Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz OES Overseas Executive Services SchwarzArbG Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz SGB Sozialgesetzbuch StGB Strafgesetzbuch
II
1 Einleitung
Das Ziel dieser schriftlichen Ausarbeitung ist, die positiven und negativen Aspekte des Themas Schwarzarbeit darzulegen und zu begründen, warum Schwarzarbeit von der Allgemeinheit nicht toleriert werden sollte. Zunächst wird der Begriff „Schwarzarbeit“ definiert und es folgt eine Beschreibung der Sektoren der Schwarzarbeit sowie der strafrechtlichen Folgen und der damit verbundenen Ausnahmen. Anschließend werden im Grundlagenkapitel die wesentlichen Theorieteile sowie Fakten zum Thema aufgezeigt. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden dann auf ein Fallbeispiel angewendet und ethisch bewertet. Schließlich wird ein Fazit zu dieser Ausarbeitung abgegeben.
2 Grundlagen
Dieses Grundlagenkapitel beinhaltet die wesentlichen Theorieteile sowie Fakten zum Thema Schwarzarbeit. Neben den Fakten wird in diesem Kapitel auch auf die wirtschaftsethische Problematik der Schwarzarbeit eingegangen.
2.1 Definition und die Sektoren der Schwarzarbeit
Die genaue Bezeichnung für Schwarzarbeit lautet „Leistung in erheblichem Umfang gegen Geld unter Umgehung der gesetzlichen Sozialabgaben“. Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) ist Schwarzarbeit wie folgt definiert:
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber die sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ebenso derjenige, welcher als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten und als Empfänger von Sozialleistungen seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt. Aber auch, wer als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung). 1 Nach starkem Anstieg der Schwarzarbeit bis Anfang dieses Jahrzehnts ist die Entwicklung seit dem Jahr 2003 von 370 Mrd. Euro bis 2006 auf 345,5 Mrd. Euro rückläufig. 2 Einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge ließen 2006 rund 20 Mio. Erwachsene in Deutschland Schwarzarbeit
1 vgl. http://bundesrecht.juris.de/schwarzarbg_2004/index.html [Stand: 06.07.2008]
2 vgl. http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoContent/N/pr/pr-
PDFs/Schnelldienst2008PDF/ifosd_2008_6_10.pdf [Stand: 06.07.2008]
1
verrichten. 3 Laut Schätzungen wird allein über ein Drittel der gesamten Schwarzarbeiter in der Bau- und Renovierungsbranche beschäftigt. Weiterhin wird Schwarzarbeit zu jeweils ca. 17 Prozent in Gaststätten und Hotels sowie in Kfz-Betrieben betrieben. 15 Prozent sind in Privathaushalten und 14 Prozent im Vergnügungssektor beschäftigt. 4
2.2 Strafrechtliche Folgen und Ausnahmen
Entgegen dem Glauben der Allgemeinheit ist Schwarzarbeit kein Kavaliersdelikt. Die strafrechtlichen Folgen staffeln sich von Bußgeldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Bei einer Nichtanmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung können gem. § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV Bußgelder bis zu 25.000 Euro angeordnet werden. Wird Schwarzarbeit beauftragt, so werden gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1a-c SchwarzArbG bis zu 300.000 Euro Strafe erhoben. In besonders schweren Fällen wird gem. § 266a Abs. 4 StGB eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren verhängt. 5 Von der strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen sind die nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichteten Dienst- oder Werkleistungen. Dies sind Dienstleistungen, die von Angehörigen oder Lebenspartnern aus Gefälligkeit, von Nachbarn im Sinne der Nachbarschaftshilfe oder von anderen Personen gegen geringes Entgelt erbracht werden.
2.3 Wirtschaftsethische Problematik
Die Branche der Schattenwirtschaft, wozu auch die Schwarzarbeit gezählt wird, ist zurzeit mit einem Wachstum von knapp 7 % die mit Abstand größte „Boom-Branche“. Allein dieser Sektor hat mit 370 Mrd. Euro einen Anteil von fast 17 % am deutschen Bruttoinlandsprodukt 6 . Jedoch muss hier beachtet werden, dass in der Schattenwirtschaft auch Drogen-, Frauen- und Waffenhandel, Diebstahl, Hehlerei usw. enthalten sind. Allerdings lässt sich die prognostizierte Schwarzarbeit in den Statistiken nicht deutlich abgrenzen.
Ein großes Problem ist, dass die meisten Menschen nicht erkennen, dass Schwarzarbeit einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet und dass es sich dabei nicht, wie von 68 % der Deutschen angenommen wird 7 , um ein
3 vgl. „o.V.“: „Schwarzarbeit blüht weiter“, in: BM Bau- und Möbelschreiner (2008) Heft 6, S. 6
4 vgl. http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,28997,00.pdf [Stand: 06.07.2008]
5 vgl.http://www.berlin.de/sen/arbeit/schwarzarbeit/strafen.html [Stand: 06.07.2008]
6 vgl. http://www.berlinonline.de/berliner-
zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/0816/wirtschaft/0007/index.html [Stand: 06.07.2008]
7 vgl. Ebd.[Stand: 06.07.2008]
2
Arbeit zitieren:
B.A. Sebastian Trautmann, 2008, Aspekte der Schwarzarbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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