Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1 Funktionslogik der Arbeitnehmerüberlassung 4
1.1 Reformen und Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung 5
2 Betriebliche Nutzungsstrategien von Leiharbeit 9
2.1 Quantitative Nutzung von Leiharbeit 12
2.2 Tarifverträge und gewerkschaftliche Vertretung von Leiharbeitern 14
3 Beschäftigungszuwachs oder Substitution durch Leiharbeit ? 17
Zusammenfassung. 19
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis 2
Literaturverzeichnis 23
Anhang 27
1
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Wesentliche Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
........................................................................................................................... 7
Abbildung 2: Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland........... 7
Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl an Leiharbeitskräften nach Branchen
(1998=100) und in Personen ............................................................................ 13
Tabelle 2: Einstiegstarife in Zeitarbeitstarifverträgen 2007/2008 (brutto pro Stunde und relativ zum Median 2006) .............................................................. 15
Abbildung 3: Anteil der Zeitarbeit (in Vollzeitäquivalenten) an der aktiven Erwerbsbevölkerung in Ausgewählten Ländern (2007 und Entwicklung seit
200), in Prozent ................................................................................................ 27
Abbildung 4: OECD-Indikator für die Strenge der Regulierung der Zeitarbeit
(2008 und Veränderung seit 1995) ................................................................... 27
Abbildung 5: Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung (Monatswerte) und
des Bruttoinlandsprodukts (Quartalswerte)....................................................... 28
2
Einleitung
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt, ist in den letzten Jahren zu einer der großen Erfolgsbranchen der deutschen Wirtschaft geworden, die durch zweistellige Wachstumsraten auf sicht aufmerksam gemacht hat. Führte diese Beschäftigungsform lange Zeit, nicht zuletzt auf-grund sozialkritischer Reportagen wie Günther Wallraffs „Ganz unten“ (1985), ein negativ stigmatisiertes Nischendasein, hat sich die Zahl der Leiharbeiter in den letzten 25 Jahren mehr als versechzehnfacht (Eigene Berechnung; Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2010). International agierende Personaldienstleister wie Randstad, Adecco und Manpower haben inzwischen auch den deutschen Markt erobert und pflegen beispielsweise durch Stadionwerbung in der Fußball-bundesliga ihr Image. Auch aufgrund ihrer tarifpolitischen Einbindung ist die Branche offensichtlich in den letzten Jahren salonfähiger geworden. Dennoch entstehen, auch vor dem Hintergrund der aktuell (wieder) positiven Arbeitsmarktsituation, immer wieder Kontroversen über Ausmaß und Arbeitsbedingungen.
Ihre Befürworter schreiben ihr eine Schlüsselstellung bei dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu. So hielt die Hartz-Kommission im Jahr 2002 die Eingliederung von bis zu 780.00 Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch Leiharbeit für möglich (vgl. Promberger et al. 2006: 1). Die Vorschläge der Kommission zur Deregulierung sind in die „Hartz-Reformen“ eingeflossen und seit dem Jahr 2004 rechtskräftig. So wird die Leiharbeit nach den Reformen gerne von Befürwortern als Brücke zum Arbeitsmarkt dargestellt. Ihre Kritiker, zu denen nicht nur die Gewerkschaften und Die Linke, sondern mittlerweile auch die damals reforminitiierende SPD gehört, prangern hingegen negative Entwicklungen an. Lohndumping, die Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse sowie die schlechten Arbeitsbedingungen sind dabei die Hauptargumente, die sich in der Kampfparole „Leiharbeit ist moderne Sklaverei“ manifestieren.
Dabei wird die öffentliche und politische Debatte immer wieder durch Skandale befeuert. So sorgte im Jahr 2008 das Buch „Arm durch Arbeit“ von Markus Breitscheidel für Aufsehen, dass, ähnlich wie Wallraffs „Ganz unten“, anhand eines Selbstversuchs offen legt, wie schlecht Arbeitsbedingungen und
3
Bezahlung von Leiharbeitnehmern im Einzelfall sind. Den jüngsten Skandal lieferte die Drogeriekette Schlecker, als bekannt wurde, dass sie durch Leiharbeit gezielt den hauseigenen Tarifvertrag unterläuft, um Lohnkosten zu senken. Fernab der öffentlichen Debatte soll im Folgenden geklärt werden, inwiefern die Argumente der Befürworter und Gegner stichhaltig sind. Hierzu wird eingangs erläutert wie Leiharbeit funktioniert (1) um anschließend den Reformpfad des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die Entwicklung der Zeitarbeit nachzuzeichnen (1.1). Anschließend werden auf betrieblicher Ebene qualitative Nutzungsstrategien (2), die quantitative Entwicklung (3.1) sowie die tarif- und gewerkschaftspolitische Situation (2.2) betrachtet, um eine, den vorliegenden Zahlen entsprechende, aktuelle Situation des Leiharbeitsmarktes zu illustrieren. Nachfolgend sollen mögliche positive oder negative Effekte auf den Arbeitsmarkt untersucht werden (3), um abschließend die Ergebnisse zusammenzufassen und möglicherweise politischen Handlungsbedarf zu verdeutlichen.
1 Funktionslogik der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet ganz allgemein die gewerbliche Überlassung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber an einen Dritten. 1 Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Kennzeichnend für diese Form der Beschäftigung ist die Entkoppelung von Arbeitsvertrag und Beschäftigungsverhältnis:
Leiharbeitnehmer schließen ihren Arbeitsvertrag mit dem Verleiher ab, mit dem sie auch Lohn und Arbeitszeit vereinbaren. Die Arbeitgeberrolle bleibt beim Verleiher. Die zu erbringende Arbeitsleistung definiert jedoch der Entleiher, der das Weisungsrecht und damit partiell Arbeitgeberfunktionen ausübt. (Seifert/Bremer 2008: 336)
Diese zeitarbeitsspezifische Dreieckskonstellation zwischen Verleiher bzw. Arbeitgeber, Entleiher und dem Arbeitnehmer, ist in allen 15 EU-Mitgliedsstaaten anzutreffen (vgl.
Nienhüser/Matiaske
2003: 467). Der Verrechnungssatz für die Überlassung des Arbeitnehmers wird unabhängig vom Lohn vertraglich zwi-
1 DerGesetzgeber verwendet die Begriffe „Arbeitnehmerüberlassung“, „Leiharbeitnehmer“, „Leiharbeitsverhältnis“ und „Verleiher“. Die Branche selbst spricht von „Zeitarbeit“. Der Begriff „Leiharbeitnehmer“ wird im Folgenden auf die Personenebene angewandt, die Begriffe „Leiharbeit“, „Zeitarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“ werden synonym verwendet.
4
schen Verleiher und Entleihbetrieb geregelt. Die Lohnzahlung erfolgt folglich durch die Zeitarbeitsfirma, das Salär variiert abhängig von Tätigkeit und Qualifikation des Leiharbeiters. Der vom Verleihbetrieb zu entrichtende Verrechnungssatz liegt über dem Lohn des Leiharbeiters, da er zusätzlich die vereinbarte Provision der Zeitarbeitsfirma enthält (vgl. Seifert/Bremer 2008: 336). Diese betragen schätzungsweise das 1,5 bis 2,5 fache des Stundenlohns der Leiharbeitskräfte (Dörre et al. 2008: 21). Das Zustandekommen der Überlassung erfordert zum Einen die Zustimmung des Arbeitnehmers, zum Anderen ein angemeldetes Gewerbe sowie eine dem AÜG entsprechende Lizenz, die von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben werden (vgl. ebd.: 470). 2
Zu den Zeitarbeitsfirmen zählen neben den gewerblichen Verleihern auch die Personal-Service-Agenturen (PSA), die im Zuge des „Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ (Hartz I Reform) ins Leben gerufen wurden. Diese stellen Arbeitslose auf Vorschlag der BA in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein. Die vormals Arbeitslosen werden durch die PSA an Unternehmen weiter verliehen. Oberstes Ziel ist die Übernahme der Arbeitnehmer durch die entleihenden Unternehmen (Klebeeffekt). Gelingt dies, erhält die PSA eine Provision von der BA. Sollte eine Vermittlung des Arbeitnehmers nicht möglich sein, obliegt es der PSA diesen weiterzuqualifizieren (vgl. Promberger et al. 2006: 41). Als „Herzstück“ der Hartz I Reform (ebd.: 40) sollten die PSA die Reintegration schwer vermittelbarer Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt forcieren. Folglich ist zwischen gewerblichen bzw. gewinnorientierten Verleihern, den PSA sowie gemeinnützigen regionalen bzw. kommunalen Projekten zu differenzieren. Im Folgenden wird das Hauptaugenmerk auf die gewerblichen Verleiher gerichtet.
1.1 Reformen und Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung wurde erstmals 1972 durch das AÜG gesetzlich geregelt und dadurch legalisiert. Die Erstfassung des Gesetzes sah starke Beschränkungen der Vermittlungs- und Einstellungspraxis vor. Die vergleichswei-
2 Erlaubnisfreiist hingegen die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Diese erfolgt unregelmäßig oder nicht gewinnorientiert (vgl. Mai 2008: 2).
5
se restriktive Formulierung des AÜG sollte einerseits die Substitution von Normalarbeitsverhältnissen verhindern und die Beschäftigungsstabilität der Leiharbeitnehmer fördern, andererseits sollte dem Arbeitgeber ein Flexibilisierungsinstrument zur Bewältigung von Auftragsspitzen und Personalengpässen zur Verfügung gestellt werden (vgl. Antoni/Jahn 2006: 1). Durch Reformen in den folgenden Dekaden wurden Restriktionen bzw. der Schutz der Leiharbeitnehmer durch das AÜG zu Gunsten von Flexibilität sukzessive gelockert, teilweise sogar ganz abgeschafft (vgl. Abbildung 1). Die Intention des Gesetzgebers war es, besonders im Hinblick auf die Hartz Reformen, gestiegenen Flexibilitätsansprüchen seitens der Arbeitgeber gerecht zu werden und dadurch eine effektivere Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen (vgl. Dörre et al. 2008: 27).
Ursprünglich war die Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers nur mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag möglich, die Verleihhöchstdauer war auf 3 Monate begrenzt. Synchronisation- und Wiedereinstellungsverbot sollten die Umgehung dieser Regelung unterbinden (vgl. Mai 2008: 471). Das Synchronisationsverbot untersagt die Gleichschaltung des ersten betrieblichen Einsatzes und dem Leiharbeitsverhältnis, das Wiedereinstellungsverbot schließt eine Kündigung durch den Verleiher und die erneute Wiedereinstellung binnen 3 Monaten aus. Zudem galten ab 1982 besondere Restriktionen für das besonders durch Lohndumping gefährdete Baugewerbe, die jedoch 1994 und 2004 gelockert wurden (vgl. ebd.: 471).
Die Überlassungshöchstdauer, deren ursprüngliche Intention der Schutz von Stammbelegschaften vor der Substituierung durch Leiharbeiter war (vgl. ebd.: 471), wurde schrittweise ausgeweitet, bis sie schließlich 2003/2004 abgeschafft wurde. Im Jahr 1997 wurde erstmals die einmalige Befristung des Arbeitsvertrags ohne Angabe einer speziellen Begründung, sowie die Synchronisation der Dauer des ersten befristeten Arbeitsvertrags auf die Dauer des Entleiheinsatzes erlaubt. Im Jahr 2003/2004 wurde schließlich das Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot im Zuge des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“) ganz abgeschafft (vgl. Abbildung 1).
Stattdessen wurde der Gleichstellungsgrundsatz im neuen Gesetz verankert, der die finanzielle Gleichstellung der Leiharbeitnehmer („equal-pay-Prinzip“)
6
garantieren und Diskriminierung („equal-treatment-Prinzip“) unterbinden soll (vgl. Abbildung 1). Die finanzielle Gleichstellung der Leiharbeitnehmer kommt allerdings nur zum Zuge, sofern kein geltender Tarifvertrag einen anderen Lohn als den der Stammbelegschaft vorsieht (vgl. Weinkopf/Vanselow 2008: 10). Bei der Betrachtung von Abbildung 1 wird die Reichweite der Reform von 2003/04 deutlich. An die Stelle inkrementeller Modifikation bestehender Regelungen tritt deren Abschaffung, was die Intention der Arbeitmarktstrukturreform Hartz I widerspiegelt. Der Leiharbeit wurde in diesem Kontext eine Schlüsselstellung in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zugeschrieben:
Durch die Deregulierung der kommerziellen Leiharbeit und durch Personal-Service-Agenturen (PSA) der Arbeitsämter sollten nach diesem Szenario bis zu 780.000 Arbeitslose in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. (Promberger et al. 2006: 1)
Abbildung 1: Wesentliche Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Quelle: Weinkopf/Vanselow 2008: 11.
Die schrittweise Deregulierung des AÜG hat seit 1980 zu einem dynamischen Wachstum der Zahl der Leiharbeiter geführt. Abbildung 2 verdeutlicht dies und illustriert den Zusammenhang zwischen Deregulierung und Zunahme der Leiharbeit. Zwischen den Jahren 1980 und 2008 hat sich die Zahl der Leiharbeiter im Jahresdurchschnitt von 47.000 auf 760.000 mehr als versechzehnfacht, allein zwischen den Jahren 2004 und 2006 , also kurz nach der Reform des AÜG, wuchs die Zahl der Leiharbeiter um über 50 % (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2010), während im selben Zeitraum die Zahl aller Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leicht zurück ging (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2010a). 3
Abbildung 2: Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
3 Verglichen wurden die Zeiträume September 2004 und September 2008.
7
Arbeit zitieren:
Moritz Schrapers, 2010, Leiharbeit - Brücke zum Arbeitsmarkt oder moderne Sklaverei?, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation: Leiharbeit - Brücke zum Arbeitsmarkt oder moderne Sklaverei? ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation: neuer Titel erschienen: Leiharbeit - Brücke zum Arbeitsmarkt oder moderne Sklaverei?
Moritz Schrapers hat einen neuen Text hochgeladen
Modern Slavery: The Secret World of 27 Million People
The Secret World of 27 Million...
Kevin Bales, Zoe Trodd, Alex Kent Williamson
Leiharbeit und Verfassungsrecht
Zum Gleichbehandlungsgebot von...
Jörn Axel Kämmerer, Gregor Thüsing
Was hindert Stammbeschäftigte,...
Jan Dagmar Aleith, Verein für Arbeitnehmerbildung Franz Künstler e. V.
Qualifikation + Leiharbeit = Klebeeffekt?
Die (Wieder-)Eingliederung ben...
Ulrich Brinkmann, Christoph Ehlert, Dennis Eversberg, Jochen Kluve, Peter Kupka, Sandra Schaffner
0 Kommentare