1. Einleitung
Tausende von Jahren träumte die Menschheit von der ultimativen Reise, der Reise zum Himmel. Erste Pioniere aus China und dem Europa der Renaissance entwickeltem Fluggeräte. Auch Leonardo Da Vincis erste technische Fortschritte, auf denen später Wissenschaftler, Techniker und Ingenieure bauen konnten, ließen seinen selbst konstruierten Vogel nicht fliegen. Erst im 19. Jahrhundert waren entscheidende Durchbrüche in der Motorentechnik Startschuss einer neuen Ära und eines vielversprechenden Marktsektors. Erst die Erfolge der Gebrüder Wright mit einem Motorbetriebenen Fluggerät im Jahre 1903 erfüllten diesen Wunschtraum. Schnell breitete sich das Know-how aus und man erkannte einen gewinnversprechenden wirtschaftlichen Nutzen. Die Folge waren Konkurrenzkämpfe zwischen größeren und kleineren Firmen, welche von dieser Entwicklung partizipieren wollten. Doch die Firma „Junkers Flugwerke AG“ de gleichnamigen deutschen Ingenieurs Hugo Junkers setzte sich von allen Firmen ab.
Während des ersten Weltkrieges erkannte das Militär neue taktische Vorteile, wie zum Beispiel die Überwachung und Aufklärung, später aber auch die Möglichkeit Ziele aus der Luft zu zerstören.
Mit dem Versailler Friedensvertrag wurden Deutschland die Reparationszahlungen und Friedensbedingungen in 440 Artikeln am 28. Juni 1918 auferlegt. (vgl. Maier, Karl Hein: Die geheime Fliegerrüstung der Weimarer Republik, Hamburg 2007, Seite 19-21) Maschinen, Chemikalien, Handelsschiffe über 1600 Bruttoregistertonnen Größe und Kohle mussten den Alliierten abgegeben werden oder wurden verschrottet. Außerdem musste das Heer auf 100.000 Mann demobilisiert werden. Schwere Waffen, Panzer, U Boote, Schlachtschiffe und militärische Flugzeuge wurden verboten. (vgl. Schroedel Verlag, Geschichte 12 - Herausforderung der Moderne, Hannover 2002, Seite 258) Insgesamt mussten 10% der Reichsfläche abgegeben werden. Darüber hinaus wurde die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht festgelegt. Des Weiteren waren sämtliche Luftstreitkräfte verboten worden und demzufolge sollte dem gesamten Personal gekündigt werden. Ferner war die Herstellung und Einfuhr von Einzelteilen und Luftfahrzeugen, wie Geräte zur Erzeugung von Wasserstoff für Luftschiffe, Flugzeugmotoren, Bordinstrumente und Bewaffnung, verboten. Auch alle Mitarbeiter von Industriebetrieben, die in der Rüstungsproduktion involviert waren, wurden
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entlassen. Es wurden stattdessen Betriebe zur Produktion von Friedensgütern gefördert. (vgl. Maier, Karl Heinz: Die geheime Fliegerrüstung der Weimarer Republik, Hamburg 2007, Seite 19-21)
Doch gerade in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, als Deutschland durch den Krieg und dem daraus folgenden Versailler Vertrag starke Rückschläge und Einschränkungen hinnehmen musste, blühte die Flugzeugindustrie erst richtig auf. Firmen, wie die Junkers Flugwerke AG entwickelten sich zu einem Wirtschaftsmonopol, wie kein zweites.
Wie kam es trotz dieser erheblichen Einschränkungen und Nachteilen Deutschlands zu dieser positiven Entwicklung?
Im Folgenden werde ich auf die Auswirkungen des Versailler Vertrags eingehen und die Gründe für die positive Entwicklung erörtern.
2. Die Industrielle Lage Deutschlands nach Kriegsende
Mit dem im November 1918 unterzeichneten Waffenstillstand endete der erste Weltkrieg. Jedoch traten die Abgabe-, Verbotsbestimmungen und Reparationszahlungen erst mit dem Versailler Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft. Unterzeichnet wurde der Versailler Vertrag allerdings bereits am 28. Juni 1919.
(vgl. Maier, Karl Heinz: Die geheime Fliegerrüstung in der Weimarer Republik 1919-1933, Hamburg 2007, Seite 19). Bis dahin produzierte die Rüstungsindustrie weiterhin Land- und Wasserflugzeuge.
Doch was passierte nach Ende des Krieges mit den zahlreichen Unternehmen, Piloten und Arbeitern in der Flugzeugindustrie? Deutschland war nämlich ausschließlich auf den Bau von Militärflugzeugen bedacht, die einfach und kostengünstig herzustellen waren.
Und genau dabei lag das Problem. Es mag zwar während der Zeit des Krieges durchaus von Vorteil gewesen sein, aber als die Herstellung von Waffen oder Fahrzeugen jeglicher militärischer Art und Weise verboten wurde, ging ein Unternehmen nach dem anderen Konkurs. Lediglich Unternehmen, die früh erkannt hatten, dass sich der Markt der Flugzeugindustrie in einen militärischen und einen zivilen Teil spalten würde, hatten Erfolg. Im Wesentlichen gelang dies zwei Ingenieuren: Hugo Junkers und Claude Dornier. Sie arbeiteten schon ab 1916 erfolgreich zusammen. Gemeinsam entwickelten sie anhand einer neuen Aluminium-Legierung (Duralumin) zukunftsweisende und
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effizientere Flugzeuge, die aber durch ihre erschwerte Produktion während des ersten Weltkrieges keinen nennenswerten Umsatz erbrachten. Dennoch war die Nutzung dieser Legierung von Vorteil, da das Gewicht und damit auch der Treibstoffverbrauch extrem reduziert wurden. Auch mehr Stabilität und erhöhte Widerstandsfähigkeit konnten mit dieser Legierung erreicht werden.
Beide Ingenieure erkannten, dass diese Bauweise nur dann Erfolg habe, wenn man die Produktionstechnik weiterentwickeln würde. Dabei entstand das erste Passagier- und Transportflugzeug mit geschlossenem Innenraum, die F 13. Sie war neben den zuvor genannten Vorteilen langlebiger als die Konkurrenzmodelle von Fokker. Somit besaßen Junkers und Dornier mit diesem Modell einen Entwicklungsvorsprung, der lange Zeit auch nicht von ausländischen Modellen aufgeholt wurde. (vgl. Budraß, Lutz: Flugzeugindustrie und Luftrüstung in Deutschland 1918 - 1945, Düsseldorf 1998, Seite 49-55)
Konventionelles Holzflugzeug und die Junkers F 13 im Vergleich (gleiche Motorenstärke, 100 kg Nutzlast, 5 Stunden Flugdauer)
1945, Düsseldorf 1998, Seite 55)
3. Die Industrielle Lage Deutschlands nach in Kraft treten
des Versailler Vertrags
Das Ziel der Alliierten mit dem Versailler Vertrag war einerseits die Schwächung oder Zerstörung der Industrie Deutschlands. Andererseits sah vor allem die Interalliierte Luftfahrt-Überwachungs-Kommission (ILÜK), den Know-how Vorsprung der deutschen Luftfahrtindustrie. Deutsche Ingenieure hatten es erfolgreich verstanden ein Flugzeug zu entwickeln und zu bauen, das trotz des schwachen Motors durch das niedrige Eigengewicht und den geringen Verbrauch eine hohe Transportkapazität ermöglichte. (vgl. Budraß, Lutz: Flugzeugindustrie und Luftrüstung in Deutschland 1918 - 1945, Düsseldorf 1998, Seite 58) Mit in Kraft treten des Versailler Vertrages
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wurde ein sechs monatiger Baustopp für alle Flugzeugunternehmen, in der
Militärluftfahrt und auch der Zivilluftfahrt wirksam. (vgl. „Die geheime Fliegerrüstung der Weimarer Republik“, Karl Heinz Maier, Hamburg 2007, Seite 20) Zweifelsfrei bedeutete dies für die Unternehmen eine finanzielle Notlage. Dennoch konnten sich Unternehmen ohne Angst um stärker werdende Konkurrenz neu auf die Produktion von zivilen Flugzeugen ausrichten. (vgl. Budraß, Lutz: Flugzeugindustrie und Luftrüstung in Deutschland 1918 - 1945, Düsseldorf 1998, Seite 57)
Jedoch war diese Neuausrichtung von Unternehmen schwer zu bewerkstelligen, denn sämtliche Werkzeugmaschinen und Rohstoffe wurden beschlagnahmt beziehungsweise vernichtet. (vgl „Die geheime Fliegerrüstung der Weimarer Republik“, Karl Heinz Maier, Hamburg 2007, Seite 21) Um finanziell nicht zugrunde zu gehen, stellten die Junkers Flugwerke AG teilweise die Produktion auf Haushaltsgeräte und anderes Zubehör, wie Wellblechsessel oder Metallschränke um. (vgl.
http://www.junkers.de/leben_werk/hugo_junkers/1919_1923.html (Stand 14.04.2011)) Die Junkers F 13 wurde zunächst von der ILÜK geduldet. Am 4. Mai 1920 wurde die F 13 von einem Vertreter der ILÜK sogar als ziviler Apparat eingestuft. (vgl. Budraß, Lutz: Flugzeugindustrie und Luftrüstung in Deutschland 1918 - 1945, Düsseldorf 1998, Seite 57) Somit war die Junkers F 13 das einzige Flugzeug, das in Deutschland während Baustopps produziert werden durfte. Die F 13 konnte in dieser Zeit zahlreiche Rekorde im Ausland aufstellen. Dies hatte zur Folge, dass sich die F 13 immer größerer Beliebtheit erfreute.
(vgl. http://www.junkers.de/flugzeuge/juxx/f13-artikel.html (Stand 16.04.2011)) Auch den Alliierten entging der Erfolg Junkers mit seiner F13 nicht. Im August 1920 unterbreitete die ILÜK Hugo Junkers ein Angebot. Sie würden die Produktion von zwanzig weiteren F 13 dulden, wenn Hugo Junkers ein Flugzeug ohne Bezahlung an die Alliierten liefere. „Nach der Ablehnung dieses Angebots versuchte die ILÜK Ende Oktober 1920 durch Beschlagnahme von elf F13, […], in den Besitz des Flugzeuges zu kommen.“ 1 Die Vorgehensweise war allerdings für die ILÜK nicht erfolgreich. Der Firma Fokker wurden hingegen der Bau und die Auslieferung von allen Flugzeugen untersagt. Durch die Umgehung des Zolls verfrachtete Fokker zahlreiche Anlagen, Halbfabrikate und Flugzeuge in die Niederlande. (vgl. Die geheime Fliegerrüstung der
1 Budraß, Lutz: Flugzeugindustrie und Luftrüstung in Deutschland 1918 - 1945, Düsseldorf 1998, Seite
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Arbeit zitieren:
2010, Die Flugzeugindustrie Weimars, München, GRIN Verlag GmbH
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