Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Singer 3
2.1 „Weshalb ist Töten Unrecht?“ 3
2.2 Wert des Lebens von Mitgliedern der Spezies Homo sapiens 4
2.3 Der Wert des Lebens einer Person 5
2.4 Hat eine Peron ein Recht auf Leben? 7
3 Infantizid 9
3.1 Muss dieses Kind am Leben bleiben? 9
3.2 Infantizid bei Singer 11
4 Die Gegenposition Norbert Hoersters 13
4.1 Das Recht auf Leben 13
4.2 Kritik an Singer 15
4.3 Recht auf Leben für Frühgeborene 16
5 Kritik 17
5.1 Kritik an Singer 17
5.2 Kritik an Hoersters Singer-Kritik. 19
6 Fazit 20
7 Literatur 22
2
1 Einleitung
In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, ob Neugeborene ein Recht auf Leben haben. Peter Singer geht in seinem Buch „Praktische Ethik“ sehr genau auf diese Frage ein. Deshalb soll hier zunächst eine Darstellung Singers Position erfolgen. Der Diskurs in der Öffentlichkeit, der von Singer angeschoben wurde, scheint eine genauere Untersuchung seiner Argumentation zu rechtfertigen. Dabei wird in der Weise vorgegangen, dass zum Beginn in Kapitel zwei eine Hinführung stehen soll, bei der die von Singer verwendeten Begriffe dargestellt und erklärt werden sollen. Der Hauptteil besteht in Kapitel drei, das sich ausdrücklich mit den Möglichkeiten der Kindstötung bei Singer befasst. In Kapitel vier werde ich die Kritik Norbert Hoersters an Singer und seinen Gegenentwurf darstellen. Daran anschließend soll eine Kritik Singers, aber auch eine Kritik Hoersters stehen. Im Fazit wird dann eine Beantwortung der oben gestellten Frage versucht werden.
2 Singer
2.1 „Weshalb ist Töten Unrecht?“
Singer stellt fest, dass es in den heutigen Gesellschaften verbreitet ist, dass das Töten von Menschen, sieht man von Krieg, Notwehr und Todesstrafe ab, als falsch angesehen wird. Daher stelle sich die Frage, was mit den Begriffen ‚Mensch’ oder ‚menschliches Wesen’ eigentlich gemeint sei. 1
Eine Form der Bedeutung von ‚Mensch’ ist die der „Mitglied der Spezies Homo sapiens“ 2 , eine solche Bedeutung schließe alle ein, die die Merkmale der Spezies aufweisen, bezeugt durch einen Gentest. Bei dieser Auslegung gehören dann natürlich auch der Fötus, kurz nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, sowie auch für ein „…schwerst und unheilbar geistig behinderte menschliche Wesen…“ 3 dazu.
1 Vgl. Singer, Peter: Praktische Ethik, Reclam, Stuttgart 2 1994 S. 117f
2 ebd. S.118
3 ebd. S.118
3
Eine weitere Form der Bedeutung Mensch nimmt Singer von Joseph Fletcher, der „»Indikatoren des Menschseins«“ 4 aufstellt. Zu diesen Indikatoren zählt er das „…Selbstbewusstsein, [die] Selbstkontrolle, [den] Sinn für Zukunft, [den] Sinn für Vergangenheit, die Fähigkeit, mit anderen Beziehungen zu knüpfen, sich um andere zu kümmern, Kommunikation und Neugier.“ 5 Diese Eigenschaften sollen also den Menschen konstituieren. Gleichsam ist dabei mitgedacht, dass ein Wesen, das diese Eigenschaften nicht besitzt eben auch kein Mensch in diesem Sinne wäre. Ein schwer geistig behinderter, oder auch ein Fötus könne demnach kein Mensch, in diesem Sinne, sein. Dieses Konzept erinnert stark an Locke, der den Personbegriff in seinem „Versuch über den menschlichen Verstand“ sehr genau ausgearbeitet hat. 6 Dieser begrifflichen Unterscheidung schließt sich Singer an und führt neue Begrifflichkeiten ein. Für die erste Verständnisform des Begriffes ‚Mensch’ setzt er den Begriff ‚Mitglied der Spezies Homo sapiens’ und für die zweite den des Begriffs der ‚Person’. 7 Mit dieser begrifflichen Unterscheidung zeigt er auch, dass diese beiden Begriffe keine deckungsgleiche Anwendung finden können, denn nicht jedes ‚Mitglied der Spezies Homo sapiens’ erfülle gleichzeitig die Vorraussetzungen für das Personsein. 8
Jetzt stelle sich die Frage, ob es Gründe dafür gäbe, einem Mitglied unserer Spezies, oder einem Mitglied der Gruppe der Personen, wegen ihres Status ein bestimmtes Recht auf Leben zuzusprechen, oder einen besonderen Wert deren Lebens abzuleiten.
2.2 Wert des Lebens von Mitgliedern der Spezies Homo sapiens
Singer stellt fest, dass es falsch wäre einen bestimmten Schutz für ein Lebewesen nur deshalb aufrecht zu erhalten, oder zu gewähren, weil dieses Lebewesen derselben Art angehört wie man selbst. Eine solche Grenze für ein Tötungsverbot, oder ein Verbot Leiden zuzufügen wäre aus Singers Sicht willkürlich gesetzt und
4 ebd. S.118
5 Singer S.118
6 Vgl. Locke, Versuch über den menschlichen Verstand, Bd.1, 2.Buch Kap. 9-29
7 Vgl. Singer S.119f
8 Vgl. ebd. S.120
4
nicht zu begründen, ebenso, wie Rassisten Mitgliedern ihrer Rasse einen Vorzug vor Mitgliedern anderer Rassen gäben. 9 Das dieses Verhalten, der Schutz der eigenen Art, jedoch in der Gesellschaft verwurzelt ist führt er auf das Christentum zurück, dass davon ausgehe, dass ein jedes Mitglied der Spezies Homo sapiens ein vorbestimmtes Schicksal habe, oder auch ‚Gottes Eigentum’ sei, wodurch ein Tötungsverbot impliziert sei, wenn man diesem Glauben folge. 10 Diese Gedanken des Christentums hätten nun über die Jahrhunderte hinweg Eingang in das Denken der „…europäische[n] Zivilisation…“ 11 gefunden, und seien fester Bestandteil einer gewissen „…unangefochtener moralischen Orthodoxie…“ 12 . Da man aber nun beginne über die Rechte der Tiere nachzudenken, eine Frage, die sich im Falle der christlichen Überlegungen gar nicht stelle, sei nun die Zeit gekommen auch den Standpunkt der Heiligkeit des Lebens der Spezies Homo sapiens zu überdenken. 13
Ein besonderer Wert des Lebens eines Mitgliedes der Spezies Homo sapiens könne also nur aufgrund einer speziesistischen Einstellung gefunden werden. 14 Diese Einstellung sei aber nicht rational begründ- und damit auch nicht haltbar. 15
2.3 Der Wert des Lebens einer Person
Eine Eigenschaft, die die Personen auszeichnet und auch ein Kriterium für den Schutz des Lebens ausmachen könnte wird von Singer in der Zeitlichkeit und dem Bewusstsein der Zeitlichkeit ausgemacht. Die Person ist definiert, als ein „…selbstbewusstes Wesen[, dass] sich seiner selbst als einer distinkten Entität bewußt [ist], mit einer Vergangenheit und Zukunft.“ 16 Ein solches Wesen könne nun Wünsche für die Zukunft haben, wie auch immer diese aussehen mögen. Bei einer Tötung würden diese Wünsche vereitelt werden, bei der Tötung eines Wesens, dass
9 Vgl. ebd. S.121
10 Vgl. Singer S.122
11 ebd. S.122
12 ebd. S.122
13 Vgl. ebd. S.122f
14 Zum Begriff des Speziesismus siehe Singer Kap. 3 ‚Gleichheit für Tiere?’
15 Vgl. Singer S.123
16 Singer S.123, Vgl. Locke Kap. 27 §8f S.416-419
5
eine ‚Nichtperson’ ist, wäre eine solche Überlegung unangebracht. 17 Das Argument, das eine Tötung nicht ins Gewicht falle, weil danach keine Wünsche mehr von der Person vorhanden sind werde von klassischen Utilitaristen wie Bentham und Mill aufrecht erhalten, da die Glück-Leid-Bilanz nicht beeinträchtigt würde. Der klassische Utilitarismus könne demnach kein direktes Tötungsverbot für Personen aufstellen, sondern höchstens ein indirektes, und zwar in der Art, dass andere Personen nicht in Furcht leben müssen, dass sie ständig getötet werden könnten. Dieser indirekte Grund wäre also einer, der das töten einer Person als schwerwiegender erscheinen lasse, als das Töten einer ‚Nichtperson’. Dieses Argument greife sicherlich nicht, wenn die Tötung der Person in der Art abläuft, dass keine andere Person die Tötung bemerkt. 18
Der Utilitarismus solle sich ferner, aus Kostengründen, nicht ständig auf der Ebene der Einzelfallbetrachtung bewegen. Eine solche Vorgehensweise sei in der Praxis schwer umzusetzen. Deshalb plädiert Singer dafür die Unterscheidung Hares zu übernehmen, der eine intuitive und eine kritische Ebene des moralischen Denkens vorschlägt. 19 Es sollten sich für die Praxis einige moralische Grundregeln finden lassen, die wenn sie befolgt werden, im Durchschnitt ein gute Glück-Leid-Bilanz aufweisen, da es im „…wirklichen Leben…“ nicht möglich sei „…alle komplexen Auswirkungen unserer Wahlmöglichkeiten…“ 20 vorherzusehen. Zu diesen ‚Grundregeln’ nach Hare gehöre etwa die Wahrheit zu sagen, oder anderen nicht zu schaden, ebenso, wie Singer einschiebt, „das Leben von Menschen zu achten, die gern weiterleben wollen…“ 21 .
Nach diesen Überlegungen zum klassischen Utilitarismus kommt Singer zum Präferenzutiliarismus. Die Interessen einer Person, „…nach Abwägung aller Relevanten Fakten…“ 22 sollen die Präferenzen einer Person bilden. Falsch, im Sinne des Präferenz-Utilitarismus, sei eine Handlungen dann, wenn sie der Präferenz eines Wesens entgegenlaufe, ohne durch eine andere Präferenz ausgeglichen zu
17 Vgl. Singer S. 123
18 Vgl. Singer S.123f
19 Vgl. ebd. S.126
20 ebd. S.126
21 ebd. S.127
22 ebd. S. 128
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Arbeit zitieren:
Martin Böse, 2011, Haben Neugeborene ein Recht auf Leben?, München, GRIN Verlag GmbH
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