Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
I. Herrschaftsmodelle - Was füllt die Lücke? 5
I.1. Totalitarismus am Ende? - Die „Klassiker“ 5
I.2. Totalitarismus doch nicht am Ende? - Ein neuer Interpretationsansatz 7
I.3. Puzzle, Weiterentwicklung oder neues Modell? - Poststalinistische Systeme 8
II. Gewalt zum Machterhalt - Kann das richtig sein? 10
II.1. Der „17. Juni 1953“ - Anstoß zur „sicherheitsstaatlichen Expansion“? 10
II.2. Was ist der Sinn von Politik? 12
II.3. Macht ohne Gewaltanwendung? 14
III. Schluss 16
Bibliographie 19
Einleitung
Am 17. Juni 1953 gingen in der DDR viele Menschen auf die Straßen um ihrem Unmut Luft zu machen. Dabei demonstrierten sie jedoch nicht nur einfach gegen eine von der Regierung beschlossene Erhöhung der Arbeitsnormen, sondern stellten mit ihren Rücktrittsgesuchen und den Forderungen nach Entmilitarisierung, freien Wahlen und Wiedervereinigung quasi das ganze System in Frage. Dieses „System“ hatte sich unter Federführung Stalins konstituiert. Allerlei unlautere Mittel, wie z.B. das Wahlprozedere und die Einheitsliste hatten die Regierungsübernahme der SED nicht einmal mehr demokratisch aussehen lassen. Am 5. März 1953 starb dann der Generalissimus. Dies ist hier gerade deshalb von Bedeutung, weil Hannah Arendt im Vorwort ihres Essays „Totale Herrschaft“ 1 klarstellte, dass ab dem Tode Stalins vorerst das Ende des Totalitarismus gekommen sei. Das kann man auch als Antwort auf den Vorwurf, ihr Totalitarismusbegriff sei zu statisch, um die Gegebenheiten östlich der BRD zu beschreiben, lesen. Dieser Vorwurf konnte sie eigentlich weniger stören, da sie einen normativen Ansatz hatte und exakte Einordnungen von Staaten weniger in den Mittelpunkt rückte. Einfluss hatten solche Feststellungen eher auf Carl J. Friedrich, dessen Kriterienkatalog augenscheinlich nicht mehr auf UdSSR oder DDR zutraf. Friedrich beschrieb allerdings die DDR 1953 als „definitely totalitarian“. 2
Ich werde also auf die Probleme der „klassischen Totalitarismuskonzepte“ bei der Einordnung der Ostblockstaaten eingehen. Dabei sind die 1950er Jahre besonders interessant. Hier scheint sich doch ein Wandel zu vollziehen. Eckhard Jesse beschreibt, dass sich solche Veränderungen hin zu mehr „Liberalismus“ - wenngleich das natürlich immer noch ein sehr beschränkter Liberalismus war - in der Ära Honecker vollzogen. 3 Was ist das aber bis dahin für ein komisches System in den poststalinistischen Klientelstaaten der Sowjetunion? Wer hat die Macht? Wie wird sie ausgeübt und welche Mittel werden eingesetzt? Wann und wie geht ein System in ein anderes über, wenn der offensichtliche Putsch oder die Revolution ausbleibt? In der Forschung gab und gibt es immer noch verschiedenste Sichtweisen. Einige Theoretiker versuchten, entweder das klassische Totalitarismuskonzept zu revidieren, zu erweitern oder ein ganz neues Modell zu konstituieren. Hier will ich auf C.J. Friedrichs „revidierten Totalitarismusbegriff“ und Juan J. Linz’ Gedanken zu autoritärer Diktatur und Poststalinistischen Regimen eingehen. Diese Arbeit soll aber weniger einen historischen Abriss darstellen, sondern zeigen, dass immer wieder die gleichen Begriffe auftauchen, die aber
1 Arendt, H.: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft,
München 10 2005, S. 632.
2 Beyme, K. v.: Totalitarismus - zur Renaissance eines Begriffes nach dem Ende der kommunistischen Regime.
In: Siegel, A. (Hrsg.): Totalitarismustheorien nach dem Ende des Kommunismus.. Köln u.a. 1998, S. 26.
3 Jesse, E.: War die DDR totalitär? In: APuZ. Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament. Bd. 40(1994), S. 12-23.
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unterschiedlich konnotiert werden oder nach dessen Sinn zunächst mal gefragt werden sollte, damit richtige Schlussfolgerungen gezogen werden können. Was kann Hannah Arendts hier beitragen?
Der zweite Teil der Arbeit soll deshalb am konkreten Beispiel „17. Juni 1953“ einige ihrer Begriffe, die für eine Charakterisierung der frühen „Entstalinisierungszeit“ von Bedeutung sind, einordnen und etwas von der theoretischen Ebene lösen. Dazu zählen „Revolution“, „Macht“, „Politik“ und auch „Gewalt“. Auch Linz, der bezüglich der Entstehung von Totalitarismus nicht unbedingt mit Arendt einer Meinung ist, da er die Rolle der atomisierten Massengesellschaft hierbei nicht überschätzen will 4 , teilt ihre Ansicht, wenn er konstatiert, dass das Scheitern der totalitären Kontrolle durch die Eingriffe der Sowjetarmee in Ungarn 1956 und die Niederschlagung des Prager Frühlings sichtbar wurde. Nichts anderes war aber auch schon 1953 in der DDR geschehen. Des weiteren möchte ich auf den Repressionsapparat der Partei eingehen. Was plante Stalin und was wurde Realität?
Für etwas mehr Übersicht in der „Totalitarismus-Debatte“ war neben den bereits genannten Autoren der Sammelband „Totalitarismustheorien nach dem Ende des Kommunismus“, den Achim Siegel herausgegeben hat, sehr hilfreich. Um die Begrifflichkeiten zu verstehen, lohnte sich der Blick in Hannah Arendts Werke „Macht und Gewalt“ 5 , „Vita Activa“ 6 und „Was ist Politik“ 7 . Dazu gaben H. Wentker, 8 E. Jesse, H. Weber 9 und der Sammelband „Volkserhebung gegen den SED-Staat“ 10 einen guten Einblick zur DDR-Thematik und den Aufständen des „17.Juni“.
Diese Arbeit kann nicht die ganze Breite des Totalitarismusdiskurses abdecken, soll aber zeigen, dass die Einordnung des „Poststalinismus“ in ein Herrschaftsschema nicht so einfach ist und dass der Totalitarismusbegriff durchaus noch eine umstrittene Rolle in der Debatte spielt. Darüber hinaus haben Hannah Arendts Überlegungen im Bezug auf Wesen und Sinn der Politik und die Zusammenhänge von Macht und Gewalt einige Grundsteine gelegt, auf die mit Blick auf die bessere Gestaltung des menschlichen Miteinanders auch heute noch aufgebaut werden kann und die deshalb hier Gegenstand der Untersuchung sein sollen.
4 Linz, J.J.: Totalitäre und autoritäre Regime. Berlin 2000, S. XXI.
5 Arendt, H.: Macht und Gewalt. München 18 2008.
6 Dies.: Vita activa. oder Vom tätigen Leben. München 8 2010.
7 Dies..: Was ist Politik? Fragmente aus dem Nachlaß. Hrsg. von Ludz, U. München u. Zürich 1993.
8 Wentker, H.: Arbeiteraufstand, Revolution? Die Erhebungen von 1953 und 1989/90 in der DDR: ein Vergleich.
In: DA. Bd. 34(2001), S. 385-397.
9 Weber, H.: Schauprozessvorbereitungen in der DDR. In: Weber, H./Mählert, U.(Hrsg.): TERROR. Stalinistische
Parteisäuberungen 1936-1953. Wien u.a. 1998, S. 459-485.
10 Engelmann, R./Kowalczuk, I.-S. (Hrsg.): Volkserhebung gegen den SED-Staat. Eine Bestandsaufnahme zum
17. Juni 1953. Göttingen 2005, S. 92-123.
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I. Herrschaftsmodelle - Was füllt die Lücke?
Mit ihrer Analyse des Nationalsozialismus und des Stalinismus, die 1951 erstmals erschien, legte Hannah Arendt den Grundstein für die Konstituierung eines Idealmodells der totalen Herrschaft. Carl J. Friedrich und Zbigniew Brzezinski stellten dann 1956 diesen Idealtyp mit seinen allgemeine Wesenszügen dar. 11 Allerdings wurde klar, dass diese nicht einfach weiter auf die herrschenden Verhältnisse in Osteuropa übernommen und angewendet werden konnte. Deshalb gab es einige Versuche, einen passenden Herrschaftstyp zu definieren.
I.1. Totalitarismus am Ende? - Die „Klassiker“
Kern von Hannah Arendts Betrachtungen stellte eine zentralisierte Macht dar, die selbst die eigenen Institutionen überwachte und regelmäßig „säuberte“, um keine parallelen Gruppen mit Macht zu ermöglichen. Andererseits sei gerade auch die Strukturlosigkeit in den Beziehungen zwischen Partei- und Staatsapparat evident, was ein Kompetenzwirrwarr zur Folge hatte, in dem niemand mehr den Überblick behalten konnte. Ob das wirklich immer so war, wurde im Bezug auf den Nationalsozialismus von den Historikern in der „Polykratie-Debatte“ kontrovers diskutiert. 12 Offiziell wurde die Herrschaft zwar von einer Partei ausgeübt, andererseits war der Begriff „Bewegung“ viel angemessener. Richtlinie für das Vorgehen war demnach nicht irgendein Parteiprogramm, sondern die Bewegungsgesetze, welche eine vorgezeichneten Weltgeschichte propagierten, die nur vollendet werden müsste. Dies ging mit einer Ideologie einher, die im Nationalsozialismus das Ziel der Rassengemeinschaft, im Kommunismus das der klassenlosen Gesellschaft beinhaltete. Das Wesen des Totalitarismus stellte der Terror dar, der sich noch verstärkte, als die Opposition längst ausgeschaltet war und seine pervertierteste Form in den Lagern fand. Terror und Propaganda dienten zur Herstellung und Verdinglichung der Menschen, zur Atomisierung der Gesellschaft, zur Schaffung der Verlassenheit des Menschen, aber auch zur Mobilisierung der Masse. Die totalitäre Herrschaft macht aber nicht vor dem Privatleben halt, sondern ersetzt das ganze gesellschaftliche Leben durch seine Organisationen. 13
Carl J. Friedrich und Zbigniew Brzezinski erarbeiteten angesichts der offensichtlichen Einzigartigkeit dieser Regierungsform eine Definition von totaler Herrschaft. Sie kam den Auffassungen der Sozialwissenschaftler näher als Arendts geschichtsphilosophische Analyse. 14
11 Friedrich C. J.: Totalitäre Diktatur (unter Mitarbeit von Zbigniew K. Brzezinski). Stuttgart 1957.
12 Vgl. Arendt: EU, S. 828f.; 843f.
13 Vgl. Ebd., S. 726ff.
14 Vgl. Müller, K.: Totalitarismus und Modernisierung. Zum Historikerstreit in der Osteuropaforschung. In:
Siegel, A. (Hrsg.): Totalitarismustheorien nach dem Ende des Kommunismus.. Köln u.a. 1998, S. 47. ;
Sozialwissenschaftler sahen Terror und seine geschichtliche Legitimierung nicht als verallgemeinerbar für die
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So wurden die bekannten sechs Charakteristiken totalitärer Herrschaft herausgestellt. Dazu zählte eine allgegenwärtige und umfassende Ideologie, die Zentralisierung der Macht in Form einer Ein-Parteien-Diktatur, die über jeglichen anderen Institutionen steht und ein verordneter Terror, der letztlich gegen jeden ausgeübt werden kann. Weiterhin seien sowohl Waffen, als auch Nachrichtendienst von Staat und Partei monopolisiert und die Wirtschaft zentral geplant oder zumindest gesteuert. 15
Totalitarismus avancierte zum identitätsstiftenden Gegenbegriff zur westlichen Demokratie, der Gefahr lief, durch einen blinden Antikommunismus wiederum eine Ideologie mit „Anspruch auf Weltherrschaft“ zu manifestieren. 16 Auch durch Friedrichs Korrekturennäheres dazu später - entstand der Vorwurf, sein Totalitarismusbegriff sei zu wertend, würde immer mehr an das kommunistische System angepasst werden, um es zu diskreditieren. 17 Obwohl sich nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und der alliierten Allianz im Wesentlichen eine bipolare Welt konstituierte, zeigte es sich doch, dass nun quasi ein Term zum Gegenstück der westlichen Demokratie geworden war, der jedoch den realen Tatsachen, dem anderen System mit Beginn der Entstalinisierung nicht mehr gerecht wurde. Noch 1963 fanden sich in Friedrichs Typologie nur 13 Herrschaftsformen, er zählte also Sowjetrussland und seine Satellitenstaaten weiterhin zu den totalitären Regimen. Schon vor ihm hatte sein Mitautor Brzezinski die Probleme erkannt und auch Friedrich nahm nun Korrekturen an seinem Begriff vor. Dazu zählte z.B. das Charakteristikum des Massenterrors, das durch eine voll entwickelte Geheimpolizei ersetzt wurde. Hitlers und Stalins Einheiten und ihre Vorgehensweise seien demzufolge einfach Extremfälle gewesen. Damit entfernte Friedrich sich vom eigentlichen Kern, der ursprünglich das ganz neue des Totalitarismus gewesen war. 18 Nur wieso kann ein tragender Pfeiler wegbrechen, ohne dass aber das totalitäre System kollabiert?
Ich möchte auf einige weitere Kritikansätze bzgl. der Anwendbarkeit des Totalitarismusbegriffes eingehen. Im sowjetischen Sozialismus war die Totalisierung nicht mehr Zweck an sich selbst, sondern im Zuge der fortschreitenden Industrialisation entstanden Räume für andere Entwicklungsziele und Entfernung von der Ideologie der Regierung. Der Zentralismus schwächte sich ab, da lokale Einflussgruppen, die den Einsatz der
ganze russische Entwicklung seit 1917 an. So betonten sie, es hätte 1917 keine simple Machtergreifung der
Bolschewiki, die dann ihr System oktroyierten, gegeben, sondern eine „Entwicklung von unten“, die Ausdruck der
dringenden Reformbedürftigkeit der russischen Agrargesellschaft war.
15 Vgl. Jesse; Müller: Totalitarismus und Modernisierung. S. 47f.
16 Vgl. Arendt: EU. S. 478.
17 Vgl. Siegel, A.: Carl Joachim Friedrichs Konzeption der totalitären Diktatur - eine Neuinterpretation. In: Siegel,
A. (Hrsg.): Totalitarismustheorien nach dem Ende des Kommunismus. Köln u.a. 1998, S. 273-307. S. 280.
18 Vgl. Beyme: Totalitarismus - zur Renaissance. S. 24.
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Arbeit zitieren:
Martin Gerasch, 2010, Totalitarismus und danach?, München, GRIN Verlag GmbH
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