst um später die Einstellung zu älteren Arbeitnehmern besser einschätzen zu können.
3 Vgl. hierzu auch: Gillin & Klassen 1995; Glover & Branine 2001; Itzin & Philipson 1993; Kohli 2000; Kohli et al. 1991
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2.2.1 Schweden
Schweden kann als Vorreiter im Bezug auf das europäische Rentensystem gesehen werden, da sein sozialdemokratisches Wohlfahrtsmodell die staatliche Absicherung als eine seiner Hauptziele ansieht. „Eine maßgebliche sozialpolitische Innovation war die Einführung einer Volksrente (1913), die als eine Kombination aus Versicherung und Bedürftigkeitsprüfung das erste universell konzipierte Rentensystem der Welt darstellte“ (Mau 1997: 16). Der Eintritt in die Rente ist flexibel geregelt, so können Erwerbspersonen bereits ab einem Alter von 61 Jahren eine staatliche Rentenleistung beanspruchen, jedoch ist es ihnen auch möglich, in Einverständnis mit dem Arbeitgeber, bis zu einem Alter von 67 Jahren weiterhin arbeiten zu gehen (vgl. Europäische Kommission 2009). Betrachtet man die Entwicklung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer (55-64 Jahre) in Schweden (Abb.1), so zeigt sich über den Zeitverlauf hinweg, wie bei allen Ländern, eine leichte Steigerung auf etwa 70%. Damit nimmt Schweden im europäischen Vergleich die Spitzenposition ein. Dies spiegelt sich auch in der relativ niedrigen Arbeitslosenquote von 24% (gezählt wurden lediglich 59-jährige Männer) wieder (vgl. Gruber / Wise 1999: 24f.). Die Ursache für diese gut gelungene Integration älterer Erwerbstätiger in den Arbeitsmarkt könnte in den fehlenden Frühverrentungssystemen liegen (vgl. Europäische Kommission 2009).
2.2.2 Großbritannien
In Großbritannien ist das staatliche Renteneintrittsalter derzeit noch geschlechterspezifisch geregelt: Männer können mit 65 Jahren, Frauen mit 60 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wobei bei die Altersgrenze bei den weiblichen Erwerbstätigen bis 2020 auf das der Männer angeglichen werden soll (vgl. Europäische Kommission 2009). Ein staatliches Frühverrentungssystem gab es früher in Großbritannien, jedoch wurde dies abgeschafft. Im Bezug auf die Invalidenrente, ein anderer Mechanismus welcher der Frühverrentung ähnelt, ist festzustellen, dass lediglich Ärzte die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können, diese jedoch dazu angehalten sind, die Bedingungen am Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Dabei nimmt nur ein kleiner Teil der älteren Arbeitnehmer dieses System in Anspruch, trotz des statistischen Zusammenhangs von Invalidenrente und Arbeitslosenquote (vgl. Guillemard 1991). Betrachtet man die Arbeitslosigkeit bei Männern in Alter von 59 Jahren liegt Großbritannien mit einer Quote von 33%, verglichen mit Deutschland und Schweden, im Mittelfeld (vgl. Gruber / Wise 1999: 24f.).
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Arbeit zitieren:
Tanja Mayer, 2010, Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz, München, GRIN Verlag GmbH
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