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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung. Seite 3-4
II. Hauptteil
1.) Fahnen- und Flaggensituation in der Weimarer Republik. Seite 5-9
2.) Die Flaggendebatte in der Nationalversammlung. Seite 9-15
3.) Der schwarz-weiß-rote Kapp-Putsch. Seite 16
4.) Die Flaggenordnung Eberts. Seite 17-18
5.) Rechtsextremer Terror und Republikschutzgesetz. Seite 18-19
6.) Hindenburgs Wahl als Kompromissmöglichkeit. Seite 19-20
7.) Die Flaggenverordnung Hindenburgs. Seite 21-30
8.) Der Flaggenstreit zur Zeit der Regierung Marx. Seite 30-35
9.) Von Schwarz-Rot-Gold zur Hakenkreuzfahne. Seite 35-36
III. Zusammenfassung. Seite 37-38
IV. Literaturverzeichnis. Seite 39-40
V. Quellenverzeichnis Seite 41-42
Der Begriff „Flagge“ wird vom „Brockhaus“ als „... aus Stoff gefertigtes, meist langrechteckiges Zeichen, um die Zugehörigkeit zu einer Körperschaft, besonders einer Nation, erkennen zu lassen“ definiert. Wenn man aber die geschichtliche Entwicklung von Flaggen betrachtet, so zeigt sich, dass - ausgehend von der Französischen Revolution - Flaggen immer mehr zu Symbolen des sie benutzenden Staates wurden. Diese enge Verknüpfung führt dazu, dass die Hochachtung vor einem Staat mit der Hochachtung vor seiner Nationalflagge korrespondiert. 1
Dieses Denkmodell kann helfen, den auf den ersten Blick grotesk anmutenden Streit zu verstehen, der in der Weimarer Republik über die Farben der deutschen Reichsflagge ausgetragen wurde. Eine Auseinandersetzung, die sich wie ein roter Faden durch die gesamte Zeitspanne dieser Epoche zog 2 und ein Thema war, dass das Gros der Bevölkerung bewegte und in zwei Lager spaltete: die Befürworter der schwarz-rotgoldenen, bzw. der schwarz-weiß-roten Trikolore, die mit ihrer jeweiligen Präferenz ihr zustimmendes, bzw. ablehnendes Verhältnis zur neuen republikanischen und demokratischen Staatsform ausdrücken wollten.
Die Brisanz dieser Auseinandersetzung wird durch die große Resonanz deutlich, die z.B. die Debatte über den Flaggenartikel der Verfassung in der Nationalversammlung oder die Flaggenverordnung Hindenburgs ausgelöst haben.
Die vorliegende Arbeit möchte den Diskussionsverlauf des Flaggenstreites im Verlauf der Weimarer Republik nachzeichnen und die symbolische Bedeutung der durch die verschiedenen Flaggen und Fahnen verdeutlichten Zerrissenheit der Bevölkerung
1 Vgl. Derkwillem Visser; Flaggen, Wappen, Hymnen, S. 7.
2 Eine gute und knappe Zusammenfassung für den Zeitraum bis 1928 bietet aus liberaler Sicht Fritz Poetzsch-Heffters Handkommentar der Reichsverfassung.
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hervorheben. Schwerpunktmäßig sollen dabei die Flaggendebatte in der Nationalversammlung und die Hintergründe und Folgen der Flaggenverordnung von 1926, die zum Sturz der Regierung Luther führte, beleuchtet werde. Obwohl die Auseinandersetzung um die Reichsfarben eine weitreichende Symbolik für die innere Spaltung des deutschen Volkes in der Zwischenkriegszeit und die Unzufriedenheit von Teilen der Bevölkerung mit der neuen demokratischrepublikanischen Staatsform in sich trägt, ist die Sekundärliteratur zu diesem Thema eher spärlich. Dies wird aber ausgeglichen durch die gute Quellensituation. Die Arbeit stützt sich hierbei vor allem auf die Stenographischen Berichte der Parlamentsdebatten, die edierten Akten der Reichskanzlei, normative Quellen (Gesetzestexte und Verordnungen) sowie zeitgenössische Zeitschriftenartikel.
1.) Fahnen- und Flaggensituation in der Weimarer Republik
Der Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung regelte die offizielle Flaggenordnung der Republik: Schwarz-rot-gold wurden als Reichsfarben festgelegt. Die Handelflagge sollte zwar die Farben schwarz-weiß-rot tragen, allerdings mit einer Gösch in den Nationalfarben, d.h. einem kleinen Randfeld in schwarz-rot-gold. 3 Neben der Nationalflagge gab es auch weiterhin die 18 Flaggen der Gliedstaaten und die Flaggen der einzelnen Provinzen sowie diverse kommunale Flaggen. Das Hissen und Zeigen dieser Farben erfolgte z.T. auch, um den Protest gegenüber Schwarz-Rot-Gold auszudrücken. So beschreibt z.B. ein Augenzeuge, dass beim Abzug der französischen Soldaten aus Wiesbaden, am 30. Juni 1930, zwar die Stadt einem Fahnenmeer glich, aber das Schwarz-Weiß Preußens und das Blau-Orange Nassaus gegenüber den Reichsfarben deutlich überwog. 4
Neben den offiziellen Flaggen identifizierten sich einzelne Parteien und Gruppierungen teilweise aber auch mit anderen Farben, denen sie eine bestimmte Bedeutung zumaßen. Diese Fahnen, die im folgenden näher differenziert werden sollen, wurden bei Demonstrationsmärschen und Festumzügen von den Mitgliedern getragen oder von Sympathisanten gehisst. Dabei ist zu beachten, dass die Identifikation mit einer bestimmten Farbgebung auch gleichzeitig das Verhältnis zum Gesamtstaat, bzw. zur
3 Vgl. „Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.8.1919", Seite 4. Wie der oben erwähnte Kompromiss entstanden ist, wird im Kapitel 2 dieser Arbeit erläutert. 4 Vgl. Rudolf Pörtner (Hrsg.); Alltag in der Weimarer Republik, S. 557-558.
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Verfassung oder republikanisch-parlamentarischen Regierungsform, wiederspiegelte. Einige Parteien und Verbände, wie die Repräsentanten der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP), bekannten sich zu den Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold und damit auch zum neuen Staat. Versinnbildlicht wurde dies durch die Bezeichnung des im Februar 1924 als republikanische Schutzorganisation gegründeten „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“, das hauptsächlich von Sympathisanten der SPD und der DDP getragen wurde.
Diese Farbzusammenstellung wurde wahrscheinlich ursprünglich durch die Uniform des Lützowschen Jägerkorps während der Befreiungskriege inspiriert, da dessen Angehörige schwarze Uniformen mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen trugen. Angeblich sollen dies auch die Farben des Alten Reiches gewesen sein, das aber diese Kombination nicht explizit kannte, sondern lediglich die rote Reichssturmfahne und den schwarzen Adler auf silbernen Grund als Kaiserfahne führte. Eine Trikolore aus diesen drei Farben wurde erstmals von den oppositionellen Burschenschaften und der liberalen großdeutschen Einigungsbewegung im Vormärz getragen. Dieser Vorgang kulminierte in der Verwendung dieses Banners in der Revolution von 1848. Folglich verbinden die Sympathisanten von Schwarz-Rot-Gold mit dieser Farbkombination die Ideale eines liberalen Einheitsstaates mit rechtsstaatlicher Verfassung. Einen Staat, für dessen Errichtung man gekämpft hat (sei es 1848 oder 1918/19) und für dessen Erhalt man bereit war zu kämpfen, was z.B. das Lied des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold" beweist: Dort hieß es - mit den Worten Ferdinand Freiligraths aus dem Jahre 1848„Pulver ist schwarz, ..., Blut ist rot, ..., golden leuchtet die Flamme (bzw. die Sonne)." 5 Anhänger der DNVP, der nationalliberalen DVP und des Frontkämpferbundes „Stahlhelm" zeigten eine schwarz-weiß-rote Fahne, die aber im Gegensatz zur verfassungsmäßig garantierten Handelsflagge keine Gösch trug, d.h. die Farben des
5 In: „Liederbuch des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold", S. 6.
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untergegangenen Kaiserreiches. Auch in den Parteiprogrammen von DNVP und DVP fand sich explizit das Bekenntnis zur Wiederherstellung der alten Reichsfarben. 6 Deren Farbzusammenstellung entstand durch eine Kombination der preußischen Landesfarben (schwarz-weiß) und den inoffiziellen Hansefarben (rot-weiß). 7 Mit dem Zeigen dieser Farben symbolisierte der Träger seine ablehnende Haltung gegenüber der neuen Staatsform und sein Sehnen nach der alten Ordnung. Charakteristisch hierfür ist die Äußerung eines Zeitzeugen über das politische (nationalliberale) Empfinden seiner Eltern in der Weimarer Republik: „Für meine Eltern ... war ‚Schwarz-Weiß-Rot' das Symbol der deutschen Gleichberechtigung, des industriellen Aufstiegs und des tapferen Kampfes der deutschen Soldaten im Ersten Weltkrieg. ‚Schwarz-Rot-Gold' galt als das Symbol der Niederlage und Erniedrigung, der Erfüllungspolitik, der inneren Unordnung und des ökonomischen Rückgangs." 8 Kurz, im Bekenntnis zu Schwarz-Weiß-Rot manifestierte sich für diese Familie - die sicherlich kein Einzelfall war - das Zurücksehnen der verklärten Vorkriegszeit angesichts der Geburtswehen der Weimarer Republik. Ähnliche, sehr anschauliche Beobachtungen nennt auch der Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg, der einer freikonservativen bis nationalliberalen Lübecker Patrizierfamilie entstammte, in seinen Jugenderinnerungen. So berichtet er, dass sein Vater kein Wirtshaus oder Geschäft aufsuchte, „das Schwarz-Rot-Gold geflaggt hatte“. 9 Und Wolfgang Stresemann, der Sohn des langjährigen Reichsaußenministers und DVP-Vorsitzenden, erzählt von seinem Vater, dass dieser zwar vor dem Krieg durchaus mit der schwarz-rot-goldenen Fahne sympathisierte, in der er eine Anknüpfung an die liberalen Ideale der Revolution von 1848 sah. Dieses „Symbol geschichtsträchtigen Strebens nach Freiheit und Größe des
6 Vgl. „Grundsätze der Deutschen Volkspartei“ vom Oktober 1919, bzw. „Grundsätze der Deutschnationalen Volkspartei“ von 1920, abgedruckt im Quellenteil von Detlef Lehnert; Die Weimarer Republik, S. 365 bzw. S. 374. 7 Eine andere Theorie erklärt die Kombination rot-weiß mit den Farben Brandenburgs. 8 Rudolf Pörtner (Hrsg.); Alltag in der Weimarer Republik, S. 523.
9 Theodor Eschenburg; „Also hören Sie mal zu“, S.118.
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deutschen Vaterlandes, die Farben seines burschenschaftlichen Wirkens“ sei ihm „unlösbar ans Herz gewachsen“ gewesen. 10 Einen Flaggenwechsel nach dem verlorenen Krieg habe Stresemann jedoch als Desertion empfunden. 11 Auch die KPD lehnte die neue Staatsform ab, da sie ihr nicht revolutionär genug war: Ihre Mitglieder und Anhänger trugen die rote Fahne mit Hammer und Sichel, d.h. die Staatsflagge der Sowjetunion. Hiermit sollte der Wunsch nach der Übernahme der dortigen Staats- und Wirtschaftsform und die Hoffnung auf die proletarische (Welt-) Revolution bekundet werden. Außerdem symbolisierte die Farbe das Bekenntnis zur Tradition der Arbeiterbewegung. 12
Rot war auch die Fahne der NSDAP und der völkischen Bewegung, allerdings mit einem weißen Kreis mit schwarzem Hakenkreuz. Möglicherweise lehnte sich diese Bewegung bewusst an die schwarz-weiß-rote Flagge der Kaiserreiches an, um bei rechtsgerichteten bürgerlichen Kreisen Vertrauen zu wecken. Hitler begründete jedenfalls die Farbzusammenstellung 1925 in „Mein Kampf" folgendermaßen: Rot als Symbol des Sozialismus, Weiß für Nationalismus und das schwarze Hakenkreuz als Zeichen der „Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen". 13 Aber nicht nur bei Demonstrationsveranstaltungen wurde anhand der oben angeführten Fahnen die politische Gesinnung offen gezeigt. Mehrere Zeitzeugen berichten, dass in den unterschiedlichen Badeorten der Nord- und Ostsee die Strandburgen mit schwarzrot-goldenen oder schwarz-weiß-roten Fähnchen verziert wurden. Sowohl Wolfgang Stresemann als auch Wilhelm Krelle wissen dabei zu berichten, dass die Farben der Republik dabei deutlich in der Minderheit waren. 14 Antonius John berichtet für die Sommerferien des Jahres 1930 im Ostseebad Graal-Müritz von folgendem Verhältnis:
10 Wolfgang Stresemann; „Mein Vater Gustav Stresemann“, S. 150.
11 Ebd., S. 151. 12 Vgl. Hilmar Hoffmann; „Und die Fahne führt uns in die Ewigkeit.", S. 40 - 41. 13 Ebd., S. 28 - 29. 14 Vgl. Rudolf Pörtner (Hrsg.); Alltag in der Weimarer Republik, S. 102/103 und S. 533.
Arbeit zitieren:
Jens Menge, 1997, Der Flaggenstreit in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag GmbH
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