Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung und Grundlagen zum Leasing 1
1.1 Einführung 1
1.2 Arten von Leasingverhältnissen 2
1.3 Mindestleasingzahlung 3
1.4 Bedingte Leasingzahlung 3
2 Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17 4
2.1 Klassifizierung von Leasinggeschäften 4
2.2 Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen 13
2.2.1 Leasingnehmer 13
2.2.2 Leasinggeber 16
2.3 Bilanzierung von Operating-Leasingverhältnissen 18
2.3.1 Leasingnehmer 18
2.3.2 Leasinggeber 19
3 Neuregelungen des Exposure Draft ED/2010/9 „Leases“ zur Bilanzierung
von Leasingverhältnissen 20
3.1 Ziel des Exposure Draft ED/2010/9 20
3.2 Anwendungsbereich 21
3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer 23
3.3.1 Bedeutung „Right-of-Use“ 23
3.3.2 Erstansatz des Leasingverhältnisses 24
3.3.3 Folgebewertung des Leasingverhältnisses 30
3.4 Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasinggeber 33
3.4.1 Grundkonzeption zum Ansatz beim Leasinggeber 33
3.4.2 Performance-Obligation-Modell 35
3.4.3 Partial-Derecognition-Modell 38
I
4 Würdigung des Exposure Draft ED/2010/9 „Leases“ 40
Anhang V
Literaturverzeichnis IX
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Bilanzierung nach IAS 17 4
Abbildung 2: Beispiele und Indikatoren nach IAS 17 12
Abbildung 3: Bestimmung des Abschreibungszeitraumes 15
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Elemente der Mindestleasingzahlung 8
Tabelle 2: Bilanzierung eines Finanzierungsverhältnisses 16
III
Abkürzungsverzeichnis
BC Basis for Conclusion DP Discussion Paper EBIT Earnings before interest and taxes ED Exposure Draft FASB Financial Accounting Standards Board IAS International Accounting Standard IASB International Accounting Standards Board IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards SFAS Statement of Financial Accounting Standards SIC Standing Interpretations Committee US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles
IV
1. Einleitung und Grundlagen zum Leasing
1.1 Einführung
Das Leasing spielt in der heutigen Zeit eine wesentliche Rolle in der Volkswirtschaft. Innerhalb Deutschlands umfasste das Investitionsvolumen in 2010 durch Leasing einen Betrag i. H. v. 43,6 Mrd. Euro. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 21 % an der gesamten Ausrüstungsinvestition und gilt somit als Investitionsalternative Nr. 1. Die Prognosen für die kommenden Jahre sind daher vielversprechend für den deutschen Raum und das zeigen auch vergleichende Zahlen aus den Vereinigten Staaten, wo eine Leasingquote stabil in einem Bereich von 30 % gehalten wird. 1
So lässt sich in den letzten Jahren vermehrt ein Wandel beobachten, dass bei der Ausformulierung von Leasingverträgen immer mehr den Aspekten der IAS und US-GAAP gefolgt wird. Im Rahmen der Globalisierung der Märkte waren auch deutsche Unternehmen gezwungen, ihre Bilanzierung nach den internationalen Regelwerken auszurichten. Die internationalen Regelungen zur Leasingbilanzierung befinden sich allerdings seit Jahren in der Diskussion. Dem amerikanischen Gegenstück zum IAS 17, dem SFAS 13, wird sogar nachgesagt, der schlechteste aller US-GAAP-Standards zu sein. 2
Nach den aktuellen Vorschriften in IAS 17 wird das Leasingobjekt bilanziell entweder dem Leasinggeber (Operating-Leasing, mietähnliches Verfahren) oder dem Leasingnehmer (Finanzierungsleasing, kaufähnliches Verfahren) zugeordnet. Kriterium der Klassifizierung ist das wirtschaftliche Eigentum und dessen Verbleib beim Leasinggeber oder Leasingnehmer. Dieser „all-or-nothing-approach“ ist ein häufiger Kritikpunkt, da bei der Einordnung in ein Operating-Leasingverhältnis dem Leasingnehmer ein „off-balance-sheet-Effekt“ ermöglicht wird. Durch diesen Effekt entgehen dem Bilanzleser, aufgrund fehlender Angaben über das Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit, wichtige Informationen.
Der Ausgangspunkt des aktuellen Reformprojekts des IASB und FASB geht auf die Untersuchungen der sog. G4+1 - Gruppe zurück. Mit dem McGregor Papier von 1996 kam zum ersten Mal mit dem Right-of-Use-Ansatz eine Lösung für eine on-balance-Bilanzierung zur Sprache. 3 Eine konkrete Zusammenarbeit an dem joint project on lease accounting zwischen IASB und FASB besteht seit dem Jahr 2006. Mit dem Discussion Paper „Leases - Preliminary Views“ vom 19.03.2009 wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer Neuregulierung der Leasingbilanzierung veröffentlicht. Vorab wurde hier nur die Leasingnehmer-Sicht beleuchtet. Mit dem Standardentwurf ED „Leases“ vom 17.08.2010 folgte dann eine gesamte Betrachtung auf Seiten des
1 Vgl. BDL (http://www.bdl-leasing-verband.de/ vom 27.01.2011).
2 Vgl. Küting, K., (DB, 8/2011), S. 425.
3 Vgl. zu den Details Küting, K., (BB, 28/1998), S. 1470.
1
Leasingnehmers und Leasinggebers. Der neue Right-of-Use-Ansatz erfuhr in den Kommentierungen überwiegende Befürwortung und soll als endgültiger Standard im Juni 2011 die derzeitigen Bestimmungen des IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27 ersetzen.
Diese Arbeit wird im Folgenden auf die gegenwärtigen Bilanzierungsbestimmungen des IAS 17 eingehen. Nach einführender Begriffsklärung folgt eine Aufzeichnung der Erst- und Folgebewertungen der einzelnen Leasingarten beim Leasingnehmer sowie Leasinggeber. Im dritten Abschnitt werden die Neuregulierungen durch den ED/2010/9 „Leases“ zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen näher erläutert und dem aktuellen Vorgehen gegenübergestellt. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung des Vorhabens von IASB und FASB.
1.2 Arten von Leasingverhältnissen
Ein Leasingverhältnis beinhaltet die zeitlich begrenzte Überlassung eines Vermögenswertes zur Nutzung und zum Gebrauch gegen Zahlung eines Entgelts. 4 Hierbei gibt es zwei Arten von Leasinggeschäften, das Finanzierungsleasing einerseits und das Operating-Leasing andererseits. Diese Abgrenzung richtet sich ungeachtet von einzelner Vertragsformen nach der unterschiedlichen Darstellung der Bilanzierung. 5 Grundlage für die Einstufung von Leasingverhältnissen ist das Ausmaß, in welchem die mit dem Eigentum eines Leasinggegenstandes verbundenen Risiken und Chancen beim Leasinggeber oder Leasingnehmer liegen. 6
Ein Leasingverhältnis wird tendenziell als Finanzierungsleasing bewertet, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen werden. 7 Beim Finanzierungsleasingverhältnis muss der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögenswertes diesen bilanzieren (= on - balance - sheet). 8
Eine Vereinbarung, die ein Operating-Leasingverhältnis darstellt, ähnelt eher einem Mietvertrag. Im Grunde liegt ein Operating-Leasingverhältnis in Form einer Negativdefinition immer dann vor, wenn ein Leasingverhältnis nicht als Finanzierungsleasing klassifiziert werden kann. Der Leasinggeber behält dann das wirtschaftliche Eigentum (= off - balance - sheet). 9
4 Vgl. Ballwieser, W. (IFRS-Rechnungslegung, 2006), S. 55.
5 Vgl. Mellwig, W. (DB, 35/1998), S. 3.
6 Vgl. IAS 17.7.
7 Vgl. Federmann, R. (IAS/IFRS-stud., 2011), S. 283.
8 Vgl. KPMG (IFRS-Visuell, 2006), S. 49.
9 Vgl. Pellens, B. (Int. Rechnungslegung, 2008), S. 619.
2
Das Hauptmerkmal von Sale - and - Leaseback - Transaktionen ist die Verflechtung zweier Geschäfte. Ein Vermögenswert wird verkauft und dann vom Verkäufer zurückgemietet. Hintergründe können sein, dass dem Verkäufer durch die Veräußerung Liquidität zugeht, aber weiterhin die fortgesetzte Nutzung des Vermögenswertes ermöglicht wird. Ein weiterer Anreiz für diese Transaktionen können steuerliche Vorteile sein.
Eine Sale - and - Leaseback - Vereinbarung wird ebenso wie andere Leasingverträge zu einem Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing klassifiziert. 10
In dieser Arbeit wird nicht weiter auf die bilanzielle Darstellung von Sale - and -Leaseback - Transaktionen eingegangen.
1.3 Mindestleasingzahlung
Die Mindestleasingzahlungen des Leasingnehmers setzen sich aus jeglichen Zahlungen zusammen, die der Leasinggeber vom Leasingnehmer oder einer verbundenen Partei während der Vertragslaufzeit einfordern kann. Außerdem gehört zu den Mindestleasingzahlungen ein garantierter Restwert (ausgemachter Wert für den Leasinggegenstand bei Vertragsende), wenn der Restwert von dem Leasingnehmer selbst oder von einem nahe stehenden Unternehmen garantiert wird. Gewährleistet nur der Leasinggeber einen Restwert, so zählt dieser nicht zu den
Mindestleasingzahlungen. Besitzt der Leasingnehmer für den Vermögenswert eine günstige Kaufoption zu einem Preis, der erwartungsgemäß deutlich niedriger als der zum möglichen Optionsausübungszeitpunkt beizulegende Zeitwert ist, so dass bereits bei Vertragsbeginn die Ausübung der Option suffizient sicher ist, dann umfassen die Mindestleasingzahlungen auch die für die Optionsausübung erforderliche Zahlung. 11
Bedingte Leasingzahlungen und Aufwand für Dienstleistungen und Steuern sind von den Mindestleasingzahlungen ausgenommen und müssen vom Leasinggeber zurückgezahlt werden. 12
1.4 Bedingte Leasingzahlung
Bedingte Leasingzahlungen sind der Teil in einem Leasingverhältnis, der im Betrag nicht festgelegt, sondern von zukünftigen, ungewissen Ereignissen abhängig ist. Faktoren hierfür sind bspw. die Verkaufsquote, der Nutzungsumfang des geleasten Vermögenswertes, Preisindizes oder Marktzinssätze. 13
10 Vgl. Beine, F., (IFRS, 2007), S. 696.
11 Vgl. Grünberger, D., (IFRS, 2010), S. 60.
12 Vgl. Lüdenbach, N., (IFRS Essentials, 2010), S. 134.
13 Vgl. Doll, R.-P., (Beck’sches IFRS Handbuch, 2009), Rn. 30.
3
2 Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IAS 17
2.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen
Eine Bilanzierung von Leasingverhältnissen ist immer abhängig von den zuvor definierten Arten. Es liegt somit entweder ein Finanzierungs- oder Operating-Leasing vor. Die Zuteilung eines Leasingverhältnisses erfolgt nach den
Klassifizierungsmerkmalen des IAS 17.
14 Abbildung 1: Bilanzierung nach IAS 17 in Bezug zur Klassifizierung des Leasingverhältnisses
Um ein Leasingverhältnis nach IAS 17 normgerecht klassifizieren zu können, ist es notwendig, herauszufinden, wie und in welcher Höhe die Vermögenswerte und Schulden jeweils beim Leasingnehmer und Leasinggeber anzusetzen sind. Daher muss die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum eindeutig klargestellt sein. Damit diese Frage geklärt werden kann, muss festgestellt werden, bei welchem Vertragspartner die wesentlichen Risiken und Chancen aus einer wirtschaftlichen Eigentumsübertragung liegen. Diese Herangehensweise wird deshalb auch „Risk and Reward Approach“ genannt. 15
Nach IAS 17.7 versteht man unter den Risiken die möglichen Verluste aufgrund von ungenutzten Kapazitäten oder technischer Obsoleszenz. Chancen aus einem Leasinggut ergeben sich durch potentielle Gewinnerwartungen eines profitablen Einsatzes im Geschäftsbetrieb über die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer sowie eines Gewinnes aus Wertezuwachs oder aus der Realisierung eines Restwertes. Die Klassifizierung hängt somit eher vom wirtschaftlichen Eigentum als von formrechtlichen
14 Vgl. Pellens, B., (Internationale Rechnungslegung, 2008), S. 622.
15 Vgl. Heinrichsdorff. J., (Leasing, 2007), S. 14 ff.
4
Grundsätzen ab (siehe SIC 27). 16 Diese Regelung folgt dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, auch als „substance over form“ bezeichnet. 17 Demnach wird der wirtschaftliche Aspekt höher gestellt als das formrechtliche Eigentum, da der Leasingnehmer durch das Abkommen eine eigentümerähnliche oder eigentümergleiche Position erlangen kann. 18 Eine derartige Analyse zur Klassifizierung auf Finanzierungsleasing oder Operating-Leasing ist zu Beginn des
Vertragsverhältnisses vorzunehmen und ggf. bei signifikanten Vertragsänderungen zu überprüfen. 19
Wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Vermögensgegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen, dann liegt ein Finanzierungsleasingverhältnis vor und wird auch als solches nach IAS 17 klassifiziert. Verbleiben die Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Vermögensgegenstand verbunden sind, beim Leasinggeber, so liegt im Sinne einer Negativdefinition ein Operating-Leasingverhältnis vor. 20 Die Klassifizierung von Leasingverhältnissen erscheint auf dieser allgemeinen Basis als einfach. Da in der Praxis der Gestaltung wenig Grenzen gesetzt sind, ist es oftmals schwierig festzustellen, ob es sich nun um ein Finanzierungsleasingverhältnis oder um ein Operating-Leasingverhältnis handelt. Hinsichtlich dessen gibt IAS 17 eine Hilfestellung und nennt in IAS 17.10 und 17.11 eindeutige Kriterien, die - einzeln oder in Kombination -zur Identifikation eines Finanzierungsleasingverhältnisses
herangezogen werden. 21 Hieraus ergibt sich jedoch keineswegs eine zwangsläufige Klassifizierung. Bei einer fundierten Betrachtung der Verhältnisse kann trotz Erfüllung eines Kriteriums ein Operating-Leasingverhältnis vorliegen. 22
Wie schon vorab erwähnt hängt die Klassifizierung in ein
Finanzierungsleasingverhältnis oder Operating-Leasingverhältnis davon ab, bei wem im Wesentlichen das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut liegt. Es folgt eine Erläuterung der in IAS 17.10 aufgeführten Beispiele und die in IAS 17.11 aufgezeigten Indikatoren. Warum es eine Unterscheidung in Beispiele und Indikatoren gibt bleibt unklar. 23 Es kann lediglich als Indiz dafür gewertet werden, dass den Beispielen eine höhere Bedeutung zukommt. Für die praktische Umsetzung hat dies jedoch keine Relevanz. 24
16 Vgl. Federmann, R., (IAS/IFRS-stud, 2010), S. 283.
17 Vgl. Küting, K., (BB, 28/1998), S. 1468.
18 Vgl. Mellwig, W., (DB, 47/1996), S. 2346.
19 Vgl. IAS 17, (2009), 17.13.
20 Vgl. IAS 17, (2009), 17.8.
21 Vgl. Pellens, B., (Internationale Rechnungslegung, 2008), S. 619.
22 Vgl. IAS 17, (2009), IAS 17.12.
23 Vgl. Pellens, B., (Internationale Rechnungslegung, 2008), S. 620.
24 Vgl. Doll, R-P., (Beck’sches IFRS-Handbuch, 2009), Rn. 46.
5
Die in IAS 17.10 genannten Beispiele ähneln weitgehend der korrespondierenden US GAAP-Regelung SFAS 13.7.
a) Automatischer Eigentumsübergang (transfer of ownership): Das Kriterium sei erfüllt, wenn am Ende der Vertragslaufzeit das juristische Eigentum am Vermögensgegenstand auf den Leasingnehmer übertragen wird. 25 Betroffen wären hiervon insbesondere Leasingverhältnisse, die einen Übergang am Ende der Laufzeit fest vereinbart haben. Mit Abschluss des Leasingvertrages würde der Leasinggeber jede tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Leasingobjekt verlieren. 26 Der Art nach zufolge entspricht eine derartige Gestaltung einem Ratenkaufvertrag. 27
b) Günstige Kaufoption (bargain purchase option): Verfügt der Leasingnehmer über ein günstiges Kaufoptionsrecht auf das Leasingobjekt, so liegt nach IAS 17.10 (b) ein Finanzierungsleasingverhältnis vor. Als Eigentümer einer günstigen Kaufoption ist es dem Leasingnehmer erlaubt, den Leasinggegenstand zu einem Preis zu erwerben, der im Zeitpunkt zu dem die Option ausübbar wird, deutlich unter dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands liegt. 28 Der Leasingnehmer zieht somit aus der günstigen Kaufoption einen Nutzen, wenn der zu zahlende Preis deutlich niedriger ist, als der jeweilige beizulegende Zeitwert des Leasinggegenstands. In IAS 17.10 (b) ist nicht näher erläutert, ab wann eine wesentliche Preisunterschreitung vorliegt. Es ist daher eine Einschätzung der gesamten Verhältnisse vorzunehmen. 29
Aufgrund der günstigen Kaufoption besteht am Anfang des
Leasingverhältnisses eine hinreichende Sicherheit, dass diese aus Gründen eines ökonomischen Zwangs positiv ausgeübt wird. Somit wird das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasinggegenstand bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses dem Leasingnehmer zugerechnet. 30
c) Wirtschaftliche Nutzungsdauer (economic life): IAS 17.10 (c) besagt, die Laufzeit des Leasingverhältnisses muss den überwiegenden Teil (major part) der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts umfassen, damit ein
Finanzierungsleasingverhältnis vorliegt, auch wenn das Eigentum am Ende der
25 Vgl. IAS 17, (2009), IAS 17.10 (a).
26 Vgl. Doll, R-P., (Beck’sches IFRS-Handbuch, 2009), Rn. 50.
27 Vgl. IAS 17, (2009), IAS 17.6.
28 Vgl. Beine, F., (IFRS, 2007), S. 676.
29 Vgl. Lüdenbach, N., (IFRS-Essentials, 2010), S. 134.
30 Vgl. Grünberger, D., (IFRS, 2010), S. 61.
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Pascal Hagemann, 2011, Leasingbilanzierung nach IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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