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Über die Schwierigkeit der Nachfolgerbeschaffung im Falle charismatischer
Herrschaft nach Max Weber.
Gegensätzlicher könnten Erklärungen kaum sein: Ginge es allein nach Heinrich Popitz, so verstünde man unter dem soziologischen Herrschaftsbegriff nicht mehr, als eine Institutionalisierung von Macht. Eine solche Verfestigung innerhalb sozialer Beziehungen, identifiziert der Gesellschaftswissenschaftler dabei in einem Prozess aus drei Tendenzen. Diese befördern die Entpersonalisierung, Formalisierung und Integrierung der Macht und erhöhen somit stufenweise deren Stabilität. 1 Betrachtet man den Herrschaftsbegriff hingegen aus der Perspektive Max Webers, in dessen Auffassung Herrschaft bekanntermaßen als „[...] die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden [...]“ 2 zu verstehen ist, wird spätestens beim Blick auf seine idealtypische Unterscheidung der drei Reinformen legitimer Herrschaft, eine gewisse Problemstellung offenkundig. So kann Popitz Stufenmodell die Entstehung von Herrschaft rationellen Charaktersaus Macht und mit Hilfe der drei genannten Tendenzen - vielleicht erklären. Ähnliches mag auch noch für den Typus der traditionellen Herrschaft möglich sein. Doch wie soll ein Prozess der Entpersonalisierung und Formalisierung dazu beitragen, Herrschaft charismatischen Charakters zu begründen? Schließlich beruht die Legitimitätsgeltung hierbei doch primär „ [...] auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen [...].“ 3 Wäre auch in diesem Falle das von Popitz propagierte Stufenmodell anwendbar, wäre der Typus der charismatischen Herrschaft von seinen größten Problemen befreit und als eine ehemals vollständig personalisierte Form plötzlich völlig entpersonalisiert. Die schwierige Frage der Nachfolgeregelung würde sich, ob der angesprochenen Formalisierung nicht mehr stellen und der ehemals eigenständige Typus wäre nichts anderes als eine Form tradi-
1 Vgl.Popitz, Heinrich: Phönomene der Macht, Tübingen 1992, S. 232 ff
2 Weber, Max: Soziologische Grundbegriffe, Tübingen 1976, S. 79 f 3 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 124
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tioneller oder rationeller Herrschaft. Ganz so leicht scheint Heinrich Popitz Konzept also nicht auf die bisherigen Begriffe Max Webers anwendbar zu sein. Doch wenn charismatische Herrschaft sich nicht durch diese stufenweise erreichte Verfestigung erklären lässt, wie kann sie dann überhaupt über längere Zeit bestehen? Wie kann der charismatische Herrscher für den nötigen Nachfolger sorgen, um seine Position auch nach seinem Tode noch garantiert zu wissen? Auf diese Fragen stieß auch Max Weber, als er die Ausarbeitung seiner Herrschaftstypologie vornahm. Dabei kam er zu keinem konsistenten Ergebnis, dass sich in rein charismatischer Form würde realisieren lassen. Er musste daher die Frage der Nachfolge mit einer Vielzahl von Möglichkeiten beantworten, die teilweise noch nah am Ideal charismatischer Herrschaft liegen, teilweise jedoch deutlich von diesem entfernt erscheinen. Gemeinsam haben sie einzig die Tatsache, dass sie sich mit der Veralltäglichung des außeralltäglichen Charakters charismatischer Herrschaft beschäftigen, um sie dadurch zu einer Dauerbeziehung werden zu lassen. 4
Insgesamt machte Weber sechs verschiedene Möglichkeiten der Nachfolgerfindung aus, die das Problem auf teils ganz verschiedene Weise zu lösen versuchen. Leicht nachvollziehbar ist die Möglichkeit des „Neu-Aufsuchen eines als Charisma-Träger zum Herrn Qualifizierten nach Merkmalen.“ 5 Doch eine Auslese nach Merkmalen impliziert natürlich, dass eben diese Merkmale auch das Charisma eines Herrschers ausmachen sollten und ihn deshalb als eine, der Hingebung würdige Person, auszeichnen. Der rein personalisierte Herrschaftscharakter wird in dieser Form zurückgebildet und es werden Regelungen traditionalisiert, die darauf abzielen, Personen mit ganz bestimmten Merkmalen und Fähigkeiten zu entdecken. Langfristig wird aus charismatischer dann traditionale Herrschaft. Als ausgesprochen reine Form dieses Prozesses nennt Weber die Findung eines neuen Dalai Lama. 6 Eine zweite Möglichkeit sieht er in Offenbarungen. Dabei leitet sich die Legitimität des neuen Herrschaftsträgers durch den Glauben an die Legitimität der verwendeten Technik ab. Das könnten beispielsweise Losung, Orakel oder Gottesurteil sein.
4 Vgl. Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 143 ff
5 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 143 6 Vgl. Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 143 ff
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Hierbei wird nicht der Weg in Richtung Traditionalisierung eingeschlagen, sondern eine Legalisierung der Nachfolgeregelung angestrebt. Eine Art Synthese zwischen legaler und traditionaler Form der Nachfolgerregelung, ist die Designation des zukünftigen Herrschers durch den bisherigen Charisma-Träger. Jener muss dabei insbesondere darauf achten, dass die Beherrschten den Designierten auch anerkennen und ihm folgen wollen. Schließlich gehört zu jedem Herrschaftsverhältnis „Ein bestimmtes Minimum an Gehorchen wollen, also: Interesse (äußerem oder innerem) am Gehorchen [...].“ 7
Selbst die Möglichkeit einer Wahl schließt Weber zur Fortführung charismatischer Herrschaft nicht aus. Natürlich meint er dabei keine allgemeinen und freien Wahlen, wie wir sie in modernen Demokratien kennen. Vielmehr geht es um eine „[...] Nachfolgerdesignation seitens des charismatisch qualifizierten Verwaltungsstabs [...]“ 8 und die anschließende Anerkennung durch die Herrschaftsunterworfenen. Dabei sollte der Abstimmungscharakter weitestgehend verschleiert sein. „Es handelt sich nicht um freie, sondern um streng pflichtmäßig gebundene Auslese, nicht um Majoritätsabstimmungen, sondern um richtige Bezeichnung, Auslese des Richtigen, wirklichen Charisma-Trägers, den auch die Minderheit zutreffend herausgefunden haben kann.“ 9 Oftmals ist aber auch die so erworbene Legitimität mit bestimmten Formalitäten ver-bunden und gilt als Rechtserwerb. Auch hier kann man also von einer Art Synthese aus legalen und traditionalen Formen sprechen.
Erbcharisma kann eine weitere Lösung des Problems sein. Oftmals geht diese mit einer der bisher genannten Nachfolgeregelungen einher, sucht sich also die Passende Person durch Offenbarung, Designation, Wahl oder aber anhand bestimmter Merkmale. Im Allgemeinen gehen die Beherrschten beim Erbcharisma von der Überzeugung aus, dass innerhalb eines, durch Blutsverwandtschaft klar definierten Personenkreises, das Charisma des bisherigen Herrschers aufgrund der „[...] Qualität des Blutes [...]“ 10 weiterhin in seiner Familie vorhanden sein muss. So kann es vorkommen,
7 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 122
8 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 143 9 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 143 10 Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1972, S. 144
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Florian Philipp Ott, 2010, Fehlende Gnadengaben, München, GRIN Verlag GmbH
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