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Inhaltsverzeichnis
A : 3
B : Macht und Gewalt in Platons Politeia
4
1. 4
1.1 4
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2. Platons Politeia
6
3. Macht in der Politeia
9
4. Gewalt in der Politeia
12
15
:D Literaturverzeichnis 17
3
A: Einleitung
Warum antike Klassiker lesen? Dies ist eine Frage, die man sich durchaus gefallen lassen muss oder gar selbst stellen sollte, wenn man sich mit Autoren wie Platon oder Aristoteles auseinandersetzt; schließlich ist es nicht auf den ersten Blick ersichtlich, welcher Nutzen bzw. Mehrwert aus dem Lesen eines mehrere hundert oder gar mehrere tausend Jahre alten Buches zu ziehen ist. Da die in antiken Werken behandelten Problemstellungen augenscheinlich nur noch wenig mit denen unserer heutigen, modernen Zeit gemeinsam haben, ist deren Relevanz zumindest anzuzweifeln. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass solche Zweifel unbegründet sind: Tatsächlich ist es nämlich so, dass sich Platon, Aristoteles und andere große Denker der Antike und des Mittelalters mit allgemeinen Fragen des menschlichen Zusammenlebens auseinandergesetzt haben, die über nahezu sämtliche Zeiten und Kulturkreise hinweg die Menschen beschäftigten und auch heute noch beschäftigen, darunter bspw. die Frage nach der Beschaffenheit des idealen Staates oder die nach dem Wesen der Gerechtigkeit. 1 Daher besitzen besagte Schriften auch heute noch große Relevanz; sie können als Orientierungshilfen für die Lösung eben erwähnter Problemstellungen dienen, welche im gegenwärtigen politischen und philosophischen Diskurs nach wie vor eine herausragende Rolle spielen. 2 Weitere elementare Fragen menschlichen Zusammenlebens sind bspw. die nach der Beschaffenheit akzeptabler Machtverhältnisse (im Staat) und die nach dem legitimen Einsatz von Gewalt. Auch mit diesen Fragen haben sich verschiedene klassische Autoren auseinandergesetzt, sodass sich ein Blick in deren Werke hier ebenfalls als hilfreich bzw. lohnenswert erweisen könnte.
Im Laufe der folgenden Ausführungen soll daher exemplarisch das Hauptwerk eines großen klassischen Denkers betrachtet werden, um zu prüfen, ob es brauchbare Antworten auf die o. g. Fragen nach der Beschaffenheit akzeptabler Machtverhältnisse (im Staat) sowie nach dem legitimen Einsatz von Gewalt bietet. Die Wahl fiel hierbei auf die Politeia, welche das Hauptwerk des antiken griechischen Philosophen Platon (ca. 427-347 v. Chr.) darstellt. 3 Um dem/der geneigten Leser/-in einen prägnanten Überblick über die Macht- und Gewaltelemente in Platons Politeia zu gewähren (was ja schließlich das Ziel dieser Arbeit ist), sollen zunächst die Begriffe der Macht und der Gewalt selbst näher erläutert werden. Auch der zweite Punkt dient der Präsentation grundlegender Informationen; in ihm werden die zentralen Aussagen und Inhalte der Politeia zusammenfassend dargestellt. Die Punkte drei und vier bilden schließlich den Kern dieser Arbeit; sie sollen Platons Ansichten zu Fragen der Macht und der Gewalt wiedergeben, bevor dann in einem abschließenden Fazit die wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit noch einmal komprimiert dargestellt werden. Zudem enthält das Fazit eine persönliche Bewertung der in den Punkten drei und vier dargestellten Ansichten sowie die Untersuchung der Frage, ob diese für die heutige Zeit Gültigkeit beanspruchen können bzw. als Lösungsansatz für gegenwärtige Probleme im Zusammenhang mit Macht und Gewalt in Frage kommen.
1 Vgl. Höffe, Otfried: Gerechtigkeit: Eine philosophische Einführung. München 2007. S. 9, 20-25.
2 Vgl. Holzleithner, Elisabeth: Gerechtigkeit. Wien 2009. S. 39.
3 Vgl. Zehnpfennig, Barbara: Platon zur Einführung. Hamburg 1997. S. 16-27.
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B: Macht und Gewalt in Platons Politeia
1. Begriffsbestimmungen
1.1 Macht
Den Begriff der Macht kurz und prägnant zu umreißen ist kein einfaches Unterfangen. Dies liegt zum einen daran, dass er im alltäglichen und wissenschaftlichen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet wird; das Alltagsverständnis neigt zur Verdinglichung und Dämonisierung des Machtbegriffs und lässt ihn als weitgehend negativ erscheinen, wohingegen das wissenschaftliche Verständnis eher um eine neutrale Sichtweise bemüht ist und betont, dass Macht in vielen Fällen auch nützlich und legitim, ja sogar etwas Positives sein kann. 4 Zum anderen herrscht auch unter den Wissenschaftlern selbst Uneinigkeit über die exakte Bestimmung des Machtbegriffs. Verschiedene Disziplinen und Denkströmungen heben unterschiedliche Aspekte des Phänomens besonders hervor, weshalb gegenwärtig eine wahre Fülle an Machtdefinitionen, -theorien und -verständnissen existiert. 5 Die am häufigsten zitierte und
Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzuset- 6 Auch wenn diese Bestimmung Webers auf den ersten
Blick relativ kurz und wenig aussagekräftig wirkt, so sind in ihr doch mehrere Implikationen enthalten, welche den Machtbegriff klarer werden lassen und die nun im Folgenden erläutert werden sollen. Erstens ist Macht etwas, , d. h. bei der Macht handelt es
7 Zweitens ist Macht ubiqui-
tär (allgegenwärtig), d. h. sie ist Bestandteil sämtlicher sozialer Beziehungen. Hierunter fallen neben den offensichtlichen zwischenmenschlichen Beziehungen (Feindschaft, Freundschaft, Partnerschaft etc.) auch interinstitutionelle und solche zwischen Staaten. Ein drittes Kennzeichen der Macht ist, dass sie ein asymmetrisches Verhältnis beschreibt: Der eine Akteur ist dem anderen (machtmäßig) überlegen und kann somit seinen Willen auch gegen dessen Widerstreben durchsetzen. Worauf diese Überlegenheit beruht, ist erst einmal nachrangig; sie kann aus den unterschiedlichsten Quellen resultieren, zu denen u. a. eine besondere Ausstrahlung, ein exklusives Wissen, eine überlegene Physik sowie ein Vorsprung an wirtschaftlichen und/oder militärischen Ressourcen zählen. 8 Daran, dass der eigene Wille auch gegen Widerstreben durchgesetzt wird, zeigt sich sehr deutlich das konflikthafte Element, welches dem Machtbegriff innewohnt. Jedoch ist viertens zu beachten, dass Macht nicht erst dort gegeben
4 Vgl. Imbusch, Peter: Macht und Herrschaft. In: Korte, Hermann/Schäfers, Bernhard (Hrsg.): Einführung in die
Hauptbegriffe der Soziologie. Wiesbaden 2008. S. 163-184. S. 164 f.
5 Vgl. Inhetveen, Katharina: Macht. In: Baur, Nina et al.: Handbuch Soziologie. Wiesbaden 2008. S. 253-272.
S. 253 ff.
6 Imbusch 2008, a. a. O., S. 164.
7 Inhetveen 2008, a. a. O., S. 253.
8 Vgl. Imbusch 2008, a. a. O., S. 169.
5
en Willen tatsächlich durchsetzt. Definitionsgemäß genügt, dass er es 9 Macht ist daher in erster Linie ein Vermögen, ein Potenzial. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Macht nicht zwingend Widerstand hervorruft; im Gegenteil: Der Status der Mächtigen beruht zu einem großen Teil auf Solidarität der und Anerkennung durch die weniger Mächtigen bzw. Machtlosen. Fünftes und letztes Kennzeichnen der Macht ist, dass sie sich im Falle eines längerfristigen Bestehens institutionalisiert. In einem solcutionalisierte Macht ist gekennzeichnet durch eine zunehmende Entpersonalisierung und Formalisierung der Macht sowie die Integration von Macht in übergreifende Ordnungsgefüge. 10
1.2 Gewalt
Auch der Begriff der Gewalt ist äußerst diffus und analytisch nur schwer zu fassen. Daher gibt es innerhalb der Wissenschaft(en) seit Jahrzehnten eine anhaltende Kontroverse über die angemessene Bestimmung und inhaltliche Differenzierung sowie die gesellschaftspolitische Einschätzung und moralische Bewertung von Gewalt. 11 Der wissenschaftliche Gewaltbegriff geht dabei weit über das Alltagsverständnis hinaus, welches Gewalt meist auf eine direkte physische Schädigung von Lebewesen oder Sacheigentum reduziert. So ist in der wissenschaftlichen Diskussion neben physischer und psychischer Gewalt bspw. auch von institutioneller, kultureller, symbolischer und struktureller Gewalt die Rede. Von besonderer Bedeutung ist dabei der von Johan Galtung geprägte Terminus der strukturellen e- sellschaftssystemeneingebaute Gewalt thematisiert; er bezeichnet [...] all jene Bedingungen, die Menschen so beeinflussen, dass ihre aktuellen körperlichen und geistigen Verwirklichungsmöglichkeiten 12 Hieran wird deutlich, dass Gewalt weit mehr meint als einen
direkten Angriff, der von einem bestimmten Täter verübt wird: Sie kann auch in Prozessen und Strukturen verhaftet sein. Unter den Gewaltbegriff fallen somit verschiedene Formen der Zwangseinwirkung auf Personen und Gegenstände, welche der Durchsetzung von Ansprüchen, Erwartungen und Interessen dienen. Gewalt stellt daher ein zentrales Machtmittel dar, d. h. n- rechtmäßigesMittel zur Begründung, Aufrechterhaltung oder zur Überwindung bestimmter Macht- . 13 Für eine weitere inhaltliche Annäherung an das Gewaltphänomen
empfiehlt es sich, selbiges über seine unterschiedlichen Bedeutungselemente zu erschließen. Eines davon ist die Frage nach dem Urheber der Gewalt. Dies können sowohl Individuen als auch Kollektive wie Gruppen, Organisationen und sogar Staaten sein. Wie vorhin bereits beschrieben ist es aber auch möglich, dass Gewalt in bestimmten Strukturen verwurzelt ist und ein unmittelbarer Täter nicht be-
9 Inhetveen2008, a. a. O., S. 253.
10 Vgl. Imbusch 2008, a. a. O., S. 175.
11 Vgl. Bonacker, Thorsten/Imbusch, Peter: Zentrale Begriffe der Friedens- und Konfliktforschung: Konflikt,
Gewalt, Krieg, Frieden. In: Imbusch, Peter/Zoll, Ralf (Hrsg.): Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einfüh-
rung. Wiesbaden 2006. S. 67-142. S. 81.
12 Imbusch, Peter: Gewalt. In: Schäfers, Bernhard/Kopp, Johannes (Hrsg.): Grundbegriffe der Soziologie. Wies-
baden 2006. S. 92-94. S. 92.
13 Hillmann, Karl-Heinz: Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart 2007. S. 297.
Arbeit zitieren:
Michael Neureiter, 2010, Macht und Gewalt in Platons „Politeia“, München, GRIN Verlag GmbH
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