Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Die Entstehung der positiven Verfassungsökonomik 2
2.1 Die normative Verfassungsökonomik 2
2.2 Die Entwicklung der PVÖ aus der NVÖ 3
2.3 Die Gemeinsamkeiten von NVÖ und PVÖ 4
2.4 Erkenntnisinteresse der PVÖ 4
3 Aufgaben und Aussagen der positiven Verfassungsökonomik 5
3.1 Analyse der Entstehung von Verfassungsregeln 5
3.2 Analyse des Verfassungswandels 7
3.2.1 Expliziter Verfassungswandel 7
3.2.2 Impliziter Verfassungswandel 8
3.3 Ergebnisse von Verfassungsregeln 9
4 Methoden der positiven Verfassungsökonomik 11
4.1 Komparative Institutionenanalyse 11
4.2 Wirtschaftsgeschichte 12
4.3 Laborexperimente 12
5 Der Bezug der PVÖ zur Wirtschaftspolitik 13
6 Kritische Würdigung 14
7 Ausblick 16
Literaturverzeichnis IV
II
Abkürzungsverzeichnis
Anm. -
bspw.bzw. -
d. h.etc.f -
ff.i. d. R. -in der Regel Jhd. -Jahrhundert NIÖ -
NVÖ -PVÖ -Positive Verfassungsökonomik S. -
vgl. -VRz. B. - III
1 Einleitung
Bereits 1981 äußerten Mc Cormick und Tollison Zweifel gegenüber der Funktion der normativen Verfassungsökonomik: „Normative theory is useful in helping us to clarify our norms, but it is another question weather such analysis will impact on the pattern of real institutional development“. 1 Auch Weingast stellte 1993 fest, dass der positive Ansatz der Verfassungsökonomik bisher ziemlich unzureichend erfüllt war:„ no coherent widely accepted approach exists to the positive theory of constitutionalism“. 2
Diese Arbeit hat das Ziel die positive Theorie der Verfassungsökonomik näher zu beleuchten. Nach der Definition grundlegender Begriffe widmet sich das zweite Kapitel der Entstehung und dem Erkenntnisinteresse der positiven Verfassungsökonomik (PVÖ). Mit Hilfe einer knappen Darstellung der normativen Verfassungsökonomik (NVÖ) und ihren Schwachpunkten soll die Notwendigkeit für die Entstehung der PVÖ verdeutlicht werden, des weiteren werden die gemeinsamen Ansätze beider Theorien angesprochen. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Systematisierung der positiven Theorie. Daran anschließend analysiert das vierte Kapitel drei mögliche Methoden, mittels derer aufgestellte Hypothesen empirisch belegt werden können. Im weiteren Verlauf stellt Kapitel fünf den Bezug der PVÖ zur Wirtschaftspolitik her. Im sechsten Kapitel erfolgt eine kritische Würdigung der Theorie. Letztendlich wird im letzten Kapitel ein Ausblick geboten.
Vorweg noch einige Begriffserläuterungen zum besseren Verständnis von Verfassungen. In dieser Arbeit soll der Begriff Verfassung nur für die grundlegenden Regelwerke einer ganzen Gesellschaft verwendet werden. Eine Verfassung besteht aus einem Regelsystem unter dessen Nutzung eine Gesellschaft unter anderem Entscheidungen über die Bereitstellung und Finanzierung öffentlicher Güter trifft. Anders formuliert ist „die Wahl einer Verfassung (…) eine Wahl darüber, mit Hilfe welcher Regeln man spätere Wahlhandlungen durchführen möchte“. 3 Die Verfassung enthält Definitionen, um (1) Rechte festzusetzen, die dazu dienen, das Individuum vor willkürlichen Eingriffen, sowohl durch den Staat, als auch durch andere Individuen zu schützen, (2) die grundlegenden Organe 4 festzulegen, die einen Staat ausmachen, (3) die Aufgaben dieser Organe zu definieren und (4) die daran anschließenden Verfahren zu benennen, mit denen Verfassungsregeln (VR) geändert und / oder weiterentwickelt werden können. 5 Eine Gesellschaft mit einem bestimmten Maß an Ordnung hat in der Regel eine geschriebene
1 Vgl.: Voigt, Stefan (1995), S. 22, zitiert nach McCormick, Robert (1981), S. 126.
2 Vgl.: Weingast, Barry (1993), S. 288.
3 Vgl.: Voigt, Stefan (2001), S. 10.
4 Anm.: Legislative, Exekutive und Jurisdiktion.
5 Vgl.: Voigt, Stefan (1996b), S. 12f.
1
Verfassung, die man auch als de - facto - Verfassung bezeichnet. Allerdings muss die real ausgelebte Verfassung (de - jure) keineswegs dem Inhalt dieses Dokuments entsprechen. Deckungsgleichheit zwischen de - jure - und de - facto - Verfassung verbessern die Erwartungssicherheiten und ermöglichen somit eine Verlängerung des individuellen Planungshorizonts. 6
2 Die Entstehung der positiven Verfassungsökonomik
Die Verfassungsökonomik wird synonym auch als Konstitutionenökonomik bezeichnet und besteht aus einem positiven und normativen Aspekt. „Die Einsicht, dass Verlauf und Ergebnisse der politischen Prozesse maßgeblich von den institutionellen Bedingungen abhängen, lieferte den Anlass für die Entwicklung der (…) ökonomischen Theorie der Verfassung“. Ihr Erkenntnisziel sind Bestimmungsgründe für die Wahl von Regeln und die Wirkung von Regeln auf das Verhalten von Individuen. Es wird eine Ordnungstheorie (Verfassung) für kollektive Organisationen, insbesondere für den Staat, angestrebt. Zu regeln sind: (1) Leistungs- und Kostenbeiträge zur Erreichung kollektiver Ziele, (2) die Zuordnung von Entscheidungskompetenz und die Regelung von kollektiven Abstimmungsverfahren, sowie (3) die Verteilung der Gesamtleistung auf Individuen. 7
Die Theorie der Verfassungsökonomik ist aus der Public - Choice - Theorie hervorgegangen, die sich auf den nicht - marktlichen Bereich konzentriert und sich mit kollektiven und politischen Entscheidungen auseinandersetzt. Beide Theorien unterscheiden sich insofern, als dass die Public - Choice Theorie kollektive Entscheidungsprozesse innerhalb einem vorgegebenen institutionellen Rahmen ausführt, während die ökonomische Theorie der Verfassung nicht mehr nur von einem exogen determinierten Rahmen ausgeht. Wahlhandlungen können ihrer Ansicht nach sowohl innerhalb (choice within rules ) als auch über Regeln (choice of rules ) stattfinden. 8
2.1 Die normative Verfassungsökonomik
Maßgeblich wird die normative Verfassungsökonomik durch das Werk von Buchanan geprägt. 9 Er ist Hauptvertreter der vertragstheoretischen Verfassung, welche versucht mit Hilfe
6 Vgl.: Voigt, Stefan (2001), S. 10 sowie S. 19.
7 Vgl.: Leipold, Helmut (1988), S. 257 und S. 259.
8 Vgl.: Leipold, Helmut (1998), S. 109 und Voigt, Stefan (2001), S. 10.
9 Auch Hayek hat ein normatives Konzept zur Verfassungsökonomie entwickelt, in dem er sowohl den zweck- als auch den regelgebundenen Aspekt des menschlichen Handelns berücksichtigt, d. h. Individuen können ihre Zwecke innerhalb allgemeiner Verhaltensregeln verfolgen, solange sie zu den Bedürfnissen anderer beitragen, wobei sich die Verhaltensregeln im Laufe eines Evolutionsprozesses aus Versuch und Irrtum entwickelt haben. Deshalb auch die Bezeichnung evolutionstheoretischer Ansatz (Vgl.: Hoppmann, Erich (1987), S. 37ff.).
2
Arbeit zitieren:
Tanja Preuss, 2002, Der Ansatz der positiven Verfassungsökonomik, München, GRIN Verlag GmbH
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