Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis 1
1 Einleitung 3
2 Das Bundeskriminalamt 5
3 Isolationshaft 7
3.1 Haftbedingungen und ihre Auswirkungen 7
3.2 Bewertung der Haftbedingungen und Alternativen 10
4 Zwangsernährung 15
5 Gesetzesänderungen 18
6 Krisenstäbe 23
7 Kontaktsperregesetz 28
8 Zusammenfassung und Fazit 30
Literaturverzeichnis
Monographien
Aust, Stefan Der Baader-Meinhof-Komplex, München 2008.
Bakker Schut, Pieter Stammheim - Der Prozeß gegen die Rote Armee Fraktion, Bonn
1997.
Fetcher, Iring Terrorismus und Reaktion, Reinbek bei Hamburg 1981.
Kunath, Jana RAF - Die Reaktion des Staates auf den Terrorismus der Roten
Armee Fraktion, Marburg 2004.
Hartung, Klaus (u.a.) Der blinde Fleck - Die Linke, die RAF und der Staat, Frankfurt
am Main 1987.
Peters, Butz Tödlicher Irrtum - Die Geschichte der RAF, Frankfurt am Main
2007.
Pflieger, Klaus Die Rote Armee Fraktion - RAF - 14.5.1970 bis 20.04.1998,
Baden-Baden, 2004.
Winkler, Willi Die Geschichte der RAF, Hamburg 2008.
Aufsätze
Bönisch, Georg Der Herbst der Terroristen in: Der Spiegel 39/1997, S. 48 ff.,
Hamburg 1997.
Bönisch, Georg/ „Massive Gegendrohung“ in: Der Spiegel 37/2008, S. 48 ff.,
Wiegrefe, Klaus Hamburg 2008.
Foth, Eberhard Terrorismus vor Gericht in: Deutsche Richterzeitung - September
2001 (Jahressammlung), S. 388 ff., Köln 2001.
Grünke, Matthias Die Reaktionen von Staat und Gesellschaft auf den Links-
Terrorismus der RAF in: Bund Deutscher Kriminalbeamter - Der
Kriminalist 12/2007 (Jahressammlung), S. 502 ff., Lübeck 2007.
Gusy, Christoph Der Rechtsstaat und die RAF in: Multimediaauftritt der
Bundeszentrale für politische Bildung, 2007.
(http://www.bpb.de/themen/83IM2F.html - Stand 07.08.2010)
1
Klaus, Alfred Bist du verrückt? in: Der Spiegel 40/1997, S. 180, Hamburg
1997.
Kraushaar, Wolfgang Der nicht erklärte Ausnahmezustand, in: Multimediaauftritt der
Bundeszentrale für politische Bildung, 2007.
(http://www.bpb.de/themen/0BGF88.html - Stand 07.08.2010)
Mahler, Horst „Der Foltervorwurf - eine Propagandalüge“ in: Der Spiegel
50/1978, S. 62 u. 65, Hamburg 1978.
Wesel, Uwe Reaktion des Staates - Einschränkung von Verteidigungsrechten
und Haftbedingungen in: Multimediaauftritt der Bundeszentrale
für politische Bildung, 2007.
(http://www.bpb.de/themen/TQY025.html - Stand 07.08.2010)
Dokumente
Independent Verlagsgesellschaft (ID-Verlag), Rote Armee
Fraktion - Texte und Materialien zur Geschichte der RAF, Berlin
1997.
Presse- u. Informationsamt der Bundesregierung -
Dokumentationzu den Ereignissen u. Entscheidungen im
Zusammenhang mit der Entführung von Hanns Martin Schleyer
und der Lufthansa-Maschine „Landshut“, Bonn 1977.
Bakker Schut, Pieter (Hrsg.), Dokumente: das info - Briefe von
Gefangenen aus der RAF aus der Diskussion 1973-1977,
Hamburg 1987.
Internetquellen
www.sueddeutsche.de
2
1 Einleitung
„Beenden Sie Ihr irrsinniges Unternehmen! Sie irren sich: Wir werden uns von Ihrem Wahnsinn nicht anstecken lassen. Sie halten sich für eine ausgewählte kleine Elite, welche ausersehen sei - so schreiben Sie -, „die Massen zu befreien“. Sie irren sich: Die Massen stehen gegen Sie.“ 1 So äußerte sich der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt am 15. September 1977 im Deutschen Bundestag - in der Hochphase des Terrorismus in Deutschland, dem sog. „Deutschen Herbst“. Adressat war eine Gruppe von Terroristen, die sich „Rote Armee Fraktion“ (RAF) nannte und zu dieser Zeit bereits eine etwa zehnjährige Entwicklung hinter sich hatte. Sie stellte die größte Herausforderung für die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dar. Sie versuchte das Gewaltmonopol des Staates zu brechen.
Die RAF ging im Rahmen der allgemeinen Politisierung der Gesellschaft Ende der 1960iger Jahre aus Teilen der sog. Studentenbewegung hervor. 2 Als Gründung gilt der 14. Mai 1970der Tag der Haftbefreiung Andreas Baaders. 3 Bei dieser Aktion schloss sich auch die bekannte Journalistin Ulrike Meinhof dieser Gruppe an, der zu diesem Zeitpunkt bereits u.a. Gudrun Ensslin und der Rechtsanwalt Horst Mahler angehörten. Nach diversen Anschlägen und Todesopfern waren im Juli 1972 schließlich nahezu alle Mitglieder der RAF in Haft. Die RAF-Führung wurde später gemeinsam in Stuttgart-Stammheim inhaftiert, wo ihr ab Mai 1975 der Prozess gemacht wurde. In Freiheit bildete sich eine zweite Generation der RAF, deren primäres Ziel es bald war, die Führung der Gruppe aus dem Gefängnis zu befreien. Im Februar 1975 erpressten Mitglieder der Gruppe „Bewegung 2. Juni“ 4 vom Staat erfolgreich die Freilassung von fünf inhaftierten Gefangenen. 5 Zu diesem Zweck hatten sie den CDU-Politiker Peter Lorenz entführt. Befreiungsaktionen der RAF gipfelten im Herbst 1977 mit der Entführung des Präsidenten der Arbeitgeber und des Bundesverbands der Deutschen Industrie Hanns Martin Schleyer und der Entführung der Lufthansamaschine „Landshut“. Die RAF-Gefangenen konnten nicht befreit werden und die Führung der RAF beging in der Folge am 18. Oktober 1977 in Stammheim Selbstmord. Speziell die Zeit des Deutschen Herbstes 1977
1 Presse- u. Informationsamt der Bundesregierung, 1977, S. 39*
2 zu den Motiven der RAF siehe u.a.: „Das Konzept Stadtguerilla“ (1971): ID Verlag, 1997, S. 27 ff.
3 so auch in der Auflösungserklärung der RAF vom 20. April 1998; abgedruckt in: Pflieger, 2004, S. 179
4 Die Gruppierung benannte sich nach dem Todestag Benno Ohnesorgs 1967, der während einer Demonstration
von einem Polizisten erschossen wurde. Die Ereignisse dieses Tages beeinflussten die Studentenbewegung
maßgeblich.
5 Von den freigelassenen Gefangenen war keiner wegen Mordes angeklagt o. verurteilt. Sie wurden in den Jemen
ausgeflogen. Der Abflug der Lufthansa-Maschine wurde live im Fernsehen übertragen.; Aust, 2008, S. 326 ff.
3
ist eines der meist diskutierten Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bis sich die RAF 1998 auflöste, wurde auch die zweite Generation bis Anfang der 1980iger Jahre fest genommen und schließlich verurteilt. Die Taten der daraufhin entstandenen dritten Generation sind weitgehend unaufgeklärt.
In den letzten Jahren wurde die RAF-Geschichte medial wieder stärker präsent. Zum einen hatte der Bundespräsident im Jahr 2007 über Gnadengesuche von Christian Klar und Birgit Hogefeld zu entscheiden - beide wurden abgelehnt. Zum anderen wurden erneut Ermittlungsverfahren wegen Taten der RAF eingeleitet, da auf Grund moderner kriminalistischer Untersuchungsmethoden und der Freigabe von zuvor unbekannten Akten neue Erkenntnisse zu möglichen Täterschaften vorlagen. 6 Zudem erschien 2008 der Kinofilm „Der Baader-Meinhof-Komplex“.
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie der Staat mit seinen verschiedenen Behörden und Organen auf den Terrorismus reagiert hat. Es soll versucht werden, die Frage zu klären, ob und ggf. welche Fehler dabei gemacht wurden, ob diese vermeidbar gewesen wären und welche Lehren aus dieser Phase der deutschen Geschichte gezogen werden können. Die Untersuchung dieser Arbeit beschränkt sich auf das Wirken der RAF und die entsprechenden, wesentlichen staatlichen Reaktionen in der Zeit nach der Festnahme der Führung der ersten Generation bis zum Deutschen Herbst 1977.
Der Staat reagierte durch polizeiliche Maßnahmen, Gesetzesänderungen, Entscheidungen der Bundesregierung und Strafprozesse mit allen drei Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) auf den Terrorismus der RAF. Vorliegend sollen einige wesentliche Reaktionen des Staates auf verschiedenen Gebieten erörtert werden. Zunächst wird kurz auf die Entwicklung des Bundeskriminalamtes als wichtigste Ermittlungs-und
Strafverfolgungsbehörde in Terrorismusverfahren eingegangen (Kapitel 2). Im Anschluss werden die Haftbedingungen für die Gefangenen der RAF dargelegt und unter verschiedenen Aspekten betrachtet (Kapitel 3). Darauf folgend werden die Hungerstreiks der RAF in den Gefängnissen und die Zwangsernährung durch die Vollzugsanstalten erörtert (Kapitel 4), bevor die gesetzlichen Änderungen der Legislative als Folge des Terrorismus der RAF untersucht werden (Kapitel 5). Schließlich werden die zur Zeit des Deutschen Herbstes von der Bundesregierung eingerichteten Krisenstäbe (Kapitel 6) und letztlich mit dem Kontaktsperregesetz, das schnellste Gesetzgebungsverfahren der BRD betrachtet (Kapitel 7).
6 So begann Ende September 2010 in Stuttgart-Stammheim der Prozess gg. Verena Becker wg. der
Mittäterschaft beim Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977.
4
2 Das Bundeskriminalamt
Das Bundeskriminalamt (BKA) wurde 1951 durch den Bundesgesetzgeber geschaffen und untersteht dem Bundesinnenministerium (BMI). 7 Die Zuständigkeit für die Polizei und Kriminalitätsbekämpfung liegt bei den Bundesländern. Daher hatte das BKA zu dieser Zeit hauptsächlich die Aufgabe, die Kriminalpolizeien der Länder als Zentralstelle zu koordinieren. Eigene Strafermittlungsverfahren konnten nur auf wenigen Deliktsfeldern, auf besondere Anordnung des BMI oder auf Grund eines Ersuchens einer Landespolizei aufgenommen werden.
Nachdem die zur damaligen Zeit sog. „Baader-Meinhof-Gruppe“ - später RAF - im Januar 1971 zwei parallele Banküberfälle begangen hatte, ordnete Bundesinnenminister Genscher die Verfolgung der Gruppe durch das BKA an. Daraufhin wurde die „Sonderkommission Baader/Meinhof“ in Bonn gegründet, sowie regionale Sonderkommissionen in den Bundesländern. 8 Im September 1971, eineinhalb Jahre nach der Befreiung Baaders, wurde Horst Herold neuer BKA-Präsident. Er wollte das BKA ausbauen und erneuern und hatte dabei die politische und finanzielle Unterstützung von Innenminister Genscher. Nicht zuletzt durch die verstärkten Aktivitäten der RAF waren die Länder bereit, einen Teil ihrer Zuständigkeiten an das BKA abzugeben. Herold war der Meinung, dass man den Terrorismus der RAF nicht - wie bis dato - durch die von Bonn aus operierende Abteilung des BKA bekämpfen sollte, sondern dezentral an der Basis. Aus diesem Grund wurde ein Meldesystem zwischen den Landespolizeien und dem BKA entwickelt. Die Sonderkommissionen der Länderpolizeien vor Ort wurden vom BKA durch Informationsweitergabe zentral gesteuert, arbeiteten aber eigenständig. Das BKA wurde somit zur zentralen Sammel- und Auswertestelle für Hinweise und Ermittlungserkenntnisse im Bereich des Terrorismus. Parallel wurde das BKA personell verstärkt und ein EDV-System zur Verbrechensbekämpfung und Datenauswertung entwickelt. 9
Damit begann eine immense Datensammlung seitens des Staates, um dem Terrorismus der RAF entgegen zu wirken. Bis 1979 sammelten sich zur Terrorismusbekämpfung in 37 Dateien bzw. Karteien 4,7 Millionen Namen von Personen und 3100 Organisationen an, wobei viele davon mehrfach vorkamen. In der Sammlung von Fingerabdrücken waren 2,1
7 Verfassungsrechtliche Grundlagen dafür waren Art. 73 Nr. 10 u. Art. 87 I GG
8 Peters, 2007, S. 274 f.
9 Aust, 2008, S. 214 f.
5
Millionen Personen erfasst; in der Sammlung von Lichtbildern Fotos von 1,9 Millionen Personen. Zudem gab es eine zentrale Handschriftensammlung mit ca. 60.000 Schriftproben von bekannten und unbekannten Personen, die bei Straftaten Schriftstücke zurück gelassen hatten. Hinzu kamen 2.000 Schriftproben von Terroristen, Terrorverdächtigen oder deren Kontaktpersonen. Diese stammten größtenteils aus Gefängnissen, da im Zuge der Häftlingsüberwachung die handschriftlich ausgefüllten Besucherzettel an das BKA übersandt wurden. In der Kartei „Kontaktpersonen / Häftlingsüberwachung“ befanden sich Daten von 6.632 Personen, die mal einen Terrorismus-Verdächtigen im Gefängnis besucht hattenunabhängig davon, ob aus dem terroristischen Umfeld, Familie oder Freunde. Weiterhin war eine „Kommunekartei“ vorhanden, die Daten von ca. 1.000 Wohngemeinschaften und ca. 4.000 Personen enthielt, die der Polizei bei der Terroristenfahndung bekannt wurden. 10 Diese umfangreiche Datensammlung, die weithin auch pauschal unverdächtige Personen betraf, wäre aus heutiger Sicht juristisch problematisch. Allerdings war damals die Relevanz dieses Vorgehens für die Grundrechte der Betroffenen nicht bekannt bzw. nicht erkennbar und damit ein Rechtsbruch nicht gegeben. Denn erst im sog. „Volkzählungsurteil“ 11 von 1983 formuliert das Bundesverfassungsgericht den Grundrechtscharakter des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung - einem Ausfluss aus Art. 2 I (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und Art. 1 I (Menschenwürde) des Grundgesetzes (GG) 12 . Erst damit wurde es geltendes Verfassungsrecht und für den Staat bindend sowie für den Bürger einklagbar.
Als Reaktion auf die Taten der RAF, wurde somit in den 70iger Jahren aus dem BKA als kriminalpolizeiliche Koordinierungsstelle des Bundes ein mächtiger Datensammlungs- und Fahndungsapparat, wofür Herold maßgebend verantwortlich war. Damit einher ging eine erhebliche materielle und personelle Verstärkung 13 der Behörde. Die RAF hatte durch ihre Taten indirekt zu einem Ausbau der Strafverfolgungsbehörden des von ihr abgelehnten Staates beigetragen.
Im Folgenden werden die Reaktionen auf die RAF-Gefangenen seitens der Strafvollzugsbehörden in Zusammenarbeit mit den Untersuchungsrichtern untersucht.
10 Aust, 2008, S. 217 f.
11 BVerfGE 65, 1 - Volkszählung
12 ebd. unter C II 1, Rn. 152
13 Zum Zeitpunkt von Herolds Amtsantritt hatte das BKA einen Jahresetat v. 54,8 Millionen Mark u. 1.820
Planstellen (davon 1.113 besetzt). Als er das BKA 10 Jahre später 1981 verließ, betrug der Jahresetat 290
Millionen Mark u. es waren 3.289 Planstellen vorgesehen (tatsächlich 3.536 Mitarbeiter).; Aust, 2008, S. 216
6
3 Isolationshaft
3.1 Haftbedingungen und ihre Auswirkungen
Im Juli 1972 waren schließlich nahezu alle RAF-Mitglieder festgenommen 14 und inhaftiertzuletzt auch die Kerngruppe, bestehend aus Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof, Holger Meins und Jan-Carl Raspe. Die Gefangenen verbrachten ihre jahrelange Untersuchungshaft zunächst getrennt voneinander in verschiedenen Haftanstalten der BRD und abgeschottet vom normalen Anstaltsbetrieb. 15 Sie waren damit von jeglichem zwischenmenschlichen Kontakt und sozialer Kommunikation im Rahmen der Haft isoliert. Meinhofs Zelle befand sich in einem sog. toten Trakt in Köln-Ossendorf, dem Frauentrakt der psychiatrischen Untersuchungsabteilung. Das Gebäude war abgesehen von ihr vollkommen leer. Wände und Mobiliar der Zelle waren mit weißer Ölfarbe gestrichen. Das Fenster konnte nicht geöffnet werden. Die Neonbeleuchtung in der Zelle war Tag und Nacht eingeschaltet. Die Gefangene war damit visuell und auch akustisch vom Leben in der Anstalt vollständig isoliert. Besuche wurden nur von Verwandten im ungefähren Rhythmus von zwei Wochen für eine halbe Stunde und unter Bewachung zugelassen. 16, 17
Auch für die meisten anderen RAF-Gefangenen galten ähnliche, spezielle Regelungen. 18 Beispielsweise wurde für Holger Meins angeordnet, dass er „in strenger Einzelhaft gehalten“ wird. Das bedeutete u.a.: Andere Gefangene kamen nicht in seine Nähe. Die direkt rechts und links neben sowie über und unter ihm befindlichen Zellen durften nicht mit Gefangenen belegt werden. Er musste stets zwingend durch zwei Beamte in der Zelle aufgesucht werden. Ebenso waren Besuche und Einzelspaziergänge im Freien nur im Beisein von zwei Beamten
14 Bei Meinhofs Festnahme kam es zu rechtlich problematischen Vorgehen, die am Rande erwähnt werden
sollen: Nachdem sie, ihrem Fahndungsfoto nicht mehr ähnlich, bereits nach Narkoseandrohung ihre
Fingerabdrücke abgegeben hatte und ihre Kaiserschnittnarbe untersucht wurde, wurde sie, weiterhin mit der
Begründung der Identifizierung, 2 Mal gefesselt und gewaltsam geröntgt. Dies war möglicherweise eine nicht zu
rechtfertigende Körperverletzung einer festgehaltenen Person. Erst nach 4 Tagen durfte Meinhof ihren Anwalt
sehen. Augenscheinlich ein Verstoß gg. § 137 StPO, wonach sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens
eines Anwalts bedienen kann.; Kunath, 2004, S. 53
15 Aust, 2008, S. 269
16 Aust, 2008, S. 269 f.; Kunath, 2004, S. 62
17 Meinhof beschrieb ihre Gefühle zu dieser Zeit wie folgt: „Das Gefühl, es explodiert einem der Kopf … - das
Gefühl, das Gehirn schrumpelte einem allmählich zusammen wie Backobst - …- das Gefühl, die Zelle fährt. …
Man kann nicht erklären, ob man vor Fieber oder vor Kälte zittert - man kann nicht erklären, warum man zittert -
man friert. … Rasende Aggressivität, für die es kein Ventil gibt. Das ist das schlimmste. Klares Bewusstsein,
dass man keine Überlebenschance hat; …“; zitiert nach Kunath, 2004, S. 64
18 vgl. auch Peters, 2007, S. 311 f.
7
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Lars Peschel, 2010, Die Reaktion des Staates auf die RAF, München, GRIN Verlag GmbH
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