Inhaltsverzeichnis
1 Die Ära der Hallstein-Doktrin 2
1.1 Von Besatzungszonen zum geteilten Deutschland 2
1.2 Die Hallstein-Doktrin 3
2 Der Alleinvertretungsanspruch 7
3 Politische Auswirkungen der Hallstein-Doktrin 10
3.1 Jugoslawien 10
3.2 Kuba 11
3.3 Ägypten 12
3.4 Finnland 14
4 Die Ulbricht-Doktrin 15
5 Politische Macht oder Ohnmacht? 16
6 Literaturverzeichnis 22
7 Quellenverzeichnis 23
1 Die Ära der Hallstein-Doktrin
Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland von 1955 bis Ende 1972 prägte eine Hardliner-Politik mit dem Ziel die Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik als zweiten souveränen deutschen Staat zu unterbinden. Das Mittel zur Durchsetzung des Alleinvertretungsanspruchs war die sogenannte Hallstein-Doktrin: ein Leitfaden für das Auswärtige Amt mit erheblichem Abschreckungspotenzial.
Diese Hausarbeit versucht anhand von ausgewählten Fällen die Frage zu klären, ob die Hallstein-Doktrin einen erheblichen Machtfaktor oder eine einschneidende Selbstbeschränkung für die Bundesrepublik darstellte. Im weiteren Verlauf werden unterschiedliche geprägte Phasen und Interpretationen der Hallstein-Doktrin verdeutlicht.
Der Konflikt in diesem Zusammenhang mit dem Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 und der Festlegung der Oder-Neiße-Grenze kann wegen des begrenzten Umfangs allerdings nicht behandelt werden.
1.1 Von Besatzungszonen zum geteilten Deutschland
Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 08. Mai 1945 teilten die Alliierten Mächte das Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 in vier Besatzungszonen. 1 Jeder der vier Mächte verpflichtete sich in ihren Besatzungszonen unter der Instanz des Alliierten Kontrollrates die Ziele des Potsdamer Abkommens vom 02. August 1945 gleichermaßen umzusetzen. Unter anderem sah dieses Abkommen vor in Deutschland langfristig eine Demokratie zu etablieren. Die Sowjetunion kam fortwährend in Konflikt mit den übrigen Besatzungsmächten aufgrund der konträren politischen Ansichtspunkte im Bezug auf die wirtschaftliche Einheit Deutschlands. 2 Sie zog ihren Militärgouverneur im Frühjahr 1948 aus dem Alliierten Kontrollrat als Antwort auf die Deutschlandpolitik der Westmächte zurück. Die Behandlung Gesamtdeutschlands durch die Siegermächte
1 Der Großraum Berlin erhielt dabei eine Sonderrolle und wurde separat unter allen vier Mächten
aufgeteilt. Vgl. Feststellung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten
Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisori-
schen Regierung der Französischen Republik über die Besatzungszonen in Deutschland,
05.06.1945.
2 Vgl. Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin („Potsdamer Abkommen“), 02.08.1945,
III. A. „Politische Grundsätze“ und III.B. „Wirtschaftliche Grundsätze“ und Loth, Wilfried: „Die
Sowjetunion und die deutsche Frage. Studien zur sowjetischen Deutschlandpolitik“, Göttingen
2007, S. 66-100.
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im Sinne des Potsdamer Abkommens war nicht mehr möglich und die Differenzen zwischen der Sowjetische Besatzungszone (SBZ) und den Übrigen wurde immer tiefer. 3 Die West-Alliierten setzten daraufhin eine Politik der diplomatischen Blockade um, wie sie die Bundesrepublik später eigenständig forcierte: „Meeting in Paris in November 1949, the three Western Allies agreed on a common line toward the GDR: they would neither recognize the SED regime de jure nor take any actions that might imply a de facto recognition. Moreover, they would encourage other countries to adopt a similar stance.” 4
1.2 Die Hallstein-Doktrin
„Es handelt sich, auf eine kurze Formel gebracht, um das Problem, wie wir reagieren sollen, wenn einer der Staaten, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten, sich zur Anerkennung der sogenannten DDR und zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Regierung in Pankow entschließt.“ 5
So erläutert Außenminister Brentano den Anwendungsbereich der Hallstein-Doktrin. Umschrieben bleibt ihr nie in einen amtlichen Wortlaut verpackter Inhalt, der je nach Situation und Akteur variierte. Sie wurde wohl bewusst nicht in einen verbindlichen Rahmen gegossen, sondern nur variabel formuliert, um im Einzelfall entscheiden zu können. 6 Im Nachhinein lässt sich feststellen, dass die Hallstein-Doktrin Maßnahmen von Erbringung bzw. Unterlassung finanzieller Förderungen bis hin zum völligen Abbruch der diplomatischen Kontakte zuließ. Sie ist nur ein Teilaspekt der wiedervereinigungsbedingten Nichtanerkennungspolitik, aber ein erhebliches politisches Druckmittel und Instrument des Alleinvertretungsanspruchs. 7
Konrad Adenauer hatte auf dem Moskaubesuch 1955 die für die Wiedervereinigung bedeutenden diplomatischen Kontakte zwischen Sowjetunion und Bundesrepublik herstellen können. Doch dieses Etappenziel auf den Weg zur staatlichen Einheit Deutschlands brachte ein neues Phänomen hervor: in Moskau existierten nun zwei deutsche Staatsvertretungen. Ein Fakt, der die gesamte Alleinvertretungspolitik der Bundesrepublik in Frage stellte. Man akzeptierte diesen Umstand wi-
3 Vgl.Winkler, Heinrich August: „Der lange Weg nach Westen“, Bd. 2 „Deutsche Geschichte vom
»Dritten Reich« bis zur Wiedervereinigung“, München 2005 6 , S. 125-131.
4 Gray, William Glenn: „Germany’s Cold War: The Global Campaign to Isolate East Germany,
1949-1969“, Chapel Hill (North Carolina, USA) 2003, S. 13.
5 Baring, Arnulf: „Sehr verehrter Herr Bundeskanzler! Heinrich von Brentano im Briefwechsel mit
Konrad Adenauer 1949-1964“, Hamburg 1974, S. 217.
6 Booz, Rüdiger Marco: „Hallsteinzeit: Deutsche Außenpolitik 1955-1972“, Bonn 1995, S. 31.
7 Vgl. ebd., S. 25.
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derwillig, um den Kontakt zu deutschlandverantwortlichen Siegermacht Sowjetunion zu erhalten; doch zukünftig dürfte es kein weiteres Mal zwei deutsche Aus-landsvertretungen in einem Staat geben. Adenauer verdeutlichte nach seiner Rückkehr vor dem Bundestag, dass die Bundesrepublik weiterhin den Anspruch für das gesamte Deutschland zu sprechen aufrecht erhalte, dies der Sowjetunion auch unmissverständlich mitgeteilt habe und
„auch künftig die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR durch dritte Staaten, mit denen sie offizielle Beziehungen unterhält, als einen unfreundlichen Akt ansehen würde, da er geeignet wäre, die Spaltung Deutschlands zu vertiefen.“ 8 Die wichtigsten Akteure, die sich folgend über mögliche Konsequenzen für diese Drittstaaten berieten, um diese leere Drohung eines unfreundlichen Aktes mit Abschreckungspotential zu füllen, waren Prof. Walter Hallstein, Prof. Wilhelm Georg Grewe, beide Völkerrechtler und Staatssekretäre im Auswärtigem Amt, sowie Freiherr Heinrich von Brentano, Staatsrechtler in Bekleidung des Amtes des Außenministers. Nach der Botschafterkonferenz vom 08. bis zum 10. Dezember 1955 veröffentlichte Brentano die allgemeine Vorgehensweise: „Die Bundesrepublik werde die diplomatischen Beziehungen mit jeder Regierung abbrechen, welche die DDR als souveränen Staat anerkennen würde.“ 9 Eine konsequentes Entweder-Oder-Ultimatum, welches ganz im Sinne der Adenauer‘schen Politik der Stärke war, jedoch in der Praxis viel mehr Abstufungen erfuhr. Grewe erläuterte am Folgetag:
„Kurz, es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die noch vor dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen liegen. Und es ist klar, daß man einen so schwerwiegenden Schritt wie den Abbruch diplomatischer Beziehungen immer nur nach sehr reichlicher Überlegung und in einer sehr ernsten Situation tun wird. Aber so viel ist klar, daß diese ganze Frage für uns […] eine äußerst ernste Frage ist und daß in dem Augenblick […] der Doppelvertretung […] wir wahrscheinlich gar nicht anders können, als sehr ernste Konsequenzen daraus zu ziehen.“ 10 Grewe zeigte zwar einen Ermessensspielraum in der Vorgehensweise, aber blieb ebenso konsequent im Falle einer Doppelvertretung des deutschen Volkes. Die resolute Lesart erzielte einen erheblichen Abschreckungseffekt durch die Medien und war somit im Sinne der bundesdeutschen Alleinvertretungspolitik. 11
8 Verhandlung des 2. Deutschen Bundestages, 101. Sitzung vom 22.09.1955, Bundesarchiv, Steno-
graphische Berichte, S. 5647.
9 Gray, William Glenn: „Die Hallstein-Doktrin: Ein souveräner Fehlgriff?“, in: „Aus Politik und
Zeitgeschichte“, 17/2005, übersetzt von Chladek, Tilmann, S. 17-23, S. 20.
10 Interview des Ministerialdirektors im Auswärtigen Amt, Grewe, mit dem Chefredakteur im
Nordwestdeutschen Rundfunk, Wendt, 11.12.1955, in: Bulletin des Presse- und Informationsamtes
der Bundesregierung, Nr. 233, 13. Dezember 1955, S. 1993f., S. 1993.
11 Vgl. Gray: „Die Hallstein-Doktrin“, S. 20.
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Den Namen „Hallstein-Doktrin“ erhielt dieser außenpolitische Vorgehensanweisung von einem Journalisten der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der fälschlicher Weise in Walter Hallstein den eigentlichen Urheber sah und mit dem Titel verbindliche Regularien beschrieb. Bis heute gibt es keine Einigung auf den genauen Wortlaut der sogenannten Hallstein-Doktrin, was in Anbetracht der flexiblen Einzelfallentscheidungen auch irrelevant erscheint, denn einen wirklichen Abbruch-Automatismus gab es nicht.
Die eigentliche Problematik bei der Anwendung von Maßnahmen im Sinne der Hallstein-Doktrin drehte sich um den schwammigen Begriff der „Anerkennung“. Erkannte ein Staat die DDR offiziell an (de jure), waren die Folgen eindeutig. Es existierte aber kein völkerrechtlicher Katalog von bi- und multilateralen Tatbeständen, die eine verbindliche Anerkennung zur Folge hätten (de facto). 12 Ein nicht anerkannter Staat ist außenpolitisch zwar eingeschränkt aber nicht handlungsunfähig. Die Bundesrepublik tolerierte unpolitische, vor allem wirtschaftliche Kontakte 13 , doch die Grenzen zwischen Wirtschaft und Politik waren in der sozialistischen DDR sehr verschwommen und eine de facto Anerkennung oftmals nahe. 14 Die DDR versuchte des Öfteren auf diesem Wege eine de facto Anerkennung zu provozieren und die bundesdeutschen Missionen mussten diesbezüglich sehr aufmerksam sein.
Die Ära der Hallstein-Doktrin lässt sich in mehrere unterschiedlich intensiv ausgestaltete Phasen unterteilen.
Die erste Phase prägt eine Politik der Stärke. Adenauer forcierte im Bezug auf die DDR eine dogmatische Politik im Sinne der Alleinvertretung, um so die Einigung Deutschlands zu erzielen. Die Aufgabe des Repräsentationsmonopols bedeutete für Adenauer gleichzeitig den Verzicht auf die Wiedervereinigung. Fürsprecher erlangte man durch die enge Verknüpfung mit Europa und den Westmächten. Diplomatische Beziehungen in den Ostblock, außer nach Moskau, waren unmöglich. Adenauers Nachfolger, Ludwig Erhard blieb zum Missfallen der US-Präsidenten John
12 Weiterführend zur de facto und de jure Anerkennungsproblematik: Wrede, Christoph Frh. von:
„Der Rechtsanspruch der deutschen Bundesregierung auf völkerrechtliche Alleinvertretung Ge-
samtdeutschlands und die Hallstein-Doktrin“, Dissertationsschrift, Freiburg (CH) 1966, S. 86-102.
13 Vgl. Kilian, Werner: „Die Hallstein-Doktrin: Der diplomatische Krieg zwischen BRD und der
DDR 1955-1973. Aus den Akten der beiden deutschen Außenministerien“, Berlin 2001, S. 24.
14 Vgl. ebd., S. 106.
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Sönke Sönnichsen, 2009, Die Hallstein-Doktrin - Politische Macht oder Ohnmacht?, München, GRIN Verlag GmbH
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