vorzüglichsten ihres Geschlechts gepriesen, und anmuthige Geschmeidigkeit […] als die höchste Grazie zugerechnet.“ 5
Die Schriftstellerin Fanny Lewald machte einige Jahre später in ihrer autobiographisch gefärbten „Lebensgeschichte“ in ähnlicher Weise auf die gesellschaftlichen Restriktionen aufmerksam, denen sie (und ein Großteil bürgerlicher Mädchen und Frauen) nur aufgrund ihrer Weiblichkeit ausgesetzt waren. 6 Derartige Ansichten dürfen keineswegs als verstaubte
Emanzipationsdokumente interpretiert werden, vielmehr finden sich einige der Thesen, die noch heute aktuell sind, dort bereits in nuce vorgebildet. 7 Dennoch blieben weibliche Stimmen vor der Märzrevolution weitestgehend ungehört oder wurden schlichtweg nicht wahrgenommen. Dass in Deutschland nach 1848 überhaupt von einer Bewegung gesprochen werden konnte, war der verblüffenden Gleichzeitigkeit weiblichen Aufbegehrens zu verdanken. Zu evident waren für die Frauen die Widersprüche geworden zwischen den neuen politischen und sozialen Forderungen und den über Jahrhunderte tradierten widrigen Lebensumständen, denen sie ausgesetzt waren. Ein Zitat einer, wenn nicht der wichtigsten Mitbegründerin der deutschen Frauenbewegung, Louise Otto- Peters 8 (1819-1895), expliziert dies: „Wenn die Zeiten gewaltsam laut werden, so kann es niemals fehlen, daß auch die Frauen ihre Stimme vernehmen und ihr gehorchen.“ 9 Die Formen des Widerstandes und der politischen Meinungsäußerung, die Frauen in ihrem Alltag
5 von Hahn-Hahn,Ida: Clelia Conti, Berlin 1846, S. 3, zitiert nach: Möhrmann, Renate: Die andere Frau. Emanzipationsansätze deutscher Schriftstellerinnen im Vorfeld der Achtundvierziger-Revolution, Metzlerische Verlagsbuchhandlung, Stuttgart, 1977, S. 1.
6 Ihre Appelle an die weibliche Eigenverantwortlichkeit würdigte Frauenrechtlerin Gertrud Bäumer (1873-1954) gar als eigentlichen Anfang der Frauenbewegung:
„Das war doch wohl auch eigentlich der Anfang für alles andere: daß die Frauen einmal lernten, ihr Dasein nicht als gegeben Stück für Stück hinzunehmen und, Süßes und Bitteres sozusagen unbesehen herunterzuschlucken. Daß sie lernten, jedem Tag und jedem Ereignis und jeder Aufforderung gegenüberzustehen als Wählende, Prüfende, Wollende, im höchsten Sinn, sich nicht schieben ließen, sondern selbst Ziele setzten und Wege wählten. Darin ist Fanny Lewald vorbildlich.“ Bäumer, Gertrud: Fanny Lewald, in: Die Frau: Monatsschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit, Organ des Bundes deutscher Frauenvereine, 18. Jahrgang (1911), hg. von Helene Lange und Gertrude Bäumer, Herbig Verlag, Berlin-Grunewald 1893-1944, S. 488 f..
7 Vgl. Germaine Greers Werk „Der weibliche Eunuch“ (1970), das die australische Feministin in der Hoffnung schrieb, „Frauen möchten entdecken, daß sie einen Willen haben.“ Greer, Germaine: Der weibliche Eunuch: Aufruf zur Befreiung der Frau, mit einem Vorwort von Susanne Mayer, aus dem Englischen übersetzt von Marianne Dommermuth, Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 2000, S. 21.
8 Die streitbare Publizistin war und ist auch bekannt unter Louise Otto. Den Doppelnamen nahm sie nach der Heirat mit ihrem Mann August Peters (1817- 1864) im Jahr 1858 an.
9 Otto- Peters, Louise: Vorwärts!: Volkstaschenbuch für das Jahr 1847, Leipzig 1847, S. 432, zitiert nach: Gerhard, Ute: Unerhört. Die Geschichte der deutschen Frauenbewegung, Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg 1990, S. 15.
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erprobten, waren vielfältig. Weiblicher Widerstand gegen bestehende
Geschlechterschranken konstituierte sich vorwiegend ‚unblutig‘, umso stärker traten symbolische Handlungen und widerständige Bedeutungen wie beispielsweise Aufrufe zu Liebes- und Heiratsverweigerungen in den Vordergrund. Ein weiteres äußerst adäquates Mittel zur Festigung und Weiterführung des deutschen Frauenwiderstandes in den Jahren seit 1848 bestand für die Frauen in der politischen Poesie, denn sie war eins der Ausdrucksmittel, mit denen sie sich „[…]zunächst unter ‚Veilchen‘ und ‚Rosen‘ versteckt, dann immer offenherziger und offensiver- zu Wort meldeten.“ 10 Weibliches Schreiben- sei es ‚nur‘ für den Hausgebrauch oder für die Öffentlichkeit- war das wichtigste Mittel sich gegen erfahrene Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen. Nicht unbedeutenden Einfluss hatten dabei fortschrittliche politische Frauenzeitschriften, die nach der vorübergehenden Aufhebung der Pressezensur 1848 in verstärktem Maß die Presselandschaft bevölkerten. 11 Neben der literarischen Betätigung gab es zudem vereinzelt Frauenvereine, die die Lebensbedingungen von Frauen, abhängig von ihrem jeweiligen Impetus, in politischer, materieller oder bildungstheoretischer Sicht verbessern wollten. Im Zuge verschärfter Gesetze wurde Frauen 1850 jedoch in einigen Staaten (u.a. in Preußen und Bayern) die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verboten, was nicht selten zur Auflösung der Frauenvereine führte. 12 Zwei Themen beherrschten nicht nur die politische Poesie der Frauen, sondern auch ihre Schriften und politischen Aktivitäten: Im Allgemeinen die vorherrschenden sozialen Missstände und Diskriminierungen und im Besonderen die von Staat und Kirche geschützte Institution der bürgerlichen Ehe, die vor allem durch Ungleichheit, Abhängigkeit und Gewalt gegenüber Frauen gekennzeichnet war und von einigen Autorinnen in ihren Publikationen deshalb strikt verurteilt wurde. 13 Bereits 1848,
10 Gerhard, Ute: Unerhört, a.a.O., S. 42.
11 Als Beispiele wären hier u.a. die Zeitschrift „Sociale Reform“ zu nennen, die 1848 von der Publizistin und Philosophin Louise Dittmar (1807- 1884) gegründet wurde sowie die kurze Zeit später publizierte „Frauen- Zeitung“ von Louise Otto- Peters, die unter dem Motto ‚Dem Reich der Freiheit werb’ ich Bürgerinnen’ publizierte. Die „Frauen- Zeitung“ erschien vier Jahre lang und avancierte zum wichtigsten Dokument und Sprachrohr von Frauen um die Jahrhundertmitte, bis sie schließlich der Zensur zum Opfer fiel. Die eigens nach der Herausgeberin benannte ‚Lex Otto’ verbot Frauen die verantwortliche Redaktion oder Herausgabe einer Zeitung. Vgl. Gerhard, Ute: Unerhört, a.a.O., S. 64
Vgl. http://www.frauenmediaturm.de/dossier_dittmar.html (Online-Dokument; hier: Abschnitt über Louise Dittmar, Datum des letzten Zugriffs: 24.05.2010)
12 Vgl. Gerhard, Ute: Unerhört, a.a.O., S. 67f..
13 Ein Beispiel hierfür war die Tendenzschriftstellerin Louise Aston (1814-1871), die in dem Ruf stand „[…] den Höhepunkt des damaligen feministischen Radikalismus […]“ zu verkörpern, deren ‚Vergehen‘ jedoch allesamt im Bereich des Persönlich- Intimen lagen. So wurde ihr ‚unweiblicher‘ Lebenswandel
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Jahrzehnte vor der Sexualreformerin Helene Stöcker, kritisierte die Frauenrechtlerin Louise Dittmar in ihrem Aufsatz „Das Wesen der Ehe“ (1848) die gesellschaftliche Doppelmoral und forderte das Recht auf Sinnlichkeit und Erotik auch für Frauen. Sie verurteilte die Konvenienzehe und erklärte die Liebe als einzigen zulässigen Grund für eine Eheschließung. Die staatliche Ehe betrachtete sie als rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre und erkannte scharfsinnig:
„Fragen wir nach den Ursachen für diese Einmischung, dann finden wir alle in dem ökonomischen
Gesichtspunkt vereinigt, hervorgegangen aus dem uralten Vorrecht des Besitzes und der Gewalt,
welchem das Bestreben, bevorrechtete Personen, Klassen und privilegierte Stellungen zu erhalten
und zu beschützen folgte. Die politische Stellung des Mannes dem Weibe gegenüber ist die des 14 Patriziers zum Plebejer, des Freien zum Sklaven.“
Das Scheitern der 48er Revolution stärkte die reaktionären Kräfte in Deutschland, was „[…] eine kompromißlose konservative Unterdrückungs-und
Stabilisierungspolitik […]“ 15 zur Folge hatte. Die Rücknahme der Errungenschaften wie die Presse,- Vereins- und Versammlungsfreiheit bekamen nicht nur liberale politische Kräfte zu spüren, auch bzw. besonders die Frauenbewegung litt unter den neuen Restriktionen, welche vorrangig darauf hinausliefen, „[…] neben der Maßregelung aller demokratischen und oppositionellen Kräfte die ‚eine Hälfte der Menschheit‘, die Frauen, auszuschalten, politisch mundtot zu machen, für mehr als ein halbes Jahrhundert zu bevormunden und zu gängeln, […].“ 16 Und dennoch:
im Jahr 1845 zu einem Politikum hoch gespielt und führte letztlich sogar zu ihrer Ausweisung aus Berlin. In ihrer Schrift „Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung“ (1846) dokumentierte Aston ihren Fall schriftlich und übte zudem grundsätzliche Kritik an der bürgerlichen Ehe. Alker, Ernst: Die deutsche Literatur im 19. Jahrhundert: (1832-1914), 2. Auflage, Kröner Verlag, Stuttgart 1962, S. 118.
14 Dittmar, Louise: Das Wesen der Ehe nebst einigen Aufsätzen über die soziale Reform der Frauen, Wigand Verlag, Leipzig 1848, S. 47-62, zitiert nach:
http://www.frauenmediaturm.de/dittmar_wesen_der_ehe.html (hier: Abschnitt über ‚Das Wesen der Ehe‘: Datum des letzten Zugriffs: 24.05.2008.)
15 Rürup, Reinhard: Deutschland im 19. Jahrhundert. 1815- 1945 (Bd. 3), in: Deutsche Geschichte, 3 Bde., hg. von ders. u.a., Verlag Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1985, S. 180.
16 Gerhard, Ute: Unerhört, a.a.O., S. 73.
Vgl. dazu den berüchtigten Paragraphen 8 des Preußischen Vereinsgesetzes vom 11. März 1850: „Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten […] nachstehende Beschränkungen:
a) sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler, Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen; b) […] Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinde dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen. […].“
Gerhard, Ute: Verhältnisse und Verhinderungen. Frauenarbeit, Familie und Rechte der Frauen im 19. Jahrhundert, Suhrkamp Verlag, Frankfurt, 1978, S. 443.
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„Was damals […] gekeimt und geblüht hatte, verfiel dem Schicksal aller Märzblüten- sie verschneiten
wieder- aber jetzt, wo der Schnee wieder hinweggethaut, kommt Alles auf’s Neue zum Vorschein. Im
Stillen ist fortgewachsen und hat sich ausgebreitet, was zu jener Zeit nur Keim war und schießt jetzt in
frischen Halmen lustig empor. Im Dienste der Subjektivität, wie im Dienste der Politik sind die
weiblichen Bestrebungen beendet worden, nicht etwa um nun am Ende zu sein, sondern um nach
Verirrungen und Prüfungen geläutert und erstarkt wieder neu aufgenommen zu werden im Dienste der Humanität und des Socialismus“ 17 ,
formulierte Louise Otto- Peters 1866 in ihrer programmatischen Schrift „Das Recht der Frauen auf Erwerb und Arbeit“. Ein Jahr zuvor hatte sie gemeinsam mit Auguste Schmidt (1833-1902) den ‚Leipziger Frauenbildungsverein’ gegründet und damit quasi die Weichen für eine Wiederbelebung der Frauenbewegung gestellt. Dieser Verein zeichnete letztlich auch für die vom 16. bis 18. Oktober 1865 stattfindende erste deutsche Frauenkonferenz verantwortlich, aus welcher der ‚Allgemeine Deutsche Frauenverein’ (ADF) 18 hervorging. Unter der Maxime „Nur Einigkeit macht stark, nur Bildung macht frei“ sollte zunächst dem Phänomen weiblicher Bildungslosigkeit entgegengewirkt und ergänzend dazu eine Erziehung der Frauen zu selbständiger geistiger Arbeit angestrebt werden, um jene „[…] sowohl für die Berufstätigkeit vor[zu]bereiten als auch zur Teilhabe an gesellschaftlicher und politischer Macht [zu; Einfügung E.Tr.] befähigen […].“ 19 Neben dem Allgemeinen Deutschen Frauenverein trat 1866 auch der von Wilhelm Adolph Lette (1799- 1868) in Berlin gegründete ‚Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts‘ (Lette- Verein) für eine Verbesserung weiblicher Bildungschancen ein. In ihrer Organisationsform differierten die beiden Vereine jedoch deutlich voneinander, denn während der ADF eine reine Frauenorganisation war und das Prinzip der Selbsthilfe durch Selbstorganisation verfolgte, war der Lette- Verein eine Gründung liberaler bürgerlicher Männer für bürgerliche Frauen, wobei die Männer bestimmten, worin das Wohl der Frauen bestand. Der Lette- Verein wollte zwar durch die Förderung des materiellen Wohls der Frau eine Hebung der Sittlichkeit, der Ehre
17 Otto- Peters, Louise: Das Recht der Frauen auf Erwerb. Blicke auf das Frauenleben der Gegenwart, Verlag Hoffmann und Campe, Hamburg 1866, S. 79, zitiert nach: Gerhard, Ute: Unerhört, a.a.O., S. 75.
18 Der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) wurde 1865 anlässlich der ‚Leipziger Frauenkonferenz‘ von Louise Otto- Peters und Auguste Schmidt (1833-1902) in Leipzig gegründet und galt als erster Frauenverein Deutschlands, in dem es eine organisierte Form des Kampfes um politische, soziale und kulturelle Gleichstellung von Frauen gab. Ziel war u.a. die Verbesserung weiblicher Bildungschancen sowie die Forderung nach Berufstätigkeit und Wahlrecht für die Frauen. Vgl. Stichwort ‚Frauenbewegung‘, in: Der Duden, hg. und bearbeitet von Meyers Lexikonredaktion, 8. Auflage, Dudenverlag, Mannheim, Leipzig u.a., 2002.
19 Gerhard, Ute: Unerhört, a.a.O., S. 78.
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Elena Tresnak, 2010, Die Entstehungsgeschichte der bürgerlichen Frauenbewegung im 19. Jahrhundert, München, GRIN Verlag GmbH
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