Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Definitionen. 4
2.1. Definition Rechtsextremismus. 4
2.2. Definition Gewalt. 4
3. Theoretische Ansätze. 5
3.1. Heitmeyer. 5
3.2. Gründe für Rechtsextremismus. 7
3.3. Gründe für rechtsextreme Gewalt. 9
4. Vergleich. 11
5. Schlussfolgerung. 13
6. Ausblick. 14
7. Literaturverzeichnis. 15
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1. Einleitung
Im Allgemeinen ist die moderne Rechtsextremismusforschung als ein schwieriges Feld zu verstehen. Dies liegt vor allem daran, dass in der Forschergemeinschaft keine allgemeingültigen Definitionen zu den verschiedenen Begrifflichkeiten existieren. Selbst wenn verschiedene Autoren denselben Begriff nutzen, ist nicht auch automatisch dasselbe damit gemeint. Es existiert somit keine allgemeingültige Definition in der Fachliteratur um das Phänomen Rechtsextremismus zu erklären. Dennoch existieren viele verschiedene Beschreibungen zum Thema Rechtsextremismus, jedoch nehmen diese teils widersprüchliche Formen an. Dies erschwert sowohl die Rechtsextremismusforschung im Allgemeinen also auch den Zugang in dieses Themenfeld. [Druwe 1996] Eine allgemeingültige Definition scheint daher sehr schwierig und wird auch von manchen Autoren als unmöglich angesehen. [Butterwegge 2002: 11-25] Diese Heterogenität der Begrifflichkeiten und nicht Vorhandensein einer exakten Wissenschaftssprache verhindert auch laut Druwe das Zustandekommen einer sinnvollen wissenschaftlichen Diskussion in der Forschergemeinschaft. [Druwe 1996] Es scheint also kein leichtes Unterfangen zu sein, sich an eine Fragestellung aus der Rechtsextremismusforschung heranzuwagen.
Im Speziellen beschäftigt sich diese Hausarbeit mit der These Heitmeyers, dass Rechtsextremismus und Gewalt untrennbar miteinander verknüpft sind. Daraus resultiert die Fragestellung, warum dies der Fall ist und ob die genannte These das Phänomen Gewalt im Rechtsextremismus zutreffend erklärt.
Um diese Fragestellung zu lösen, werden zu Beginn dieser Arbeit die Begriffe „Rechtsextremismus“ und „Gewalt“ definiert. Dies erwies sich im Nachhinein als problematisch, da beide Begriffe mit heterogenen Vorstellungen behaftet sind. Im folgenden Kapitel werden zuerst die Vorstellungen Heitmeyers zu Rechtsextremismus und Gewalt charakterisiert, später wird genauer auf verschiedene Autoren zu den Themen „Rechtsextremismus“ und „Rechtsextremismus und Gewalt“ eingegangen. Es folgt eine vergleichende Analyse der verschiedenen Ansichten zu Ursachen von Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt.
In der abschließenden Schlussfolgerung wird noch einmal auf die eingangs erwähnte These und Fragestellung eingegangen und ein abschließendes Fazit gezogen.
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2. Definitionen
2.1. Definition Rechtsextremismus
Um die in der Einleitung erwähnte schwierige Definitionslage des Begriffs „Rechtsextremismus“ noch einmal zu unterstreichen, sei erwähnt, dass Druwe in einer Metazusammenstellung die Begrifflichkeiten aus ausgewählten Werken anerkannter Rechtsextremismusforscher untersucht hat. In den ausgewählten Studien konnten elf verschiedenen Bedeutungen dem Begriff „Rechtsextremismus“ zugeordnet werden. Zusätzlich waren diese elf verschiedenen Ausdrücke mit 42 verschiedenen Bedeutungen verknüpft. [Druwe 1996]
Somit folgert Druwe, dass die Rechtsextremismusforschung ohne einheitliche Bezeichnungen und Bedeutungen arbeitet. Verwirrend kommen noch ähnliche Ausdrücke mit verschiedenen Bedeutungen hinzu, wie „rechtsradikal“ und „rechtsextrem“ oder „autoritär“ und „totalitär“. [Druwe 1996]
Dennoch ist eine Definition von Rechtsextremismus unabdingbar. Generell variieren verschiedene Definitionen von abstrakten räumlichen Positionierungen, über ideologische Beschreibungen bis hin zu soziokulturellen Charakterisierungen. [Nohlen 2003: 425-431] Verallgemeinert kann man Rechtsextremismus als eine Ideologie oder Strömung bezeichnen, die auf ultranationalistischen Vorstellungen beruht. Darin werden liberale Demokratievorstellungen und Werte wie Freiheit und Gleichheit oder Universalismus und Individualismus abgelehnt. Es ergibt sich eine Konstruktion, basierend auf nationaler Zugehörigkeit, woraus ethnische, kulturelle und religiöse Ausgrenzungskriterien entstehen. Darüber hinaus werden autoritäre Politikmodelle begrüßt. [Nohlen 2003: 425-431] Rechtsextremismus muss sich nicht ausschließlich auf Parteien, Gruppen oder politische Programme beziehen, sondern kann auch individuelle Einstellungen, subkulturelle Milieus in der Bevölkerung oder Orientierungen beschreiben. Darüber hinaus charakterisiert sich Rechtsextremismus in verschiedenen Ausprägungen. [Nohlen 2003: 425-431] Eine Beobachtung von größerer öffentlicher Beachtung und Mobilisierung von rechtsextremem Potential sehen viele Forscher als das Resultat intensiver Modernisierungsschübe in den entwickelten Industriegesellschaften. [Nohlen 2003: 425-431]
2.2. Definition Gewalt
Auch die Definition von Gewalt erweist sich als schwierig, denn auch dieser Ausdruck ist in vielen verschiedenen Disziplinen wie der Soziologie, Psychologie, Politikwissenschaft, oder der Rechtswissenschaft mit verschiedenen Bedeutungen verknüpft. Es existieren
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somit Ausprägungen in definitorischer Vielfalt. [Nohlen 2003: 174 + 175 + Heitmeyer 2002: 26-30]
Schaut man auf Begrifflichkeiten wie Gewaltverhältnisse, Gewaltordnung, Gewaltmonopol oder Gewaltenteilung, erweist sich Gewalt als ein komplexes Phänomen. Schwierigkeiten entstehen durch eine nicht klare Abtrennung zu Begriffen wie Aggression, Zwang, Konflikt oder Macht. Diese Komplikationen existieren besonders in der deutschen Sprache, denn hier bedeutet Gewalt sowohl körperlicher Angriff als auch Amts- oder Staatsgewalt. Die angelsächsische und frankophone Sprachegemeinschaft haben hier die Wurzeln des Wortes aus dem Latein, violentia und potestas, weitergetragen. Diese Unterscheidung äußert sich beispielsweise im Englischen durch die Worte „power“ und „violence“. [Heitmeyer 2002: 26-30]
Hier bietet sich die Definition der personellen Gewalt nach Waldmann an. Unter enger Anlehnung an den herkömmlichen Wortsinn meint personelle Gewalt eine soziale Interaktion, die sich durch einseitige physische Durchsetzung von Ansprüchen und Erwartungen oder durch unmittelbare körperliche Konfrontation kennzeichnet. [Nohlen 2003: 175]
Gewalt ist personell oder kollektiv zurechnungsfähig und kann sich sowohl gegen Personen, Leib und Leben richten, als auch durch Beschädigung und Zerstörung gegen Sachen. [Nohlen 2003: 174-176]
3. Theoretische Ansätze
3.1. Heitmeyer
Heitmeyer prägt in seinen Werken den Begriff der „rechtsextremen Orientierung“. Damit sind sozialstrukturelle, sozial-interaktive und individuelle Desintegrationsprozesse im Laufe der Sozialisation gemeint. Diese Orientierungen sind die Folge der Verarbeitung der genannten Desintegrationsprozesse. Jedoch kann man Erklärungen von
rechtsextremistischen Einstellungen nicht Verallgemeinern, sondern muss sich immer auf den Einzelnen beziehen. So entsteht Rechtsextremismus aus der Verarbeitung von so genannten Ohnmachtserfahrungen wie Unsicherheit oder Vereinzelung. Hieraus resultiert, laut Heitmeyer, eine ausgeprägte Gewaltakzeptanz. Auf diese Art und Weise werden Sicherheit und Zugehörigkeit gefühlt. [Druwe 1996 + Nohlen 2003: 426] Es entwickelt sich in rechtsextremen Bewegungen eine Ideologie der Ungleichheit, welche auf das Recht des Stärkeren, also natürliche Hierarchien, verweist und sich Gewalt als normale politische Aktionsform aneignet. [Druwe 1996 + Nohlen 2003: 426]
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Arbeit zitieren:
Pascal Ludwig, 2009, Rechtsextremismus und Gewalt, München, GRIN Verlag GmbH
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