Aufgabenstellung
Ausarbeitung des Referats aufbauend auf der Gruppenpräsentation vom 10. Juni 2010. Definieren Sie den Schwerpunkt der Ausarbeitung und liefern Sie dem Leser eine fundierte, nachvollziehbare Argumentationsstruktur. Umfang: Zwölf bis 15 Seiten in der Einzelausarbeitung. Spätester Abgabetermin: 08. Juli - Vier Wochen nach der gehaltenen Präsentation.
Einleitung
In dem Business Economics Minor “Corporate Culture & Corporate Governance - ein Inside-Out & ein Outside-In Ansatz“ hat sich meine Gruppe mit der Frage “Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensführung - ein Ansatz von CG?“ ausei-nandergesetzt. Dieser Schwerpunkt wurde nach eingehender Recherche unter Abstimmung mit Herrn Prof. Kahle konkretisiert, da das ursprüngliche Thema in der Literatur keinerlei nennenswerte Erwähnung findet. Das Referat und die vorliegende Ausarbeitung befassen sich mit dem Thema “Von der Vergangenheit in die Zukunft - Grundsätze ordnungsmäßiger Überwachung“. In dem ersten Teil wird ein geschichtlicher Überblick bis 1987 gegeben. Dann werden die “Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensführung“ von Manuel Theisen erläutert. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der Gegenwart “Cor-porate Governance“, um im vierten einen Ausblick mit “Corporate Social Responsibility“ zu geben. Zum Schluss werden die Leitgedanken dieser Arbeit zusammengetragen und komprimiert bewertet. Ziel dieser Arbeit ist es, die Grundsätze ordnungsmäßiger Überwachung zu erläutern und zu untersuchen, ob diese speziell für Deutschland ein Ansatz von Corporate Governance sind.
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Inhaltsverzeichnis
Überblick bis 1987 - die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 4
Grunds ätze ordnungsmäßiger Überwachung nach Theisen 6
Die Zeit nach Theisen - Weiterentwicklung zur Corporate Governance 13
Die Zeit nach CG - Weiterentwicklung zur Corporate Social Responsibilty 16
Schlussbetrachtung Ausblick 19
Quellenverzeichnis 20
Anhang - Die von mir erstellte Powerpointvorlage für das Referat vom 10. Juni 2010 21
Tabellenverzeichnis
Abbildung 1 - Grundsätze und ihre Merkmale Erläuterungen nach E. Theisen 07
Abbildung 2 - Allgemeine Grundsätze nach E. Theisen 08
Abbildung 3 - Einseitiger Einfluss der Grundprinzipien auf die Allgemeinen Grundsätze nach E. Theisen. 12
Abbildung 4 - Drei Säulen die Definition von CSR 17
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Überblick bis 1987 - die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Um die Ganzheitlichkeit des komplexen Themas Überwachung im Unternehmen vollständig zu erfassen, wird in diesem Abschnitt der Ursprung erläutert. Zunächst wird die Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) betrachtet.
Ein Grundsatz wird streng getrennt von bestehenden Gesetzesnormen formuliert. Inhaltlich können sie sich jedoch überschneiden, wobei ein Grundsatz von seiner Dynamik lebt. Dies bedeutet, dass dieser sich der jeweiligen Entwicklung der Gesellschaft und den dabei etablierenden Prozessen anpasst. Ein Grundsatz ist zeitpunktbezogen und enthält vollständige, unabhängig voneinander verfasste Handlungsanweisungen. 1 Diese sind kategorische Imperative. 2 Sie enthalten einen hohen Abstraktionsgrad, damit die Grundsätze möglichst breit eingesetzt werden und damit eine große Reichweite erlangen.
1897 wird im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch in § 38 die “Gepflo- genheitsorgfältiger Kaufmänner“ erwähnt. Dies ist der Ausgangspunkt der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung, welche sich in den Jahrhunderten konstant weiterentwickelten. Anfangs wurden die GoB induktiv als sogenannte Handelsbräuche aus der bewährten Praxis ermittelt. 3 Mittlerweile werden sie deduktiv als gepflegte Rechtsbegriffe 4 behandelt, welche Rechtsnormcharakter besitzen 5 . Damit ist die Anwendung der GoB verbindlich, obwohl bis heute keine einheitliche Definition existiert. Der Begriff wird immer noch vom Gesetzgeber sowohl im Handelsgesetzbuch (HGB) als auch in der Anlagenordnung (AO) verwendet. Der nicht kodifizierte Teil beruht auf Gutachten, wissenschaftlichen Diskussionen und Gewohnheiten aus der Praxis. Hierbei wird deutlich, dass die GoB als unbestimmter Rechtsbegriff die Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen gestattet. Die wichtigsten Grundsätze besagen, dass die Buchführung klar und übersichtlich sein
muss 6 :
1. Alle Geschäftsvorfälle sind fortlaufend, richtig und vollständig zu erfassen, so dass alle Buchungen aufgrund von Belegen jederzeit nachprüfbar sind. Der Zu-
1 Theisen,M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
2 Anmerkung des Autors: nach Kant | Theisen, M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
3 Schwartze | Rechtswissenschaft für Gesellschaftswissenschaften | 2006
4 http://www.rechnungswesen-info.de/gob.html | 31.Mai 2010 | 22.43 Uhr
5 http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob/grundsaetze-ordnungsgemaesserbuchfuehrung-gob.htm | 29. Juni 2010 | 15:11 Uhr
6 http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/grundsaetze-ordnungsgemaesser-buchfuehrung-gob/grundsaetze-ordnungsgemaesserbuchfuehrung-gob.htm | 29. Juni 2010 | 15:11 Uhr
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sammenhang zwischen Geschäftsvorfall, Beleg und Konto wird durch das Grundbuch hergestellt. Zusammen muss alles zehn Jahre aufbewahrt werden. Das System der gewählten Buchführung ermöglicht die sachgemäße Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle.
2. Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss so erfolgen, dass ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle sowie über die Vermögenslage des Unternehmens erhält. 3. Konten dürfen nicht auf falsche Namen geführt und zwischen den Buchungen dürfen keine Lücken gelassen werden.
4. Bleistifteintragungen sind unzulässig und bei EDV-Buchungen müssen Änderungen sowie Korrekturen automatisch aufgezeichnet werden. Buchungsinhalte dürfen nicht unleserlich gemacht oder gelöscht werden. Es sind alle Käufe und Verkäufe auf Kredit im Kontokorrentbuch festzuhalten. Dies besagt ebenfalls, dass Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist eine Inventarprüfung durchzuführen. Ein übersichtlicher Jahresabschluss muss erstellt werden. 7
5. Keine Abkürzungen oder Symbole: Eintragungen müssen in einer lebenden Sprache vorgenommen werden.
Die folgenden wichtigen geschichtlichen Veränderungen zeigen den Fortschritt: Bereits 1937 wurde das Aktiengesetz prägend reformiert. 8 Seit dem gibt es die Organtrennung mit den entsprechenden Funktionen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. 1953 wird im Haushaltsgrundsätzegesetz für die Mehrheit der öffentlichen Hand einsehbar, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft werden muss. Zwölf Jahre später wird in § 93 des Aktiengesetzes die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters festgehalten. Ohne konkreten Anlass hat Erich Potthoff erstmalig aus betriebswirtschaftlich-organisatorischer Sicht auf die Notwendigkeit von Grundsätzen ordnungsmäßiger Überwachung hingewiesen. 9
1987 leistete Emanuel Theisen mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Über-
7 Anmerkungdes Autors: Seit 1931 ist die Jahresabschlussprüfung Pflicht
8 der folgende Absatz: nach Theisen, M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
9 Theisen, M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
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wachung 10 einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmung, indem er die Überwachungsprinzipien als den “zwingenden Ordnungsrahmen“ 11 definierte und als Konkretisierungshilfe ausarbeitete. Um diesen Fortschritt zu würdigen, werden im zweiten Abschnitt die Überwachungsprinzipien und seine allgemeinen Grundsätze erläutert.
Grundsätze ordnungsmäßiger Überwachung nach Theisen
Mit dem Wissen aus dem ersten Teil wird nachfolgend “Überwachung“ definiert, sowie aus der internen Unternehmensperspektive die Überwachungsprinzipien und die allgemeinen Grundsätze nach Theisen erläutert.
Überwachung ist der Oberbegriff von Prüfung und Kontrolle. 12 Bei der Prüfung werden Personen geprüft, die vom Überwachungsobjekt unabhängig sind 13 , damit ist die “direkte oder indirekte Prozessabhängigkeit nicht gegeben“. 14 Kicherer betont dabei zugleich die Sorgfaltspflicht zusammen mit der Wirtschaftlichkeit der Prüfung, das heißt, dass “eine aus welchen Gründen auch immer mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführte Prüfung …nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden
(kann).“ 15 Dieses rationale Verhalten des ökonomischen Prinzips der Minimalforschung “erreiche einen gegebenen Zweck mit dem geringsten Aufwand.“ 16 wird von Theisen in keiner Weise unterstützt. Die Qualität beziehungsweise Sorgfaltspflicht der Überwachung hat stets höchste Priorität. Dies schließt einen eingeschränkten Prüfungsaufwand aus.
Abhängig oder automatisch ist die Kontrolle, “die neben den Betriebsvorgängen“ 17 durchgeführt wird. Sie kann dem Arbeitsgang ebenfalls vor- oder nachgeschaltet werden 18 und dient der “ständigen Beaufsichtigung“. 19 Das oberste Ziel von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Überwachung (GoÜ) ist es, einen Handlungsrahmen unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu definieren, der dafür sorgt, dass die Überwachung der Unternehmensleitung nicht unter ein Mindestniveau sinkt. Dabei ist Überwachung die kumulative, synchrone Berück- 10 Theisen,M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
11 Theisen, M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
12 Potthoff, E. | Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung | 1982
13 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pruefung.html | 13. Juni 2010 | 22:15 Uhr
14 Potthoff, E. | Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung | 1982
15 Kicherer, H.-P. | Grundsätze | 1970
16 Gäfgen, G. | Theorie | 1974
17 Potthoff, E. | Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung | 1982
18 http://www.quality.de/lexikon/kontrolle.htm | 13. Juni 2010 | 22:26 Uhr
19 Potthoff, E. | Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung | 1982
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sichtigu ung der fol genden G rundprinzip pien des a ktuellen M anagemen ntwissens: 1. . Ordnung gsmäßigke it 2. . Gesetzm mäßigkeit 3. . Richtigke eit 4. . Zielgeric chtetheit un nd Zweckm mäßigkeit 5. . Transpa renz und 6. . Nachprü üfbarkeit.
Theise n fordert m mit diesen sechs Gru undprinzipi en, dass d die Überwa achung de r Unternehme nsführung geordnet t, systema atisch und vollständ ig auf de er Grundla age des
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21 Schreyö
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Bei der ersten personellen Anforderung der “Unabhängigkeit“ ist es theoretisch unabdingbar, dass der Überwachungsträger vollständig unabhängig in seiner Tätigkeit handelt. 22 In der Praxis stellt dies eine Herausforderung dar. Das Aufsichtsratmitglied ist zum Beispiel durch wirtschaftliche Bindungen im vorhandenen Netzwerk außerhalb des Unternehmens potentiell befangen und richtet seine Entscheidungen danach aus. Objektivität kann damit nicht bei den einzelnen Aufsichtsratmitgliedern garantiert werden.
Nach der zweiten personellen Anforderung “Eigenverantwortlichkeit“ ist jede Person für sein eigenes Handeln gegenüber allen internen Stakeholdern 23 und seinem eigenen Gewissen verantwortlich. Jedoch haften nach dem Kollegialprinzip alle Aufsichtsratsmitglieder gemeinsam als Gesamtschuldner für das Fehlverhalten des Einzelnen. Es existiert dabei bei jedem Einzelnen die Möglichkeit eigenständig den Entlastungsbeweis anzutreten. Dies bedeutet, dass das Aufsichtsratmitglied selbst nachweisen muss, dass es zu dem gegebenen Zeitpunkt bestmöglich sich informiert hat und damit nach bestem Wissen und Gewissen handelte. Aufsichtsratsmitglieder können nur selbst ihre Aufgaben wahrnehmen und nicht delegieren. Sie werden an ihrem Verhalten gemessen und haften dementsprechend dafür.
Für die “Funktionsgerechtigkeit“ beziehungsweise “Sachverständigkeit“ sind die fachlichen Qualifikationen und die personellen Anforderungen an die Tätigkeit von großer Bedeutung. Dabei ist nicht die subjektive Eignung gefragt, sondern der objektive Sachverstand, ob die Person optimal im Sinne des Unternehmens die Position ausfüllt. Eine Mindestqualität der Überwachung muss gewährleistet werden, um negative Folgen von dem Unternehmen abzuwenden.
Das fünfte Überwachungsprinzip “Transparenz“ ist eine “zwingende Voraussetzung“ 24 zur Ausübung der ordnungsmäßigen Überwachung und steht im Konflikt mit der vierten personellen Anforderung “Verschwiegenheit“, welche keine eigenständige Funktion darstellt. Auf der einen Seite sollen alle Aufsichtsratmitglieder jederzeit ihr Handeln transparent darlegen. Während ihrer Arbeit muss unmittelbar ihre Tätigkeit überprüfbar sein und nicht erst mittelbar die Auswirkungen der Aktivität. 25 Auf der anderen Seite sind sie dazu verpflichtet, bei Interna zu schweigen, die das Unter-
22 Potthoff,E. | Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung | 1982 & AktG §105 Abs. 1
23 Stakeholder eines Unternehmens bei den GoÜ sind Gruppen oder Individuen, die die Zielerreichung des Unternehmens beeinflussen oder ihrerseits von der Zielerreichung des Unternehmens beeinflusst werden | vgl. Freeman |1984
24 Theisen, M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
25 Theisen, M. | Die Überwachung der Unternehmensführung | 1987
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Arbeit zitieren:
Susanne Handorf, 2010, Von der Vergangenheit in die Zukunft - die Grundsätze ordnungsmäßiger Überwachung, München, GRIN Verlag GmbH
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