Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Einführung in die Problematik 1
1.1 Einleitung 1
1.2 Das Informationsdilemma 1
1.3 Das Untersuchungsprogramm 2
2 Institutionenökonomische Referenzbasis 3
2.1 Der Institutionenbegriff 3
2.2 Ökonomische Modelle zur Analyse von Institutionen 3
2.3 Normative Festlegung: Wie Institutionen ausgestaltet sein sollten 6
3 Analyse des Urheberrechtsschutzes von Software 8
3.1 Charakteristik 8
3.1.1 Schutzgegenstand und Berechtigter 8
3.1.2 Schutzrechte 9
3.1.3 Ausland und internationaler Schutz 9
3.1.4 Durchsetzung 9
3.1.5 Urheberrechtsschutz als Institution 11
3.2 Transaktionskosten 11
3.3 Allokationswirkung (auf der nachgelagerten Stufe) 12
3.4 Anreizwirkung 14
3.5 Ergebnis 16
4 Open Source Lizenzen im bestehenden rechtlichen Rahmen 17
4.1 Charakteristik der Open Source Lizenzen 17
4.1.1 Definition von Open Source Software 17
4.1.2 Typen von Open Source Lizenzen 17
4.1.3 Beispiele von Open Source Software 19
4.1.4 Open Source Lizenzen als Institution 20
4.2 Transaktionskosten 20
4.3 Allokationswirkung 21
4.4 Anreizwirkung 21
4.5 Interdependenzen 25
5 Institutionelle Alternativen 28
5.1 Verzicht auf Urheberrechtsschutz für Software 28
5.2 Verstärkte Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes 29
5.3 Verpflichtung zur Offenlegung von Schnittstellenspezifikationen 31
6 Fazit 33
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Lizenztypen S. 18
Abbildung 2: Modell der Durchsetzungskosten S. 30
Abkürzungsverzeichnis
BSD Berkely Software Distribution Licence
GPL GNU General Public Licence
LGPL GNU Lesser General Public Licence
OSS Open Source Software
PatG Patentgesetz
UrhG Urheberrechtsgesetz
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum
III
1 Einleitung und Einführung in die Problematik
1.1 Einleitung
Geistiges Eigentum besteht an Software heute in erster Linie durch das Urheberrecht. Ökonomen sind sich weitgehend einig, daß solche Verfügungsrechte dazu geeignet und erforderlich sind, Anreize zur Herstellung von Gütern zu schaffen. Betrachtet man Open Source Projekte vor diesem Hintergrund, so fällt folgendes sofort auf: Die Open Source Software Entwickler verzichten auf Verwertungsrechte und lassen andere, ohne ein Entgelt zu verlangen, an der Nutzung teilhaben. Erklären könnte man dieses Phänomen mit einem irrationalen Verhalten der Entwickler. Bedacht werden sollte aber, daß es sich nicht nur um einige wenige „Verrückte“ handelt, sondern daß zum Beispiel sogar einige größere Softwareunternehmen mittlerweile Engagement in der Open Source Community zeigen. Man sollte das Verhalten daher nicht vorschnell als irrational abtun. Will man das Bild des homo oeconomicus im Grundsatz aufrecht erhalten, muß man wohl anerkennen, daß es auch Anreize zur Herstellung von Software gegeben kann, die nicht auf Verfügungsrechten beruhen. Aber auch allein das erklärt noch nicht das Phänomen. Rational handelnde Entwickler würden dennoch nicht freiwillig auf Verwertungsrechte verzichten, es sei denn, die Anreize dazu sind noch stärker ausgeprägt, als die, die durch Verfügungsrechte bedingt sind.
Jedenfalls gibt das Phänomen der Open Source Software dem Ökonomen genügend Anlaß, die Frage des geistigen Eigentums an Software neu zu stellen.
1.2 Das Informationsdilemma
Die Problematik, die hinter dem Begriff des geistigen Eigentums steht, wurde von Ökonomen das Informationsdilemma genannt.
Warum besteht bei Eigentum an Informationen ein ökonomisches Dilemma, wenn doch das Eigentum zumindest an Sachen für das Funktionieren von Märkten vorausgesetzt und als unproblematisch angesehen wird? Das Dilemma erklärt sich, wenn man die Unterschiede der immateriellen Informationsgüter zu gewöhnlichen privaten Gütern betrachtet. Private Güter unterliegen regelmäßig dem Rivalitäts- und dem Ausschlußprinzip. Rivalität im Konsum bedeutet, daß die Nutzung eines Gutes durch eine Person die Nutzung des Gutes durch andere Personen einschränkt. Die Nutzung einer Information, insbesondere eines Computerprogramms, schränkt andere Nutzer jedoch nicht ein, da Programme zu den vergleichsweise günstigen Kosten der Nutzung eines Informationsträgers (z. B. CD-ROM
1
oder Online-Zeit für den Download von einem Server) beliebig oft zu vervielfältigen sind. Bei Software liegt also keine Rivalität im Konsum vor.
Bei öffentlichen Gütern wird logischerweise eine optimale Ausnutzung erreicht, wenn jede Person das Informationsgut nutzt, die bereit ist, die Kosten des Informationsträgers zu tragen. In einem solchen System würden allerdings die Bereitsteller der Informationsgüter keine finanzielle Entlohnung für die Bereitstellung erhalten, so daß fraglich wird, ob für sie überhaupt ein ausreichender Anreiz zum Anbieten von Informationen besteht. Es besteht nach herkömmlicher Auffassung also folgendes Dilemma: Gibt es kein geistiges Eigentum an Informationsgütern und somit keine Verwertungsrechte des Herstellers, fehlt eine Anreizwirkung zur Bereitstellung. Wird geistiges Eigentum geschaffen, steht der Anreiz des Anbieters einer optimalen Allokation des Guts entgegen. Dieses Dilemma wird Informationsdilemma bezeichnet.
Der Gesetzgeber hat sich im Fall der Computerprogramme für die Schaffung eines Eigentumsrechts entschieden. Ziel ist es, dadurch Anreize zur Bereitsstellung von Programmen zu schaffen. In Kauf genommen wurde dabei, daß möglicherweise die geschaffene Software nicht optimal ausgenutzt wird.
Die Existenz von Software unter Open Source Lizenzen, bei denen die Anbieter weitgehend auf ihr geistiges Eigentum an der Software verzichten, deutet jedoch darauf hin, daß auch ohne Verwertungsrechte eine hinreichende Anreizwirkung bestehen könnte.
1.3 Das Untersuchungsprogramm
In dieser Arbeit soll zunächst untersucht werden, wie sich das Urhebrrecht an Computerprogrammen tatsächlich ökonomisch auswirkt. Anschließend kann darauf eingegangen werden, ob und unter welchen Bedingungen eine hinreichende Anreizwirkung besteht, Software unter (freiwilligem) Verzicht auf Verwertungsrechte bereitzustellen. Abschließend soll die Frage gestellt werden, ob sich aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse Ansätze für institutionelle Alternativen finden, die das Informationsdilemma ökonomisch sinnvoller regeln.
Für die Beurteilung des Schutzes des geistigen Eigentums an Software kann es auch noch andere Kriterien geben, als die Allokationseffizienz, genannt seien die Verteilungsgerechtigkeit und eventuell sogar der Schutz des Werkes unter künstlerischen Gesichtspunkten als Persönlichkeitsrecht des Urhebers. Diese Kriterien sollen in der folgenden Betrachtung außen vor bleiben.
2
2 Institutionenökonomische Referenzbasis
2.1 Der Institutionenbegriff
In der Literatur der Institutionenökonomik ist der Begriff der Institution vielseitig definiert worden. Es ist daher angebracht, zunächst zu erörtern, welcher Institutionenbegriff in dieser Arbeit verwendet wird.
Nach North sind Institutionen die von Menschen erdachten Beschränkungen zur Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. 1
Etwas genauer wird Richter (1996), der Institutionen als ein auf ein bestimmtes Zielbündel abgestelltes System von Regeln, einschließlich ihrer Garantieinstrumente, ansieht, mit dem geplanten oder spontanen Zweck, das individuelle Verhalten in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Sehr ähnlich definieren Erlei/Leschke/Sauerland (1999) Institutionen als Regelsystem inklusive Durchsetzungsmechanismen, durch das das Verhalten von Individuen kanalisiert wird.
Elsner (1986, S. 200) definiert Institutionen als Regeln, die sich auf wiederkehrende Entscheidungssituationen beziehen und die Vorhersagbarkeit menschlichen Verhaltens in dieser Situation erleichtern.
Etwas restriktiver ist Schotter (1981) 2 :„A social institution is a regularity in social behavior that is agreed to by all members of society, specifies behavior in specific recurrent situations, and is either self policed or policed by some external authority.“
Ostrom (1986) sieht in dieser Vielseitigkeit der Begriffe eine Gefahr für die Entwicklung der Institutionenökonomik als Wissenschaft. Daher soll hier eine weite Definition gewählt werden, gewissermaßen als kleinster gemeinsamer Nenner. Dadurch wird auch vermieden, das Blickfeld von vornherein zu stark einzuschränken.
Institutionen werden somit im Folgenden alle Regelsysteme sein, die menschliches Verhalten in wiederkehrenden Situationen steuern, mit dem Zweck oder zumindest dem Ergebnis, die Vorhersehbarkeit des Verhaltens zu erhöhen.
2.2 Ökonomische Modelle zur Analyse von Institutionen
Die Ökonomik ist (noch) nicht in der Lage, die Realität in ihrer vollen Komplexität zu erfassen und zu erklären. Um überhaupt Aussagen treffen zu können, verwendet sie daher
1 Zitat und Übersetzung nach Richter/Furubotn (1996), S. 494.
2 S. 11, Hervorhebung im Original.
3
vereinfachte Modelle. Es ist leider logisch zwingend, daß diese Vereinfachungen dabei die analytischen Ergebnisse beeinflussen. Daher soll das hier zugrundeliegende Modell erläutert werden, damit die Ergebnisse richtig bewertet werden können und damit sichergestellt ist, daß die Problematik anhand eines geeigneten Modells bearbeitet wird.
Das Modell, das wissenschaftlich bisher am gründlichsten ausgearbeitet worden ist, ist das des allgemeinen Gleichgewichts der neoklassischen Theorie. Anhand seiner Implikationen soll die Eignung für die vorliegende Problematik festgestellt werden. In neoklassischen Gleichgewichtsmodellen wird häufig vorausgesetzt, daß ein privates Gut vorliegt, also daß Rivalität im Konsum besteht. 3 Bei Software ist das nicht der Fall, es liegt eine Form von Marktversagen vor. Deswegen wird fraglich, ob ein solches Gut in einem neoklassischen Modell betrachtet werden kann. Bezieht man jedoch Verfügungsrechte in ein neoklassisches Modell mit ein 4 , so wird dadurch die Ausschließbarkeit potentieller Konsumenten von dem Gut gewährleistet. Der Marktmechanismus greift dann wieder und könnte in einem neoklassischen Modell analysiert werden.
Die wohl grundlegendste Vereinfachung der neoklassischen Marktmodelle ist die Annahme von Transaktionskosten von null. Transaktionskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Tauschprozeß entstehen, beispielsweise Such- und Informationskosten, Verhandlungs-und Entscheidungskosten sowie Überwachungs- und Durchsetzungskosten. 5 Die Annahme von Null-Transaktionskosten hat verschiedene Folgen:
Wie Coase gezeigt hat, spielen Institutionen in einer Welt ohne Transaktionskosten für die Allokation keine Rolle. Die Individuen kommen durch Verhandlungen, die in dieser Welt völlig kostenlos zu haben sind, stets zu der im Sinne der neoklassischen Theorie optimalen Lösung. Eine institutionenökonomische Analyse, die ja gerade die Auswirkungen der Institutionen untersucht, wäre in einem Modell ohne Transaktionskosten sinnlos. Somit ist für die hier verfolgten Zwecke das neoklassische Modell ohne Transaktionskosten nicht geeignet. Sie werden daher im Folgenden berücksichtigt.
Weiterhin wird im neoklassischen Modell durch Abstraktion von Transaktionskosten von einer vollkommenen Rationalität der Individuen ausgegangen. Das erklärt sich dadurch, daß keine Informationskosten entstehen. Da hier solche Kosten berücksichtigt werden, ist konsequenterweise davon auszugehen, daß es für die Entscheidungssubjekte zu teuer ist, sich vollständig zu informieren, so daß Entscheidungen nicht vollkommen rational getroffen werden können. Grundsätzlich soll jedoch weiter von tendenziell rationalem Verhalten
3 Fehl/Oberender (2002), S. 498.
4 So zum Beispiel Martiensen (2000), S. 105ff.
5 Richter/Furubotn (1996).
4
ausgegangen werden. Richter/Furubotn (1996) sprechen von „der Intention nach rationalen“ Menschen. im Folgenden soll der Begriff „beschränkte Rationalität“ verwendet werden, wenn Individuen mit unvollständigen Informationen rational entscheiden. Die beschränkt rationalen Subjekte versuchen also, ihren Nutzen zu maximieren. An dieser Stelle soll auch darauf hingewiesen werden, daß unter Nutzen nicht nur ein rein monetärer oder materieller Nutzen zu verstehen ist, sondern daß auch immaterielle Dinge einen Nutzen darstellen können, zum Beispiel kann auch eine Steigerung des Selbstwertgefühls ein Nutzen sein.
Im Zusammenhang damit stellt sich auch das Problem, ob Präferenzen in der Analyse als konstant oder variabel beziehungsweise als exogen oder endogen aufgefaßt werden sollen. Präferenzen sind von den Informationen der Individuen abhängig. Es ist somit davon auszugehen, daß sich bei Gewinnung neuer Informationen auch die Präferenzen ändern. Dieser Vorgang beschränkt sich dabei nicht nur auf Präferenzen bezüglich bestimmter Güter, sondern findet auch bezüglich sogenannter Grundbedürfnisse statt. 6 Infolgedessen können Präferenzen nur als konstant betrachtet werden, wenn man von vollständig informierten Individuen ausgeht. Folgt man wie hier dem Konzept der beschränkten Rationalität, sollte man konsequenterweise auch von variablen Präferenzen ausgehen. Nach Martiensen (2000) können Präferenzen aber auch bei Annahme von beschränkter Rationalität als exogen angesehen werden, nämlich dann, wenn das sogenannte Isolationsprinzip anwendbar ist. Das ist der Fall, wenn die Präferenzen sich entweder im Vergleich zu den anderen Variablen des Modells hinreichend langsam verändern oder die Rückkopplung mit den endogenen Variablen gering ist. 7 Grundsätzlich sollen Präferenzen jedoch endogen (variabel) betrachtet werden.
Dadurch wird deutlich, daß hier insgesamt nicht von einem statischen Modell des Gleichgewichts ausgegangen wird, sondern von einem Modell, welches den Markt vor allem als Prozeß betrachtet. Das ist auch deshalb angemessen, weil die Problematik neben der Allokation der bestehenden Software (die nachgelagerte Stufe) auch die Frage der Herstellung neuer Software (die vorgelagerte Stufe) umfaßt, was auch als ein Innovationsprozeß betrachtet werden kann.
6 Die Erkenntnis, daß bestimme Schlüsselerlebnisse die Einstellung zu grundlegenden Dingen verändern können, ist trivial. Zur Theorie Richter/Furubotn (1996).
7 Vgl. auch Kubon-Gilke (1997), S. 287.
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Arbeit zitieren:
Nils Reuter, 2003, Geistiges Eigentum an Software und Open Source Lizenzen - Eine institutionenökonomische Analyse, München, GRIN Verlag GmbH
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