Inhalt
1. Einleitung 1
2. Die Verfasstheit des Europäischen Parlaments 1
3. Die Bedeutung des Europäischen Parlaments aus ideeller
Perspektive 4
3a. Das EP als Quelle von Legitimation und Moment föderalistischer
Bestrebungen 4
3b. Die Definition und Repräsentation eines etwaigen europäischen Demos 6
4. Das EP als Triebfeder eines europäischen Demos 11
5. Schlussbetrachtung 15
Literatur 16
II
1. Einleitung
In der Öffentlichkeit gemeinhin als Synonym für Bürokratie und Verwirrung rezipiert, wird selten die Frage nach dem Grund der unklaren und komplizierten Verfasstheit der Europäischen Union gestellt. Dieser liegt im Besonderen in divergierenden Leitbildern für Europa, ihrerseits stark ideengeschichtlich motiviert, begründet. Dazu, dass sich politische Philosophie in der pragmatischen Wirklichkeit niederschlagen kann, liefert das Europäische Parlament ein eindrucksvolles Beispiel. Denn die philosophische Frage, welcher Zugang zum Begriff eines Demos bemüht wird, schlägt sich in seiner praktischen Ausgestaltung direkt nieder. Die Dramatik, dass gerade diese unklar verfasste Institution die Voraussetzungen für ihre eigene Katharsis setzen könnte, ist es, die Gegenstand dieser Seminararbeit sein soll. Kann das Europäische Parlament den Demos, welchen es repräsentieren soll, antizipieren? In welchem Bezug stehen harte Realität und Theorie, Parlament und europäischer Demos zueinander, wie bedingen sie sich? Ob und inwiefern ein europäischer Demos möglich ist und welche Rolle dem Europäischen Parlament bei seiner etwaigen Genese zufällt, dies gilt es zu untersuchen. Hierzu soll zunächst ein Überblick über die Verfasstheit des EP bemüht sein, woraufhin dann eine theoretische Einordnung erfolgt. Die Implikationen für die Legitimation europäischen Regierens besonders aus föderalistischer Perspektive werden danach untersucht. Auch die verschiedenen ideengeschichtlichen Zugänge zu dem Begriff des Demos sollen Behandlung finden, auf dass weiterhin der Frage nach Existenz und Repräsentation eines etwaigen europäischen Demos nachgegangen werden kann. Die übergeordnete Frage nach den Möglichkeiten des EP zur Forcierung eines Demos soll dann abschließend Beantwortung finden können.
2. Die Verfasstheit des Europäischen Parlaments
Jedes demokratisch verfasste System verlangt nach einer Ausgestaltung, die den Volkswillen institutionalisiert. Gerade bei der Frage nach der etwaigen oder zukünftigen Existenz eines europäischen Demos ist hierbei die demokratische Repräsentation des Volkskörpers entscheidend. Als direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Institution somit höchster demokratischer Legitimität 1 kommt dem
1 Vgl. Clemens zur Hausen: Der Beitrag der "Europarteien" zur Demokratisierung der Europäischen Union, 2008, S. 33
1
Europäischen Parlament hierbei eine entscheidende Rolle zu; seine Verfasstheit kann als Indikator und Triebfeder eines europäischen Demos zugleich betrachtet werden.
Diese Ausgestaltung der Institution kann derzeit als eindrucksvolles Exempel des Ringens der Leitbilder und Vorstellungen von Europa sein, wie später noch zu zeigen ist. Aus Gründen der unterschiedlichen Vorstellungen von Europa ist das EP heute weder schon Vollparlament, aber eben auch keine lockere parlamentsähnliche Versammlung mehr. Insbesondere durch den Vertrag von Lissabon hat es eine enorme Aufwertung erfahren. 2 Nach Inkrafttreten des Vertrages beträgt seine Mitentscheidungsquote etwa 95% 3 . Historisch betrachtet kann von einer stetigen Aufwertung des EP, welches ursprünglich als Parlamentarische Versammlung der EGKS lanciert wurde 4 , gesprochen werden. Besonders in seiner Eigenschaft als Dreh-und Angelpunkt der divergierenden Ideale von Europa wird es den klassischen Parlamentsfunktionen allerdings nicht in Gänze gerecht.
In der Dimension der Politikgestaltungsfunktion ist insbesondere das fehlende Gesetzesinitiativrecht zu nennen: Das EP kann zwar der Europäischen Kommission Vorschläge zu Rechtsakten unterbreiten, diese allerdings auch in den Gesetzgebungsprozess einzuführen obliegt weiterhin einzig der Kommission. In fast allen wichtigen Politikbereichen - so nunmehr auch in Sachen der Agrarpolitik - ist das Parlament mittlerweile indes durch Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beteiligt. 5 Die Ausgestaltung des Haushalts offenbart hier eine Chimäre: Daran, dass das Parlament zusammen mit dem Rat bisher nur über die Ausgabenseite des EU-Haushalts befinden darf, wird der Einschlag der Koexistenz verschiedener Quellen von Legitimation europäischen Regierens erneut offensichtlich: Während die Ausgestaltung der Ausgabenseite eher föderalistischen Vorstellung folgt, wird über die Einnahmenseite des Haushalt in einem rein intergouvernementalen Verfahren entschieden.
Wahlfunktion und Kontrollfunktion im klassischen Sinne wird das EP indes weitaus weniger gerecht: Anders als in genuin parlamentarischen Regierungssystemen der Fall ist eine klare Wahl und Abberufbarkeit der Exekutive durch das Parlament nicht gegeben: Das EP kann nicht dem Präsidenten allein, sondern nur der gesamten Kommission, zudem nicht aus politischen sondern nur juristischen oder moralischen
2 Vgl. Marcus Höreth: Die EU-Organe nach dem Vertrag von Lissabon, in: Andreas Marchetti; Claire Demesmay (Hg.): Der Vertrag von Lissabon, 2010, S. 196
3 Vgl. Clemens zur Hausen: Der Beitrag der "Europarteien" zur Demokratisierung der Europäischen Union, 2008, S. 34
4 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2010, S. 108 5 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2010, S. 114
2
Gründen, das Misstrauen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit 6 aussprechen. Die Abberufung einzelner Mitglieder der Kommission ist nicht möglich. Indes muss es der Zusammensetzung der Kommission nur zustimmen 7 ; und der Präsident der Kommission wird nicht aus den Reihen des EP, sondern vom Europäischen Rat zur Wahl vorgeschlagen. 8
Die Öffentlichkeits- bzw. Repräsentationsfunktion ist Gradmesser und Motor der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Europa zugleich: Durch fehlendes Medieninteresse 9 , fehlende Polarisierung 10 und unzureichende Abbildung gesellschaftlicher Konfliktlinien, mangelnder Wahrnehmung europäischer Politik und der unbefriedigenden Artikulation des Bürgerwillens 11 durch nichtländerübergreifende Parteien kann das EP diesem Anspruch bisher nicht gerecht werden. Die übergeordnete Frage nach der heutigen oder zukünftigen Existenz eines europäischen Demos ist mit dem Anspruch auf Repräsentation und Öffentlichkeit unabdingbar verknüpft. Das Fehlen intermediärer Strukturen in der europäischen Gesellschaft 12 ist hierbei weiterhin Grund und Folge der größtenteils vakanten europäischen Öffentlichkeitsgenese durch das Parlament. Diese Zusammenhänge sollen im weiteren Verlauf noch eingehend Erörterung finden.
Die Frage, ob das EP in seiner derzeitigen Verfasstheit als Rede- oder Arbeitsparlament zu sehen ist, kann indes klar beantwortet werden: Nicht zuletzt durch die fehlende Öffentlichkeit wird das Europäische Parlament derzeit als Arbeitsparlament betrachtet, in dem häufig Entscheidungen pragmatisch mit ad-hoc-Mehrheiten gefällt werden. 13 Da das EP keine Regierung im klassischen Sinne tragen muss, findet auch keine formale, sondern höchstens eine informelle, Koalitionsbildung statt.
Wahl und Zusammensetzung des EP zeigen abschließend, dass dieses bisher noch nicht als von einer einheitlichen europäischen Bürgerschaft getragen verstanden wird: Das Wahlverfahren ist zwar, verhältniswahlrechtlichen Implikationen folgend, in den Mitgliedsstaaten der EU ähnlich, die Zusammensetzung folgt jedoch einer
6 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2010, S. 114
7 Vgl. Clemens zur Hausen: Der Beitrag der "Europarteien" zur Demokratisierung der Europäischen Union, 2008, S. 35
8 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2010, S. 114-115
9 Vgl. Clemens zur Hausen: Der Beitrag der "Europarteien" zur Demokratisierung der Europäischen Union, 2008, S. 202-203
10 Vgl. Clemens zur Hausen: Der Beitrag der "Europarteien" zur Demokratisierung der Europäischen Union, 2008, S. 206-207
11 Vgl. Jared Sonnicksen: Die demokratischen Grundsätze, in: Andreas Marchetti; Claire Demesmay (Hg.): Der Vertrag von Lissabon, 2010, S. 147
12 Vgl. Marcus Höreth: Die Europäische Union im Legitimationstrilemma, 1999, S. 59 13 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2010, S. 116
3
degressiv-proportionalen Sitzverteilung. 14 Hier wird erneut offensichtlich, das europäische Wahlvolk wird als Flickenteppich betrachtet, der aus verschiedenen Nationalstaaten zusammengewebt ist: Die Bürgerinnen und Bürger sind also nicht als Individuen gedacht, die einzig die Bürgerschaft einer Europäischen Union besitzen, sondern als Mitglieder verschiedener Kollektive, denen ihrerseits als Nationalstaaten bestimmte Anteile an Sitzen im Europäischen Parlament zuerkannt werden. Eine Gleichheit der Gewichtung der Stimmen ist also nicht gegeben. Auch die Ernennung der Ausschussvorsitzenden im EP folgt dieser nationalstaatlichen Logik, erfolgt sie zwar zunächst nach Partei-, dann jedoch unmittelbar Nationalitätskriterium. 15 Insgesamt kann konstatiert werden, dass die Zusammensetzung des EP intergouvernementalistischen Vorstellungen folgt: Es basiert in seiner Zusammensetzung auf „dem Prinzip der Gleichheit souveräner Staaten […], nicht aber auf dem Prinzip demokratischer Gleichheit“ 16 .
3. Die Bedeutung des Europäischen Parlaments aus ideeller Perspektive
3a. Das EP als Quelle von Legitimation und Moment föderalistischer
Bestrebungen
Der Frage nach Wesen und Zielformat der EU unbenommen geht die Mehrzahl der Integrationsforscher davon aus, Demokratie sei auch über den Nationalstaat hinaus möglich 17 . Jede Form von Herrschaft bedarf der Legitimation. Im europäischen Rahmen speist sich diese aus drei Quellen 18 , deren Verquickung und partiellen Unvereinbarkeit wegen heute von einem Legitimationstrilemma ausgegangen wird: Die Legitimität europäischen Regierens fußt auf der Partizipation der Bürger, der Güte des Ergebnisses (Output) der Politik und der formalen Legitimation. Die Problematik besteht nun in der Divergenz dieser drei Legitimationsstränge. Da die Konzeption der demokratischen Beteiligung im Rahmen der EU derzeit, ob der Heterogenität der europäischen Gesellschaft einerseits und der Mangelhaftigkeit intermediärer und politischer Strukturen andererseits, tendenziell auf Konsens herauslaufen muss, könnte eine ergebnisorientierte Politik des Mehrheitsentscheids und der Technokratie diese Legitimationsquelle unterminieren. Die Genese eines
14 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2010, S. 109
15 Vgl. Janina Thiem: Nationale Parteien im Europäischen Parlament, 2009, S. 103 16 Bettina Thalmaier: Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, 2005, S. 65 17 Vgl. Bettina Thalmaier: Die zukünftige Gestalt der Europäischen Union, 2005, S. 68 18 Vgl. Marcus Höreth: Die Europäische Union im Legitimationstrilemma, 1999, S. 93-94
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Bennet Krebs, 2011, Die Bedeutung des Europäischen Parlaments zur Genesis eines europäischen Demos, München, GRIN Verlag GmbH
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