Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 4
1.1. Einführung in den Problemkreis 6
2. Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen 8
2.1.1. Voraussetzungen für die Entstehung von Genossenschaften 10
2.1.2. Voraussetzungen gegen die Entstehung von Genossenschaften 16
2.1.3. Die Umweltabhängigkeit von Genossenschaften 17
2.2. Theoretische und konzeptionelle Grundlagen 19
2.2.1. Theorie der globalen Fragmentierung 19
2.2.2. Theorie des Rentierstaates 23
3. Allgemeine Bemerkungen und historischer Abriss zur Mongolei 27
3.1. Feudal-koloniale Epoche (1691 bis 1921) 30
3.2. Sozialistische Epoche (1921-1989) 33
3.3. Kapitalistische Epoche 38
4. Die Mongolei - eine neue Peripherie? 44
5. Die Mongolei ein Rentierstaat? 55
6. Auswirkungen auf die Genossenschaftsentstehung in der Mongolei 62
7. Zusammenfassung und Schlussbemerkungen 74
8. Literaturnachweis 79
2
Liste der Abbildungen
1. genossenschaftliche Gründungstypen, S. 10.
2. genossenschaftliche Organisation in Deutschland, S. 14.
3. Modell der globalen Fragmentierung, S. 20.
4. Karte de globalen Fragmentierung, S. 22.
5. Länderkarte - Mongolei, S. 28.
6. Transsibirische Eisenbahn durch die Mongolei, S. 45.
7. Art und Zusammensetzung der Einkommensquelle des Familienoberhaupts S. 49.
8. Vergleich des höchsten Bildungsabschlusses von Ger-Settlement- und
Apartmentbewohnern , S. 50.
9. Berufstätigkeit und Arbeitslosigkeit in zwei ausgewählten sums (2003), S. 52.
10. Einkommensarmut in zwei ausgewählten sums (2003), S. 53.
3
1. Einleitung
Die Fragestellung, die zu dieser Magisterarbeit führte, leitete sich aus dem Besuch einer Delegation des Mongolischen Genossenschaftsverbandes ab, die den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) Anfang Mai 2008 besuchte. Als organisatorischer und sprachlicher Betreuer erhielt ich dabei interessante Einblicke in das deutsche und mongolische Genossenschaftswesen. Dieser Fachbesuch sollte der Anfang einer intensiveren Zusammenarbeit der beiden Genossenschaftsverbände sein und so erhielt auch die deutsche Seite eine Einladung in die Mongolei, um sich vor Ort umzuschauen und die ersten Ergebnisse zu betrachten, die dieser Fachbesuch hervorgebracht hatte. Bei einem Termin mit einem brandenburgischen Genossenschaftsmitglied, fragte dieser die Delegation, warum das mongolische Genossenschaftswesen nicht so gut ausgebaut sei? Trotz reichlicher Überlegungen, konnte diese Frage seitens der Delegation nicht beantwortet werden.
Deshalb ist die Fragestellung, die in dieser Magisterarbeit bearbeitet werden soll: Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?
Von entscheidender Bedeutung sind die sozialökonomischen Auswirkungen der doppelten (wirtschaftlichen und politischen) Transformation 1 seit 1989, die die Mongolei aus der politischen und wirtschaftlichen Isolation herausholten und die die ländliche Entwicklung und die Lebensbedingungen der dort ansässigen Bevölkerung veränderten, wobei ich mich schwerpunktmäßig mit Problemen des Genossenschaftswesens und der Landnutzungsformen in den ländlichen Gebieten der Mongolei beschäftige. Die Kriterien und Voraussetzungen zur Entstehung von Genossenschaften in Europa entwickelten sich unter spezifischen
1 Martin 2005: S. 15-16.
4
Verhältnissen und Bedingungen, die allgemein für Entwicklungsländer und insbesondere für die Mongolei unter anderen Gesichtpunkten betrachtet werden müssen, weil Genossenschaften hier unter ganz anderen sozioökonomischen Bedingungen und Zielsetzungen entstanden und entstehen.
Um diese Bedingungen aufzuzeigen, werden die Theorien der globalen Fragmentierung und des Rentierstaates vorgestellt, um eine Verbindung zwischen der globalen und lokalen Ebene zu schaffen. Diese in der Geographie benutzte Perspektive besagt, dass „globale Prozesse in lokale Kontexte hinein [indirekt über eine Zwischenebene] vermittelt“ (Müller-Mahn 2000: S. 327) und transportiert werden. Auf die Mongolei bezogen muss dann aufgezeigt werden, dass die globale Fragmentierung, vermittelt durch den Rentierstaat, eine fragmentierende Entwicklung bedingt, die Genossenschaftsentstehungen in der Mongolei erschweren.
Als Leitfaden sollen in einer kurzen Zusammenfassung seit der Unabhängigkeit der Mongolei 1921 soziale Träger der staatlichen Landwirtschafts- und Agrarpolitik betrachtet werden. Es soll aufgezeigt werden, dass die Entstehung und Entwicklung kollektiver und kooperativer Formen in der mongolischen Landnutzung, die vor 1921 existente Feudaleigentumsform beseitigen konnten, die zu einer wirtschaftlichen und politischen Emanzipation der ländlichen Bevölkerung führten und fast in eine egalitäre Struktur mündeten, sich aber spätestens ab 1989 in einem sozialen Differenzierungs- und Fragmentierungsprozess befand, der sich insbesondere in der Transformationsphase extrem verschärfte. Dazu werde ich empirische Daten aus den Untersuchungen von Hartwig aus dem Jahre 2007 und Taraschewski aus dem Jahre 2008 verwenden, weil sie jeweils detaillierte Daten zu aktuellen Entwicklungen in urbanen und ländlichen Regionen in der Mongolei erhoben haben. Die Datenlage über Genossenschaften in der Mongolei ist gelinde gesagt sehr dünn und hat zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Beantwortung der obigen Fragestellung geführt. Festzuhalten ist, dass in der sozialistischen Zeit mongolische Genossenschaften vor allem dem Staat und seiner
5
Politik dienende und ausführende Organe und Organisationen waren und de facto nicht als soziale Einheiten im genossenschaftlichen Sinne festgehalten werden können. Hier wird dann aufzuzeigen sein, dass die heutige Mongolei im Zeitalter der fragmentierenden Entwicklung und bedingt durch ihre Politik der Rente, „die Entfaltung eines durch freien Wettbewerb geprägten Marktes und einer Partizipation der Gesellschaft an der politischen Steuerung des Entwicklungsprozesses entgegensteht und somit ein entscheidendes Hindernis für wettbewerbsorientierte wie auch für zivilgesellschaftliche Entwicklungen bildet.“ (Müller-Mahn 2000: S. 330). Dieses ist die Hauptursache für eine Nichtetablierung eines Genossenschaftswesens in der Mongolei.
1.1. Einführung in den Problemkreis
Die Genossenschaft als Thema der Arbeit spielt deshalb eine Relevanz, weil die genossenschaftliche Kooperation mit den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung laut Genossenschafts-Lexikon nicht nur als Entwicklungshilfeinstrument eine Möglichkeit ist die Massenarmut in Entwicklungsländern zu verringern, sondern auch, weil Genossenschaften Funktionen politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art zugerechnet werden. Als politische Funktion von Genossenschaften wird vor allem der demokratiefördernde Beitrag hervorgehoben, da Genossenschaften „durch ihre Grundidee und ihre Prinzipien die Voraussetzungen schaffen, um die Bevölkerung systematisch zur politischen Selbstverwaltung und Selbstverantwortung zu erziehen“ (Dülfer 1998: S. 97). Als gesellschaftliche Funktion von Genossenschaften wird die genossenschaftliche Selbsthilfe betrachtet, die bedingt durch kapitalistische Wirtschaftsstile entstehende
Desintegrationsprozesse vor allem bei der ländlichen Bevölkerung zu überwinden vermag und
6
somit für eine soziale Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft sorgt.
Als wirtschaftliche Funktion von Genossenschaften werden die Bildung von Sparkapital und dessen produktiven Einsatz, die Förderung beim Zugang zu Krediten für benachteiligte Gruppen und die Zusammenfassung von Einzelwirtschaften zur Förderung der Produktion betrachtet, da sie die wirtschaftliche Wachstumsbasis eines Landes erst ebnet (Rösner 2000: S. 8).
„Hinsichtlich der prozesspolitischen Bedeutung von Genossenschaften sind vor allem zwei Wirkungsrichtungen zu unterscheiden: In der ersten Wirkungsrichtung dient genossenschaftliche Kooperation dazu, Steuerungsdefizite staatlicher Institutionen auszugleichen, indem sie in sektoralen oder regionalen Bereichen wirksam wird, die von der operativen Reichweite staatlicher Politik entweder gar nicht oder doch nur unzureichend erfasst werden, wie dies insbesondere in Entwicklungsgesellschaften häufig der Fall ist“ (Rösner 2000: S. 15). Durch genossenschaftliche Tätigkeiten im informellen Sektor, die überwiegend in Entwicklungsländern eine große Bedeutung besitzen, können diese rechtlich formalisiert werden und eine enorme Effektivitäts- und Effizienzsteigerung verursachen.
„Durch die Zusammenarbeit werden nämlich nicht nur die Partizipations- und Selbsthilfechancen der direkt Beteiligten begünstigt, sondern die dadurch bewirkte regionale Erweiterung und funktionale Verbesserung sowohl der vertikalen als auch der horizontalen Kooperationsmöglichkeiten erhöht auch die marktwirtschaftliche Systemrationalität insgesamt, weil dadurch, […] sowohl die direkten Transaktionskosten als auch die Risiken ökonomischer Interaktionen verringert werden. Indem kooperierende Wirtschaftssubjekte die ihnen jeweils zugänglichen ökonomisch relevanten Informationen und andere lokalen Insiderkenntnisse austauschen, werden nicht nur informative Defizite ausgeglichen, sondern es entstehen auf Vertrauen gegründete funktionale „Netzwerke“ als kooperative Phänomene
7
zwischen Markt und Hierarchie, welche die Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit in den Vertragsbeziehungen erhöhen“ (Rösner 2000: S. 16).
2. Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen
Formal festzuhalten ist, dass es eine Vielzahl von Genossenschaftsdefinitionen mit einer Vielzahl von Aspekten gibt. Die Genossenschaft als wirtschaftliches und soziales Gebilde charakterisiert sich laut Draheim 2 durch seine genossenschaftliche Doppelnatur, d.h. Genossenschaften sind „Unternehmungen, deren Träger als zwischenmenschlich verbundene Individuen freiwillig eine Personenvereinigung = Gruppe im soziologischen Sinne bilden und gleichzeitig als Wirtschaftssubjekte einen Gemeinschaftsbetrieb unterhalten dessen Anteilskapital und dessen Verwaltungsorgane nur auf den nach Köpfen abstimmenden Mitgliedern beruhen und dessen maßgebende Aufgabe darin besteht, bestimmte, unmittelbar aus den Mitgliederwirtschaften erwachsende Bedürfnisse möglichst vorteilhaft für diese zu befriedigen“ (Sälzer 2000: S. 9). Henzler 3 wiederum sieht das genossenschaftliche Förderprinzip im Vordergrund seiner Genossenschaftsdefinition, denn bei ihm ist die Genossenschaft „eine Personenvereinigung mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck es ist, entsprechend dem ihr erteilten Grundauftrag die Eigenwirtschaften der Mitglieder mit geeigneten Mitteln und Maßnahmen, namentlich mittels gemeinsam getragener Betriebswirtschaft zu fördern“ (Sälzer 2000: S. 10). Enschenburg 4 dagegen hebt bei seiner Definition das Identitätsprinzip als das bestimmende Wesensmerkmal einer Genossenschaft hervor, welches in „unterschiedlichen Ausprägungen […] zwischen Mitgliedern und Kunden, zwischen Mitgliedern und Lieferanten oder zwischen Mitgliedern und Mitarbeitern der
2 In: Sälzer 2000: S. 9.
3 In: Sälzer 2000: S. 9.
4 In: Häcker 1990: S. 17.
8
jeweiligen Genossenschaften“ (Häcker 1990: S. 17) auftritt. Dülfer 5 erweitert die Genossenschaftsdefinition, bestehend aus Personenvereinigung, Wirtschaftsbetrieb, Förderungsprinzip und Identitätsprinzip um die Begriffselemente des Demokratie- und Selbsthilfeprinzips. Das Demokratieprinzip beinhaltet das Prinzip des „Ein-Mann-eine-Stimme“ 6 , d.h. das Mitglied und nicht die Kapitalbeteiligung wird in den Vorgrund gerückt, da das Stimmrecht nicht an die Höhe der Kapitalbeteiligung, sondern an die Person in der Genossenschaft gebunden wird (Schultz/Zerche 1983: S. 15). Im Selbsthilfeprinzip drückt sich laut Dülfer 7 die Förderung der Mitglieder einer Genossenschaft aus, welches „im Rahmen eines Verbundes zwischen den Mitgliederwirtschaften und dem
Genossenschaftsbetrieb [erfolgt], wobei die Effizienz eines solchen Förderungs-Verbundes, insbesondere durch die Einbeziehung von Sekundärgenossenschaften in das gesamte Verbundsystem zusätzlich gesteigert werden kann“ (Häcker 1990: S. 18). Häcker 8 macht bei den Genossenschaftsdefinitionen, die die obigen Prinzipien und Merkmale beinhalten, eine generelle Unterscheidung in juristische und ökonomische Begriffe. Für diese Arbeit ist der ökonomische Genossenschaftsbegriff (im wirtschaftlichen Sinne nach Weisser 9 ) von größerer Bedeutung, da ich nicht untersuchen will, warum sich nicht eine spezifische Rechtsform in der Mongolei durchsetzt und entwickelt, sondern ein Sozial- und Wirtschaftsgebilde. Für Weisser (in Sälzer 2000) gelten frei gebildete Gruppenwirtschaften als Genossenschaften im wirtschaftlichen Sinne, „für die zutrifft, dass sie entweder für die Haushalte bzw. für die Unternehmen (Betriebe) ihrer Mitglieder unter Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit der Mitglieder-Haushalte bzw. -Unternehmen hauswirtschaftliche bzw. betriebswirtschaftliche Funktionen übernehmen, welche die Mitglieder nicht je für sich allein wahrnehmen wollen oder können (hilfswirtschaftliche Genossenschaften), oder den
5 In: Schultz/Zerche 1983: S. 15.
6 Schultz/Zerche 1983: S. 15.
7 In: Häcker 1990: S. 18.
8 In: Häcker 1990: S. 18-19.
9 In: Sälzer 2000: S. 9-10.
9
Mitgliedern als Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz durch gemeinsame Beschaffung der Mittel ihres Lebensunterhaltes dienen (Vollgenossenschaften)“ (Sälzer 2000: S. 9-10). Dieser ökonomische Genossenschaftsbegriff bildet eine optimale Grundlage für diese Arbeit, da er auch genossenschaftsähnliche Kooperationsformen erfasst, die auch als traditionelle, autochthone und informelle Genossenschaften in der Literatur gelten.
2.1.1. Voraussetzungen für die Entstehung von Genossenschaften
Nachdem wir die Begrifflichkeit Genossenschaft bestimmt haben, ist nun die Frage zu klären, wie Genossenschaften entstehen. Festzuhalten ist, dass es auf jeden Fall zwei Entstehungs-oder Gründungstypen nach Rheinberg 10 gibt (siehe Abb. 1):
Abbildung 1: genossenschaftliche Gründungstypen
Quelle: Rheinberg 1990: S. 150.
Bei den von außen initiierten Genossenschaftsgründungen sind der „persönliche Einsatz von Initiatoren, Pionieren und Gründerpersönlichkeiten und deren ökonomische, aber auch außerökonomische Beweggründe“ (Rheinberg 1990: S. 151) notwendig und geben der Genossenschaftsgründung meistens den Anstoß. Im Gegensatz dazu stehen beim zweiten
10 Rheinberg 1990: S. 150.
10
Gründungstyp die „Handlungsmotive der Betroffenen im Vordergrund“ (Rheinberg 1990: S. 151).
Sälzer 11 sagt, dass sich die Genossenschaftstheorie mit „Entstehungsursachen von Genossenschaften und Fragen der internen Organisation von Genossenschaften“(Sälzer 2000: S. 13) beschäftigt. In seinen Ausführungen hält er auch fest, dass die Genossenschaftstheorie keine geschlossene Theorie der Genossenschaftsentwicklung liefert. Sie beschränkt sich vielmehr darauf, einige Voraussetzungen der Vorteilhaftigkeit herauszustellen, kann aber nicht plausibel erklären, weshalb es ausgerechnet zur Entstehung von genossenschaftlichen Kooperationen kommen soll. Zumindest für die Genossenschaftsgründungen in Deutschland im 19. Jahrhundert in der vorgenossenschaftlichen Phase 12 waren laut Rheinberg 13 fünf Voraussetzungen entscheidend, damit Genossenschaften entstehen konnten: • Notlage, • Kooperativneigung, • Genossenschaftskonzeption, • Genossenschaftsgeist und • Genossenschaftspromotoren.
Die Notlage ist eine subjektive Wahrnehmung einer Situation, die verbessert werden muss und die durch eine Mangelsituation gekennzeichnet ist, die sich laut Hahn 14 in drei Formen zeigt:
1. Ein bestimmter Bedarf (Kredite, Zugang zu Einzelhandelsgeschäften, Wohnungen oder Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten für Kleinstbetriebe) der Mitglieder kann durch niemanden gedeckt werden. Für den Fall, dass sich ein Anbieter finden lässt,
11 In: Sälzer 2000: S. 13.
12 Klöwer 1981: S. 15.
13 In: Rheinberg 1990: S. 151.
14 In: Hahn 1990: S. 88.
11
2. verlangt dieser, bedingt durch seine Monopolstellung, meistens einen zu hohen Preis. Für den Fall, dass sich ein Billig-Anbieter finden lässt,
3. ist die Qualität des Angebots, bedingt durch den niedrigen Preis, meist sehr schlecht.
Kooperativneigung ist laut Hahn 15 ein Hang zur Zusammenschließung und Zusammenarbeit von „gleich oder ähnlich Betroffenen“, verbunden mit der Einsicht in die Notwendigkeit und die Vorteilhaftigkeit einer Kooperation, weil aus der Notsituation geboren und als Bedrohung wahrgenommen, welches „nach rationalen Überlegungen unter primär ökonomischen Gesichtspunkten zu organisieren“ (Klöwer 1981: S. 26) ist. „Die Kooperativneigung der privaten Haushalte ist umso größer, je geringer ihr verfügbares Einkommen ist. Für sie spür-und sichtbar ist die Förderungswirkung in ihrem Haushaltsbudget“ (Blümle 1990: S. 81).
Die Genossenschaftskonzeption beschreibt laut Blümle 16 die vorteilhafte Art und Weise, wie sich die Mitglieder zusammenschließen. Es ist das Konkretisierungsmittel von Selbsthilfe auf kollektiver Basis und bedarf eines eingehenden Verständnisses „der Besonderheiten der genossenschaftlichen Rechts- und Organisationsform“ (Patera 1992: S. 271). Ein wesentliches Merkmal ist „der personale Bezug sowie die Regelung des Stimmrechts [Ein-Mann-eine-Stimme]“ (Blümle 1990: S. 79). Ein weiteres Merkmal ist die Freiwilligkeit des Eintritts und Austritts in und aus dieser Art der Kooperation, beruhend auf der autonomen Entscheidung des Mitglieds. Das Mitglied ist sowohl Financier (durch Zahlung der Geschäftsanteile, durch Übernahme der Haftung oder durch die Nichtverteilung des Gewinns) als auch Entscheidungsträger (durch aktives und passives Wahlrecht). Das Mitglied partizipiert, indem er Zeit, Informationen, Know-how und physische Arbeit zur Verfügung stellt, aber gleichzeitig auch als Benutzer und Kunde von Leistungen profitiert.
15 In: Blümle 1990: S. 78.
16 In: Blümle 1990: S. 79-80.
12
Der Genossenschaftsgeist basiert auf der Gerechtigkeitstheorie von Rawls, „die von drei dominanten Faktoren getragen“ (Laurinkari/ Brazda 1990: S. 70) wird: dem Grundsatz der Solidarität, der Freiheit und der Gleichberechtigung.
Demnach erfährt die Gerechtigkeit im menschlichen Handel die höchste Bedeutung im Gegensatz zu wirtschaftlicher Effizienz oder Wohlstandsteigerung (Laurinkari/Brazda 1990: S. 72). Im Zusammenhang mit genossenschaftlicher Kooperation lässt sich damit festhalten, dass „wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Menschen und solidarisches Verhalten wichtiger sind als das Streben nach Nutzenmaximierung und nach dem eigenen Vorteil“ (Laurinkari/Brazda 1990: S. 72). Der Grundsatz der Solidarität beinhaltet Gemeinschaftsbewusstsein gemeinsamer Handlungsorientierungen, als Wert ausgedrückte gegenseitige Hilfeleistung. So basiert das Prinzip der Subsidiarität in der Verbundstruktur der Genossenschaften in Deutschland (siehe Abb. 2), welches auf drei Ebenen organisiert ist, auf dem Grundsatz der Solidarität.
13
Abbildung 2: genossenschaftliche Organisation in Deutschland
Quelle: Armbruster 2008: S. 7.
Nicht nur das Verhalten der Mitglieder in einer Genossenschaft wird also durch Solidarität gekennzeichnet, sondern die wirtschaftliche Zusammenarbeit im ganzen
Genossenschaftswesen ist davon geprägt.
Der Grundsatz der Freiheit nimmt in Rawls Gerechtigkeitstheorie die Rolle des Regulativs der Gerechtigkeit ein (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73) und findet seine Umsetzung, wie oben in der Genossenschaftskonzeption schon erwähnt, in der Form der offenen Mitgliedschaft, da der geringe Kapitalbedarf für den Beitritt in Genossenschaften kein Hindernis für die Mitgliedschaft darstellen sollte. „Im Gegenteil[,] gerade durch die Zusammenarbeit möchte man auch finanzielle Abhängigkeiten gemeinsam überwinden“ (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73).
14
Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist nach Aristoteles direkt mit der Gerechtigkeit verbunden und findet in Form von absoluter Gleichberechtigung seinen Eingang in den Rechtsverhältnissen der Genossenschaft (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73). Dieses wird gewährleistet durch die Prinzipien der demokratischen Verwaltung und der beschränkten Kapitalverzinsung (Laurinkari/Brazda 1990: S. 73). Jedes Mitglied einer Genossenschaft hat die gleichen Rechte in der Verwaltung und besitzt je eine Stimme, somit wird im Allgemeinen für eine Chancengleichheit innerhalb der Personengemeinschaft gesorgt.
Genossenschaftsgeist also bedeutet genossenschaftliche Schicksalsverbundenheit. “Das Bewusstsein der Genossen[schaftsmitglieder] von ihrer Stellung als Träger des gemeinschaftlichen Unternehmens, ihre gleichberechtigte Kontrolle an der Führung des genossenschaftlichen Betriebs und das sich daraus ergebende Gefühl der Genugtuung, der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit - Vorteile die oft wertvoller sind als die materiellen“ (Bonus 1994: S. 46).
Genossenschaftsgründungen durch Genossenschaftspromotoren sind laut Rheinberg 17 ein „von außen initiierter“ Gründungstyp. Promotoren sind Persönlichkeiten, die real Genossenschaften gründen und somit die Genossenschaftsidee erfolgreich in die Praxis transferieren. Es sind Persönlichkeiten, die der Genossenschaftsbewegung einen nachhaltigen Auftrieb geben und verschaffen. Anders als die „Wegbereiter“ (Utopisten) sind die „Initiatoren“ (Pioniere - Raiffeisen, Schultze-Delitzsch), wie Engelhardt 18 die Promotoren des 19. Jahrhunderts auch nennt, diejenigen, die nicht nur gegen die als „menschenunwürdig und damit als abhilfebedürftig empfundene Umwelt protestieren“ (Engelhardt 1990: S. 10), sondern die, die die Genossenschaftsidee konstruktiv umsetzen. Der persönliche Einsatz und ihre „ökonomischen, aber auch außerökonomischen Beweggründe“ (Rheinberg 1990: S. 151)
17 Rheinberg 1990: S. 151.
18 Engelhardt 1990: S. 10.
15
sind von elementarer Bedeutung für den Gründungsvorgang für Genossenschaften, da sie meist soziale und ökonomische Vorleistungen erbringen, die Handlungsbereitschaft der Betroffenen erst erwecken und als Träger der Genossenschaftskonzeption das vorteilhafte Kooperations-Know-how mitbringen.
2.1.2. Voraussetzungen gegen die Entstehung von Genossenschaften
Laut W. Weber 19 gibt es aber auch Voraussetzungen in Entwicklungsländern und deren vorgegebenen Sozialstrukturen, die „breite solidarische Bewegungen, für Selbsthilfereaktionen [und] für die Bereitschaft zur genossenschaftlichen
Kooperationen“(Klöwer 1981: S. 30) behindern und hemmen. So ist die Unterentwicklung oder wie W. Weber sagt, “der Mangel an gesellschaftlicher Reife“(Klöwer 1981: S. 30) eine der Hauptursachen für die „geringe Einsicht in die Vorteilhaftigkeit der genossenschaftlichen Kooperation und die mangelnde Bereitschaft zur solidarischern Selbsthilfe“ (Klöwer 1981: S. 30). Sie wird charakterisiert durch niedrigen Bildungsstand, absolute Armut, extreme soziale Gegensätze, Marginalismus, ungünstige rassistische, lingualistische und ethnisch soziale Heterogenität. Also können die fünf Voraussetzungen zur Entstehung von Genossenschaften von Rheinberg (siehe Kap. 2.1.) durch externe oder interne Faktoren nicht nur verstärkt 20 , sondern auch abgebaut oder entgegenwirkt werden. Für Bergmann 21 muss vor allem die „untere Schwelle der Genossenschaftsfähigkeit von Wirtschaftssubjekten“ erreich werden, damit Genossenschaften entstehen können. Die materiellen, sozialen und kulturellen Stufen sind die sozio-kulturellen Mindestvoraussetzungen bei dem Entwicklungsprozess 22 . Denn ohne geeignete Mittel kann man keine Mitgliedsanteile einzahlen, wenn man nur für den
19 In: Klöwer 1981: S. 30-31.
20 Klöwer 1981: S. 32.
21 In: Klöwer 1981: S. 16.
22 Klöwer 1981: S. 16-17.
16
Eigenbedarf produziert, dann braucht man keine Vermarktungsgenossenschaft, wenn man zu geringe Einkommen hat, dann bildet diese keine Basis für Konsumgenossenschaften und ohne „soziales Selbstbewusstsein“ (Klöwer 1981: S. 17) kann man die Genossenschaftsdemokratie nicht sichern.
In diesem Sinne hängt laut Rösner die Entstehung von Genossenschaften in Entwicklungsländern von den Gestaltungsspielräumen ab, „die von den landesspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und häufig auch kulturellen Umfeldbedingungen zugelassen werden. Viele Ansätze sind schon allein deswegen gescheitert, weil diese simple Erfahrungstatsache nicht hinreichend beachtet worden ist“ (Rösner 2000: S. 4).
2.1.3. Die Umweltabhängigkeit von Genossenschaften
Wie man in den Kapiteln 2.1.1. (19. Jh.) und 2.1.2. (Moderne) gesehen hat, beziehen sich die Voraussetzungen auf unterschiedliche wirtschaftlich-gesellschaftliche Entwicklungsphasen. Diese hat Bergmann 23 in drei Entwicklungsphasen des Genossenschaftswesens unterteilt: • eine vorgenossenschaftliche Phase, • eine genossenschaftliche Phase und
• eine nachgenossenschaftliche oder spätgenossenschaftliche Phase. In der ersten Phase bilden sich die Vorbedingungen für spätere Gründungen von Genossenschaften im modernen Sinne. Diese Phase ist charakterisiert durch hauptsächlich informelle, nicht institutionalisierte Formen der Zusammenarbeit oder Kooperationen. Hier entstehen „Genossenschaften als Kinder der Not“ (Klöwer 1981: S. 15), bedingt durch eine Notsituation, verbunden mit dem Willen diese anhand gemeinsamer Arbeit zu ändern und mit
23 In: Klöwer 1981: S. 15-16.
17
konkreten „Vorstellungen über die Art und Weise des gemeinsamen Vorgehens“ (Klöwer 1981: S. 16).
Die zweite Phase, beginnend mit der Gesellschaft der redlichen Pioniere von „Rochdale bis zur beginnenden Ökonomisierung“ (Klöwer 1981: S. 16), charakterisiert sich als eine Phase der Gründung und Konsolidierung von Genossenschaften. Kooperationsvorteile (Betriebsgrößenvorteile, Marktpositionsvorteile bei Beschaffung, Finanzierung, Produktion und Absatz) werden den Mitgliederwirtschaften als Erwerbswirtschaften durch die hilfswirtschaftlichen genossenschaftlichen Kooperationen gesichert. In der dritten Phase kennzeichnen sich die Genossenschaften „durch einen relativ hohen Stand der Versachlichung, [...] zunehmender Rechenhaftigkeit und immer stärkerer Trennung der genossenschaftlichen Gruppe vom Management“ (Klöwer 1981: S. 16). Hierbei erfahren die „persönlichen“ Elemente einen erheblichen Bedeutungsverlust (Klöwer 1981: S. 16). In dieser Phase scheinen sich viele Genossenschaften in den Industrieländern zu befinden und der überwiegende Teil der Genossenschaften in den Entwicklungsländern befindet sich wohl in den ersten zwei Phasen (Klöwer 1981: S. 16).
Daher werden die fünf Voraussetzungen von Rheinberg für die Entstehung von Genossenschaften im 19.Jahrhundert hinsichtlich der Mongolei zu untersuchen sein, um zu zeigen, welche der Voraussetzungen gegeben waren und sind und vor allem, welche Gewichtung der Voraussetzungen im Falle der Mongolei vorliegen.
18
2.2. Theoretische und konzeptionelle Grundlagen
2.2.1. Theorie der globalen Fragmentierung
Die Theorie der globalen Fragmentierung entstand als Kritik an der Theorie der nachholenden Entwicklung, die in den letzten 50 Jahren das Entwicklungskonzept der Entwicklungshilfepolitik bildete, aber empirisch wenig Erfolge feiern konnte, da in den Ländern des Südens Armut, Beschäftigungslosigkeit und Analphabetismus drastisch zunahmen (Scholz 2004: S. 215) und die so genannte „unterste
Milliarde“ entwicklungstechnisch gesehen immer mehr zurückgefallen ist oder fast zerfällt (Collier 2000: S. 17-33). Somit beansprucht diese Theorie keine Lösungen und Strategien für Problemlagen anzubieten, sondern es geht hauptsächlich um eine „Beschreibung und Analyse der Entwicklungsrealität in der Ära der Globalisierung“ (Scholz 2004: S. 215). Globalisierung ist demnach kein gleichförmiger, sozial homogenisierender Transformationsprozess. Viel mehr steht sie für Widersprüchlichkeit, Heterogenität und Umstrukturierung (Scholz 2004: S. 216). Die gleichzeitige Existenz von Verlierern und Gewinnern der Globalisierung zeigt auf, dass nicht alle Menschen, ganze Gesellschaften oder Nationalstaaten „gleichermaßen an den erwünschten oder auch notwendigen Entwicklungen und Entwicklungserfolgen teilhaben können“ (Scholz 2004: S. 221).
Deshalb steht hier Fragmentierung für „bruchhafte, sozio-ökonomische und/oder kulturell/politische Sonderung/Trennung von Individuen/Akteuren und/oder Akteursgruppen in räumlicher Dimension“ (Scholz 2004: S. 217). Bruchhaft bedeutet, dass in der Globalisierung die Gleichzeitigkeit von Gewinnern und Verlierer, massiver Reichtum und Armut und ökonomischer Teilhabe und Ausgrenzung durch Wettbewerbsbestimmung, Erfolgsverpflichtung, Konsensfreiheit und Solidaritätsentbundenheit bedingt wird. „Räumlich
19
äußert sie sich in regionaler Vernetzung und Integration (=Inklusion) bzw. regionaler Auflösung, Trennung, Ausgrenzung, Abkoppelung, Marginalisierung und Desintegration (=Exklusion). Ausdruck dafür sind zum einen Paradiese, Zitadellen, banlieues chics, gated communities, […] transnationale soziale Räume, […] no-go-areas […] und mehrheitlich die Exportproduktionszonen.“ (Scholz 2004: S. 218). Das Ergebnis der Globalisierung ist eine Regionalisierung oder besser gesagt eine räumliche Ausdifferenzierung, die modellhaft (siehe Abbildung 3) gekennzeichnet ist durch globale Orte, globalisierte Orte und neue Peripherie.
Abbildung 3: Modell der globalen Fragmentierung
Quelle: Scholz 2004: S. 223.
Die globalen Orte (acting global cities), die hauptsächlich in den Triadestaaten vorzufinden sind, beheimaten die „Kommandozentralen“ (Hartwig 2007: S. 38) der mulinationalen Konzerne und internationaler Finanzdienstleistungen und -organisationen,
hochtechnologische Produktionsstätten, Forschungs- und Entwicklungszentren und „einige verbliebene fordistische Industriezonen für qualitativ hochwertige Güter“ (Hartwig 2007: S.
20
38). Die fordistische Produktion wird aber nun überwiegend in die globalisierten Orte verlagert. Diese sind von „ephemer Dauer (Atlantis-like-islands) und lokal isoliert [… und] erfahren als Standorte von Billiglohnproduktion, IT-Unternehmen und preiswerten (Alters-/Wohlstands-) Residenzen eine globale Nachfrage“ (Scholz 2004: S. 235). Ihre Vernetzung mit der Welt ist von unterschiedlicher Dauerhaftigkeit und Intensität und die Wirtschaftsaktivitäten (z.B. Rohstoffextraktion, Nahrungsmittlerzeugung, sowie Freizeit und Tourismusangebote 24 oder auch Steuerparadiese 25 ) sind äußert heterogen. Gerade an den globalisierten Orten zeigt sich das Bild der fragmentierenden Entwicklung sehr deutlich, da auch dort nur Teilräume von Orten und nur bestimmte Akteursgruppen an den Entwicklungserfolgen partizipieren (Taraschewski 2008: S. 54) und die gleichzeitige Existenz von extremer Reichtum und massenhafter Armut städtebildlich ersichtlich ist (Scholz 2004: S. 237).
Die neue Peripherie steht demnach an unterste Stelle und ist der „Lebensraum der ausgegrenzten, überflüssigen Mehrheit der Bevölkerung“ (Scholz 2004: S. 224) und kennzeichnet die ökonomische Ausgrenzung der Betroffenen in drei Dimensionen: „Sie würden als Arbeitskräfte nicht benötigt, seien unbedeutend als Konsumenten und produzieren Gegenstände, die nicht gebraucht würden“ (Hartwig 2007: S. 39). Räumlich nehmen sie (siehe Abb.4) fast alle bekannten „Dritte Weltländer“ und Entwicklungsländer ein. Es sind „die nicht dynamischen, nicht dynamisierungsfähigen, marginalisierten Regionen häufig grenzübergreifender Ersteckung“ (Scholz 2004: S. 250).
24 Hartwig 2007: S. 38.
25 Scholz 2004: S. 249.
21
Abbildung 4: Karte der globalen Fragmentierung.
Quelle: Scholz 2004: S. 264.
Aber selbst innerhalb der Triadestaaten können Regionen, die zur neuen Peripherie charakterisiert werden können, ausfindig gemacht werden. Die Menschen sind in dieser fragmentierenden Entwicklung „exzessiver Konkurrenz ausgesetzt und fortwährend von Verdrängung bedroht; daher auch können sie sich nur um das eigene Überleben kümmern. Das gilt für die globalen Orte […] ebenso wie für die globalisierten Orte. Insbesondere sie können sich jedoch nicht auf Erreichtem ausruhen. Die Gefahr für sie, ganz oder partiell wieder in die [neue Peripherie] zurückzufallen, ist - gemäß der Logik des globalen, des entgrenzten Wettbewerbs - vorprogrammiert und latent gegeben“ (Scholz 2004: S. 227).
22
Bestimmte Teilgruppen und Teilorte können nur so lange an der Vorteilhaftigkeit des globalen Wettbewerbs partizipieren, wie es ihnen die Wettbewerbsbedingungen erlauben. Da sich das Modell der Fragmentierung nicht nur global 26 , sondern auch regional und lokal 27 verorten lässt oder besser gesagt sich dort durchsetzt, kann man die Theorie des Rentierstaates als eine Bestätigung für die Aussage von Scholz ansehen, dass „nur einige Wenige, die an den Schaltstellen der (wirtschaftlichen) Macht sitzen, gegenwärtig über die Geschicke der Welt, die Zukunft der Menschheit und die Lebenswirklichkeit der überwiegenden Mehrheit der Weltbevölkerung entscheiden“ (Scholz 2004: S. 258).
2.2.2. Rentierstaat
Auf den Rentierstaat bezogen würde dann die Aussage logischer Weise nicht mehr weltsondern nationalstaatlich bezogen sein. Aber ein Rentierstaat charakterisiert sich nicht durch einige Wenige an der Macht aus, sondern laut Kiza 28 durch sechs Identifikationsmerkmale:
• Internationale Renten und Renten-Äquivalente als die ökonomische Basis des Rentierstaates
Rentierstaaten werden definiert durch eine besondere Einkommensstruktur. Diese besteht überwiegend aus externen Renten, d.h. der Staat finanziert sich nicht hauptsächlich durch Besteuerung der Staatsbürger, sondern zum Beispiel im klassischen Fall über Bodenschätze, die auf dem Weltmarkt von externen Akteuren verwertet werden. Der Rentierstaat erwirbt Einkünfte nicht aus produktiver Tätigkeit, sondern nur über Besitz und Verfügung von Bodenschätzen. Da diese Einkünfte das produktive Leistungsvermögen der eigenen
26 Scholz 2004: S. 221.
27 Scholz 2004: S. 225.
28 In: Kiza 2003.
23
Volkswirtschaft enorm übersteigen, werden sie im Allgemeinen als Rente und im Speziellen als ökonomische Rente bezeichnet 29 . Renten lassen sich auch auf anderen Wegen akquirieren, wobei kein ökonomischer Austausch stattfinden muss. Die politische Rente wäre ein solches. Es sind Finanztransfers aus den Entwickeltenländern in Form von Entwicklungshilfe, wo keine produktive Arbeits- und Investitionsleistung von Seiten des Rentierstaates als Gegenleistung erbracht werden muss.
• Die bürokratische Staatsklasse als zentrale Rentenaneignungsadresse und als die sozioökonomische Voraussetzung des Rentierstaates
Die Hauptnutznießer dieser internationalen Renten sind überwiegend in der Staatsklasse angesiedelt, also hauptsächlich „im öffentlichen Sektor Beschäftigte, die gegenüber dem Durchschnitt der Arbeitskräfte über höhere Einkommen, höhere Partizipationsmöglichkeiten und höheres Prestige verfügen“ (Hartwig 2007: S. 40). Das heißt die Zugehörigkeit zum Staatsapparat ermöglicht den Zugriff auf die internationale Rente. Die Zueignung dieser Einkommensart ist also auf einige Wenige beschränkt, welches auch die Rentenflüsse organisieren, d.h. diese Personen besitzen die Verfügungsgewalt und die Zuweisungsrechte für die Renteneinkünfte und sind somit mit der Globalisierung vernetzt und sind im Sinne der fragmentierenden Entwicklung die „Gewinner“ des globalen Wettbewerbs dar. Was laut Kiza herauszuheben ist, dass sie bei der Allokation „keine Rücksicht auf die ökonomische Effizienz nehmen [müssen], da die Rentenflüsse ein stetiges, von der Produktion unabhängiges Einkommen darstellen“ (Kiza 2003: S. 192).
29 Kiza 2003: S. 191.
24
• Die Sicherung der finanziellen Autonomie und der politischen Macht des Rentierstaates durch die Renten
Bei der Verteilung der Renten und Ressourcen werden die politischen (und wirtschaftlichen Eliten) von zwei Faktoren beeinflusst: Selbstprivilegierung und Legitimationszwang. Die Zuordnung der Renten wird dabei als „Instrument der Legitimation [benutzt], indem sie Teile der appropriierten internationalen Rente verwenden, um vornehmlich ihre eigene Klientel zu finanzieren“ (Kiza 2003: S. 192-193). Die Gestaltung der gesellschaftlichen Ordnung erfolgt somit mit der Unterstützung der Rente und „ausschließlich nach eigenen, politischen Maßstäben [und Motiven]. Die gesellschaftliche Stellung des Einzelnen resultiert aus seiner Fähigkeit, einen Teil der Rente und somit der Privilegierung abzuschöpfen“ (Kiza 2003: S. 193). Allokationsinstrumente wären wohlfahrtspolitische Zuwendungen und Leistungen und Preis- und Subventionspolitik.
• Ausprägung der Kommunikationsstruktur durch gesellschaftliche Konkurrenz, um einen bevorzugten Zugang zu den Renten (Rent-seeking),
Das Ergebnis der obigen politisch motivierten Zuordnung von Renten ist die Entstehung von Klientelstrukturen, wo sich die Verhaltensweisen von Einzelnen und Interessengruppen in der Gesellschaft in Bestrebungen münden, an den Renten zu partizipieren und sich Teilrenten abzuschöpfen. Können immer mehr Interessengruppen sowie einzelne Unternehmen erfolgreich auf den wirtschaftlichen und politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß einwirken, so ist der Rentierstaat geprägt von einer rent-seekingsociety 30 .
30 Kiza 2003: S. 193.
25
• Struktur der Einnahmen und des politischen Marktes bedingen das entwicklungspolitische Verhalten des Rentiersstaates
Da die Rentenzuordnung politischen und eigenen wirtschaftlichen Motivationen der Staatsklasse unterliegt und unabhängig von „produktiven Zwängen [ist], kann die Rente nach ökonomisch rationellen Maßstäben im Sinne der Staatsklasse investiert werden“ (Kiza 2003: S. 193). Dies erfolgt überwiegend in rentenabwerfenden Wirtschaftssektoren, die im Allgemeinen exportorientiert sind, da ja dort die Renten akkumuliert werden, d.h. die Wettbewerbsbedingungen im Sinne der fragmentierenden Entwicklung müssen aufrecht gehalten werden, damit die Staatsklasse weiterhin an den Segnungen der Renten partizipieren kann. Die Staatklasse spielt die absolut dominante Rolle im Entwicklungsprozess des Staates.
• Verhaltensparadoxie des Rentierstaates, bedingt durch die Renten
Die internationalen Renten bieten eine Möglichkeit „strukturelle Heterogenität zu überwinden“ (Kiza 2003: S. 193) und eine wirtschaftliche Entwicklung voran zu treiben, unter der Bedingung, dass die Staatsklasse auf Gemeinwohl orientiert wäre (siehe Kanada, Australien). Aber damit würden sie ihre eigentliche Einnahmequelle für die Selbstprivilegierung verschließen. „In der Regel dominieren Herrschafts- und Machterhaltungsinteressen über langfristige Gestaltungsverpflichtungen (und Möglichkeiten) (Kiza 2003: S. 193).
Die hier vorgestellte Makro-Theorie der globalen Fragmentierung und die Theorie des Rentierstaats, die auch innergesellschaftliche Prozesse in Entwicklungsländern darstellen, werden uns nun bei der Beantwortung der obigen Fragestellung enorm helfen. Bilden sie doch die sozioökonomischen Rahmenbedingungen der Mongolei (siehe Kap. 4 und 5). Wenn man für die Mongolei aufzeigen könnte, dass das Zeitalter der globalen Fragmentierung und die
26
besondere Einkommensstruktur der internationalen Rente, die Kooperativneigung und den Genossenschaftsgeist in der Mongolei zum negativen beeinflussten und somit auch das Auftreten von Genossenschaftspromotoren verhinderte, wäre eine erfolgreiche Verlinkung zwischen diesen drei Theorien hergestellt.
3. Die Mongolei - allgemeines und historisches
Die Mongolei („Äußere Mongolei“) wurde unter dem Namen „Mongolische Volksrepublik“ (MVR) 1924 gegründet und liegt im Nordosten Zentralasiens. Mit einer Fläche von 1,5 Mio. km² ist sie 4,4mal so groß wie Deutschland 31 , hat aber laut Weltentwicklungsbericht aus dem Jahre 2008 nur ca. 3 Millionen Einwohner 32 , wovon über 1 Million in der Hauptstadt Ulaanbaatar leben. Somit ist die Mongolei mit einer Bevölkerungsdichte von nur 1,6 Personen pro Quadratkilometer „das am dünnsten besiedelte Land der Welt“ (Taraschewski 2008: S. 62). Die 21 aimags vergleichbar mit Provinzen oder Bezirken bilden die administrativen Einheiten der Mongolei. Diese sind wiederum unterteilt in insgesamt 340 sums (Unterbezirke) und 1.662 bags und khoroos (Gemeinden). Das politische System der Mongolei ist eine parlamentarisch-präsidentielle Demokratie (BTI 2004: S.1) mit „einem Mehrparteiensystem […], das in den letzten Jahren zunehmend in ein Zweiparteiensystem überging“ (BTI 2008: S. 2), bestehend aus der Mongolischen Revolutionären Volkspartei (MRVP), der kommunistischen Nachfolgepartei und der Demokratischen Partei (DP). Der politische Transformationsprozess und seine Ergebnisse werden als „poster child for democracy in Eurasia und als democracy’s single succes story in the former Soviet empire east of the Urals“ (Hartwig 2007: S. 205) bezeichnet. Seit 1992 wurden regelmäßig freie und demokratische Wahlen durchgeführt. „Überdies ist [aber] das
31 Hartwig 2007: S. 60.
32 Weltentwicklungsbericht 2008: S. 389.
27
Verwaltungssystem stark dem Klientelismus der Parteien unterworfen, sodass nach jedem Regierungswechsel Beamte selbst auf niederer Ebene [fast komplett] ausgetauscht werden“ (BTI 2004: S. 7).
Die Mongolei hat nur zwei direkte Nachbarstaaten mit Russland und der Volksrepublik China (siehe Abbildung 5), mit denen sie eine Staatsgrenze von ca. 8.000 km (3.485 km mit Russland und 4.677 km mit China) 33 haben. Umschlossen von ihren zwei Nachbarstaaten ist die Mongolei ein Binnenstaat ohne direkten Zugang zu einem der Weltmeere und ist mit einer durchschnittlichen Höhe von 1.580 über dem Meeresspiegel „eines der höchstgelegenen Länder der Erde“ (Taraschewski 2008: S. 59).
Abbildung 5: Länderkarte - Mongolei
Quelle: http://www.versch-jagdreisen.de/pages/jagdlaender/asien/mongolei/land.php
33 Taraschewski 2008: S. 59.
28
Bedingt durch ihre Lage in der Westwind-Zone (extrem kontinentales Klima mit +40° im Sommer und -50° im Winter) 34 und geringer jährlicher Niederschlagsmenge ist die Landschaft der Mongolei geprägt durch Wüsten im Süden, Wüstensteppen und Steppen, die sich im Norden anschließen und bis in die Ostmongolei reichen, boreale Nadelwälder, Waldsteppe und Taiga im Norden. Nur 10% der mongolischen Gesamtfläche ist für den Ackerbau geeignet ist und „90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche besteht aus Naturweide, die nur über Wandertier-Haltung [also nomadische Lebens- und Kulturweise] in Wert gesetzt werden kann“ (Scholz 1995: S. 155). Die nomadische Lebens- und Kulturweise stellt deshalb „jeweils die höchstmögliche, optimale Form [dieser] lokalspezifisch[n] Ressourcennutzung dar. […] Auch erwächst aus der nomadischen Wirtschaft keine […] vergleichbare […] Produktionssteigerung. […] Anhäufung von Habe in Form von Kapital und Produktionsmitteln stellen kein Ziel, keinen ökonomisch handlungsbestimmenden Wert an sich dar. […] Nomadismus basiert auf Subsistenzproduktion mit eigenen, aus dem regionspezifischen zeitlich-räumlichen natürlichen Grundlagenangebot erwachsenden Zwängen und Regeln. […] Markt- oder Gewinnorientierte Vermehrung des Tierbestandes war prinzipaliter kein Motiv nomadischer Herden-Haltung. […] Nomadismus […] kennt nur Bewahrung/Beharrung, Verfall, Niedergang oder Assimilation. […] Und weil sie extensiv ist, ist sie wenig zu Vervollkommnung fähig. Wenn die Viehwirtschaft intensiven Charakter annimmt, hört sie auf nomadisch zu sein, und im Zusammenhang damit zerfallen alle traditionellen Institutionen der Nomaden, und ihre Lebensweise verändert sich völlig. (Scholz 1995: S. 26-28).
So „lebten 1920 ca. 98% der [mongolischen] Bevölkerung als Nomaden“ (Scholz 1995: S. 155). Zu diesem Zeitpunkt lebten in der Mongolei 542.500 Mongolen, ca. 100.000 Chinesen und 5.000 Russen (Taraschewski 2008: S. 63).
34 Taraschewski 2008: S. 59.
29
3.1. Feudal-koloniale Epoche (1691 bis 1921)
Vor der Erlangung der Unabhängigkeit der Mongolei 1921 kann der Zeitraum vom 17. Jahrhundert bis 1921 als feudal-koloniale Epoche gekennzeichnet werden. Durch innergesellschaftliche Kriege zwischen den West- und Ostmongolen im 17.Jahrhundert sahen sich die Fürsten der ostmongolischen Khalkh (die größte ethnische Gruppe in der Mongolei) gezwungen, „sich dem mandschurischen Qing-Kaiser zu unterwerfen“ (Hartwig 2007: S. 103). Dieser Akt besiegelte das Ende ihrer Unabhängigkeit „und leitete die koloniale Epoche der Äußeren Mongolei ein“ (Hartwig 2007: S. 103). Im 18. Jahrhundert wurden immer wieder regionale Aufstände gegen die Kolonialmacht gewaltsam unterdrückt. Die Hauptfunktion der Äußeren Mongolei lag in seiner geographischen Lage, die die Funktion eines Schutzwalls an der Nordgrenze des mandschurischen Herrschaftsreiches zu Russland erfüllte. Die mongolische traditionelle sozio-ökologische Kulterweise war, wie im vorigen Kapitel schon erwähnt, der Nomadismus (Scholz 1995: S. 155). Diese Kulturweise sollte konserviert und eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung sollte nicht erduldet werden (Hartwig 2007: S. 104). So entwickelten sich extreme soziale Gegensätze und Klassenunterschiede in der Bevölkerung. Die Mehrheit der mongolischen Bevölkerung sicherte sich ihr Überleben durch die traditionelle nomadische Kulturweise, die die bestangepasste Nutzung der Ressourcen darstellte, da im Grunde die physio-geographischen Bedingungen keine nennenswerten Alternativen darboten (Scholz 1995: S. 155). Die meisten jedoch besaßen nicht mal eigene Tiere, sondern fungierten „als Hirten der Reichen“ (Hartwig 2007: S. 111). Außer den Nomaden gab es wenige mongolische Adelige (8% der Bevölkerung, die im Jahre 1921 44,5% des gesamten Viehbestandes besaßen) 35 , die vom mandschurischen Kaiser Territorien als Lehen vergeben bekamen und auch in den Genuss von hohen Gehältern und Privilegien, wie zum Beispiel Strafminderheit bei Vergehen, kamen (Hartwig 2007: S. 106). Ihre Loyalität
35 Hartwig 2007: S. 111.
30
wurde durch Heiratsbündnisse an das mandschurische Kaiserreich sichergestellt. Sie konnten einen Teil der Steuer- und Abgabenlasten einbehalten und sich ein ausschweifendes und luxuriöses Leben leisten. Oftmals waren ihre Ausgaben so hoch, dass sie bei ausländischen Handelshäusern Kredite aufnehmen mussten, die wiederum von den Untertanen abbezahlt wurden (Hartwig 2007: S. 114). Einer der wenigen Institutionen, die der einfachen Bevölkerung eine Chance auf soziale Mobilität gab, waren die Klöster. Hier bestand ein Zugang zu Bildungs- (das Erlernen von Lesen und Schreiben, Befreiung von Steuer- und Abgabenlast) und Ausbildungsmöglichkeiten (zum Mönch = Lama) und somit Aufstiegschancen. Die Klöster entwickelten sich auch zu lokalen wirtschaftlichen Zentren und Knotenpunkten des (Karawanen-) Handels, des Ackerbaus, der Heilkunde und des Handwerks (Hartwig 2007: S. 108). Dort ließen sich vor allem russische und chinesische Handelshäuser nieder, die auf Grund ihrer dominierenden Handelsorganisationen asymmetrische Handelsbeziehungen pflegten. Dadurch wurden „der Mongolei wertvolle Ressourcen entzogen und gegen Konsumgüter von oftmals minderer Qualität, die zu überhöhten Preisen angeboten wurden, getauscht“ (Hartwig 2007: S. 113). Somit kann die mongolische Gesellschaft in dieser Epoche „als eine Zweiklassengesellschaft charakterisiert werden. An der Spitze stand der herrschende, weltliche und geistliche Adel, der primär von Renten lebte und daher als Staatsklasse betrachtet werden kann. Darunter befand sich, die zu Abgaben und Dienstleistungen verpflichtete Unterschicht. Einen bürgerlichen Mittelstand gab es hingegen nicht“ (Hartwig 2007: S. 111). Im 19.Jahrhundert änderte sich die wirtschaftliche Interessenlage der Mandschuren. Die Steuer- und Abgabelast der Bevölkerung wurde drastisch angehoben, denn die Mongolei sollte nun der Halbkolonie Mandschu-China bei der Zahlung der Boxerkontributionen helfen und wurde auch ökonomisch den imperialistischen Mächten geöffnet. Dies führte dazu, dass zu Beginn des 20.Jahrhunderts immer mehr agrarische Kolonisten aus China in der Mongolei ansiedelten und dabei eine Modernisierung der Gesellschaft erfolgen sollte. Im gleichen Zug begann auch die verstärkte ökonomische
31
Ausbeutung der Mongolei, welches in „der mongolischen Bevölkerung und Fürstenschaft den Widerstand gegen die mandschurische Herrschaft und gegen chinesische Siedler und Geschäftsleute [entfachte]. Erstmals wurden Forderungen nach nationaler Selbstständigkeit erhoben“ (Hartwig 2007: S. 104), die aber nicht die Überwindung des Feudalismus im Sinne hatten, „sondern lediglich versuchen sollte, das Leben erträglicher zu gestalten“ (Hartwig 2007: S. 112).
Der Sturz der mandschurischen Dynastie in China wurde als Anlass genommen eine Regierung aus mongolischen Fürsten und lamaistischen Mönchen im Jahre 1911 zu bilden und die Unabhängigkeit der „Äußeren Mongolei“ auszurufen (Hartwig 2007: S. 104). Auf Grund der fehlenden gesellschaftlichen Basis für eine Unabhängigkeit und hauptsächlich wegen seiner geographischen Lage, die eine autonome Entwicklung nicht zulassen würde, musste sich die neue Regierung an Russland wenden, da die neue rechtsmäßige Nachfolgeregierung in China, „die territoriale Integrität des Reiches wiederherzustellen trachtete“ (Hartwig 2007: S. 105). Russland unterstütze diese Bestrebungen, da auch sie ein Interesse daran hatten einen „Pufferstaat“ zwischen sich und China zu errichten, in dem Russland die ökonomische Vormachtstellung übernehmen sollte (Hartwig 2007: S. 105). Doch das Abkommen von Kiakhta von 1915 wurde von der chinesischen Seite 1919 gebrochen, als diese in die Mongolei einmarschierten. 1920 erfolgte eine scheinbare Befreiung der Mongolei durch den von Japan unterstützten Weißgardist Generalleutnant Baron von Ungern-Sternberg, der die chinesische Herrschaft beendete und gleichzeitig bestrebt war die mandschurische Qing-Dynastie wiederherzustellen. Das lag jedoch nicht im Interesse Russlands. Durch gesendete Waffenhilfe und Truppenteilen konnte schließlich 1921 die mongolische Hauptstadt befreit und eine Volksregierung etabliert werden.
32
3.2. Sozialistische Epoche (1921-1989)
Als dann im Jahre 1924 die Mongolische Volksrepublik (MVR), „der zweite sozialistische Staat der Weltgeschichte“ 36 gegründet wurde, lebten zu dieser Zeit etwa 647.500 Menschen in der Mongolei, wovon 542.500 Mongolen waren (Taraschewski 2008: S. 63). 30-40% der männlichen Bevölkerung waren Lamas, die nach ihrer Ausbildung (Ablegen eines einfachen Gelübdes) meist eine eigene Familie gründeten und als Nomaden auf dem Land lebten (Hartwig 2007: S. 110). „Von den 1.700 Geschäften, die im Jahr 1926 in der Mongolei registriert waren, entfielen über 1.450 auf chinesische und 81 auf russische, amerikanische, deutsche oder englische Firmen“ (Hartwig 2007: S. 116). Im Land existierten unter der mongolischen Bevölkerung große Armut, Verschuldung, Existenzkrisen und Landflucht 37 bedingt durch die feudal-koloniale Epoche. Die von der Sowjetunion für die Mongolei konzipierte Staatspolitik mit dem Ziel des „Übergangs vom Feudalismus zum Sozialismus unter Umgehung des Kapitalismus“ (Hartwig 2007: S. 132) wurde mit dem Maßnahmenpaket „Nationalisierung von Grund und Boden und die Beseitigung des Herrschaftsanspruchs der Fürsten und Klöster“ (Scholz 1995: S. 156) eingeleitet. Es erfolgte eine Verteilung des verstaatlichten Landes an die einfache Bevölkerung und die konfiszierten (Herden-) Tiere wurde an die Hirten und Nomaden per Vertragsbasis übertragen (Scholz 1995: S. 156). Ausländisches Kapital wurde verdrängt (durch hohe Zollabgaben, Lizenzentzug, Annullierung der mongolischen Schulden) 38 mit dem Ziel einer sozialistischen Wirtschaftsordnung ohne privates Kapital. Der geistliche Einfluss sollte unterbunden werden, sah man sie doch aus sowjetischer Sicht als Klassenfeinde und im Zuge der Kollektivierung (1929-1931) wurden die Lamas verfolgt und unterdrückt, diffamiert und bekämpft 39 , so dass Ende der 30er Jahre diese fast jegliche Bedeutung verloren hatte. Auf Grund von
36 Hartwig 2007: S. 130.
37 Hartwig 2007: S. 116.
38 Hartwig 2007: S. 134.
39 Hartwig 2007: S. 132.
33
Missmanagement ging jedoch die Zahl der Tiere insgesamt um ca. 26% 40 zurück. Es etablierte sich eine verweigernde Haltung zu der forcierten Kollektivierung bei der Mehrheit der Bevölkerung. Manche schlachteten ihr Vieh freiwillig ab, damit sie nicht kollektiviert werden sollten, andere wehrten sich gewaltsam und einige wanderten in die „Innere Mongolei“ aus. So blieben die Herden „zwar formal kollektiviert, bis Ende der fünfziger Jahre, [aber] vorherrschend individuell und privat“ (Scholz 1995: S. 156). Die zweite große sowjetische Maßnahme war der beginnende Aufbau einer Leicht- und Nahrungsmittelindustrie in den 30er Jahren. Diese boten „erstmals in der Geschichte des Landes außerpastorale Erwerbsmöglichkeiten in nennenswerter Größenordnung“ (Scholz 1995: S. 156) und wurde begleitet durch einen infrastrukturellen Ausbau des Landes (Taraschewski 2008: S. 91). Mit dem Ende des Fürstentums hörte auch ihre territoriale Aufteilung des Landes auf. Diese wurde nun, wie Anfang des Kapitels schon erwähnt, in aimags und sums aufgeteilt, die später gleichzusetzen waren mit Kollektivbetrieben. Lag der urbane Anteil der Bevölkerung in der Mongolei in den 20er Jahren gerade mal bei 5% (Taraschewski 2008: S. 91), so wuchs diese stetig und kontinuierlich an, da neue Siedlungen ökologisch basierend, entlang der Transsibirischen Eisenbahn und vor allem im Norden des Landes mit sowjetischer Hilfe und „mit den wichtigsten Verwaltungseinrichtungen und zentralen Diensten ausgestattet“ (Scholz 1995: S. 156), aufgebaut wurden. So wurde ein Schulsystem bis 1960 (denn vor 1921 gab es nur 2 Schulen im gesamten Land) mit 400 Schulen und 4.000 Lehrern eingerichtet 41 und ein Gesundheitssektor aufgebaut. Diese Siedlungen lösten in ihrer Funktionalität die traditionellen Klostersiedlungen ab. Sie boten Arbeitsplätze (zum Beispiel im Bereich der Rohstoffexploration: Erdenet, die aktuell zweit größte Stadt in der Mongolei wurde erst 1976 auf Grund eines riesigen Kupfer-Molybdän-Vorkommens gegründet) und soziale Einrichtungen wie „Krankenstationen, sowie Winterunterkünfte, Ställe, Pferchen und […] auch Heudepots“ (Scholz 1995: S. 156-157).
40 Scholz 1995: S. 156.
41 Scholz 1995: S. 156.
34
Nachdem der erste Kollektivierungsprozess recht erfolglos verlief, wurde nach ideologischer Vorbereitung (Unterdrückung der buddhistisch lamaistischen Glaubens, Beseitigung von politischen Gegnern), der zweite Versuch ab 1959 gestartet, mit dem Ziel der „Seßhaftmachung“ 42 der mongolischen Nomaden. Diese wurden unter Einbezug ihrer verwandtschaftlichen Beziehungen „in negdel - [landwirtschaftliche Genossenschaften sozialistischer Art] zusammengefasst, die jeweils die Fläche eines sums umschlossen. „Bei negdel handelt es sich um Kollektive mit gemeinschaftlichen/verwandtschaftlichen Zügen“ (Scholz 1995: S. 158), in die die Nomaden ihre Herden einbringen und als Viehfacharbeiter arbeiten mussten. Die negdel waren planwirtschaftlich gelenkt und kollektiv organisiert. Unter Eigenverantwortung konnten auch bis zu einem bestimmten Limit (75 Tiere) eigene Tiere gehalten werden. Auf ökologischen Großräumen zugeteilten Herden wurden die jeweils von der Zentrale zugewiesene saisonale Wanderung und Futterweise empfohlen 43 . Die so genannten „Hirtenbrigaden“ erhielten gekennzeichnete Lagerplätze und Wanderwege. In den sums wurden auf den Weiden Brunnen und Schutzställe und in den Siedlungen Winterbehausungen, Heuvorräte, Veterinärstationen und kulturelle Einrichtungen für die negdel errichtet. Die „sozialistische Verstädterung“ 44 sorgte dafür, dass bis 1970 über 1.000 tierwirtschaftliche Brigadezentren und über 300 städtischen Siedlungen entstanden, die mittlerweile 50% der Landesbevölkerung 45 beheimatet. Dieses konnte nur durch die genossenschaftliche Arbeitsteilung und den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, die die „Freisetzung und Ansiedelung von großen Teilen der nomadischen Bevölkerung“ (Hartwig 2007: S. 136) ermöglichte, bewerkstelligt werden. Der Anteil der nomadischen Haushalte nahm von 87% (1925) bis auf 16% (1989) 46 ab. Die negdel -Genossenschaften boten also
42 Scholz 1995: S. 158.
43 Scholz 1995: S. 158
44 Taraschewski 2007: S. 97.
45 Scholz 1995: S.159.
46 Hartwig 2007: S. 138.
35
Kollektivgüter im Olsonschen Sinne 47 und besaßen eine enorme Attraktivität. Sie sicherten die Ausfuhr der Produktion und die Zufuhr notwendiger Konsumgüter. Die Dienstleistungen im sozialen, technischen und kulturellen Bereich hatten eine enorme Anziehungskraft für die Bevölkerung. Aber es gab auch freiwillige informelle Kooperationen in dieser Zeit. Eines davon war die so genannte „dundiin kass“, ähnlich dem EKUB-Sparvereinen in Äthiopien, und wurde von mongolischen Beamten organisiert. Diese hatten zwar ein etwas überdurchschnittliches Einkommen, doch konnten sie sich davon keine Konsumgüter (Farbfernseher, Waschmaschine oder Videorecorder) aus westlichen Industrieländern leisten. Organisiert durch private Kontakte mussten alle Haushalte im „dundiin kass“ an einem bestimmten Termin (meist nach Erhalt des Gehaltes, welches gesplittet vierzehntägig ausgezahlt wurde) einen identischen Betrag (der vorher festgelegt wurde) einzahlen. Das zusammengetragene Geld wurde in der Regel per Losverfahren an einen der Beteiligten ausgezahlt. Er war nach Erhalt der Ausschüttung verpflichtet, weiterhin regelmäßig seinen Beitrag einzuzahlen, bis der letzte Beteiligte seine Ausschüttung erhalten hatte und schied für die restliche Zeit aus dem Losverfahren aus. Das „dundiin kass“ war eine Mischung aus zinslosen Kredit (für diejenigen, die frühzeitig gewinnen) und unverzinster Sparleistung (für die letzten Zahlungsempfänger).
Physio-geographisch und klimatisch bedingt, konnten trotz enormer Bemühungen seitens der mongolischen Regierung und der Sowjetunion in dieser Zeit nur 0,3% der Gesamtlandesfläche für den Ackerbau gewonnen werden (Hartwig 2007: S. 138). Mit dem Aufbau eines leichtindustriellen Sektors und der Lebensmittelverarbeitung konnte die Mongolei sich selbst mit Lebensmitteln und Textilien aus eigener Produktion versorgen (Hartwig 2007: S. 162).
47 Pies/Leschke 1997.
36
Die sozialistische Epoche war also geprägt von sowohl positiver als auch negativer Entwicklung. Die Etablierung des sozialistischen Systems erfolgte über einen verordneten „Bruch mit der religiösen, kulturellen, historischen und mit Teilen der nomadischen Tradition“ (Hartwig 2007: S. 161) und auf Kosten von Menschenleben und freiheitlichen Grundrechten. Auf der anderen Seite gewann die Mongolei einen (unabhängigen) Nationalstaat mit einer ausgeprägten Gesundheits-, Bildungs-, Wissenschafts- und sozialen Sicherheitssystem, die nur durch ausländische Investitionen im Persona der Sowjetunion und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) aufgebaut und am Leben gehalten werden konnte. Die Einführung genossenschaftlicher Kooperationen in Form der negdel -Genossenschaften wurde einer allgemeinen wirtschaftlichen und Modernisierungszielsetzung untergeordnet und sollte vor allem prozesspolitischen Zielen dienen, nämlich einerseits zur Unterstützung des Wirtschaftsverkehrs mit der Sowjetunion und den RGW-Staaten, andererseits zur Abfederung der sozialen Probleme und zur Stärkung der sozialen und ökonomischen Integration in das sozialistische System (Rösner 2000: S. 7). Die negdel -Genossenschaften waren also hauptsächlich dem Staat als ausführende Organe seiner Politik dienende Einheiten und können somit nicht nach unserer obigen Definition als Genossenschaft im Sinne eines ökonomischen Genossenschaftsbegriffs definiert werden (siehe Kap. 2), da Solidarität durch den Staat erzwungen wurde, Zusammenschluss nicht freiwilliger Natur und nicht auf der Basis demokratischer Grundprinzipien aufgebaut war. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion konnten aber die positiven Errungenschaften des Sozialismus nicht mehr aufrecht gehalten werden und die Mongolei schlitterte in eine tiefe wirtschaftliche Krise.
37
3.3. Kapitalistische Epoche
Der von der Sowjetunion planwirtschaftlich organisierte Absatz der produzierten Waren kam nach dem Zusammenbruch des Sozialismus zum Erliegen. Die wirtschaftliche Spezialisierung der Mongolei innerhalb der RGW-Staaten und der damit verbundene sozialistisch orientierte regionale Markt der Mongolei brachen völlig zusammen. Die zuvor herrschende Abhängigkeit zeigt sich vor allem darin, dass „bis zur politischen Wende […] die Mongolei etwa 95% ihres gesamten Außenhandels mit den Staaten des RGW“ (Taraschewski 2008: S. 65) abwickelte. Viele der Staatsbetriebe mussten still gelegt werden. Da sie „über keine eigenen Rücklagen verfügten, [waren sie auch nicht in der Lage], die für sie notwendigen Rohstoffe zu kaufen [oder] ihren Maschinenpark zu reparieren.“ (Barkmann 2006: S. 361). Das Fehlen von Zulieferprodukten und vor allem der Treibstoffmangel verursachte eine enorme Versorgungskrise im Waren- und Lebensmittelangebot, die alle Bereiche der Gesellschaft erfasste (Barkmann 2006: S. 361). Als Folge dessen ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 1989-1991 um ca. 18% und die nationale Kaufkraftparität sogar um 60% 48 runter.
Die mongolische Regierung beschloss daraufhin die Einführung der Marktwirtschaft mittels Schocktherapie. Das war die Hauptbedingung „eine[r] Reihe von Industrienationen und multilateralen Wirtschafts- und Finanzorganisationen [, die bereit waren], den Transformationsprozess zu unterstützen“ (Hartwig 2007: S. 170). Die Schocktherapie „has involved major transfers of property rights, rapid price decontrol and trade and foreign exchange liberalisation” (Hartwig 2007: S. 170). Die neuen Geldgeber, wie der Internationale Währungsfond, die Weltbank, die Asiatische Entwicklungsbank und manche staatliche Geberorganisationen bestanden auf diesen Bedingungen für die Gewährung der Finanzhilfe. Der Transformationsprozess sollte nicht unter Vorgaben, sondern unter Konditionalitäten und
48 Hartwig 2007: S. 178.
38
erwarteten konkreten Maßnahmen erfolgen. Mit der Mitgliedschaft in diesen Wirtschafts- und Finanzorganisationen schickten diese ihre neoliberalen „Transformationsmanager“ 49 in die Mongolei, die glaubend an die universelle Gültigkeit der wachstums- und modernisierungstheoretischen Grundannahmen ihrer Weltansicht (Hartwig 2007: S. 170), ohne einer vorherigen detaillierte Analyse der historischen Entwicklung, die mongolische Regierung berieten und somit die Transformation verwalteten. Ziel der Schocktherapie war die Steigerung des Lebensstandards bedingt durch Produktions- und Allokationseffizienz der Wirtschaft 50 . Folgende Strukturanpassungsmaßnahmen (IWF 1991) wurden durchgepeitscht: • Rasche Privatisierung der staatlichen und kollektiven Betriebe sowie Liquidierung unrentabler Betriebe;
• Marktöffnung und Liberalisierung des Außenhandels; • Freigabe der Preise und des Währungskurses;
• Senkung der Staatsausgaben, Subventionsabbau und eine drastische Anpassung der Fiskalpolitik;
• Senkung des Konsums, um eine höhere Sparquote zu erreichen; • Straffung der Geldpolitik durch Anhebung der Zinsen und Kontrolle der Geldmenge zur Eindämmung der Inflation, Privatisierung und Preissteigerung im Bildungs- und Gesundheitssektor;
• Schaffung günstiger Investitionsbedingungen für ausländische Unternehmen; • Arbeitmarktreformen.
Die Vorgehensweise war klar. „The trickle-down theory dictated that economic policy take percedence over social concerns“ (Rossabi 2005: S. 36), d.h. die Regulationsfähigkeit des Staates, die Bekämpfung der Armut oder die Lösung gesellschaftlicher Probleme rückten in den Hintergrund bei der “Umsetzung der angebotsorientierten Wirtschafts- und
49 Hartwig 2007: S. 170.
50 Hartwig 2007: S. 171.
39
Austeritätspolitik [mit] […] der Entfaltung der Marktkräfte zu
Wirtschaftswachstum“ (Hartwig 2007: S. 172). Die Auszahlung einzelner Kredite erfolgte bei Einhaltung konkreter Strukturanpassungsmaßnahmen 51 . Das Ergebnis dieser Schocktherapie war eine Deindustrialisierung der Mongolei und eine Abnahme inländischer Investitionen. Als Folge dessen verarmten große Teile der Bevölkerung von 1991 bis 1995 weiterhin. Der Anteil der Menschen, die unter dem Existenzminimum lebten, stieg von 14,5% (1991) auf 36,3 % (1995) 52 an. Das Jahr „1992 war der Höhepunkt der wirtschaftlichen Krise vor 1994/1995. Die Staatsdisziplin brach zusammen, fatalistische Grundhaltungen griffen um sich. „Das Motiv: Rette sich, wer kann!“ ließ die Mongolen zu einem Volk der Händler werden. Viele glaubten, die wiedergewonnene Freiheit müsse nun bedeuten, dass jeder tun und lassen könne, was er wolle“ (Agwaandorj 1999: S. 220).
Auf der anderen Seite erfolgte im Rahmen der Strukturanpassungsmaßnahmen „eines der schnellsten Privatisierungsprogramme unter den ehemals sozialistischen
Reformstaaten“ (Hartwig 2007: S. 179). Die Privatisierung landwirtschaftlicher negdel - Genossenschaftenwar innerhalb eines Jahres abgeschlossen. Die Genossenschaftsherden wurden aufgeteilt. „Das Privatisierungsgesetz überließ es den Mitgliedern der negdels, den Modus der Aufteilung des Viehs und der übrigen Wirtschaftsgüter selbst festzulegen“ (Hartwig 2007: S. 180). So konnten auch nicht-nomadische negdel - Mitglieder „bei den Tierzuweisungen […] partizipieren (Scholz 1995: S. 160). In Anbetracht der Tatsache, dass viele Facharbeiter ihre Arbeitsstellen verloren und die Branche der verarbeitenden Industrie stark einbrach (Beschäftigtenzahl sank von 123.400 im Jahre 1990 auf 67.300 im Jahre 1995) 53 , bot der Nomadismus wieder eine Möglichkeit „in Ermangelung anderer Einkommensquellen“ (Scholz 1995: S. 160). Diese Neu-Nomaden besaßen geringe Erfahrungen in dieser Kulturweise und fast gar keine im Bereich überlieferter spezifischer
51 Hartwig 2007: S. 172.
52 Barkmann 2006: S. 362.
53 Barkmann 2006: S. 362.
40
Orts- und Weidemanagementkenntnisse. Doch die relativ guten Witterungsverhältnisse Anfang der 90er Jahre begünstigte die bemerkenswerte Renaissance der mobilen Tierhaltung. „Der Anteil der Beschäftigten in der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung stieg von einem Drittel im Jahre 1990 auf fast 48% im Jahre 1997“ (Taraschewski 2008: S. 80). Laut Weltentwicklungsbericht 2008 54 hatte sich die Zahl der Nomadenhaushalte von 1992 bis 1999 fast verdoppelt und die Viehbestände haben sich um 30% vermehrt. Da viele bestrebt waren, ihre Selbstversorgung sicher zu stellen, waren sie auch bestrebt, ihren Viehbestand zu erhöhen 55 . Unterstützt durch den Rückgang der Vieh- und Fleischexporte und der inländischen Vermarktungsstrukturen, erreichten die Viehzahlen 1998 ihren höchsten Stand von ca. 32 Millionen Tieren (Hartwig 2007: S: 192). Die natürliche ökologische Tragfähigkeit der Naturweide wird aber nur auf etwa 25 Millionen Tiere geschätzt (Taraschewski 2008: S. 88). Auf Grund des enormen Anstiegs der Tierzahlen im Lande wurde nun die Überlebensstrategie des Nomadismus durch Überweidung bedroht (Hartwig 2007: S. 193) und die Schuld dafür wurde den Neu-Nomaden gegeben. Da vor allem bei den ärmeren und den Neu-Nomaden die Distanz zwischen den Weidenwechsel immer mehr abnahm und sich auch die Frequenz des Weidewechsels verringerte, weil sich diese mehr Absatzmöglichkeiten in der Nähe von Siedlungen und zentralen Verkehrsachsen erhofften (Hartwig 2007: S. 193), konzentrierten sich diese Haushalte auf bestimmte ertragreiche Regionen. Auch die Schließung von Internaten in den sum -Zentren bedingte eine räumliche Konzentration von Nomaden in Gebieten mit Grundschulen. Da sich diese Haushalte keine Wohnungen für ihre Kinder in den sum -Zentren leisten konnten, mussten sie in der ferienfreien Zeit, wenn sie ihre Kinder in den Genuss von Bildung kommen lassen wollten, für die Dauer der Schulzeit dort verbleiben. Die Folgen waren mangelnde Wirtschaftlichkeit und ein enormer Weidedruck in diesen Gebieten (Taraschewski 2008: S. 89).
54 Weltentwicklungsbericht 2008: S. 231.
55 Hartwig 2007: S: 192.
41
Laut National Environ-mental Action Plan (2002) 56 waren „über 70 Prozent der gesamten Weideflächen (vor allem in den südlichen Landesteilen) degradiert“. Hartwig 57 stellt noch mal heraus, dass die Bedrohung der natürlichen [Weide-] Grundlagen nicht die Folge eines absoluten Raummangels ist, sondern durch die Konzentration und Dekonzentration nomadischer Haushalte auf Grund sozialräumlicher Disparitäten (Hartwig 2007: S. 193). Zu mindest einige nomadische Haushalte lösten das obige Problem der Internate mit einer „suurin gazar huduugiin tohirolzoo“ (kooperativer Selbsthilfevereinbarung). Auf Grundlage verwandtschaftlicher oder privater Beziehungen aus alten negdel-Zeiten erfolgte gegenseitige Hilfeleistung auf der Grundlage von Spezialisierungsvorteilen in der Tätigkeit und des Standortes. Die Nomadenfamilien vertrauten ihre Kinder in den sum -Zentren bestimmten Haushalten während der Schulzeit an. Diese wiederum vertrauten ihr Privatvieh den Nomaden an. Diese Nomaden konnten nun eine längere Distanz zwischen den Weidenwechsel einlegen, eine höhere Frequenz des Weidewechsels erbringen und damit ihre Wirtschaftlichkeit verbessern, da sie die Regionen mit Weidedruck meiden konnten, ohne auf die Ausbildung ihrer Kinder zu verzichten.
Die urbanen Haushalte in dieser gegenseitigen Hilfeleistung kommen in den Genuss der Vorteilhaftigkeit des Nomadismus (zusätzliche Einkommensquelle beim Verkauf von Tieren, Zulieferung von Fleisch und Milchprodukten bedingt durch eine qualifizierte Viehhaltung) ohne eigene extensive Arbeitsleistung zu tätigen. Aber diese Art der kooperativen Hilfeleistung war in der Mongolei nicht weit verbreitet und durch den hohen Weidendruck waren die Tiere in den Jahren 1998 bis 2002, den extremen hintereinander folgenden sommerlichen Dürren und schneereichen Winter gnadenlos ausgesetzt und „ein millionenfaches Sterben von Tieren“ (Taraschewski 2008: S. 89) setzte ein. Der Verlust in
56 In: BTI 2004: S. 13.
57 Hartwig 2007: S. 193.
42
diesen Jahren wird auf 30% 58 des gesamten Tierbestandes geschätzt und die ärmeren Haushalte und die Neu-Nomaden waren am meisten davon betroffen. Diese durch die Natur bedingten wirtschaftlichen Katastrophen verstärkten die soziale Segregation im ländlichen Raum, bei den Nomaden. „58% der Tier-Haushalte in der Mongolei haben weniger als 100 Tiere. Das sind die Armen, die gerade so viel haben, dass sie überleben können. Und dann haben wir etwa 22%, die zwischen 100 und 200 Tieren haben. Dann zwischen 200 und 500 Tieren etwa 17%. Und dann etwa 3,6% der Tierhalter haben mehr als 500 Tiere. ... Und die nutzen jetzt diese armen Leute ... als Arbeitskräfte, die Hüter-Aufgaben übernehmen, und assoziiert mit der wohlhabenden Familie leben und arbeiten“ (Nuhr 2008).
Ohne ihr Vieh und Arbeitsplätze hatte die arme Landbevölkerung auch keine Existenzgrundlage mehr. War Anfang der 90er Jahre die Armut auf dem Lande stärker ausgeprägt als in den städtischen Gebieten, kippte diese durch interregionale Migration der armen Bevölkerung mit Fokus auf die Hauptstadt 59 Ulaanbaatar zu Ungunsten der städtischen Gebiete (im Jahre 1995 waren 40% der städtischen Bevölkerung unterhalb der national definierten Armutsgrenze und 32, 6% in den ländlichen Regionen) 60 um. Vor allem in den Jahren des großen Viehsterbens, wo mehr als 20.000 Haushalte ihr Nomadenleben aufgaben, verzeichnete Ulaanbaatar, das Hauptziel der räumlichen Mobilität, allein im Jahre 1998 eine Immigrationserhöhung von 100% 61 . Einige Teilgebiete der Städte mutierten immer mehr zu Zentren von Armut, bedingt durch die klare Land-Stadt-Tendenz der Migration. Dadurch entsteht eine extreme räumliche Umverteilung der Bevölkerung in der Mongolei, welches hauptsächlich sozioökonomisch und infrastrukturell bedingt ist. Die Folge ist eine Entleerung der ländlichen Gebiete und eine überdurchschnittliche demographische Konzentration in den Städten (hauptsächlich in Ulaanbaatar).
58 Hartwig 2007: S. 192.
59 Taraschewski 2008: S. 242 ff.
60 Taraschewski 2008: S. 78-79.
61 Taraschewski 2008: S. 244.
43
Die konsequente Umsetzung der mongolischen Marktöffnung und Liberalisierung des mongolischen Außenhandels im Rahmen der Strukturanpassungsmaßnahmen der Schocktherapie bewirkte außerdem einen globalen Wettbewerbskampf der lokalen Produzenten, den sie schwer gewinnen konnten. Die einzigen zwei Exportschlager nach der politischen Wende waren Kaschmirwolle im Bereich der Landwirtschaft und Bodenschätze im Bereich des Bergbausektors. Die Wachstumsphasen (1995-1997 und ab 2003) der mongolischen Wirtschaft waren immer gekoppelt an die Weltmarktpreise für Rohstoffe wie Kupferkonzentrat, Gold und Kaschmirwolle. Nur in diesem Bereich konnten einige Akteure eine Einbindung in den globalen Markt finden und zu extremen Reichtum und enormer Macht gelangen.
4. Die Mongolei - neue Peripherie?
Dieser Reichtum wird auch öffentlich zur Schau gestellt. Die Neureichen „residieren in neu errichteten gated communities oder in Villenvierteln inmitten des Bogd-uul-Naturschutzgebietes. Ulaanbaatar wird manchmal auch als Hauptstadt der Jeeps bezeichnet. Es gibt wohl nur wenige Orte auf der Welt, an denen man täglich mehr Luxuslimousinen und Großraum-Jeeps, inklusive mehrerer Hummer zu Gesicht bekommt“ (Hartwig 2007: S. 210). Somit kann man für die Mongolei festhalten, dass mit Ausnahme weniger Teilgebiete (Rohstoffexplorationsgebiete, touristisch bedeutsame Orte und Teilräume in Ulaanbaatar) diese in die Kategorie der neuen Peripherie eingeordnet werden kann. Laut Weltentwicklungsbericht von 2008 62 lag der Anteil derjenigen, die weniger als 1 US-Dollar pro Tag zu Verfügung hatten bei 10,8% und der Anteil, derjenigen, die weniger als 2 US-Dollar pro Tag zu Verfügung hatten, lag bei 44,6% der Gesamtbevölkerung. Im Jahre
62 Weltentwicklungsbericht 2008: S. 391.
44
2007 fielen 35% der Bevölkerung unterhalb der mongolischen Armutsgrenze 63 . „Das Pro-Kopf-Jahreseinkommen in der Mongolei hat sich [zwar] seit 2004 mehr als verdoppelt und wird vom IWF auf derzeit 1.981 USD/Kopf geschätzt. Gleichzeitig wachsen die Einkommensdisparitäten“ (Jahreswirtschaftsbericht Mongolei 2009: S. 1-2), welches ein Zeichen der fragmentierenden Entwicklung ist.
Entsprechend der Theorie der fragmentierenden Entwicklung kommt nicht die ganze Mongolei als Gesellschaft und Nation in den Genuss der Vorteilhaftigkeit der Globalisierung. Die geographische Lage der Mongolei gekennzeichnet mit der Binnenstaatlichkeit ist erstens per se ein Nachteil für die wirtschaftliche Entwicklung 64 der Mongolei. Dieser Nachteil wirkt sich für die mongolischen Produzenten in Form von höheren Transportkosten aus. Die Verkehrsanbindungen durch die Nachbarstaaten zum Weltmeer sind alles andere als ideal, wie in der Abbildung 6. zu sehen ist.
Abbildung 6: Transsibirische Eisenbahn durch die Mongolei.
Quelle: http://go-east.de/reisen/transsib/img/karte.jpg
63 Jahreswirtschaftsbericht Mongolei 2009: S. 1.
64 Collier 2008: S: 78.
45
Denn nur die Transsibirische Eisenbahn verbindet die Mongolei mit den Weltmeeren und seinen beiden Nachbarn. Über mehr als 90% 65 des Güterverkehrs mit Russland und China wird mit der Transsibirischen Eisenbahn abgewickelt. Doch diese muss modernisiert werden, um die Transportzeiten zu verkürzen oder eine Transitfunktion für Transporte zwischen Europa und China zu ermöglichen.
Nur auf Grund der Tatsache, dass China und Russland selbst Absatzmärkte für die mongolischen Bodenschätze und Rohstoffe sind und diese trotz höherer Transportkosten exportiert werden können, verringern sich die Nachteile der Binnenlage ein wenig, aber diese Tatsache bedingt auch eine enorme Abhängigkeit. Bestand die Abhängigkeit in Zeiten des Sozialismus von der Sowjetunion und den RGW-Staaten, so entwickelt sich eine neue wirtschaftliche Abhängigkeit von China. Der Anteil des Bergbausektors am gesamten Export betrug 69% im Jahre 2004 (Hartwig 2007: S. 201) und steigerte sich auf 79,5% im Jahre 2008 (Mongolische Regierung 2008). Alle anderen in der Mongolei produzierten Produkte erfahren eine enorme Benachteiligung in der Exportmöglichkeit.
Eine weitere Benachteiligung erfolgt durch die Entwicklungsstrategie der mongolischen Regierung selbst, die sich hauptsächlich auf die Ansiedlung ausländischer exportorientierter Unternehmen konzentriert (Hartwig 2007: S. 202). Durch Steuererleichterungen und Vergünstigungen werden Anreize geschaffen, die aber nicht für mongolische Unternehmen selbst gelten. Diese Maßnahmen fördern eine Entwicklung „eines abhängigen Rohstofflieferanten für die boomende chinesische Wirtschaft“ (Hartwig 2007: S. 203). „Derzeit ist die Mongolei mit einem Wertschöpfungsanteil der verarbeitenden Industrie von 10% das Schlusslicht in Asien“ (Jahreswirtschaftsbericht Mongolei 2009: S. 7). Da im eigenen Land wenig produziert wird (nur 21% der Exporte im Jahre 2005 waren Fertigerzeugnisse und 0% der Exporte waren High-Tech-Produkte) 66 , müssen diese aus dem
65 Jahreswirtschaftsbericht Mongolei 2009: S. 2.
66 Weltentwicklungsbericht 2008: S. 397.
46
Ausland importiert werden. Es werden nicht nur Investitions- und Konsumgüter (zu 35%) 67 und Rohstoffe, wie Benzin (zu 23%) 68 im Jahre 2005 importiert. Das paradoxe ist, dass ein Land mit einer durchschnittlichen Stückzahl von 25 Millionen Vieh (für ein Land mit nur 3 Millionen Einwohnern) Lebensmittel importieren muss, wodurch im Jahre 1999 die Hälfte des Bedarfs (Hartwig 2007: S. 201) gedeckt werden musste.
China (34 %) und Russland (25%) bildeten mit ca. 60% Anteil im Jahre 2004 69 eine enorme Dominanz bei den in die Mongolei importierten Waren. An der Spitze der Zielländer für mongolische Exporte steht China mit 48% unangefochten an Nummer 1. Die liberale Außenhandels- und Investitionsgesetzgebung führte nicht zum gewünschten Ziel der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Mongolei (Rossabi 2005: S. 259). Die Abhängigkeit von China wird auch laut Hartwig 70 nicht im Ganzen Maße erfasst, da die Waren- und Kapitalflüsse im informellen Sektor bei diesen Statistiken nicht erfasst werden. Der informelle Sektor ist vor allem in den urbanen Gebieten für die Arbeitlosen eine alternative Einkommensquelle und verdeutlicht die verwundbare wirtschaftliche Lage der urbanen Bevölkerung. Sie ist gekennzeichnet durch eine nicht lizenzierte, familienbasierte, häufig wenig qualifizierte Tätigkeit, verbunden mit langen Arbeitszeiten, unregelmäßiges oder geringes Einkommen, die Kinderarbeit auch beinhaltet und geringe bis gar keine soziale und gesundheitliche Absicherung bietet (Hartwig 2007: S. 187). Schätzungen zur Folge sind 20-40% der in der Hauptstadt Beschäftigten 71 im informellen Sektor beschäftigt. Die am weitesten entwickelte Form der informellen Tätigkeit war der so genannte „Kofferhandel“ (Hartwig 2007: S. 187). Es sind private Händlerreisen nach China, um dort Waren einzukaufen und diese in der Mongolei zu verkaufen. Da es Privatreisen sind, unterliegen diese Geschäfte keinerlei formalen Rechtlinien und Vertragsvereinbarungen. Die
67 Hartwig 2007: S. 203.
68 Hartwig 2007: S. 203.
69 Hartwig 2007: S. 202.
70 Hartwig 2007: S. 203.
71 Hartwig 2007: S. 187.
47
importierten Waren unterliegen keinerlei Qualitätsnormen oder Garantiezusagen. Es ist ein Überlebenskampf, in dem die Händler selbst betrogen (von chinesischen Händlern) und ausgeraubt (bei der Überfahrt) werden, aber auch selber betrügen und übervorteilen. Eine Untersuchung aus dem Jahre 2000 72 ergab, dass die Wertschöpfung im informellen Sektor 13,3 % des BIP beträgt und 42 % der befragten Arbeiter in diesem Sektor ein Universitäts-und Hochschulstudium absolviert hatten. Viele verdienen sich durch solche Aktivitäten Nebeneinkünfte, da vor allem Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung gering verdienen. Im Jahre 2004 verdiente ein Beamter durchschnittlich 78 US-Dollar 73 im Monat. Zur gleichen Zeit kostete die Kaltmiete einer 2-Zimmerwohnung in Ulaanbaatar ca. 150 US-Dollar. Diejenigen, die sich keine Wohnung leisten können, leben in den Ger-Settlements an den Rändern der Städte, die eine „enorme, äußerst dynamisch verlaufende flächenhafte Expansion“ (Taraschewski 2008: S. 124) erfährt, bedingt durch die im Kapitel 3.3. erwähnte Land-Stadt-Flucht und Verarmungswelle.
Ein Ger (oder auf Deutsch auch Jurte genannt) ist ein Rundzelt und besteht überwiegend nur aus Filz und schmalen Holzpfeilern. Ihre kreisrunde Konstruktion sorgt dafür, dass der Wind egal von welcher Seite kommend, vorbei gleiten kann und die Kälte draußen bleibt. Die Nomaden haben das Ger in Jahrhunderten perfektioniert und wegen seiner Möglichkeit, klein verpackt zu werden, ist das Ger ideal für die mobile Tierhaltung, aber auch für längerfristige Aufenthalte.
Somit sind die Ger-Settlements „baulicher, siedlungshafter Ausdruck einer urbanisierten, weitgehend sesshaft gewordenen Nomadengesellschaft, welche oftmals als grundlegendes Element das Ger [die Jurte] als urbane Wohnbehausung […] trotz dieser Sesshaftigkeit beibehalten hat“ (Taraschewski 2008: S. 124). In den Ger-Settlements werden die Ger meist umzäunt (khashaas) und mit Lagerschuppen und Außentoiletten ergänzt. Teilbereiche der Ger-Settlements besitzen zwar Charakteristiken von „slums“ und „squatter settlements“, es ist
72 Hartwig 2007: S. 188.
73 Hartwig 2007: S. 187.
48
aber auch räumlichstrukturell sowie funktional- und sozialräumlich höchst differenziert und fragmentiert. Wie in Abb. 7. zusehen ist, existieren aber Unterschiede in der Einkommensart zwischen Ger-Settlement-Bewohner und Apartmentbewohner.
Abbildung 7: Art und Zusammensetzung der Einkommensquelle des Familienoberhaupts.
80
60
40
20
0
Quelle: Taraschewski 2008: S. 130.
Es ist ein erstes Indiz für Marginalisierungs- und Ausgrenzungserscheinungen im Bereich des städtischen Arbeitsmarktes. Aber vor allem im Bereich des Bildungsniveaus zwischen Ger-Settlement und Apartmentbewohnern kann von einem Exklusionsprozess gesprochen werden. Im Zuge der politischen Wende endete auch 1990 das kostenlose staatliche Bildungssystem und aus sozioökonomischen Gründen ist eine höhere Bildung für viele Bewohner der Ger-Settlements unerschwinglich (siehe Abbildung 8). Selbst der Besuch von Kinderbetreuungsstätten und Bildungseinrichtungen im Grundschulbereich stellt enorme Schwierigkeiten dar. Da in den Ger-Settlements diese Einrichtungen nicht existieren, sondern nur im Innenstadtbereich und der öffentliche und private Personennahverkehr nur auf asphaltierten Strassen erfolgt, ist selbst das Erreichen dieser Einrichtungen Zeit- und Transportkosten intensiv.
49
Abbildung 8: Vergleich des höchsten Bildungsabschlusses von Ger-Settlement- und Apartmentbewohnern.
80
70 60 50 40 30 20 10 0
Quelle: Eigene Darstellung einer Erhebungsreihe aus Taraschewski 2008: S. 137.
Witterungsbedingt und wegen der hohen Siedlungsdichte ist ein nachbessern der Strassen in den peripheren Lagen der Ger-Settlements schwer möglich und somit ist das Erreichen der Verkehrsknotenpunkte von den einzelnen khashaas nur per Fußmarsch über längere Distanzen möglich.
Das Ergebnis ist laut Lauterbach/Lange/Wüest-Rudin, dass die prekäre Einkommenslage der Ger-Settlement-Bewohner sich negativ und nachhaltig auf die Schullaufbahn und auf den Bildungserfolg der Kinder auswirkt 74 . Das Ergebnis sind „Status- und Einkommenseinbußen im gesamten weiteren Lebensverlauf“ (Lauterbach/Lange/Wüest-Rudin 1999: S. 20) von Schülern aus Ger- Settlements. Die Armut und die prekäre Lage der Eltern überträgt sich auf die nächste Generation in Form von weniger qualifizierter Ausbildung 75 , die wiederum die Gefahr mit sich bringt, dass deren Kinder als Erwachsene dann in Armut geraten. „Insgesamt kann, was das Verhältnis von Ger-Settlement- zu Apartmentbewohner angeht, von einer eindimensionalen aktionsräumlichen Segregation gesprochen werden“ (Taraschewski 2008: S. 131). Die infrastrukturelle Unterversorgung (fehlende Kanalisation, erschwerter Zugang zu
74 Lauterbach/ Lange/ Wüest-Rudin: S.20.
75 Lauterbach/ Lange/ Wüest-Rudin: S.20.
50
Wasser- und Stromversorgung, geringer Ausbau und Befestigung der Straßen und fehlende Straßenbeleuchtung), bedingt durch die rasche Expansion der Ger-Settlements und eine unterstellte „mentale/geistige Marginalisierung“ (Taraschewski 2008: S. 131) seitens der Apartmentbewohner (in Hinblick auf eine unterstellte höhere Kriminalitätsrate in den Ger-Settlements), verursacht einen einseitigen aktionsräumlichen Exklusionsprozess. Während die Bewohner der Ger-Settlements beinahe täglich im Stadtzentrum der Apartmentbewohner agieren (Einkauf, Arbeit oder Besuch kultureller Veranstaltungen), werden anderseits die Ger-Settlements von den Apartmentbewohnern gemieden und fast zu „no-go-areas“ degradiert (Taraschewski: S. 131). Eine genaue Anzahl, der in den hauptstädtischen Ger-Settlements lebenden Menschen, gibt es nicht. Schätzungen des Stadtbauministeriums der Mongolei gehen von ca. 83.000 Familien in 65.000 Khashaas aus 76 . Für den Zeitraum von 2005/2006 wird deshalb eine Zahl von 600.000 Menschen für realistisch gehalten. Diese dürfte sich aber in den letzten Jahren erhöht haben. Geht man von einer Gesamtbevölkerung von 2,5 Mio. im Jahre 2005 aus, dann würde der Anteil der Ger-Settlements allein in der Hauptstadt, 24% der Gesamtbevölkerung betragen.
Wenn man nun den Fokus der Betrachtung in die ländlichen Regionen wirft, dann offenbart sich die neue Peripherie umso mehr. Es ist nicht nur eine weiter zunehmende Konzentration der Bevölkerung, sondern auch der wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Hauptstadt zu beobachten. Das Ergebnis ist die Vernachlässigung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Wenn die Hälfte der Bevölkerung, die mittlerweile in der Hauptstadt lebt, aus der Berechnung der Bevölkerungsdichte raus genommen wird, so ergibt sich für den Rest des Landes eine noch geringere Bevölkerungsdichte von nur 0,9 Personen 77 pro km². In den meisten aimags ohne Rohstoffexploration macht sich die Deindustrialisierung und die Ruralisierung auf das
76 Taraschewski 2008: S. 140-141.
77 Taraschewski 2008: S. 62.
51
Arbeitsplatzangebot bemerkbar (Hartwig 2007: S. 242). Wenn wir uns zwei Ausgewählte sums aus einer Untersuchung aus dem Jahre 2007 ansehen, so waren in Khuder-sum 28% der
Abbildung 9: Berufstätigkeit und Arbeitslosigkeit in zwei ausgewählten sums (2003).
50
40
30
20
10
0
Quelle: Eigene Darstellung einer Erhebungsreihe aus Hartwig 2007: S. 243 und 309.
Arbeitsfähigen in einem nicht nomadischen Beruf tätig, aber dafür waren 47% arbeitslos und 16% lebten als Nomaden. In Batshireet-sum waren nur 14% in einem nicht nomadischen Beruf tätig, 48% waren Nomaden und 26% arbeitslos. Aus den Zahlen kann man für die beiden sums sagen, dass man auf dem Lande entweder ein Nomade ist oder arbeitslos. Das bestätigt auch der Jahreswirtschaftsbericht Mongolei aus dem Jahre 2009, wonach die Arbeitslosigkeit auf über 25% im gesamten Land geschätzt wird und wobei sich 40 % in der Vieh- und Landwirtschaft befinden 78 .
Ein interessanter Aspekt ist die Analyse der Anteile der unterschiedlichen Einkommensquellen an den Gesamteinnahmen der Haushalte. Auffallend ist, dass in Batshireet-sum, wo 48% der Erwerbsfähigen Nomaden sind, Viehprodukte mit 23% als Einzelposten nach Nicht-Holz-Waldprodukten (NHWP) mit 33% den zweiten Platz belegen 79 . Dies ist ein Beleg für die Subsistenzproduktion des Nomadismus. Dem entsprechend ist die Viehproduktion in Khuder-sum mit nur 8% als Einzelposten nur an 5. Stelle 80 . Für die arme
78 Jahreswirtschaftsbericht Mongolei 2009: S. 5.
79 Hartwig 2007: S. 244.
80 Hartwig 2007: S. 310.
52
ländliche Bevölkerung stellt der Gewinn aus der NHWP-Vermarktung somit eine der wichtigsten Einkommensquellen dar (in Khuder-sum mit 24% die zweit wichtigste Einkommensquelle). „Hierbei handelt es sich um Erlöse aus der Vermarktung von Gold, Zirbelnüssen, Früchten und den Abwurfstangen der Hirsche, Elche und Rehe“ (Hartwig 2007: S. 311)
Abbildung 10: Einkommensarmut in zwei ausgewählten sums (2003).
80
60
40
20
0
Quelle: Eigene Darstellung einer Erhebungsreihe aus Hartwig 2007: S. 245 und 311.
In Abb.10. wird deutlich, dass das im Sozialismus angestrebte Ziel, der egalitär strukturierten Haushalte, aktuell kaum Aufrecht zu erhalten ist, da die ländliche Bevölkerung enorme Unterschiede im Bezug auf den Zugang zu finanziellen Ressourcen aufzeigt. Die Mehrheit der Menschen in diesem peripheren Raum (Altweltlicher Trockengürtel) hat einen marginalen Zugang zu Ressourcen. 80% der Khuder- und 58% der Batshireet-Bewohner verdienen weniger als 18 US-Dollar im Monat. „Sie verfügen über untergeordnete Machtpositionen innerhalb des lokalen hierarchischen Gefüges und haben nur einen beschränkten Zugang zu den Unterstützungsnetzwerken. In der Regel hat keines der Haushaltsmitglieder eine dauerhafte Anstellung. Ihre geringen Einnahmen sind sehr unregelmäßig und unterliegen starken saisonalen Schwankungen. Am bedürftigsten ist die Situation von allein stehenden Müttern mit Kindern, die täglich zur Existenzsicherung beitragen müssen“ (Hartwig 2007: S. 262). Aber selbst ertragreiche NHWP-Produkte können von diesen Haushalten nicht erfolgreich vermarktet werden, da ihnen die physische Arbeitskraft (Krankheit oder bedingt
53
durch Alkoholmissbrauch) und das finanzielle Kapital fehlt, weshalb sie zum Beispiel Zirbelnüsse oder Geweihe nicht in großer Stückzahl sammeln können. Auch unterliegen sie heute „externen geo-ökonomischen Interessen […], die ihre Lebenssituation binnen weniger Jahre nicht nur in dramatisch zu nennender Weise verschlechtert haben“ (Scholz 1995: S. 250).
Die Mongolei besitzt eines der liberalsten Bergbaugesetze der Welt (einer der Konditionalitäten der Weltbank im Jahre 1997). „Trans- und internationale Akteure besaßen Anfang 2005 (in Bezug auf die Fläche) 62% der Explorations- und Förderlizenzen, die insgesamt mehr als 42% des Staatsgebietes umfassten“ (Hartwig 2997: S. 355). Das bedeutet ein enormen Nachteil für die Nomaden und für die ländliche Bevölkerung, die auf NHWP angewiesen sind. Durch diese Lizenzen verlieren die Nomaden ihre Verfügungsrechte an Weideland und Heuwiesen und die ländliche Bevölkerung ihre NHWP-Sammelstellen. Die Grundlage der Subsistenzwirtschaft wird durch Degradierung und Übernutzung gefährdet, seitens der ländlichen Bevölkerung bedingt durch räumliche Konzentration und seitens des Bergbausektors durch nicht nachhaltige Landnutzung (zum Beispiel Einsatz von Zyanid). Diese ländlichen Haushalte werden damit einer noch höheren Verwundbarkeit ausgesetzt. Die Marktöffnung und Liberalisierung des Außenhandels im Sinne der Schocktherapie bewirkte außerdem einen Anstieg der Lebenserhaltungskosten 81 , die die sinkenden Einnahmen der ländlichen Haushalte nach dem Sozialismus noch zusätzlich belastet. Das lokale Warenangebot wird hauptsächlich von importierten Produkten dominiert, die zu Weltmarktpreisen angeboten werden. Da die Händler ihre Waren überwiegend in Ulaanbaatar kaufen, verteuern sich die Waren entsprechend mit der Entfernung, die für den Transport in die ländlichen Gebiete zurückgelegt werden.
81 Hartwig 2007: S. 245.
54
Abschließend kann für die Mongolei gesagt werden, dass erhebliche Wirksamkeitsdefizite sowohl in der technischen Infrastruktur als auch in der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung existieren. Somit ergibt sich eine dualistische Wirtschaftsstruktur im Sinne der fragmentierenden Entwicklung, „d.h. durch das Nebeneinander moderner konkurrenzfähiger mit technisch rückständigen Unternehmen und Sektoren, sowie der stark ausgeprägten informellen Tätigkeitsbereiche und der Subsistenzwirtschaft ist der Marktautomatismus noch nicht voll funktionsfähig“ (Rösner 2000: S. 11).
Diese Feststellung wird durch das Weltentwicklungsbericht 2008 bekräftigt, die sogar ein Marktversagen diagnostizierte. Danach findet man in der Mongolei „monopolitische Machtverhältnisse, der Externalitäten im Management der natürlichen Ressourcen, der Skaleneffekte in Lieferketten, der Nichtausschließbarkeit in Forschung und Entwicklung und der asymmetrischen Informationen bei Markttransaktionen vor. Zu diesen Schwächen kommen zusätzlich die Heterogenität, die Isolierung, die große räumliche Streuung, der Mangel an Vermögenswerten als Kreditsicherheit und die Anfälligkeit für klimatische Schocks [bei der ländlichen Bevölkerung] hinzu, die zu hohen Transaktionskosten und hohen Risiken führen““ (Weltentwicklungsbericht 2008: S. 295).
Staatliches Engagement in der Entwicklung der ländlichen Region ist aber „das Ergebnis politischer Prozesse, die von den politischen Prioritäten und ideologischen Werten jedes einzelnen Landes abhängen“ (Weltentwicklungsbericht 2008: S. 296).
5. Die Mongolei - Ein Rentierstaat?
Die politische Prioritätenlegung der Staatsklasse ist und war in der Mongolei ganz klar auf Renten orientiert und ist wiederum gleichzeitig das Ergebnis der Renten. Schon in der feudalkolonialen Epoche gab es eine Staatsklasse, bestehend aus dem weltlichen und geistlichen
55
Adel, die eine persönliche Bereichung auf Grundlage der geostrategischen Lage der Mongolei betrieb 82 . Dies führte die Mongolei in ein Feudalsystem ohne eigenständige ökonomische Entwicklung und ohne die Entstehung einer Mittelschicht. Marktregeln wurden durch die Korruption der Staatsklasse unterlaufen, womit der Handel nicht begrenzt werden konnte und später wurde sie komplett durch die „Verhandlungsmacht der imperialistischen Staaten in Verträgen mit Mandschu-China und der mongolischen Regierung“ (Hartwig 2007: S. 127) aufgehoben.
Auch die sozialistische Epoche ist durch Korruption, klientelistischer Tradition und Nepotismus geprägt gewesen, in dem „ein Monopolisieren politischer und wirtschaftlicher Ressourcen durch die Parteispitze“ (Agwaandorj 1999: S. 130) erfolgte. In einem System, wo verschiedene Funktionen von ein und derselben Person oder Gruppe ausgeübt wurde, war die Machtkonzentration der MRVP und ihrer Kontrollorgane (Agwaandorj 1999: S. 130) ein leichtes Spiel. In den Jahren zwischen 1972 bis 1983 betrug allein der Anteil der wirtschaftlichen Verbrechen 60,3% der Gesamtverbrechen 83 .
Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion geriet der mongolische Rentierstaat in den „Sog der Globalisierung“ (Müller-Mahn 2000:S 330). Die politische sowie die wirtschaftliche Isolation des Landes wurde aufgelöst, „sowohl Einnahme- als auch die Verteilungsmechanismen von Renten [gerieten] unter Druck, weil Störungen des Rentenflusses und wachsende gesellschaftliche Partizipationsforderungen den Machtanspruch der Staatsklasse gefährde[ten]“ (Müller-Mahn 2000: S. 330). Der Verknappung von Rentenflüssen wurde mit wirtschaftspolitischer Reformbereitschaft entgegengewirkt. Diese Reaktion ermöglichte die Einfuhr neuer politischer Renten von multilateralen Wirtschafts-und Finanzorganisationen, die genau das als Konditionen für die Entwicklungs- und Transformationshilfe verlangten. Wenn man sich vor Augen führt, dass der mongolische BIP
82 Hartwig 2007: S. 127.
83 Agwaandorj 1999: S. 131.
56
im Jahre 1991 nur 576 Millionen US-Dollar 84 und die Höhe der Entwicklungshilfe 240 Millionen US-Dollar 85 betrug, so macht diese fast 41,6% des BIP aus. Entwicklungshilfen als Renten verdeutlichen damit die Einkommensstruktur der Mongolei. „Die Mongolei nimmt heute den 5-ten Platz der Länder mit dem höchsten Pro-Kopf-Zufluss an offizieller Entwicklungshilfe ein; die wichtigsten Geber sind Asian Development Bank (ADB), IMF und Weltbank sowie bilateral Japan, Deutschland und die USA“ (Bertelsmann Transformation Index 2004: S. 4). „Die Summe der im Zeitraum von 1991 bis 2004 empfangenen öffentlichen Entwicklungsleistungen betrug insgesamt 2,4 Mrd. US-Dollar. In den Jahren der 1990er Jahren umfassten die Leistungen im Durchschnitt 24 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und erreichten annähernd das Niveau, welches zu Sowjetzeiten bestanden hatte“ (Hartwig 2007: S. 174).
Die wirtschaftspolitische Reformbereitschaft im Zusammenhang mit der Schocktherapie bewirkte auf der einen Seite katastrophale Auswirkungen für jene gesellschaftlichen Gruppen, die sowieso schon unterhalb des Existenzminimums lebten (siehe Kapitel 3.3. und 4.), aber andererseits ermöglichten sie der Staatsklasse neue Quellen für ihre Renten (faktische Monopole und marktbeherrschende Positionen durch Privatisierung zu ihrem Gunsten) zu erschließen und die Grundmuster ihrer Rentenallokation beizubehalten. Beispielhaft ist „die Liberalisierungspolitik der MRVP-Regierung von 1992-1996, [welches] extrem korrupt und extrem bankrott“ (Agwaandorj 1999: S. 131) war. Das bedeutet, die Regierung verschleppte den Liberalisierungsprozess unter dem Vorwand eine sozial orientierte Marktwirtschaft einführen zu wollen. Aber in der Realität wurde „im Namen der staatlichen Beteiligung in den halbprivatisierten Unternehmen und Betrieben […], auf Kosten der staatlichen Anteile die privaten [finanziert]. Die staatlich beteiligten Betriebe waren lediglich eine Zwischenstufe der
84 Mongolische Regierung 2004: S. 16.
85 Mongolische Regierung 2004: S. 16.
57
kostenlosen Bereicherung des privaten Sektors der Funktionäre und ihrer Lobbygruppen“ (Agwaandorj 1999: S. 131).
Eine genaue Betrachtung verdient die „Erdenet-Affäre“, einer der größten Industrieproduktionsstätten und einer der wichtigsten Exportquellen, welches zu 49% der russischen und zu 51% der mongolischen Seite gehörte. Der Privatvermögen des Generaldirektors der mongolischen Seite betrug, nach dem Bankrott des staatlichen Teils, 80 Millionen US-Dollar (Agwaandorj 1999: S. 131), weil er die staatlichen Subventionen und ausländischen Kredite in den privaten Teil des Betriebes umleiten ließ. Aufgrund seines Privatvermögens und seiner Regierungsnähe, mussten zwei demokratische Regierungen zurücktreten, „weil sie diese Frage berührt hatten und den Generaldirektor auswechseln wollten“ (Agwaandorj 1999: S. 132).
Seit 2000 erfolgt eine verstärkte Fokussierung auf ökonomische Renten. „Die Mongolei, deren Territorium erst zu einem Drittel geologisch voll exploriert ist, gilt als eines der 10 rohstoffreichsten Länder der Welt. 6.000 Vorkommen mit 80 verschiedenen Mineralien (u.a. ca. 2% der Welt-Uran-Reserven) sind nachgewiesen. Die Kohle- und Kupferlagerstätten von Tavan Tolgoi und Oyu Tolgoi in der Südgobi gehören zu den größten der Welt“ (Jahreswirtschaftsbericht Mongolei 2009: S. 2). Die Rohstoffe, die die ökonomischen Renten einbringen, machten nun im Jahre 2008 79,5% des mongolischen Exports, 70% der gesamten industriellen Produktion und 33% des mongolischen BIP aus (Mongolische Regierung 2008: S. 3). Die Entwicklungshilfe betrug 2008 nur noch 186 Millionen US-Dollar, die wegen der hohen Korruptionsanfälligkeit gedrosselt 86 wurde und nimmt somit vom mongolischen BIP mit 3.620 Mrd. US-Dollar 87 knapp nur noch 6% ein. Die Renten, zählt man die ökonomischen und die politischen zusammen, betrugen im Jahre 2008 insgesamt ca. 39% des BIP ohne die geostrategische Rente.
86 Agwaandorj 1999: S. 231.
87 Mongolische Regierung 2009: S. 7.
58
Nach Beck 88 ist die notwendige Bedingung (40% des BIP aus Renten) für einen reinen Rentierstaat fast erfüllt. Man kann also festhalten, dass Kiza’s erstes Identifikationsmerkmal (internationale Renten als ökonomische Basis) (siehe Kapitel 2.2.2.) für ein Rentierstaat hier gegeben ist. Das Identifikationsmerkmal der Staatsklasse als zentrale
Rentenaneignungsadresse und als die sozioökonomische Voraussetzung des Rentierstaates ist auch in der Mongolei vorhanden. So war der Zufluss der internationalen Gelder und die Privatisierung von Staatsgütern und -betrieben in einer unübersichtlichen Zeit eine zu große Verlockung für die politische Elite (Rossabi 2005: S. 59 ff.), die sich dann auch zu einer wirtschaftlichen Elite entwickelte. Das Ergebnis einer Befragung im Jahre 1991 besagte, dass 81,7% der Befragten der Meinung waren, dass der „[Privatisierungs]prozeß unter der Willkür der Machthaber stand“ (Agwaandorj 1999: S. 231). Konkret wurden ODA-Mittel (Official Development Assistance) veruntreut und zweckentfremdet (Rossabi 2005: S. 107) oder die „aussichtsreichsten Lizenzen und Beteiligungen an den Bodenschatzvorkommen [wurden sich von den politischen Entscheidungsträgern] angeeignet“ (Hartwig 2007: S.356). Laut Experten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe verfügt „praktisch die gesamte Führungsschicht […] heute Beteiligungen im Bergbau“ (Ertel 2007: S. 182 ff.) und bietet sie auch meistbietend an. Diese Vorgehensweise und damit verbundene Mentalität ist heute in der Mongolei durch die auffällig hohe Korruptionsanfälligkeit in Regierung, Parlament und Parteien (Rossabi 2005: S. 110) charakterisiert. Eine amerikanische Studie ergab: „by far the most problematic characteristic of corruption in Mongolia is elite-level corruption” (USAID 2005: S. 3). Im Jahre 1999 gab es vor den Wahlen ein wahres Wettlaufen, um die „Eroberung des Staatlichen Vermögensausschusses und Privatisierungskommission, bevor wirtschaftliche Monopolobjekte […] privatisiert werden“ (Agwaandorj 1999: S. 230) sollten. Somit entstanden kleptokratische und klientelistische Strukturen in der Mongolei, die eine Abschöpfungskette nach unten bilden und es entstand eine rent-seeking-society, die sich am
88 IN: Frech : S. 12.
59
„Fehlen unabhängiger Kontrollinstitutionen […] und im mangelhaften politischen Willen[…], das Problem der Korruption ursächlich und nachhaltig zu bekämpfen“ (Taraschewski 2008: S. 85), ausdrückt.
Festzuhalten ist, dass sowohl internationale Konzerne und die Staatsklasse auf die Abschöpfung der Rohstoffrenten zielen und dort gezielt investieren. Die Symptome des „Dutch Diseases“ (holländische Krankheit) (Collier 2008: S. 59 ff.) sind somit in der Mongolei nicht zu übersehen und eine ausgeglichene Branchenentwicklung ist in der Mongolei nicht zu erkennen. Viel mehr wird der „Bergbausektor als Prioritätssektor der Wirtschaft des Landes definiert“ und ausgebaut (Mongolische Regierung 2008: S. 2). Die nichtressourcenabhängigen Branchen in der Mongolei verlieren ihre Wettbewerbsfähigkeit. Colliers Behauptung, dass demokratische Strukturen die Fähigkeit eines Landes, Ressourcenüberschüsse produktiv zu nutzen, untergraben werden (Collier 2008: S. 65), bewahrheitet sich auch für die Mongolei.
Heutzutage versuchen wirtschaftliche Akteure in der Mongolei im freien Wettbewerb der Globalisierung per Bestechung ihre Transaktionskosten zu senken. Sie instrumentalisieren die obigen Institutionen und Organisationen zu ihrem Vorteil und ziehen sich erhebliche Vorteile heraus (Hartwig 2007: S. 207), wie „Lizenzbewilligung, Ausnahmeregelungen und Ähnliches, wodurch einheitliche Spielregeln untergraben werden“ (BTI 2009: S. 9) und der freie Wettbewerb und eine Marktordnung können sich nicht entwickeln. Nach dem Prinzip: Survival of the fattest. Nur die Reichsten überleben (Collier 2008: S. 68), hat sich in der Mongolei eine Patronagepolitik etabliert. Anhand eines kleinen Rechenbeispiels soll dieses verdeutlicht werden. Die Diäten der Abgeordneten lagen im Jahre 2008 bei etwa 500 US -Dollar monatlich. Aber Schätzungen gehen davon aus, dass alle Kandidaten im Wahlkampf jeweils zwischen 150.000 und 500.000 US Dollar investiert haben (Feicht 2008: S. 5), da das „System der Wahlkampffinanzierung […] dem Kandidaten alle Ausgaben für den Wahlkampf
60
auf[erlegt]. Diese muss er selber aufbringen oder einwerben. Selbst für die Kandidatur müssen in die Parteikassen der MRVP oder der DP 10.000 bzw. 20.000 US-Dollar eingezahlt werden. Daraus entstehen bei Kandidaten und Sponsoren Renditeerwartungen“ (Feicht 2008: S. 5). Ein Kandidat, der 500.000 US-Dollar investiert hat, müsste mindestens 83 Jahre auf seiner Position arbeiten, um seine Investition wieder zu erlangen. Feicht sagt, dass „die Erfahrungen in den letzten zehn Jahren gezeigt [haben], dass nicht wenige Parlamentarier vorrangig wegen ihrer Geschäftsinteressen im Parlament sitzen“ (Feicht 2008: S. 5). Wir haben also in der Mongolei einen Staat, der frei über seine Renten verfügen will und kann.
Somit kann die Staatklasse einerseits die Gesellschaft einfach aufkaufen und ruhig stellen, wie zum Beispiel im Jahre 2008 durch Wahlversprechungen der Demokratischen Partei, die eine Einführung eines Bürgergeldes in Höhe von 1.000 US-Dollar im Jahr versprachen. Als Gegenreaktion erhöhte die Revolutionären Volkspartei das Bürgergeld kurzer Hand um 500 US-Dollar. 89 „Bei etwa 2 Mio. Erwachsenen beliefe sich der jährliche Betrag an Bürgergeld auf 2,6 Mrd. US Dollar, das ist etwa das 1,6-fache des gesamten mongolischen Staatshaushalts im Jahr 2007“ (Feicht 2008: S. 6).
Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Mongolei ein Rentierstaat im Sinne Kiza's ist, der sich durch wirtschaftliche Ineffizienz charakterisiert, um sich die ökonomischen Renten weiterhin zu sichern, aber demokratisch aufgestellt ist, um auch die politischen Renten zu erlangen. In ferner Zukunft könnten die Renteneinkünfte sich sogar noch erhöhen, wenn die geopolitische Rente hinzukommt (Hartwig 2007: S. 42). Die Lage zwischen der ehemaligen Großmacht Russland und der boomenden Wirtschaftsmacht China und die relative Nähe zu Nordkorea und zu anderen ressourcenreichen zentralasiatischen Staaten, veranlasste den ehemaligen US-Präsidenten Bush Jr. im Zuge des „globalen Kriegs gegen den
89 Feicht 2008: S.6.
61
Terrorismus“ eine militärische Zusammenarbeit anzustreben, die im Jahre 2005 mit einer Militärhilfe von 11 Mio. US-Dollar eingeleitet wurde (Hartwig 2007: S. 168). Die Frage der Gestaltungsspielräume, die von den landesspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und häufig auch kulturellen Umfeldbedingungen zugelassen werden, müssen nun für die Untersuchung der Entstehungsproblematik für Genossenschaften in der Mongolei herangezogen werden. „Viele Ansätze [Genossenschaften in der Mongolei zu entwickeln,] sind schon allein deswegen gescheitert, weil diese simple Erfahrungstatsache nicht hinreichend beachtet worden ist“. (Rösner 2000: S. 4).
6. Auswirkungen auf Genossenschaftsentstehungen in der Mongolei
Die entscheidende Frage ist, wie sich die oben skizzierten fragmentierende Entwicklung und die Politik des Rentierstaats die genossenschaftliche Entwicklung beeinflussen? Wie wirkten sich die landesspezifischen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und auch kulturellen Umfeldbedingungen auf die Genossenschaftsgründungen in der Mongolei aus? Die Transformation von einem sozialistischen Industrie-Agrarstaat zu einem Entwicklungsland mit den Charakteristiken der neuen Peripherie (siehe Kapitel 4.) bedingt, dass aktuell ca. 36% der mongolischen Bevölkerung und nach internationalen Schätzungen sogar mehr als 50% unter der Armutsgrenze leben. Diese konzentrieren sich vor allem in den urbanen Ger-Settlements und in den vernachlässigten ländlichen Regionen. In den zwei ausgewählten Distrikten Batshireet und Khuder waren 70% bzw. 85% „der Haushalte in einem Zustand, der sie als verwundet oder verwundbar charakterisiert (Hartwig 2007: S. 373). Sie sind die lokalen „Verlierer“ der Transformation und der Globalisierung, die durch intra- und interregionale Migration in der Mongolei ein räumliche Segregation entstehen lässt, wo die
62
lokale ärmere Bevölkerung, wenn sie Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten finden, wegen der hohen Kosten nicht teilnehmen können. Diese Gruppen können die Bergmann’sche materielle Schwelle der
Genossenschaftsfähigkeit 90 (siehe Kap. 2.1.2) nicht überschreiten oder erfüllen nicht die Mindestanforderung (Beteiligungsbereitschaft und Beitragsfähigkeit), die die hochkomplexen Organisationsmodelle der Genossenschaften an ihrer Mitglieder stellen 91 . Laut Weltentwicklungsbericht 2008 mussten 10,8% der mongolischen Bevölkerung mit weniger als 1 US-Dollar pro Tag auskommen 92 . Diese Menschen könnten eigentlich gar keinen Anteil in irgendeiner Genossenschaft einzahlen. 20-40 % der Beschäftigten in der Hauptstadt, die im informellen Sektor tätig sind 93 und die im ländlichen Regionen als „verwundbar“ und als „verwundet“ charakterisiert werden, verfügen über keine genügende Basis für eine Konsumgenossenschaft, da sie unterbeschäftigt sind und daher nur unregelmäßig und in kleinsten Mengen kaufen können. Die meisten der NHWP-Vermarkter und 58% der nomadischen Haushalte (die weniger als 100 Tiere besitzen) 94 , brauchen keine Vermarktungsgenossenschaft, da sie nur Subsistenzwirtschaft betreiben. Aus gesammelten Erfahrungsberichten im Rahmen eines Projektes „Förderung der organisierten Selbsthilfe“ der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) Anfang des Jahres 2000, soll diese Problematik aufgezeigt werden. Die
Genossenschaftskonzeption wurde durch Beratung und Aufklärung in einigen ländlichen Regionen (Khangai Gebirge mit den aimags: Zavkhan Arkhangai, Ovorkhangai und Bayankhongor) in die Mongolei hineingetragen. Die GTZ motivierte die Nomaden zur Gründung von Genossenschaften, half ihnen, Geschäftsideen zu entwickeln und Werkzeuge, Maschinen und Kredite zu organisieren (Hilbk 2002: S. 122). Die GTZ-Mitarbeiter empfahlen
90 Klöwer 1981: S. 16-17.
91 Münkler 1992: S. 253.
92 Weltentwicklungsbericht 2008: S. 391.
93 Hartwig 2007: S.187.
94 Nuhr 2008.
63
den Nomaden, sich zusammenzuschließen, um ihre Erzeugnisse gemeinsam zu verkaufen und Lebensmittel einzukaufen (Hilbk 2002: S. 121). „Als die modrigen Scheunen aus negdel- Zeitenbis zum Dach [mit Heu] gefüllt waren, erlebte[n einige] Genossenschaften einen gewaltigen Zulauf, doch verkauft ha[ben] sie bis heute kaum einen Ballen. Denn ein Problem konnte auch die Genossenschaft nicht lösen: die fehlenden Absatzmärkte und -wege. Außer ein paar fliegenden Händlern gibt es niemanden […], der sich für Schaffelle interessiert. Und wer nichts verkauft, hat auch kein Geld, um etwas einzukaufen“ (Hilbk 2002: S. 122). Die nomadische Lebens- und Kulturweise stellt wie in Kapitel 3 erwähnt, die höchstmögliche, optimale Form lokalspezifischer Ressourcennutzung dar und ist auf Subsistenzwirtschaft ausgelegt. Aber seit jeher waren die Nomaden auch auf Sesshafte angewiesen, mit denen sie Tauschhandel betreiben und ihre Versorgungslücken schließen konnten. In der feudalkolonialen Zeit wurde diese Funktion der Absatz- und Vermarktungsstrukturen durch flächendeckende Klöstersiedlungen und in der sozialistischen Zeit durch die negdel- und sum- Zentrenzwecks Seßhaftmachung erfüllt. Das aktuelle Nichtinvestieren in die Landwirtschaft und die Vernachlässigung der technischen und sozialen Infrastruktur auf dem Lande verhindern eine soziale und ökonomisch nachhaltige Entwicklung. Statt sich auf die Stärken seiner Wirtschaft zu konzentrieren, wird sogar gegen diese gearbeitet. „So missfällt dem [ehemaligen] mongolischen Präsidenten Nambaryn Enkhbayar die nomadische Lebensweise. Er appelliert an seine Landsleute, sesshaft und damit "international wettbewerbsfähig" zu werden wie die angeblich moderneren Nachbarn in China und Russland. Deshalb lässt die Regierung die alte Infrastruktur entlang der Nomadenwege aus sozialistischen Zeiten verfallen“ (Nuhr 2008). Diese politische Agenda resultiert aus der Politik des "Rent-Seeking" der mongolischen Staatsklasse, welche Investitionen für den Aufbau aufwendiger und kostspieliger technischer und sozialer Infrastrukturen auf dem Lande vermeidet (ZGN 2000: S. 4) und somit für das Fehlen von Märkten in ländlichen Regionen sorgt. Zum Beispiel gehen
64
nur 3,7% der internationalen Kredite in die Landwirtschaft 95 , wo aber knapp 40 % der Beschäftigten arbeiten 96 . Aber 10,2% der Kredite gehen an den Bergbau und 23,2% an die dazu gehörige Transportinfrastruktur 97 , wo nur 4% der Beschäftigten tätig sind 98 . Der Staat spielt in der Mongolei eine absolut dominante Rolle im Entwicklungsprozess. Dieses „staatliches Verhalten wiederum ist eine Funktion der Einkommensstruktur, also der Kontinuität des Rentenflusses von außen“ (Müller-Mahn 2000: S. 239). Laut Müller 99 hat „der Staat […] die Aufgabe, günstige rechtliche, administrative und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Genossenschaften zu schaffen“. Und genau hier „laviert [die Staatsklasse] in einem Interessenkonflikt zwischen kurzfristigen Machterhalt und langfristiger Entwicklung. Wegen der latenten Konkurrenz zwischen verschiedenen Gruppierungen der Staatsklasse werden die Renteneinnahmen bevorzugt für die Zwecke der Selbstprivilegierung und Systemstabilisierung verwendet und entsprechend weniger für langfristige Entwicklungen“ (Müller-Mahn: 2000: S. 330). Eine ausgeglichene langfristige Branchenentwicklung würde zu einer ökonomischen Emanzipation nicht-staatlicher Akteure führen. Dies kann Forderungen nach politischer Mitsprache mit sich ziehen, was von einer autonomen Staatklasse nicht erwünscht wäre. Zudem besteht ein „grundsätzliches Spannungsverhältnis zwischen der politischen Logik von Rentenökonomien und einer funktionierenden Marktordnung“ (Beck/Schlumberger 1998: S. 130). „Die zentrale Grundvoraussetzung für eine Marktwirtschaft besteht in der Existenz von Wettbewerb. Die im Rentiersystem zementierten sozialen Verhaltensweisen wie Rent-Seeking und Klientelbildung bringen es aber mit sich, dass auch gesellschaftliche Akteure nicht immer an einer "echten" Liberalisierung interessiert sind“ (Beck/Schlumberger 1998: S. 130). Mongolische Privatunternehmer bringen einer Liberalisierung Widerstände entgegen, da
95 Hartwig 2007: S. 175.
96 Hartwig 2007: S. 186.
97 Hartwig 2007: S. 175.
98 Hartwig 2007: S. 186.
99 In: ZGN 2000: S. 4.
65
sie im Patronagesystem auf politischem Weg zu Privilegien, wie exklusiven Lizenzen oder (faktischen) Monopolen gelangt sind und diese ihre marktbeherrschende Position gefährdet sehen. Wie in Kapitel 5. schon erwähnt, zogen private Unternehmen aus der Politik der Privatisierung der 1990er Jahre Nutzen in Form von nicht-marktkonformen Vorteilen gegenüber ihren (potentiellen) Konkurrenten. Dies führte zu einer Wettbewerbsordnung, in der eine Transformation der staatlich dominierten zu einer privatwirtschaftlich getragenen Rentenökonomie führte, „die auf Monopol- oder Kartellrenten basiert und die eigentlichen Ziele der Liberalisierungspolitik ad absurdum führt“ (Beck/Schlumberger 1998: S. 130). Ein passendes Beispiel ist, die im Zuge des obigen GTZ-Projektes entstandene Genossenschaft Dörvöljin in der Wüstenregion der Zavhan-Provinz. „Die größte Genossenschaft dort gilt als die erfolgreichste im gesamten Zavhan-Aimag“ (Hilbk 2002: S. 122). Der Chef der Genossenschaft, Herr Dorjsambuul, war im Parteikader und Chef des Dörvöljiner negdels, welches schon in der sozialistischen Epoche eines der leistungsfähigsten war. 3.500 Ziegen wurden in Dörvöljin gezüchtet, deren Kammhaar wurde im staatlichen Bekleidungskombinat Gobi zu Kaschmirpullovern und -decken verarbeitet. Das Bekleidungskombinat Gobi war auch einer der wenigen Betriebe, das als Staatsbetrieb in die kapitalistische Epoche gerettet werden konnte (bis es Ende 2008 auch privatisiert wurde). Nach der Wende wurde Herr Dorjsambuul Handelsvertreter von Gobi. Über seine „alten Seilschaften“ (Hilbk 2002: S. 122 und 123) hatte nun seine Genossenschaft „einen Vertrag, der ihm die Abnahme der gesamten Ziegenhaar-Produktion garantierte“ (Hilbk 2002: S. 122). Herr Dorjsambuul wurde reich und die Gewinnausschüttung für die
Genossenschaftsmitglieder, die einmal jährlich, wenn das Rohkaschmir nach dem Ziegenkämmen in der Fabrik abgeliefert wurde, betrug aber gerade mal „ein paar tausend Tugrik, den Wert eines Stapelholzes“ (Hilbk 2002: S. 122). Das Prinzip der Selbstverwaltung, welches in der Mongolei durch Ehrenämter ausgeübt werden soll, wobei Vorstände oder Aufsichtsratsmitglieder kein Einkommen aus ihren
66
Ämtern erwirtschaften dürfen, wird hier ad absurdum geführt. Eigentlich müsste es Herrn Dorjsambuul nur erlauben, seine Kosten erstattet zu bekommen. Die Folge ist, dass andere Rohkaschmir produzierende Wirtschaftssubjekte und Genossenschaften in der Region nicht konkurrieren können, da die Genossenschaft Dörvöljin einen Exklusivvertrag mit dem größten Kaschmirabnehmer (Monopolstellung) des Landes besitzt und der Export von Rohkaschmir zwischenzeitlich sogar verboten war. Für die anderen Rohkaschmirhersteller im Zavhan-aimag existiert somit nur eine geringe Möglichkeit des Absatzes. Wegen der geringen Bevölkerungszahl haben Großunternehmen (zum Beispiel Erdenet-Kupfermine, „Gobi-Cashmere“, APU-Getränkehersteller) häufig eine
marktbeherrschende Stellung. Allerdings sind sie auf Grund des liberalen Außenhandels vor allem der Konkurrenz aus China ausgesetzt. Das bedeutet, selbst wenn durch landesexterne Institutionen Genossenschaften gegründet werden können, kann diese Aufgabe aber schwerlich ohne die Unterstützung staatlicher Institutionen und damit letztlich nicht ohne „Fremdhilfe“ bewältigt werden.
Bevor also durch genossenschaftliche Selbsthilfe zur Förderung bzw. überhaupt erst Entstehung eines unternehmerischen Mittelstandes beigetragen werden kann, sind die notwendigen Grundlagen für ein produktives Selbsthilfepotential (Produktion von Gewinnüberschuss, Möglichkeit des Absatzes oder freier Wettbewerb) zu schaffen. Und dieses ist mit der momentanen Politik des mongolischen Rentierstaates in ländlichen Regionen nicht gegeben.
Außerdem fehlt der mongolischen Bevölkerung ein “soziales Selbstbewusstsein“ 100 , welches sich im letzten Jahrhundert durch fehlende politische und gewerkschaftliche Organisationen nicht entwickeln konnte. Ohne soziales Selbstbewusstsein entsteht eine geringere Fähigkeit, „mehr oder weniger wohlwollende Bevormundung durch andere soziale Gruppen zu verhindern und die Genossenschaftsdemokratie zu sichern. Ohne dieses Selbstbewusstsein
100 Klöwer 1981: S. 17.
67
können sie auch keine Führungskräfte herausstellen und tragen, die [aus] ihrer eigenen [Reihen] entstammen und ihre sozialen Interessen und Forderungen verteidigen“ (Klöwer 1981: S. 17) wie im Beispiel von Herrn Dorjsambuul zu sehen war. Diese Projekte scheitern auch daran, weil sie „von außen initiierte, gesteuerte und kontrollierte Genossenschaftsstrukturen propagieren, die von der Bevölkerung […] als Mittel zur Erlangung von Subventionen gesehen werden ([Selbsthilfeorganisation] SHO zur Erlangung von Fremdhilfe)“ (Münkler 1992: S. 254) und dadurch kontraproduktiv, viel mehr Nehmermentalität in der Bevölkerung erzeugt werden, statt Selbsthilfekräfte zu mobilisieren. „Diese Genossenschaften degenerieren zur […] karitativen Einrichtungen“ (Klöwer 1981: S. 32), die nur finanzielle und/oder technische-organisatorische Hilfe bieten. Das erklärt auch die große Pleitewelle der Kredit- und Spargenossenschaften zwischen 2004 und 2007 in der Mongolei. Um ärmeren Menschen auf dem Lande den Zugang zu Kleinkrediten zu ermöglichen, förderte die Regierung die Gründung von Kredit- und Spargenossenschaften. Die Gründungswelle machte auch vor der Hauptstadt nicht halt. Über 800 dieser Genossenschaften waren bis 2004 registriert 101 , rund 40.000 Tausend Menschen hatten dann 100 Milliarden tugrik angelegt. Das erfolgte durch Ankauf von Mitgliedsbeteiligungen, wodurch man in den Genuss kommen sollte, 3-5% Zinsen auf sein Spargeld zu bekommen. Die Attraktivität dieser Genossenschaften war nicht der Zugang zu Krediten, sondern die weitaus höhere Verzinsung des Mitgliedergeldes als bei normalen Banken. Laut Herr Banjit 102 „war die Zinshöhe nirgendwo auf der Welt so hoch wie zu dieser Zeit in der Mongolei“. Die Gründe waren einfach: Mit diesen hohen Zinsen wollten die Gründer einfach so viel Geld wie möglich sammeln, um diese irgendwie zu investieren. Das Vertrauen der Mitglieder galt zu aller erst der Regierung, da man erwartete, dass diese eine solide und vertrauenswürdige Finanzinstitution mit einer genossenschaftlichen Unternehmensform fusionieren ließ und diese unter der Aufsicht und Kontrolle der
101 ZGN 2009: S: 11.
102 ZGN 2009: S: 12.
68
Mongolbank stellte. 29 Kredit- und Spargenossenschaften, darunter die drei größten (vereinigten 65% der Geschädigten) gingen bankrot. Der Chef der mongolischen Bankaufsicht, der eine Untersuchung eingeleitet hatte, wurde von einem der beschuldigten Generaldirektoren erschossen. Auf der Liste der Kreditempfänger standen prominente MRVP-Mitglieder. Aber 9.000 Mitglieder verloren insgesamt 70 Milliarden tugrik 103 . Nun existieren auf Grund des Vertrauensverlustes von den ehemals 800 Kredit- und Spargenossenschaften nur noch 200 (allein in der Hauptstadt sind es ca. 100). Das Sparvolumen ging auf 30 Milliarden tugrik zurück und die Mitgliederzahl schrumpfte auf 25.000 ein. Das Problem war, dass das Konzept für ärmere Schichten der Bevölkerung ausgelegt war und jeder einzelne Gründer einer Genossenschaft im Schadensfall mit nur 2.000 US-Dollar Eigenkapital haften musste. Diese Schwäche haben sich einige zu Nutze gemacht, um sich zu bereichern. Somit war die Begrifflichkeit der Genossenschaft als auch die Unternehmensform in Verruf geraten, kaum, dass der Beigeschmack der staatlichen Zwangsorganisation und Kollektivierung abgelegt werden konnte.
Das bedeutet, dass die Genossenschaftskonzeption, welche laut Blümle 104 die vorteilhafte Art und Weise ist, wie sich die Mitglieder zusammenschließen und die als eine der Voraussetzungen der Genossenschaftsentstehung gilt, wenig Einfluss auf die Genossenschaftsentstehung zu haben scheint, wenn Kooperativneigung und
Genossenschaftsgeist unter den Mitgliedern nicht vorhanden sind. Neuerungen wurden mit Skepsis betrachtet, vor allem als die GTZ-Mitarbeiter damit ankamen 105 . Somit stellt die „Einführung neuzeitlicher, nach modernen, rationalen und leistungsorientierten Prinzipien geführter Genossenschaften in traditionalen Gesellschaften […] also grundsätzlich ein Novum dar“ (Klöwer 1981: S. 26).
103 ZGN 2009: S: 12.
104 In: Laurinkari 1990: S. 79-80.
105 Hilbk 2002: S. 121.
69
Einführung des Demokratieprinzips in einer Organisation stellt einen solchen Fall dar. „Dass die neuen Vereinigungen etwas mit Demokratie zu tun hatten, merkten sie daran, dass sie sich auf kein Projekt einigen konnten“ (Hilbk 2002: S: 121).
Das nächste Problem ist die geringe Kooperativneigung bei den Mitgliedern (ZGN 2000: S. 3). Im konkreten Fall zeigt sich das im „mangelnden Vertrauen der Genossenschaftsmitglieder untereinander und zu ihrem Vorstand“ (ZGN 2000: S. 3). Die Vertrauensbasis ist manchmal so wenig ausgeprägt, dass zum Beispiel die „Mitglieder ihre Produkte nur zum Verkauf abgeben, wenn sie sofort Bargeld ausbezahlt bekommen. Sie haben Angst, der Vorstand oder andere Mitglieder würden ihre Produkte nicht ordentlich verkaufen und zu ihrem Schaden handeln. Dies ist oft dann der Fall, wenn die Genossenschaften aus einer negdel-Brigade hervorgegangen sind. Zwar wurden diese Genossenschaften nach dem neuen Gesetz registriert, aber den einzelnen Mitgliedern war der Sinn des neuen Gesetzes noch nicht bekannt oder sie hatten ihn noch nicht richtig verstanden“ (ZGN 2000: S. 3). Rösner 106 geht sogar noch einen Schritt weiter und behauptet, dass „wenn die Überwindung konkreter Notsituationen oder die Deckung neu entstandener Bedürfnisse als treibendes Motiv zu originärer gemeinschaftlicher Selbsthilfe fehlt, so kann der Genossenschaftsgedanke auch durch noch so geeignete rechtliche Rahmenbedingungen und [Konzeptionen] nicht dauerhaft befestigt werden“ (Rösner 2000: S. 11).
Die wirtschaftliche Notlage ist in der Mongolei allgegenwärtig und im Vergleich zur öffentlich dargestellten Zurschaustellung des Reichtums der neuen Elite sogar gravierend und es zeigt sich aufs deutlichste, dass nur die Elite über Zugänge zu bestimmten infrastrukturellen, ökonomischen und intellektuellen Voraussetzungen, „die ihnen die potentielle Möglichkeit einer [globalen] Partizipation einräumen“ (Taraschewski 2008: S. 55) verfügt. Aber „Hunger, Elend und Not haben die überwiegende Menschheit bis zur Neuzeit (und die Entwicklungsländer bis heute) begleitet. Genossenschaften als Kinder der Not sind,
106 In: Rösner 2000: S.11.
70
gemessen am jahrtausende alten weltweiten Elend, jedoch erst relativ spät entstanden“ (Klöwer 1981: S. 15).
Deshalb ist die wirtschaftliche Notlage nur eine notwendige und keine hinreichende Bedingung. Der Genossenschaftsgeist mit seinen drei Grundsätzen der Solidarität, der Freiheit und der Gleichberechtigung scheint im Zusammenhang mit der Kooperativneigung viel mehr die Basis für die Genossenschaftsentstehung zu sein. Aber in der mongolischen Gesellschaft steht vielmehr das Streben nach Nutzenmaximierung und nach dem eigenen Vorteil im Vordergrund als wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Menschen und solidarisches Verhalten.
Solidarität war wichtig als die nomadische Kulturweise in der Mongolei noch dominierte. War sie doch in „die überlebens- und/oder existenzsichernde Reaktion der Nomaden [eine] Einordnung in durch Pflichten und Nutzen vorgefügten, ursprünglich in weitgehend egalitären Strukturen gelebte, im Prinzip auf Sicherung und Nachhaltigkeit gerichteten Gemeinwesen oder Gemeinschaft“ (Scholz 1995: S. 40) eingebettet. Die dort herrschenden Prinzipien waren auf „Loyalität [und] Gefolgschaftstreue basierendes, wechselseitiges Abhängigkeitsverhältnis, dessen Wurzeln letztlich in verwandtschaftlichen […] Bindungen […] ruhten“ (Scholz 1995: S. 39). In der sozialistischen Epoche war die Existenzsicherung durch eingeführte soziale Systeme sichergestellt, es gab „zumindest auf dem Papier […]
Vollbeschäftigung“ (Taraschewski 2008: S. 76) und Solidarität wurde durch den Staat erzwungen. Aber „mit dem Zerfall der Sowjetunion […] zerbrach gleichzeitig ein Großteil des Normen- und Wertegefüges der mongolischen Gesellschaft, welches sich während der 70jährigen Vorherrschaft der UdSSR entwickelt hatte“ (Taraschewski 2008: S. 76). Die 1990 einsetzende Transformation und „große Verarmung weiter Teile der Bevölkerung hat informelle soziale Netzwerke, die innerhalb der Familie und des weiteren Verwandtenkreises [existierte, arg] strapaziert“ (BTI 2004: S. 11), die sich durch eine hohe Zahl von Familienzusammenbrüchen empirisch darstellen lässt (BTI 2008: S. 1). „Staatliche
71
Solidaritätsnetze wurden während der Transformation stark ausgedünnt“ (BTI 2004: S. 20). Die vorher weitestgehend isolierte Mongolei befand sich im Wettbewerbcredo der Globalisierung, geprägt durch Wettbewerbsbestimmung, Erfolgsverpflichtung,
Konsensfreiheit und Solidaritätsentbundenheit (Scholz 2004: S. 254). Die dabei übernommenen von den Industrieländern definierten Ziele und ihre Indikatoren (BSP, Pro-Kopf-Einkommen, Literalität, Lebenserwartung, etc.), die sich an der westlichen Norm orientierte, waren in ökologischer und sozialer Hinsicht katastrophal (Hauff/Werner 1993: S. 196). In der wirtschaftliche Krise und im Existenzkampf war die wirtschaftliche und politische Elite auf „Erfolg, Konkurrenz und Verdrängung ausgerichtet. Und wenn die gemeinschaftsstiftenden Überzeugungen und Werte erstmal verloren gehen, enthemmt sich die Gesellschaft. […] Sie durchsetzt das Private und damit die Lebenswirklichkeit jedes Einzelnen“ (Scholz 2004: S. 217). Anders gesagt, sind die „Verlierer“ der Transformation in der Mongolei seit 1990 „exzessiver Konkurrenz ausgesetzt und fortwährend von Verdrängung bedroht; daher auch können sie sich nur um das eigene Überleben kümmern. Das gilt für die globalen Orte […] ebenso wie für die globalisierten Orte. Insbesondere sie können sich jedoch nicht auf Erreichtem ausruhen. Die Gefahr für sie, ganz oder partiell wieder in die [neue Peripherie] zurückzufallen, ist - gemäß der Logik des globalen, des entgrenzten Wettbewerbs - vorprogrammiert und latent gegeben [und deshalb sind sie] einzig dem Eigeninteresse verpflichtet“ (Scholz 2004: S. 227).
Das heißt, nicht nur entwicklungspolitisch wird die Genossenschaftsentstehung durch den Rentierstaat gehemmt, sondern auch das Individuum wird in seiner Handlung geprägt. Eigeninteresse, Konsensfreiheit, Solidaritätsentbundenheit sind nicht die Prinzipien auf denen sich eine Kooperationsneigung und ein Genossenschaftsgeist entwickeln können. Darauf aufbauend, scheint sich Klöwers Aussage aus dem Jahre 1981, dass „Genossenschaftspioniere oder- Gruppen [...], die ihre Einsicht in die Vorteilhaftigkeit der Kooperation für sich und für andere in Konzeptionen formulierten, und die negativ privilegierte Bevölkerungsschichten zur
72
Selbsthilfe aufriefen, überzeugten und mobilisierten, scheinen in den Entwicklungsländern rar zu sein“ (Klöwer 1981: S. 38), für die Mongolei zu bewahrheiten. Und ohne diese Genossenschaftspromotoren fehlen die sozialen und ökonomischen Vorleistungen, die sie erbringen müssen, um die Handlungsbereitschaft der Betroffenen erst zu erwecken und die dabei auch gleichzeitig als Träger der Genossenschaftskonzeption das vorteilhafte Kooperations-Know-how mitbringen. Aber wo sollen sie herkommen? Aus der politischen Elite? Laut BTI 2008 zeigen „die politischen Repräsentanten wenig Initiative, mit ihrem Wahlkreis bzw. ihrer Wählerschaft zu kommunizieren, und die Fähigkeit der mongolischen Regierung, ein effektives System der Regierungsverantwortlichkeit zu entwickeln und zu erhalten, gilt als eine der größten Herausforderungen“ (BTI 2008: S. 1). Wenn sich jemand findet, der sich sozial engagieren will oder gar als Genossenschaftspromotor betätigen will, hat er zu aller erst ein Vertrauens- und räumliches Problem, da diese sich meist in der ländlichen Peripherie befinden. Da die Kandidaten, die für diese Rolle in Frage kämen, überwiegend in der Hauptstadt arbeiten, können sie ihre gegründeten Genossenschaften nicht in dem Maße intensiv betreuen, weil die Transportwege wegen der schlechten Infrastruktur zeit- und kostenaufwendig sind. Wenn sie sich längerfristig vor Ort aufhalten, laufen sie Gefahr, ihr tägliches Geschäft zu vernachlässigen und somit die in die Genossenschaft einzubringenden Ressourcen zu verlieren.
Eisermann 107 präzisiert, dass „es zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung von Neuerungen ist, dass marginale Neuerer-Persönlichkeiten [Genossenschaftspromotoren] auftreten. Erforderlich ist, dass die Gesellschaft als Ganzes, (oder doch zu einem wesentlichen Teil) bereit, d.h. reif ist, die Neuerung zu akzeptieren, wenn diese nicht isoliert bleiben soll“ (Klöwer 1981: S. 19).
Bezogen auf die in der Mongolei anzutreffenden Bedürfnisse kann deshalb das Erwecken von Fähigkeiten zur produktiven und kooperativen Selbsthilfe als ein nicht ausreichender Beitrag
107 In: Klöwer 1981: S. 19.
73
für das Entstehen kontinuierlicher genossenschaftlicher Entwicklungsprozesse festgehalten werden, „der insbesondere bezogen auf ärmere Bevölkerungsschichten der Unterstützung durch externe Fördermaßnahmen bedarf. Ungeachtet der offensichtlichen Ambivalenz zwischen Selbsthilfe und Fremdhilfe ist weniger die Tatsache staatlicher oder landesexterner Unterstützung das eigentliche Problem, sondern vielmehr die Art und Weise, mit der diese durchgeführt wird“ (Rösner 2000: S. 5).
7. Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen
Die Schlussfolgerung daraus ist, dass die genossenschaftliche Selbsthilfe immer auf konkrete bedürfnisbezogene Fremdhilfe angewiesen ist. Im Zeitalter der globalen Fragmentierung ist die neue Peripherie ein Ausdruck des regionalen, lokalen oder individuellen Unvermögens, die Möglichkeit der Globalisierung, sei es Privatisierung, globaler Wettbewerb oder entgrenzte Märkte zum Vorteil zu nutzen. Genossenschaften alleine, von der Basis initiiert (siehe Kap. 2.1.1), sind ohne staatliche und regionale Förderungen zu schwach, um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden (Hettlage 1990: S. 321). „Genossenschaftliche Selbsthilfeinitiativen [waren] nur in den seltensten Fällen von den direkt Betroffenen ausgegangen […]. Im europäischen Vergleich und für Deutschland ohnehin sind es jedenfalls Außenstehende gewesen, es hat sich also um „initiierte“ Selbsthilfe, wenn nicht sogar um mehr oder weniger reine Fremdhilfe gehandelt“ (Rösner 2000: S. 4). Im Falle der heutigen Mongolei fehlt nicht nur genau diese Fremdhilfe für eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung, sondern viel mehr eine Kombination von unterschiedlichen Fremdhilfetypen: landesinterne Genossenschaftspromotoren, korrekte staatliche und landesexterne Unterstützung. Dass es in der Mongolei Handlungsbereitschaft für genossenschaftliche Kooperationen gibt, konnte anhand der „dundiin kass“ (Kap. 3.2) und
74
„suurin gazar huduugiin tohirolzoo“ (Kap 3.3) gezeigt werden. Das diese Handlungsbereitschaft durch die entgrenzte Globalisierung und „Rent-seeking“ (siehe Kap. 6) negativ beeinflusst wird, konnte auch deutlich gemacht werden. Die
Genossenschaftspromotoren sind deshalb so wichtig, weil sie durch persönlichen Einsatz, bedingt durch ökonomische und außerökonomische Beweggründe, soziale und ökonomische Vorleistungen erbringen, welche die Handlungsbereitschaft der Betroffenen erwecken und entfachen und gegen die negativen Einflüsse wirken können. Es sind diejenigen Führungskräfte, die aus den eigenen Reihen der Betroffenen herausgestellt und vor allem von den Betroffenen getragen werden, weil sie ihre sozialen Interessen und Forderungen verteidigen. Denn es reicht nicht aus, nur landesexterne Unterstützung hier erfolgen zu lassen, weil die Menschen sonst in ihrer Notlage nur die bereitgestellten Güter abgreifen würden. Die korrekte landesexterne Unterstützung ist deshalb notwendig, weil in der Mongolei die Genossenschaftskonzeption und der Genossenschaftsgeist gar nicht vorhanden oder gering ausgeprägt sind. Dies sind Ergebnisse christlich-abendländischer Tradition (Rösner 2000: S. 5). Sie entstanden unter spezifischen sozio-kulturellen und wirtschaftlichen Bedingungen in europäischen Gesellschaften. Der genossenschaftliche Entstehungsprozess unterliegt im Zeitablauf gewissen Veränderungen 108 und durchläuft bestimmte Phasen 109 (siehe Kapitel 2.1.3). Wenn man diese Tatsache bei der landesexternen Unterstützung nicht beachtet, so begeht man laut Rösner den Fehler „Genossenschaftskonzepte nicht etwa in ihren historischen Entstehungsformen [anzuwenden], sondern vielmehr in dem weiterentwickelten Stadium, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt [befinden], an dem die Entwicklungszusammenarbeit aufgenommen [wird]. Sie [treffen] damit häufig auf gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Umfeldbedingungen, die dafür nicht oder jedenfalls noch nicht geeignet waren“ (Rösner 2000: S. 6).
108 Rösner 2000: S. 2.
109 Klöwer 1981: S. 15.
75
Und die dritte nicht existente Voraussetzung in der Mongolei ist die korrekte landesinterne Unterstützung. Müller 110 sagt zwar, dass in der Mongolei der Staat durch das Genossenschaftsgesetz und die Politik der Entwicklung der Genossenschaften die entscheidenden Voraussetzungen bereits geschaffen habe, aber es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen öffentlichen Willensbekundungen und Absichterklärungen und real existierenden Politikmaßnahmen. Ein Rentierstaat, der keinen Willen besitzt in den Produktivstaat zu investieren (siehe Kapitel 5.), kann Einzelwirtschaften, die durch die genossenschaftliche Kooperation überhaupt erst die Möglichkeit erlangen, die Stufe der Subsistenzwirtschaft zu überwinden und als anbietender oder nachfragender Marktpartner auftreten zu können, diese Chance nicht gewähren.
Liegt doch gerade hier der Interessenkonflikt zwischen Selbstprivilegierung der Staatsklasse und langfristiger Entwicklungspolitik, wobei die Politik der Rente meist überwiegt. Das Ergebnis ist, dass diese entwicklungspolitischen Maßnahmen der Mongolei der Entfaltung eines durch freien Wettbewerb geprägten Marktes und einer Partizipation der Gesellschaft an der politischen Steuerung des Entwicklungsprozesses entgegensteht und somit ein entscheidendes Hindernis für wettbewerbsorientierte wie auch für zivilgesellschaftliche Entwicklungen bildet und somit genossenschaftlichen Entstehungsprozessen im Wege stehen. Die Empirie beweist, dass Hunger, Elend und Not die überwiegende Menschheit bis zur Neuzeit und die Entwicklungsländer bis heute begleitet haben. Genossenschaften als Kinder der Not sind, gemessen am jahrtausende alten weltweiten Elend, jedoch erst relativ spät entstanden, weil genau durch diese Fremdhilfe (um die Mitte des 19.Jahrhunderts) vorbereitet, getragen von Humanismus, Egalitarismus und Solidarismus und initiiert durch Persönlichkeiten, wie Schultze-Delitzsch (1808 bis 1883), Raiffeisen (1818 bis 1888), Robert Owen (1771-1858), Philippe Buchez (1776 bis 1865), Charles Fourier (1772 bis 1837), Louis
110 ZGN 2000: S. 4.
76
Blanc (1813 bis 1882) und Victor Aimé Huber (1800 bis 1869) 111 . Und diese Fremdhilfe für eine erfolgreiche Genossenschaftsentwicklung, geschweige den einer Etablierung eines Genossenschaftswesen ist und war in der Mongolei nur im geringen Maße gegeben. Die Folgen waren sehr zum Nachteil von Genossenschaftsgründungen im Sinne eines ökonomischen Genossenschaftsbegriffes (nach Weisser, siehe Kapitel 2). Denn in „dem Maße, in dem Menschen von ihrer gesellschaftlichen Umwelt geprägt werden, (die ihrerseits wieder durch menschliches Handeln geprägt wird), sind auch die Genossenschaften in hohem Maße von ihrer (sich ständig wandelnden) gesellschaftlichen Umwelt geprägt“ (Klöwer 1981: S. 37). In der feudal-kolonialen Epoche war der Nomadismus die best angepasste Lebens- und Wirtschaftsform für die mongolische Bevölkerung und Genossenschaftsgründungen waren nicht notwendig. In der sozialistischen Zeit wurden mongolische Genossenschaften vor allem als dem Staat und seiner Politik dienende und ausführende Organe und Organisationen gegründet und de facto nicht als soziale Einheiten im genossenschaftlichen Sinne der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung. Da ja Privatkapital nicht existieren dürfte, waren auch Organisation, die dieses ermöglichten, verboten. Bedingt durch das Zeitalter der globalen Fragmentierung und die Politik der Rente ist eine aktive Förderung des Genossenschaftswesens in der Mongolei kaum zu erwarten. Während im 19. Jahrhundert genau das, die Entstehung von Genossenschaften in Europa verursachte, verhält es sich ca. ein Jahrhundert später in der Mongolei genau anders. Ohne staatliche und internationale Hilfe ist eine erfolgreiche Genossenschaftsentwicklung in der Mongolei nicht zu erwarten. Die Genossenschaftsentstehung in der Mongolei unterscheidet sich nun in dem Maße von Genossenschaftsentstehungen in Europa, dass sie gerade auf Fremdhilfe angewiesen sind. Der mongolische Rentierstaat muss seine Entwicklungspolitik überdenken und sich von seiner Politik der Rente lösen, wie zum Beispiel Norwegen oder Kanada. Internationale Unterstützung „beim Aufbau von Ausbildungssystemen, von genossenschaftlichen
111 Steding 2006: S. 8.
77
Prüfungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den relevanten staatlichen Institutionen […] und der Aufbau von (mobilen) Beratungsteams, die insbesondere in ländlichen Regionen Genossenschaften beraten“(Armbruster 1992: S. 172), müssen seitens der Mongolei selbst, bei der Hilfeleistung unterstützt und beraten werden. Die landesexterne Unterstützung muss mit landesinternen spezifischen lokalen Kenntnissen zugefüttert werden. Nur dann ist eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung in der Mongolei realisierbar.
78
Literaturliste
Agwaandorj, Saruul (1999): Demokratisierungschancen in der Mongolei. Aus: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum Verlag. Reihe Politikwissenschaften. Band 7. Marburg.
Armbruster, Paul (1992): Genossenschaftliche Selbsthilfe. , In: Mändle, Eduard/Swoboda, Walter (hrsg.): Genossenschafts-Lexikon. DG Verlag. Wiesbaden. Armbruster, Paul (2008): DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. Aus den Informationsmaterialien für die Delegation aus der Mongolei 2008. Barkmann, Udo B. (Hrsg.) (2006): Die Rolle der politischen Parteien im Transformationsprozess der Mongolei. Von der Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegeben. Ulaanbataar.
Beck, Martin/ Schlumberger, Oliver (1998): Der Vordere Orient - ein entwicklungspolitischer Sonderfall? - Rentenökonomie, Markt und wirtschaftliche Liberalisierung. In: Der Bürger im Staat. Der Vordere Orient an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. 48. Jahrgang, Heft 3, 1998.
Blümle, Ernst-Bernd (1990): Die Genossenschaft als Zusammenschluß von Wirtschaftssubjekten und als Gemeinschaftsbetrieb. In: Laurinkari, Juhani: Genossenschaftswesen - Hand und Lehrbuch. R. Oldenbourg Verlag. München. Wien. BTI, Bertelsmann Transformation Index (2004): Ländergutachten - Mongolei. Verlag Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.
BTI, Bertelsmann Transformation Index (2008): Ländergutachten - Mongolei. Verlag Bertelsmann Stiftung. Gütersloh.
Beuthien, Volker (Hrsg.) (1997): Marburger genossenschaftswissenschaftliche Forschung -Fünfzig Jahre - 1947-1997. Vandenhoeck & Ruprecht. Göttingen. Bonus, Holger (1994): Das Selbstverständnis moderner Genossenschaften - Rückbindung von Kreditgenossenschaften an ihre Mitglieder. J.C.B. Mohr Verlag. Tübingen. Dülfer, Eberhard (1998): Wie aktuell ist die Genossenschaftsidee heute? In: ZfgG. Engelhardt, Werner Wilhelm (1990): Die Genossenschaftsidee. In: Laurinkari, Juhani: Genossenschaftswesen - Hand und Lehrbuch. R. Oldenbourg Verlag. München. Wien. Ertel, Manfred (2007): Mongolei - Wühlen, hieven, waschen. In: Der Spiegel 2/2007 vom 08.01.2007. Seite 182
Feicht, Roland (2008): Politische Krise in der Mongolei. Aus: Kurzberichte aus der internationalen Entwicklungsarbeit. Bereich Asien und Pazifik. Ausgabe 2008. Friedrich-Eberhard-Stiftung Peking und Ulaanbaatar.
79
Frech, Jannis (2008): Das Emirat Dubai nach dem Öl - Ein Rentierstaat im Wandel? GRIN Verlag für akademische Texte. Ravensburg, München.
Hahn, Oswald (1990): Der Förderauftrag der Genossenschaften. In: Laurinkari, Juhani: Genossenschaftswesen - Hand und Lehrbuch. R. Oldenbourg Verlag. München. Wien. Hahn, Oswald (1999): Franz Oppenheimers Bedeutung für die deutsche Genossenschaftswissenschaft und -praxis. In: Schoeps, Julius: Wirtschaft und Gesellschaft -Franz Oppenheimer und die Grundlegung der Sozialen Marktwirtschaft. Phiöo Verlagsgesellschaft mbH. Berlin.
Hartwig, Jürgen (2007): Die Vermarktung der Taiga - Die Politische Ökologie der Nutzung von Nicht-Holz-Waldprodukten und Bodenschätzen in der Mongolei. Aus der Reihe: Geographie. Erdkundliches Wissen - Band 143. Franz Steiner Verlag. Stuttgart. Hauff, Michael v./ Werner, Heinecke (Hrsg.)(1993): Entwicklungsstrategien für die Dritte Welt. Verlag Wissenschaft & Praxis. Ludwigsburg - Berlin.
Häcker, Axel (1990): Genossenschaftliche Zukunftsperspektiven in marktwirtschaftlich geprägten Industriegesellschaften. Aus den: Schriften zum Genossenschaftswesen und zur Öffentlichen Wirtschaft. Band 27. Duncker & Humblot. Berlin.
Hettlage, Robert (1990): Gesamtwirtschaftliche Merkmale und Aspekte - Die Stellung der Genossenschaften in der Wirtschaft. In: Laurinkari, Juhani: Genossenschaftswesen - Hand-und Lehrbuch. R. Oldenbourg Verlag. München. Wien.
Hilbk, Merle (2002): Wirtschaft ohne Markt. In: Brand Eins 02/2002. Brand Eins Verlag. Hamburg.
IWF, Internationaler Währungsfonds (1991): The Mongolian People’s Repuplic: Toward a Market Economy (=Occasional Paper 79). Washington DC.
Jahreswirtschaftsbericht Mongolei (2009): Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftslage. Ulaanbaatar. Stand: Mai 2009.
Kramer, Jost W./Degineh, Tsegaye (1996): Genossenschaften in Äthiophien. In: Genossenschaftsentwicklung in postsozialistischen Ländern - Äthiopien, Bulgarien, Slowenien. Berlinerbeiträge zum Genossenschaftswesen Nr. 26. Herausgegeben vom Vorstand des Instituts für Genossenschaftswesen an der Humbolt-Universität zu Berlin. Kiza, Ernesto (2003): Polit-ökonomische Wege zur Analyse von Staatszerfall: Die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien - ein Beispiel. In: Ruf, Werner (Hrsg.): Politische Ökonomie der Gewalt. Staatszerfall und die Privatisierung von Gewalt und Krieg. VS Verlag für Sozialwissenschaften. Leske + Budrich. Opladen. http://books.google.de/books?id=ehLvkMfUSoQC&pg=PA191&lpg=PA191&dq=Rentierstaa t&source=bl&ots=Q7OA2Qb8ue&sig=9j1T3A1ZIvUb3EkTBilq1FsUZyQ&hl=de&ei=FIM MSrbhCYyU_Qa_-PmqBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=10 Klöwer, Gerd Günter (1981): Genossenschaften in Entwicklungsländern - Genese, Innovation und Diffusion. Ein Beitrag zur Entwicklungspolitik. Verlag Otto Schwartz & Co. Göttingen.
80
Martin, Christian W. (2005): Die doppelte Transformation - Demokratie und Außenwirtschaftsliberalisierung in Entwicklungsländern. VS Verlag für Sozialwissenschaften. Wiesbaden.
Laurinkari, Juhani/ Brazda, Johann (1990): Genossenschaftliche Grundwerte. In: Laurinkari, Juhani: Genossenschaftswesen - Hand- und Lehrbuch. R. Oldenbourg Verlag. München. Wien.
Lauterbach, Wolfgang/ Lange, Andreas/ Wüest-Rudin, David (1999): Familien in prekären Einkommenslagen: Konsequenzen für die Bildungschancen von Kindern in den 80er und 90er Jahren? Universität Konstanz, Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fach D33, 78457 Konstanz
Louis, Dieter (1979): Zu einer allgemeinen Theorie der ökonomischen Kooperation -Verhaltenstheoretische Grundlegung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Aus den Marburger Schriften zum Genossenschaftswesen. Band 50. Vandenhoeck&Ruprecht. Göttingen.
Mongolische Regierung (2009): Offizielle Erklärung zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Mongolei. Ulaanbaatar.
Mongolische Regierung (2008): Offizielle Erklärung zur staatlichen Politik im Bergbausektor. Ulaanbaatar.
Mongolische Regierung (2004): Offizielle Erklärung zur internationalen Politik und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Ulaanbaatar.
Müller-Mahn, Detlef (2000): Globalisierung als Chance? Individuelle Handlungsoptionen und gesellschaftliche Krisen in Rentierstaaten. In: Blotevogel, Hans H./Ossenbrügge, Jürgen/Wood, Gerald (Hrsg.): Lokal verankert- weltweit vernetzt. Franz Steiner Verlag. Stuttgart.
Münkler, Hans-H. (1992): Genossenschaften in Entwicklungsländern, In: Mändle, Eduard/Swoboda, Walter (hrsg.): Genossenschafts-Lexikon. DG Verlag. Wiesbaden. Nuhr, Achim (2008): Schwerpunkt - "Teilzeitnomade". Die Überlebensstrategien ziehender Völker haben sich Gewandelt. In: Leonardo - Wissenschaft und mehr. Auf: WDR 5. Sendedatum: 15. Januar 2008.
Patera, Mario (1992): Genossenschaftsbewusstsein. In: Mändle, Eduard/Swoboda, Walter (Hrsg.): GenossenschaftsLexikon. DG Verlag. Wiesbaden.
Pies, Ingo / Leschke, Martin (1997): Mancur Olsons Logik kollektiven Handelns. In: Konzepte der Gesellschaftstheorie. Band 3. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). Tübingen. Rheinberg, Georg (1990): Aspekte der Genossenschaftsgründung. In: Laurinkari, Juhani: Genossenschaftswesen - Hand- und Lehrbuch. R. Oldenbourg Verlag. München. Wien. Rossabi, Morris (2005): Modern Mongolia - From Khans Commissars to Capitalists. University of California Press. Berkeley/ Los Angeles.
81
Rösner, Hans Jürgen (2000): Genossenschaften im volkswirtschaftlichen Entwicklungsprozess. In: Kirk, Michael; Kramer, Jost; Steding, Rolf (Hrsg.): Genossenschaften und Kooperationen in einer sich wandelnden Welt. Festschrift für Prof. Dr. Hans-H. Münkner zum 65. Geburtstag, Münster.
Sälzer, Gerhard (2000): Die Effizienz deutscher Winzergenossenschaften - Institutionelle und empirische Analysen. Deutscher Universitäts-Verlag. Wiesbaden. Scholz, Fred (1995): Nomadismus - Theorie und Wandel einer sozio-ökologischen Kulturweise. Franz Steiner Verlag. Stuttgart.
Scholz, Fred (2004): Geographische Entwicklungsforschung - Methoden und Theorien. Gebrüder Borntraeger Verlagsbuchhandlung. Berlin. Stuttgart.
Schulz, Reinhard / Zerche, Jürgen (1983): Genossenschaftslehre. Walter de Gruyter. Berlin. New York.
Steding, Dr. Prof. Rolf (2006): Genossenschaftsidee: Chancen und Klippen eines Kooperationskonzepts aus rechtlicher Sicht - Anthologie von Beiträgen zu ausgewählten Aspekten der Genossenschaft und ihrer Gestaltung. Aus: Berliner Beiträge zum Genossenschaftswesen - Berlin Cooperative Papers. Band 65. Herausgegeben vom Vorstand des Instituts für Genossenschaftswesen an der Humbolt-Universität zu Berlin. Berlin. Taraschewski, Thomas (2008): Stadtentwicklung von Ulaanbaatar im Zeitalter fragmentierter Entwicklung - Aktuelle Migrations- und sozio-ökonomische Differenzierungsprozesse unter besonderer Berücksichtigung der Jurtenviertel. Wissenschaftlicher Verlag Berlin. Berlin.
USAID, United States Agency for Internationale Development (2005): Assessment of Corruption in Mongolia. Final Report.
http://www.usaid.gov/mn/documents/MongoliaCorruptionAssessmentFinalReport.pdf (vom 29.06.2009)
Werner, Wolfgang (1992): Genossenschaftsgründer. In: Mändle, Eduard/Swoboda, Walter (Hrsg.): GenossenschaftsLexikon. DG Verlag. Wiesbaden.
ZGN, Zeitung Genossenschaftliche Nachrichten (2000): Aus einem Interview mit Dr. Franz-Volker Müller, Leiter des Projektes „Förderung der organisierten Selbsthilfe“ im Rahmen der mongolisch-deutschen Zusammenarbeit. Ulaanbaatar. 29 Februar 2000. ZGN, Zeitung Genossenschaftliche Nachrichten (2009): Aus einem Interview mit Herr Banjit, Geschäftsführer des „Asiatischen Kredit- und Spargenossenschaftsverbandes. Ulaanbaatar. 17. Mai 2009.
82
Arbeit zitieren:
Zaya Davaadorj, 2009, Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Soziologie: Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Soziologie: neuer Titel erschienen: Welche Entwicklungen und Bedingungen hemmten und hemmen in der Mongolei eine erfolgreiche genossenschaftliche Entwicklung?
Zaya Davaadorj hat einen neuen Text hochgeladen
Rent-Seeking, Institutions and Reforms in Africa: Theory and Empirical...
Theory and Empirical Evidence ...
Pius Fischer
40 Years/ Research/Rent Seeking/2 Bde.
Volume 1: Theory of Rent Seeki...
40 Years of Research on Rent Seeking 2
Applications: Rent Seeking in ...
Roger D. Congleton, Arye L. Hillman, Kai A. Konrad
40 Years of Research on Rent Seeking 1
Theory of Rent Seeking
Roger D. Congleton, Arye L. Hillman, Kai A. Konrad
40 Years of Research on Rent Seeking 1
Theory of Rent Seeking
Roger D. Congleton, Kai A. Konrad, Arye L. Hillman
Rents, Rent-Seeking and Economic Development: Theory and Evidence in A...
Mushtaq H. Khan, Kwame Sundaram Jomo, Jomo Kwame Sundaram
0 Kommentare