Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriff der Ehescheidung 3
3. Ehescheidungen im 21. Jahrhundert in Deutschland 4
3.1. Theorien der Ehescheidung 5
4. Ursachen für das Scheitern einer Ehe 5
4.1. Voreheliche Kohabitation 6
4.2. Gemeinsame und nicht gemeinsame Kinder 8
4.3. Berufliche Ausbildung und Erwerbstätigkeit 9
5. Zusammenfassung 10
6. Literaturverzeichnis 11
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1. Einleitung
„Bis das der Tod euch scheidet“ - so lautet die klassische Heiratsformel bei einer Trauung. Nur die Realität in der heutigen Zeit spricht eine andere Sprache. Immer mehr deutsche Ehepaare lassen sich scheiden. Dies zeigt unter anderem auch die aktuellste Publikation des Statistischen Bundesamtes, nach der sich im Jahr 2005 201 693 Ehepaare gerichtlich scheiden lassen haben. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt auf, dass das Thema Ehescheidung nicht nur in der heutigen Zeit eine Rolle gespielt hat. Es gibt Hinweise dafür, dass es in Babylon vor rund 4000 Jahren schon erste Ehescheidungen gab. Auch in den anderen historischen Epochen und in fast allen Kulturen wurden zu einem kleinen Teil Ehen geschieden. Es mussten auch zu der Zeit Umstände vorliegen, damit eine Ehe geschieden werden konnte. Zum größten Teil war Ehebruch der Frauen der Grund für das Scheitern einer Ehe. Insgesamt lässt sich allerdings sagen, dass die Ehescheidung in der Vergangenheit kein Massenphänomen war.
Vergleicht man die Scheidungsraten seit der Aufzeichnung amtlicher Statistiken im Jahre 1888, so lässt sich ein linearer Anstieg dieser feststellen. Wurden 1888 auf 10 000 Einwohner noch durchschnittlich 1,4 Ehepaare geschieden, so sind es 2005 25,1 in den alten und 21,0 in den neuen Bundesländern.
Diese gewaltigen Unterschiede müssen ja Ursachen haben. In Deutschland gab es bis zum Jahre 1996 so gut wie keine Studien, die der Frage, warum Ehen geschieden werden, auf den Grund gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden oftmals Daten von amerikanischen Studien herangezogen. Mit der Mannheimer Scheidungsstudie 1996 von Thomas Klein und Johannes Kopp gibt es nun erstmalig in Deutschland eine Studie, die die verschiedenen Ursachen der Ehescheidung näher untersucht. Auf Grundlage dieser Daten kann man mittlerweile eine gute Aussage darüber treffen, was die häufigsten Gründe für ein Scheitern der Ehe sind. Die folgende Arbeit untersucht den Einfluss des vorehelichen Zusammenlebens sowie die berufliche Ausbildung und Erwerbstätigkeit von Mann und Frau auf die eheliche Stabilität. Des Weiteren wird der Einfluss von gemeinsamen oder nicht gemeinsamen Kindern auf die Beständigkeit der Ehe untersucht.
2. Begriff der Ehescheidung
Der Begriff der Ehescheidung meint die rechtliche Auflösung einer Ehe durch ein gerichtliches Urteil auf den Antrag eines oder beider Ehegatten (§ 1564 BGB). Die Bundesrepublik Deutschland führte am 01.07.1977 ein Gesetz ein, aus dem sich folgende Vorschriften für die Scheidung einer Ehe ergeben. Laut § 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten diese wiederherstellen.
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Wenn ein Ehepaar noch nicht länger als ein Jahr getrennt lebt, so kann die Ehe nur dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung für den Antragsteller unzumutbare Gründe des anderen Ehegatten vorliegen (§ 1565 Abs. 2 BGB).
Lebt ein Ehepaar länger als ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur dann geschieden werden, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt (§ 1566 Abs. 1 BGB). Stimmt einer der Ehegatten der Scheidung nicht zu, so kann diese trotzdem erfolgen, wenn das Ehepaar seit drei Jahren getrennt lebt (§ 1566 Abs. 2 BGB). Das kurzfristige Zusammenleben innerhalb dieser Zeit, welches zur Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die Fristen nicht (§1567 Abs. 2 BGB). Das Ehepaar lebt dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und einer der Ehegatten sie auch nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Es besteht auch keine häusliche Gemeinschaft mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben (§ 1567 BGB).
3. Ehescheidungen im 21. Jahrhundert in Deutschland
Die Ehescheidungen in Deutschland haben im Verlaufe des letzten Jahrhunderts immer mehr zu genommen. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Scheidungszahlen in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen haben. Wurden beispielsweise 1960 73 418 geschieden, so waren es 2003 schon 213 975 Ehen, die gerichtlich aufgelöst wurden. Dies bedeutet, dass sich die Scheidungszahl innerhalb von 43 Jahren fast verdreifacht hat.
In der Sozialwissenschaft drängt sich schon seit längerer Zeit die Frage auf, ob das Ende der lebenslangen Partnerschaften bevorsteht und Scheidungen Bestandteil der
Standardbiographie und damit zur vorherrschenden Form werden, Partnerschaften zu beenden (vgl. Hill/Kopp 2006).
Über das individuelle Scheidungsrisiko lässt sich aufgrund der amtlichen Statistiken nur begrenzt eine Aussage treffen, da dieses auch abhängig von der Größe der entsprechenden Risikopopulation, der Verweildauer im Risikozustand sowie dem nicht konstanten Verlauf der Scheidungsrisikos im Eheverlauf ist (vgl. Hill/Kopp 2006).
Für die nächsten Jahre wird aufgrund der sinkenden Verheiratungszahlen und der sinkenden Kohortenbesetzungen ein Rückgang der absoluten Scheidungszahlen erwartet. Auch wenn ein Teil der Ehen geschieden werden, lässt sich festhalten, dass die Mehrzahl der Ehen stabil bleibt. Aufgrund der deutlich höheren Lebenserwartung befindet sich die durchschnittliche Ehedauer auf dem historisch höchsten Niveau (vgl. Hill/Kopp 2006).
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Arbeit zitieren:
M.A. Fabian Wolf, 2008, Welchen Einfluss haben voreheliche Kohabitation, gemeinsame oder nicht gemeinsame Kinder sowie die berufliche Ausbildung und Erwerbstätigkeit auf die Stabilität ehelichen Zusammenlebens?, München, GRIN Verlag GmbH
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